Landtag, 33. Sitzung vom 26.09.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 55
sungsgesetzgeber wird seitens des Wiener Landtags ersucht, die Bundesverfassung in der Form zu ändern, dass den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt wird, die Funktion der Vizepräsidenten beziehungsweise des Vizepräsidenten beziehungsweise der Vizepräsidentin des Stadtschulrates nicht zwingend gesetzlich bestellen zu müssen.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“
Ich glaube, es gibt gute Gründe, sowohl inhaltlich als auch aus der Sache selbst, dem heute zuzustimmen. Ich bitte, das zu tun und möchte den Antrag jetzt auch einbringen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dr Aigner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!
Ja, ich bin auch dafür, dass wir die 15a-Vereinbarung verlängern, und werde dem natürlich zustimmen. Bei der Debatte über die Schulverwaltung muss man zwei Dinge auseinanderhalten: Wir haben geltende Gesetze – ein geltendes Bundesverfassungsgesetz und ein geltendes Wiener Schulgesetz –, und man kann nicht so salopp die Nichtherstellung des gesetzmäßigen Zustandes im Raum stehen lassen. Das bestehende Schulgesetz ist, so wie das beim Sportstättenschutzgesetz gilt, zu vollziehen und zu beachten, und das besagt, dass der zweitstärksten Partei die Funktion des kontrollierenden Vizepräsidenten zusteht. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich weiß nicht, wie man es juristisch argumentieren kann – und es handelt sich ausschließlich um eine juristische Argumentation –, dass es hier ein Recht gibt, sich den vorgeschlagenen Kandidaten der Opposition auszusuchen. Das gibt es weder bei den Bezirksvorstehern noch bei den Stellvertretern noch bei den Kollegiumsmitgliedern. Das sind Nominierungsrechte, die einfach zu akzeptieren sind, und da werden wir den Herrn Landeshauptmann auch nicht aus seiner rechtlichen und politischen Verantwortung herauslassen. (Beifall bei der FPÖ.)
Diesbezüglich auch in Richtung meiner ehemaligen Partei, der ÖVP, gesagt: Ich weiß nicht, ob die ÖVP seinerzeit, als sie den Vize gestellt hat, glücklich gewesen wäre, wenn auf einmal die Mehrheit gekommen wäre und mitreden hätte wollen. Es geht nicht, so zu tun, als ob das eine Sache zwischen Rot und Blau wäre, denn es ist eine Frage legal oder illegal, rechtmäßig oder unrechtmäßig. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man – und jetzt werde ich nicht de lege lata, sondern de lege ferenda argumentieren – über die Reform der Schulverwaltung diskutiert, dann muss man das anders machen, als das Rot-Grün will. Denn Rot-Grün will nicht die Politik aus der Verwaltung, sondern ausschließlich die Opposition herausbringen, so nach dem Motto: Die Landeshauptleute und ihre Vollstreckungsorgane, die amtsführenden Präsidenten, sollen bleiben, heraus kommt einzig und allein die Opposition in Form des Vizepräsidenten. Und das macht man natürlich noch so geschickt und sagt, es sollen sich alle Länder aussuchen. – Das schaue ich mir an, ob sich die oberösterreichischen Genossen den bestbezahlten Vizepräsidenten so einfach nehmen lassen! Das ist Ihnen aber ganz egal, Sie wollen nur die Grundlage dafür geschaffen haben, dass Sie im Stadtschulrat alleine schalten und walten können. Und zu diesem Anliegen muss man ein klares Nein sagen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich habe das gestern schon gesagt und kann es kurz zusammenfassen: Ich weiß wirklich nicht, was an diesen Landesschulräten oder dem Stadtschulrat so Besonderes ist, dass man so eine eigenartige Konstruktion gefunden hat. Man weiß es natürlich schon, es war – wie Kollege Ellensohn gesagt hat – das seinerzeitige Proporzdenken. Aber die politische Brisanz einer Bezirkshauptmannschaft, die für so viele Bereiche zuständig ist, im Landes- und im Bundesbereich, ist viel größer. Dort steht an der Spitze ein – natürlich von der Politik bestellt, aber dann auf Dauer im Amt befindlicher – Bezirkshauptmann, auch ein Finanzamt, das Bundespensionsamt, die Sozialämter, die Pflegeämter – das sind alles wichtige und natürlich im politischen Bereich bestehende Behörden. Da kommt man an der Spitze mit einem öffentlich Bediensteten aus und es gibt den hierarchischen Weisungszusammenhang zum auf Bundesebene zuständigen Minister. Nur im Schulbereich hat man da die Landeshauptleute hineingegeben. Und auch wenn Sie formal als Bundesorgan tätig sind, den Minister oder die Ministerin, der dem Landeshauptmann eine Weisung erteilt, möchte ich mir anschauen.
Das heißt, in Wirklichkeit hat man hier neun Regionalfürstentümer geschaffen, auch im Bundesbereich, neun Landeshauptleute und ihre entsprechenden Amtsführer, die schalten und walten dort völlig unkontrolliert. Die Oberaufsicht des Ministeriums ist bestenfalls theoretischer Natur, da es in der Praxis ja nicht stattfinden wird, dass eine Ministerin – egal, ob von derselben oder einer anderen Partei – einem Landeshauptmann eine Weisung gibt. Das ist ja völlig abenteuerlich und auch nicht anzunehmen. Es passiert auch nicht, denn eigentlich müsste die Ministerin dem Herrn Landeshauptmann den Auftrag erteilen, den gesetzmäßigen Zustand in Wien herzustellen. – Das schauen wir uns an, ob das passieren wird!
Wenn man die Verfassung ändert, dann gehören Landeshauptleute hinaus aus den Landesschulräten, damit brauche ich keine amtsführenden Präsidenten, dann brauche ich natürlich auch keine Vizepräsidenten. Dann kann man diskutieren, inwiefern es sinnvoll ist, die Kollegien zu haben, allenfalls als reines Kontrollorgan, aber die kosten in dem Sinn nichts und sind sowieso schon weitgehend ausgehöhlt worden. Aber nur herzugehen und zu sagen, die Vizes abschaffen und der Rest bleibt, das ist keine Entpolitisierung, sondern das ist ein weiterer Schritt in ein System, in dem eine relative Mehrheit 100 Prozent der Macht ausübt. (Beifall bei der FPÖ.)
In dieser Beziehung muss man natürlich schon auch eines sagen – das habe ich auch schon mehrfach gesagt: In Wien ist vorbildlich, dass wir keine eigene Landesschulabteilung haben. Das ist wirklich gut, das wäre auch ein Modell für die anderen Bundesländer, damit
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