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Landtag, 28. Sitzung vom 21.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 42

 

anzugehen, ist mit der Crew, die daran arbeitet, also mit dieser Gruppe im Bereich Personal und Revision wirklich viel konkret geworden. Wir sind nicht mehr in den Handlungsfelderbezeichnungen, sondern wir haben uns mittlerweile tief in diese Handlungsfelder hineingearbeitet.

 

Ich weiß schon, Sie hätten jetzt gerne von mir ein Datum, aber, Herr Abgeordneter, Sie wissen genauso wie ich, das wäre unseriös, und ich bin nicht unseriös. Wir sind weit, aber wir sind noch nicht so weit, dass ich mich heute hier in meiner Verantwortung herstelle und Ihnen ein Datum nenne.

 

In Bezug auf den Nebengebührenkatalog lassen Sie mich da auch noch einmal etwas klarer werden. Ja, ab dem Inkrafttreten der neuen Dienstrechts- und Besoldungsreform wird es keinen Nebengebührenkatalog mehr geben. Er wird eingeschränkt sein auf den Kreis der MitarbeiterInnen, die sozusagen im alten System sind. Aber die Bestrebung ist es, hier entsprechend zu arbeiten. Und da möchte ich auch eines bitten: Übersehen Sie nicht, dass wir jetzt schon den Nebengebührenkatalog ständig evaluieren und dass wir mehrere Nebengebühren immer wieder zusammenfassen in Funktionszulagen. Bedauerlicherweise ist es aber halt leider so, dass hier nicht gesehen wird, welch hoher Administrationsaufwand da wegfällt, welche Nebengebühren da wegfallen und was sich da auch jetzt schon tut.

 

Wir müssen ja auch mit dieser Illusion aufräumen, dass wir jetzt an dieser Reform arbeiten, und bis wir die fertig haben, passiert nichts. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie sich anschauen, welche Maßnahmen jetzt schon gesetzt wurden – ich nenne als Beispiel die Magistratsabteilung 48, die wirklich in ihrer Abteilung unter diesen Gesichtspunkten schon eine Besoldungsreform angegangen ist –, dann sieht man, das funktioniert gut, da muss halt nur das eine in das andere hineinpassen.

 

Also, wie gesagt, kein Datum, das wäre unseriös. Nebengebührenkatalog wird es im neuen System keinen mehr geben. Es soll eine transparente Entlohnung geben, wo die Aufgabe auch tatsächlich abgegolten wird. Solange wir allerdings Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, die im alten System sind, wird es für die natürlich die Möglichkeit geben, weiterhin in diesem Katalog zu arbeiten.

 

Was ich aber auch dazusagen möchte: Eine große Herausforderung, wenn wir die Arbeitsbewertung einmal hinter uns haben, wird die sein, zu schauen, wie wir dann weiter vorgehen. Okay, die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen in das neue System, die lang erfahrenen, knapp vor der Pension stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in dieses System nicht mehr optieren, aber es wird einen Teil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben, für die sich das Optieren in das neue System, sage ich einmal, auszahlt. Und auch diesen Spielraum der Optionsmöglichkeiten wird man entsprechend unseren Mitteln und unseren Möglichkeiten gut beschreiben müssen. Das wird auch ein politischer Aushandlungsprozess.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Dr Vana. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

10.08.43

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ein gemeinsames rot-grünes Anliegen im Rahmen der Besoldungsreform ist die Gender-Gerechtigkeit, vor allem auch die Frage der Arbeitsbewertung. Die schon angesprochene Stärken-Schwächen-Analyse stellt hier Wien eigentlich ein recht gutes Zeugnis aus. Aber es gibt viel zu tun – da sind wir auch beide übereingekommen –, vor allem, was das Ziel des Schließens der Einkommensschere auch im öffentlichen Dienst betrifft. Wir haben einige Schritte gesetzt mit den Einkommenstransparenzberichten, mit einer Enquete zur Arbeitsbewertung im Rathaus.

 

Ich möchte Sie jetzt fragen: Können Sie ein bisschen näher skizzieren, was im Feld der Arbeitsbewertung im Rahmen der Pläne für die Besoldungsreform nun konkret geplant ist?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Also ich glaube, das trägt schon auch unsere Handschrift, dass das Thema der Gender-Gerechtigkeit und das Thema des Grundsatzes, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, natürlich mit einer sehr hohen Priorität und mit einem hohen Gewicht in diesen gesamten Reformprozess eingeflossen sind.

 

Es gibt eine Sache, die uns im Sinne der Gender-Gerechtigkeit natürlich schon ganz intensiv beschäftigt. Wir haben uns immer gefragt: Brauchen wir diese Einkommenstransparenzberichte im öffentlichen Dienst, bringen die überhaupt etwas, bringt dieses Engagement der Bundesministerin, das in großen Betrieben durchzuziehen, etwas für uns?

 

Wir haben uns dann entschieden: Wir wollen es eigentlich schon gern wissen für Wien. Und auf einmal war ein Argument weg, das man den Frauen in der Frauenförderung auch in dieser Stadt immer gerne entgegengehalten hat: Wir haben ein einheitliches Schema, bei uns ist es wurscht, ob du eine Frau oder ein Mann bist, da gibt es keine Einkommensunterschiede. Und siehe da, mit dem Einkommenstransparenzbericht sind wir draufgekommen, dass wir sehr wohl auch in Wien Einkommensunterschiede unter unseren Beschäftigten haben, und zwar einen Einkommensunterschied, der knappe 10 Prozent ausmacht.

 

Das ist aus meiner Sicht sehr wohl eine große Herausforderung für uns, wie wir damit umgehen. Deswegen ist es mir auch so wichtig, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte in diesem engen Team drinnensitzt, das diese Besoldungsreform gemeinsam eben für uns, für diese Stadt erarbeitet.

 

Arbeitsbewertung wird dabei ein ganz entscheidender Punkt sein. Das jetzt in einer Fragestunde darzulegen, würde wirklich den Rahmen sprengen, aber man muss sich schon bewusst sein, dass es natürlich verschiedene Systeme der Arbeitsbewertung gibt, mit denen unterschiedliche Konzerne, aber auch öffentliche Verwaltungen schon gearbeitet haben. Ich möchte nur einmal mehr die Illusion rauben – und diese Reform hat viel mit Raub von Illusionen zu tun –, dass wir das bei 250 unterschiedlichen Berufsfeldern einfach nach dem Schema F

 

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