Landtag, 33. Sitzung vom 26.09.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 55
Jahre entspricht, wo halt in jedem Bundesland, in dem die SPÖ Erste ist, der logische Zweite, die ÖVP, auch etwas bekommt – und umgekehrt dort, wo halt die ÖVP fix Erster ist, wie heute in Vorarlberg, und damals die SPÖ der logische Zweite war –, in jedem Bundesland, sich diese zwei Parteien das ausgeschnapst haben. Das brauchen wir auch niemandem mehr vorwerfen, es ist keiner mehr von denen, die heute dabei sind, dafür verantwortlich, das sind sehr alte Regelungen.
Der Proporz ist in diesem Fall – für die, die nicht genau eingelesen sind – doppelt kurios. Da gibt es eine Proporzregelung, die gilt aber nur für fünf Bundesländer, nämlich nach der Größe geordnet. Aus irgendeinem Grund müssen die fünf größten Bundesländer eine Proporzregelung haben und einen stellvertretenen Vizepräsidenten/Vizepräsidentin einführen. Die anderen vier Bundesländer können es sich aussuchen, ob sie einen einführen.
Unser Antrag ist ja relativ einfach: Es sollen sich alle aussuchen können. Wir können ja nicht gut von Wien aus den anderen vorschreiben, dass sie das abschaffen müssen. In Oberösterreich wehrt sich dann wieder die Amtsinhaberin – andere Fraktion. Amtsinhaber und Amtsinhaberin tun sich immer ein bisschen schwer mit der Abschaffung der eigenen Funktion, egal, welche Couleur, unterschiedlich schwierig zumindest.
Der Antrag löst nicht die Bildungsfragen. Aber wenn ich es mir umgekehrt anschaue: Nützt die Beibehaltung diese Funktion bildungspolitisch irgendetwas? – Nein! Schadet die Abschaffung irgendjemandem? – Nein! Ist es wahnsinnig viel Geld, das dadurch locker wird? – Übertreiben wir es nicht, ein Gehalt von einer Person über Jahre. Das ist besser als nichts, aber besser als nichts ist im Bildungsbereich immer ein Fortschritt. Und nachdem wir gewohnt sind, dass im Bildungsbereich in Österreich sehr viele kleine Schritte gemacht werden, ist auch das wieder ein kleiner Baustein.
Daher hoffe ich, dass wir für diesen Antrag eine Mehrheit bekommen, wissend, dass es nur ein Antrag an den Bundesgesetzgeber ist und dass es dort noch sehr viel Bewegung braucht.
Aber insgesamt bin ich froh, wenn in dem Land – wir haben auch eine fünfte Partei – vielleicht irgendwann vier Parteien in Bildungsfragen tatsächlich gemeinsam schauen, dass Bildungsgerechtigkeit besser als bisher hergestellt wird – so wie der Herr Salcher, der ja auch früher hier gesessen ist, gestern in der ZIB 2 wieder argumentiert hat. Wenn wir alle gemeinsam schauen, dass Bildungsgerechtigkeit besser hergestellt wird als bis jetzt, dann sind wir schon zufrieden, dann sind wir wenigstens auf dem richtigen Weg. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg Dr Kurt Stürzenbecher.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort gelangt Herr Abg Vettermann. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Heinz Vettermann (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr Präsident! Lieber Herr Landesrat! Kolleginnen und Kollegen!
Wir stimmen natürlich dem Aktenstück auch zu.
Ich möchte eigentlich auf die zwei vorhergehenden Wortmeldungen Bezug nehmen. Wir haben es ja gestern auch schon ein wenig diskutiert. Natürlich gibt es auch einen aktuellen Anlass, warum wir diesen Antrag gerade jetzt einbringen. Es kann ja auch niemandem verborgen geblieben sein, dass die Funktion des Vizepräsidenten in Diskussion geraten ist. Da sollen wir auch nicht so tun, als gäbe es diesen Anlass nicht. Aber wir sehen es eben breiter. Außerdem wurde gesagt – und das ist ja auch richtig: Na, dann fordert es halt, damit ihr es in Wien auch machen könnt, wenn ihr schon meint, dass man auf diese Funktion verzichten kann! – Und genau darum geht es ja bei diesem konkreten Antrag.
Es wird immer wieder gesagt: Aber Vorarlberg und Tirol haben das nur in einer Person, dort macht es der Landesrat. – Erstens ist es rein von den objektiven Größenverhältnissen, von der schieren Arbeitsbelastung natürlich ein Unterschied, ob ich das in Wien oder in Tirol mache. Daher kann man das nicht vergleichen. Aber es gibt dort einen großen Unterschied, der, wenn man schon von Sparsamkeit spricht, eine wichtige Sache ist: Die haben zwar, wenn man so möchte, einen Posten zusammengelegt, aber natürlich nicht die Behörden. Das heißt, die haben noch zwei Behörden nebeneinander laufen. Ich habe das gestern schon gesagt, dass sich da schon die Frage stellt, ob zwei Chefs und eine Behörde nicht um einiges sparsamer und günstiger sind als ein Chef und zwei Behörden – jetzt rein von der Arbeitsbelastung dieser einen Funktion, die unvergleichbar ist und natürlich in Wien ein deutlich größeres Ausmaß hat. Das muss man sagen. Das ist ja in Wien schon passiert, wir haben schon die Bezirksschulräte abgeschafft und wir haben diese Zusammenlegung geschafft. Das heißt, wir sind eigentlich in der Vorhand. Und das hat uns ja auch der Rechnungshof bestätigt, als er den Stadtschulrat geprüft hat, indem er gesagt hat, das ist eine sehr sparsame und zusammengelegte Form.
Aber man kann natürlich über alles diskutieren, was sinnvoll ist. Ich möchte nur noch einmal sagen: Wir in Wien sind da weit voraus, wenn uns die anderen Bundesländer einmal nachkommen – dort, wo das oft der Landesrat macht, sind die Behörden nicht zusammengelegt; das sollen sie einmal schaffen, das ist nämlich die deutlich schwierigere Übung –, dann können wir über alles andere auch noch nachdenken. Was die Verbeamtung bringen soll, die die ÖVP fordert, ist mir auch nicht ganz klar, denn Sie wollen ja, dass diesen Posten eine beamtete Person macht, soweit ich Ihren Antrag verstanden habe. Dementsprechend bin ich da skeptisch.
Wir wollen niemandem etwas vorschreiben und können es aber nicht selbst durchführen, dieses Amt, das eben jetzt in Diskussion ist, aus Gründen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit abzuschaffen. Daher fordern wir mit diesem Antrag auch den Bundesgesetzgeber auf, allen Ländern – und damit auch Wien – die Möglichkeit zu geben, diese Frage selbst zu entscheiden. Eingebracht wird es von meiner Person, Jürgen Czernohorszky, Rudolf Schicker, Georg Niedermühlbichler sowie David Ellensohn, Martina Wurzer, Christoph Chorherr und Senol Akkilic.
„Der Landtag wolle beschließen: Der Bundesverfas
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