Landtag, 33. Sitzung vom 26.09.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 55
genommen und umgesetzt wird. Trotzdem möchte ich appellieren, dass man versucht, das schon vor dem Datum 2015 umzusetzen.
Zu den Private Securities, die die Frau Abgeordnete auch angesprochen hat, möchte ich sagen: Diesbezüglich gibt es auch eine eindeutige Positionierung des Menschenrechtsbeirats und auch des Bundesministeriums für Gesundheit, dass nämlich – und ich zitiere jetzt aus einem Schreiben, das alle Landeshauptleute empfangen haben: „Sicherheitspersonal jedwede Tätigkeit, die Ärztinnen und Ärzten oder Angehörigen anderer Gesundheitsberufe vorbehalten ist, nicht durchführen darf“. – Hier kommt es wirklich auf Trennschärfe an. All das sind ehrenwerte Berufe. Jemand, der vorige Woche vor der Diskothek gestanden ist oder Gepäck am Flugplatz kontrolliert hat, kann aber nicht in einem Schnellsiedekurs in einem Krankenhaus lernen, wie er in diesem Zusammenhang bei Patientinnen und Patienten tätig sein soll. Das ist völlig ungeregelt, diesbezüglich gibt es überhaupt keine Ausbildungsvorschriften, und ich glaube, wir müssen hier sehr sorgfältig sein, dass unser sehr gut entwickeltes Gesundheitssystem hier nicht unterlaufen wird.
Ich möchte noch ein dunkles Kapitel erwähnen, das man noch nicht schließen kann: In den 60er, 70er und 80er Jahren hat es in Wien Misshandlungen behinderter Kinder gegeben. Es gibt jetzt einen Bericht des Krankenanstaltenverbundes, der einige Fragen offen lässt. Ich habe daher ein amtliches Prüfverfahren eingeleitet. Wir werden uns anschauen, ob in diesem Zusammenhang tatsächlich Persönlichkeitsrechte zu schützen sind, und der Bericht deswegen unter Verschluss bleiben muss, und wir müssen uns auch mit der Frage befassen, ob es gewissermaßen State of the Art war, wie man damals die bedauernswerten Kinder behandelt hat. Das werden wir uns sehr genau anschauen!
Ich möchte mit etwas sehr Positivem schließen: Dass man sich in Wien sehr intensiv mit der Frage von Menschenrechten beschäftigt, halte ich für sehr, sehr wichtig. Die Volkshochschule betreibt ein ganz großes Projekt, in dessen Rahmen in regelmäßigen Abständen bei Veranstaltungen hochqualifizierte Leuten aus dem In- und Ausland referieren. – Ich denke, es ist gut, dass Wien diese Impulse setzt: Das ist wichtig für die Stadt als Menschenrechtsstadt Wien, und das bringt auch Impulse für ganz Österreich. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme, Herr Dr Kräuter.
Bevor ich zu weiteren Wortmeldungen komme, möchte ich die Journalistinnen und Journalisten aus Dänemark auf der Galerie begrüßen. Es freut uns sehr, dass sie nicht nur Interesse am Gebäude haben, sondern auch die Landtagssitzung verfolgen wollen. Herzlich willkommen in Wien! (Allgemeiner Beifall.)
Jetzt darf ich noch Herrn Dr Peter Fichtenbauer um seine Stellungnahme bitten.
Volksanwalt Dr Peter Fichtenbauer: Danke vielmals. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag!
Es ist natürlich besonders erfreulich, dass wir eine Besuchergruppe aus dem Raum Skandinavien bei uns haben, da die Einrichtung der Ombudsmannschaft – in Österreich „Volksanwaltschaft“ genannt – evidentermaßen skandinavischen Ursprungs ist, sodass damit unsere heutige Diskussion natürlich äußerst bereichert wird.
Zu dem, was Kollege Kräuter gesagt hat, dass wir uns sehr freuen und es auch rechtsstaatlich hoch schätzen, dass wir den Bericht der Volksanwaltschaft im Landtag debattieren können, ein kleiner Ausflug in die Nachbarschaft: In dem großen Nachbarland Wiens besteht diese Möglichkeit nicht. Wir haben aber natürlich auch dort einen Bericht der Volksanwaltschaft verfasst, der ungefähr gleicher Gravität wie der Wiener Bericht ist. Mangels Möglichkeit, diesen Bericht dort im Landtag zu debattieren, haben wir zu dem einfachen Mittel gegriffen, eine Pressekonferenz auszurichten, die sehr, sehr stark besucht war. Daraufhin hat der Präsident des dortigen Landtages, in dem wir nicht sprechen dürfen, eine öffentliche APA-Meldung gemacht und hat gesagt, dass er jetzt aber böse auf die Volksanwaltschaft ist, wenn wir das mit der Presse besprechen! (Heiterkeit bei der SPÖ.) So unterscheidet sich eben die Landschaft Österreichs. Im Hinblick darauf gibt es noch einiges zu tun, um eine gleiche Ebene in den Ländern herbeizuführen, und Wien ist natürlich Best Practice, um es einmal so ausdrücken.
Ich bin sehr dankbar für die Ausführungen von Frau Abg Korosec und von Herrn Abg Günther betreffend die notwendige verfassungsrechtliche Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft im Zusammenhang mit den ausgegliederten Rechtsträgern. Als die Volksanwaltschaft 1976 eingerichtet wurde, war von ausgegliederten Rechtsträgern eigentlich noch keine Spur, das hat sich erst im Lauf der Zeit entwickelt. Das ist eine politische Entscheidung, über die nichts zu sagen ist, aber die Konsequenz ist natürlich eine Flucht aus der Kontrolle.
An dieser Stelle darf ich daran erinnern, dass die Volksanwaltschaft Teil der parlamentarischen Kontrolle der Vollziehung des Landes ist. Das darf man nie aus den Augen verlieren! Im Rahmen der Bundesvollziehung sind ausgegliederte Rechtsträger, an denen der Bund zu 50 Prozent beteiligt ist, auch der Kontrolle des Rechnungshofes zu unterziehen, und wir halten es konsequenterweise für angebracht, dass das auch für die Volksanwaltschaft zu gelten hat. Im Parlament gibt es diesbezüglich bei allen Parteien zustimmende Stimmen, und es gibt auch einen Initiativantrag, von dem wir hoffen, dass er auf breiteste Mehrheit stoßen wird, sodass wir diese Kontrolllücke auf Bundesebene doch schließen können, und das Gleiche wäre natürlich auch auf Länderebene sehr, sehr angebracht. – Stichwort Wiener Linien, Friedhöfe – jetzt auch ausgegliedert – oder Wiener Wohnen: Es wäre nur zu wünschen und im Sinne dieses Hauses, dass der Volksanwaltschaft diese Kontrollkompetenz zugewiesen wird.
Von all den Details, die Sie nachlesen können und – wenn ich hinzufügen darf – sollten, gibt es natürlich auch ganz besonders wichtige. Ich möchte jetzt ein Schlaglicht auf eine im Schatten stehende Einrichtung werfen, die aber trotzdem von rechtsstaatlicher Bedeutung ist, weil das eine Art Wiedergänger in Bezug auf die Misshelligkeiten, die wir im Rahmen der Vollziehung feststellen
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