Landtag, 27. Sitzung vom 25.09.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 22 von 63
Erst dann können wir das feststellen. Aber zeigen Sie nicht immer mit dem Finger auf Wien, wenn Sie eigentlich im eigenen Haus in den anderen Bundesländern das alles erst in Ordnung bringen müssen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. – Zahlreiche Rufe bei der ÖVP.)
Präsident Johann Herzog: Eine durchaus lebhafte Aktuelle Stunde ist somit beendet.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 31 Abs 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass eine schriftliche Anfrage von Abgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eingelangt ist.
Von den Abgen Mag Gudenus, Mag Jung, Haslinger und Blind wurde ein Antrag an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal betreffend Reform des Wiener Prostitutionsgesetzes 2011 gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrages wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung des Dringlichen Antrages vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrochen.
Die Abgen Valentin, Hufnagl, Holzmann, Karner-Kremser, Nevrivy, Mag Spitzer, Mag Maresch, Mag Holdhaus und Walter haben am 27. August 2013 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Wiener Buschenschankgesetzes, LGBl für Wien Nr 4/1976, zuletzt geändert durch das LGBl für Wien Nr 56/2010, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Umwelt zugewiesen.
Die Abgen Ekkamp, Mag Reindl, Dipl-Ing Schicker, Dr Stürzenbecher und Dipl-Ing Margulies haben am 12. September 2013 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über das Wiener Abgabenorganisationsrecht, das Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985, das Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000, das Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren, das Gebrauchsabgabengesetz 1966 und das Vergnügungssteuergesetz 2005 geändert werden - Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke zugewiesen und am 20. September 2013 von der Tagesordnung des Ausschusses abgesetzt.
Die Abgen Ekkamp, Mag Reindl, Dipl-Ing Schicker, Dr Stürzenbecher und Dipl-Ing Margulies haben am 12. September 2013 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über das Wiener Abgabenorganisationsrecht, das Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985, das Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000, das Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren, das Gebrauchsabgabegesetz 1966, das Vergnügungssteuergesetz 2005, das Wiener Baumschutzgesetz, das Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, das Wiener Garagengesetz 2008 und das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert werden - Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben - eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke zugewiesen und von den Antragstellern am 23. September 2013 zurückgezogen.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 2, 4, 3, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen.
Bevor wir die unter der Postnummer 1 vorgesehene Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates vornehmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, diese Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtages, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, mein Vorschlag ist einstimmig angenommen.
Herr Bundesrat Hans-Jörg Jenewein hat mit 1. Juli 2013 sein an zehnter Stelle gereihtes Mandat im Bundesrat zurückgelegt. Auf dieses Mandat rückte das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied, Dr Herbert Madejski, mit Wirkung vom 1. Juli 2013 nach. Der Klub der Wiener Freiheitlichen schlägt als neues Ersatzmitglied für die zehnte Stelle Herrn Hans-Jörg Jenewein zur Wahl vor.
Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtages, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig angenommen.
Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den 34. Bericht der Volksanwaltschaft 2012 an den Wiener Landtag.
Es freut mich, die Volksanwälte Dr Gertrude Brinek und Herrn Dr Peter Fichtenbauer begrüßen zu können. (Allgemeiner Beifall.) Herr Dr Günther Kräuter ist entschuldigt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg Ing Leeb zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Ing Isabella Leeb (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Volksanwälte! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Verzeihen Sie, dass ich am Anfang noch ganz kurz auf die Vorredner eingehe. Herr Klubobmann Schicker, ich schätze Sie sehr als Mitglied dieses Hauses – er ist jetzt, glaube ich, leider nicht mehr da –, aber diese Rede, die Sie da heute abgelegt haben – sind wir froh, dass es hier noch kein Wahrheitsbarometer gibt – würde ich als einigermaßen kühn bezeichnen.
Und an den Herrn Klubobmann von den GRÜNEN: Ich denke mir seit drei Jahren, jeder hat so seinen eigenen Zugang zur Politik, Anstand ist keine Frage des Parteibuches, aber scheinbar haben die GRÜNEN jetzt Hochmut auch zur politischen Kategorie erhoben. (Beifall bei der ÖVP.)
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