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Landtag, 27. Sitzung vom 25.09.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 63

 

ter.

 

9.46.15

Abg Mag Günter Kasal (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Stadtrat.

 

Wir haben jetzt sehr ausführlich auch in einem Bundesländervergleich gehört, wie das flächendeckende Kinderbetreuungsangebot aussieht. Dabei steht die Stadt Wien wirklich nicht schlecht da.

 

Noch wichtiger oder zumindest gleich wichtig ist aber der Bundesländervergleich, wenn es um den Betreuungsschlüssel geht, wie viele Betreuerinnen den Kindern tatsächlich zur Verfügung stehen. Wenn man nämlich berücksichtigt, dass der Kindergarten oder für Kleinstkinder die Krippe auch schon als Bildungseinrichtung zur Verfügung stehen sollen, dann zeigt sich, dass es in der Stadt sehr wohl noch spürbare Defizite gibt. Bekanntlich liegt der ideale Betreuungsschlüssel bei Null- bis Dreijährigen bei eins zu drei beziehungsweise bei drei- bis sechsjährigen Kindern bei eins zu sechs bis eins zu acht, und das ist oft nicht möglich.

 

Haben Sie vor, in Zukunft gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um dem Idealwert näher kommen zu können?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Ich weiß nicht genau, wie Sie zu dieser Interpretation kommen, dass Wien gerade in diesem Bereich schlecht dasteht! Ich erinnere mich an eine Vielzahl von Diskussionen, die wir, die politisch Verantwortlichen aus allen Bundesländern, über die Frage des bundeseinheitlichen Rahmengesetzes geführt haben. In diesem Zusammenhang hat gerade auch der Wiener Landtag entsprechende Beschlüsse gefasst, dass wir uns dafür einsetzen. Es ist also durchaus nicht am Widerstand Wiens gescheitert, dass man hier zu den entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen kommt, und zwar nicht zuletzt auch deshalb, weil Wien zum Beispiel eine klare Regelung hat, die nicht nur den Betreuungsschlüssel betrifft, sondern letztendlich auch das räumliche und Platzangebot in Kindergärten.

 

Unsere Regelung lautet, dass für jedes Kind zumindest 3 m² bespielbare Fläche zur Verfügung stehen muss. Unsere Maßnahme vor wenigen Jahren, die bespielbare Fläche um 50 Prozent zu vergrößern, hat aber nicht die Zustimmung der anderen Bundesländer gefunden hat. Wir hatten bis dahin 2 m². In Wien haben wir diese Fläche dann auf 3 m² ausgeweitet, aber nicht einmal diesbezüglich konnte man zu einer Vereinbarung finden. Viele Bundesländer haben zum Beispiel diesbezüglich überhaupt keine Regelung.

 

Wir bewegen uns etwa in der Bandbreite von 20, 23, 25 oder 27 Kindern pro Gruppe. In Wien haben wir bei den 3- bis 6-Jährigen die bekannten 25, und darunter sind es 20 Kinder in einer Gruppe mit dem entsprechenden zusätzlichen pädagogischen Personal. Dazu besteht ein räumliches Angebot, das qualitätsvolle Arbeit tatsächlich sicherstellt. Wenn es allerdings anderswo gar keine gesetzlichen Regelungen gibt, dann möchte ich mir nicht ausmalen, auf welcher bespielbaren Fläche die Kinder ihren Kindergartenalltag verbringen müssen!

 

Wir sagen also ein klares Ja dazu: Wir bekennen uns zu der Maßnahme einer bundesgesetzlich einheitlichen Regelegung, denn eine solche würde genau die Fehlinformationen, die Sie hier offensichtlich haben, verhindern, weil dann für alle Gleiches gilt. Wie Sie alle wissen, wird gerade im städtischen Bereich der Inklusion und den Integrationskindergärten besonderes Augenmerk gewidmet. Daher liegt der tatsächliche Betreuungsschlüssel wesentlich unter der Zahl 25, die den gesetzlichen Rahmen darstellt, weil hier Kinder mit entsprechenden Förderbedürfnissen doppelt gezählt werden.

 

Die Gruppengröße liegt in Wien bei nicht einmal 23 Kindern, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil wir eben zusätzliche Fördermaßnahmen anbieten, die es in anderen Bundesländern eindeutig nicht gibt. Und darum bin ich auch sehr froh, dass wir im Bereich der Novelle des Wiener Kindergartengesetzes diese Einigung entsprechend breit im Wiener Landtag beschließen konnten, damit jene Qualität, die die Wienerinnen und Wiener gewohnt sind, auch in Zukunft sichergestellt ist.

 

Wir bieten ganztägige Kindergärten ohne Mittagspause, selbstverständlich mit Essen, es gibt ein entsprechendes Förderangebot für Kinder mit Behinderungen, es gibt ein entsprechendes Förderangebot bei Defiziten im motorischen und sozialen Bereich. – Ich meine daher, dass wir gerade in diesem Bereich in den vergangenen Jahren nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ Hervorragendes geleistet haben.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat.

 

9.50.35†Lhptm Dr Michael Häupl - Frage|

Wir kommen zur 4. Frage (FSP – 02219-2013/0001 – KVP/LM), die von Herrn Abg Dr Wolfgang Ulm gestellt wurde und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. (Die Einrichtung eines Stadtrechnungshofes scheiterte zuletzt am mangelnden Transparenzwillen des Landes. Einer der nach wie vor offenen Punkte ist insbesondere die zukünftige Prüfkompetenz bei PPP-Projekten. Diese wäre allenfalls möglich, soweit eine Kontrollmöglichkeit vorbehalten wurde. Bei wie vielen PPP-Projekten wurde seitens des Landes seit 2010 ein solcher Kontrollvorbehalt vereinbart?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Es ist offensichtlich auch der Wahlzeit anzulasten, dass Sie Behauptungen aufstellen, die ich dementieren muss, und dass ich Behauptungen aufstellen muss, die Sie dementieren müssen.

 

Sie haben Ihre Aufgabe schon erfüllt mit der Feststellung, dass der Stadtrechnungshof gescheitert ist. Ich komme nunmehr meiner Aufgabe nach und dementiere Ihre Behauptung natürlich heftigst! Der Stadtrechnungshof ist aus meiner Sicht überhaupt nicht gescheitert und schon gar nicht am mangelnden Transparenzwillen des Landes, wie Sie gesagt haben. Hätten Sie wenigstens vom mangelnden Transparenzwillen der Regierung gesprochen, denn beim Land sind Sie ja selber auch gemeint! – Selbstverständlich sehe ich das überhaupt nicht als gescheitert an, und daher dementiere ich den ersten Satz Ihrer Anfrage.

 

Was nun den eigentlichen Teil betrifft, so ist das natürlich eine wesentlich ernstere Angelegenheit als eine freundschaftliche Vorwahl-Flachserei. – PPP-Modelle

 

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