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Landtag, 33. Sitzung vom 26.09.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 55

 

sen.

 

Ich danke für die Berichterstattung und Einleitung.

 

13.37.50Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass die von den Abgen Dkfm Dr Aichinger und Dr Ulm eingebrachte, an den Herrn Landeshauptmann gerichtete Dringliche Anfrage, betreffend „faires Wahlrecht JETZT“, vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet. Gemäß § 37 Abs 5 der Geschäftsordnung hat auf Verlangen vor der mündlichen Begründung die Verlesung der Dringlichen Anfrage zu erfolgen. Ich bitte nun den Schriftführer um die Verlesung dieser Dringlichen Anfrage.

 

13.37.57

Schriftführer Abg Ing Bernhard Rösch: Dringliche Anfrage der ÖVP-Abgeordneten Dr Fritz Aichinger und Dr Wolfgang Ulm an den Herrn Landeshauptmann, eingebracht in der Sitzung des Wiener Landtags am 26.9.2014 betreffend „faires Wahlrecht JETZT“.

 

„Das Wiener Wahlrecht ist vom Grundsatz der Verhältniswahl gekennzeichnet; das Mandatsberechnungsverfahren ist aber im Detail noch immer stark mehrheitsfördernd und verzerrend. Die Ergebnisse der Wiener Gemeinderatswahlen aus den Jahren 2001, 2005 und 2010 haben gezeigt, dass es notwendig ist, das Wiener Wahlrecht dahin gehend zu reformieren, dass die Anzahl der gewonnenen Mandate einer Partei der prozentuellen Stimmenverteilung möglichst genau entspricht.

 

Eine Reform des Mandatszuteilungsverfahrens der Wiener Gemeinderatswahlordnung 1996 soll – analog zum 3. Ermittlungsverfahren nach der Nationalratswahlordnung – ein zweites, landesweites Ermittlungsverfahren implementieren, in dem die Gemeinderatsmandatszahlen der einzelnen Parteien im Wiener Gemeinderat nach der Berechnungsmethode nach d’Hondt ermittelt werden. Von der Gesamtmandatszahl jeder Partei werden die im ersten Ermittlungsverfahren errichteten Grundmandate abgezogen.

 

In diesem Zusammenhang wird auch die diesbezügliche notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung mehrerer Parteien von Mai 2010 in Erinnerung gerufen, in welcher sich diese unzweideutig verpflichten, die gegenständliche Mandatsberechnungsreform im Sinne eines neuen, fairen Wahlrechtes auch umzusetzen.

 

Die gegenständliche Wahlrechtsreform ist angesichts der bereits im nächsten Jahr stattfindenden Gemeinderatswahl umgehend umzusetzen.

 

Im Übrigen bekennen sich alle Fraktionen zu einer Wahlrechtsreform, die das Mandatszuteilungsverfahren fairer gestaltet und sich stärker am Grundsatz des Verhältniswahlrechts orientiert.

 

So heißt es im aktuellen Regierungsprogramm: ‚Das Wahlrecht in Wien, die Möglichkeit der Bevölkerung zur Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen sowie die parlamentarischen Kontrollinstrumentarien sollen weiter verbessert werden. Dazu gehört unter anderem ein modernes Verhältniswahlrecht. Zur Konkretisierung der beschriebenen Vorhaben wird eine Arbeitsgruppe Wahlrechtsreform unter Einbeziehung von ExpertInnen eingerichtet. Deren Arbeit beginnt mit Konstituierung im Jahr 2010 und endet mit der legistischen Umsetzung bis längstens Ende 2012.‘

 

Seither wurde die Umsetzung der Wahlrechtsreform immer wieder und immer weiter zeitlich hinausgeschoben. Der Verweis auf ‚Parteiengespräche‘ ist daher in diesem Zusammenhang nicht ergiebig.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß §§ 36 und 37 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien an den Herrn Landeshauptmann folgende Dringliche Anfrage:

 

Erstens: 2015 finden die nächsten Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt; die Wienerinnen und Wiener wollen dann bereits von einem fairen Wahlrecht Gebrauch machen, das keine einzelne Partei ungebührlich bevorzugt und das dem Votum der Bevölkerung möglichst genau entspricht. Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, das aktuell gültige, den Grundsatz der Verhältniswahl verzerrende, stark mehrheitsfördernde Wiener Wahlrecht durch ein faires Mandatsberechnungs- und -zuteilungsverfahren in der Wiener Gemeinderatswahlordnung 1996 durch Vorlage einer entsprechende Novelle nach dem Vorbild des landesweiten Proportionalausgleichs der Nationalratswahlordnung abändern zu lassen, sodass der tatsächliche Mandatsstand möglichst genau dem prozentuellen Stimmenergebnis der Gemeinderatswahl entspricht?

 

Zweitens: Wann konkret ist mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes zur Beschlussfassung im Wiener Landtag zu rechnen?

 

In formeller Hinsicht wird gemäß § 37 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien die Verlesung der Anfrage und die mündliche Begründung verlangt. - Wien, 26.9.2014.“

 

Präsident Johann Herzog: Ich danke für die Verlesung. Für die nun folgende Begründung der Dringlichen Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Für die Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich nun Herrn Abg Dr Ulm das Wort. – Ich bitte darum.

 

13.43.51

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Nicht nur bei der direkten Demokratie setze ich auf Ihre Kreativität, sondern auch bei der repräsentativen Demokratie und bei der Reform unseres Wahlrechtes. Wobei ich mir denke, das ist gar nicht so sehr eine Frage der Kreativität als des politischen Willens. Denn wie man es machen könnte, kann dem Landeshauptmann keinesfalls zu schwierig sein, gibt es doch beste Beispiele – beispielsweise in der Nationalratswahlordnung. (Lhptm Dr Michael Häupl: So? Habe gedacht, in Niederösterreich?! – Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: In Niederösterreich!) – Oder auch in Niederösterreich. Es gibt viele Beispiele für Wahlordnungen, nur so eine Wohlordnung, wie wir sie in Wien haben, habe ich noch nirgendwo gefunden.

 

Zu welch unverhältnismäßigem Ergebnis unsere wahlrechtlichen Bestimmungen führen, werde ich Ihnen ganz kurz mit vier Ausgangszahlen darstellen: Die SPÖ hat 2010, bei der letzten Gemeinderatswahl 334 757 Stimmen bekommen, die GRÜNEN haben 95 445 be

 

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