Landtag, 16. Sitzung vom 03.10.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 40
Illusion machen, es wird trotzdem immer wieder notwendig sein, ein Kind, das von seiner Familie oder das im Rahmen der Familie unmittelbar gefährdet ist, abzunehmen. Es wird darüber auch unmittelbar immer entsprechende Auseinandersetzungen geben, weil eben die Kooperationsmöglichkeit nicht immer gegeben ist. Klar ist aber auch, die Entscheidung fällt das Gericht. Und hier ist ein ganz wesentlicher Punkt, und da findet man uneingeschränkt meine Zustimmung, und immer auch die entsprechende Forderung seitens der Volksanwaltschaft: Wir brauchen kürzere Verfahren. Die Verfahren, die dann zur letztgültigen und zur endgültigen Entscheidung führen, in welcher Art und Weise dem Wohl des Kindes am besten gedient ist, diese Entscheidungen dürfen nicht sechs Monate und viel, viel länger dauern. Wir brauchen diese Entscheidungen gerade im Interesse des Kindes ganz, ganz rasch. Das schafft Sicherheit für die Sozialarbeiter, das schafft Sicherheit letztendlich auch für das Kind, das schafft auch Klarheit für die Familien, wenn sie das Kind gefährden oder auch nicht gefährden, und das muss möglichst rasch gehen, weil je länger eine Fremdunterbringung dauert, die sich dann möglicherweise als falsch herausstellt und das kann auch immer sein, umso schlechter ist es für das Kind. Trotzdem, ich denke, die Sozialarbeiter in Wien handeln hier nicht nur nach dem Vier-Augen-Prinzip, sondern jeder einzelne sehr, sehr verantwortungsvoll. Es macht sich niemand einen Spaß draus, ein Kind aus einer Familie zu nehmen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg Akkilic. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Senol Akkilic (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen, Herr Landesrat!
Mit Bedauern stellen wir fest, dass die Verhandlungen über ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz ergebnislos geblieben sind. Mich würde interessieren: Welche Rolle hat hier der zuständige Bundesminister gespielt, dass es zu keinem Ergebnis gekommen ist?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Wie gesagt, ich denke, es sind die Bemühungen durchaus ernst zu nehmen. Es ist allerdings, und wir alle kennen das wahrscheinlich aus unserem eigenen Parteileben oder aus unterschiedlichster Gremialarbeit, eben aus neun unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen einen einheitlichen Text zu formulieren. Es geht da natürlich immer auch um entsprechende finanzielle Mittel, die notwendig sind, die die Umsetzung von Maßnahmen ermöglichen. Wie gesagt, ich denke, wir sind hier in Wien hervorragend aufgestellt, weil viele, viele der Standards von unserer Seite erfüllt wurden. Aber auch von Wiener Seite gibt es ein großes Interesse, zum Beispiel weil dieses Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz es möglich machen würde, zu einem unkomplizierteren Datenaustausch zwischen den Bundesländern zu kommen, was ganz was Wesentliches in der Verfolgung der Geschichte von Kindern und Jugendlichen ist, weil die ja nicht immer in einem Bundesland leben. Gerade im Zuge von Trennungen und damit einhergehenden Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen ist gerade der Datenaustausch zwischen Kinder- und Jugendwohlfahrt und natürlich auch zwischen der Polizei, der Kinder- und Jugendwohlfahrt und anderen Einrichtungen eine ganz wesentliche Grundlage. Auch das könnte hier geregelt sein. Was leider nicht gelungen ist, ist, durchaus auch Bundesländer, die dem Herrn Bundesminister nahe stehen, entsprechend zu überzeugen, aber nicht nur, muss man fairerweise dazu sagen. Es war gerade von Anfang an die Achse Wien-Vorarlberg, die hier sehr stark diese Initiative begrüßt hat, zu einem einheitlichen Gesetz zu kommen. Tatsache ist derzeit, dass das Land Oberösterreich noch nicht zur Zustimmung bereit gewesen ist. Es ist aber auch, muss man sagen, die Steiermark derzeit nicht bereit, diesem einheitlichen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz entsprechend zuzustimmen. Es geht, wie gesagt, immer auch ums Geld.
Ich habe auch vorhin schon betont, ich verstehe natürlich durchaus auch die Forderung seitens einzelner Bundesländer, wenn es hier zu zusätzlichen Auflagen kommt, und aus Sicht einzelner Bundesländer ist es eine zusätzliche Auflage, die sie bekommen, dass sie sagen, wenn der Bund was verordnet, dann soll er es auch bezahlen. Daher ist natürlich auch hier eine Einheitlichkeit der Länder in dieser Frage gegeben, dass man sagt, okay, es soll den Ländern für den erhöhten Aufwand natürlich auch entsprechend die finanziellen Mittel gegeben werden, denn ich glaube, es kann nur im Interesse jedes Landes sein zu sagen, wenn der Bund hier gesetzliche Vorgaben beschließt, dann brauchen wir auch die finanzielle Bedeckung. In Wien spielt es keine Rolle. Aber ich habe durchaus auch Verständnis, dass da vielleicht das eine oder andere noch möglich seine müsste, wenn Länder diese Standards nicht erfüllen und hier die entsprechende Unterstützung auch finanzieller Natur brauchen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Kops. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dietrich Kops (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ja, guten Morgen, Herr Stadtrat!
Sie haben ja schon erwähnt, dass seit 2008 über ein neues, zeitgemäßes Gesetz verhandelt wird. Jetzt gibt es eine neue Vorlage und meines Wissens wollen ja das Burgenland, Oberösterreich und die Steiermark diese Mehrkosten nicht tragen. Der Bund will jedes Jahr, so 2012, 13 und 14 3,9 Millionen zuschießen.
Jetzt ist meine Frage: Spießt es sich nur bei den Mehrkosten? Um welche Mehrkosten handelt es sich da? Oder gibt es hier auch inhaltliche Probleme und Abstimmungsprobleme?
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Herr Stadtrat!
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Ich denke, wir bewegen uns schlicht und ergreifend in einer Grundsatzfrage durchaus aus Sicht anderer Bundesländer. Ich muss immer differenzieren, denn, wie gesagt, gerade die Wiener Standards in der
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