Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
Seite 24 von 100
Multiprivilegiengesetz für
eine ganz kleine Personengruppe ist, die natürlich wieder handverlesen von den
Sozialdemokraten für die Gemeindebauten eingesetzt wird. Bestes Beispiel:
Olaf-Palme-Hof. Herr Stadtrat, Sie werden es kennen. Sie waren damals zwar noch
nicht als Stadtrat zuständig, aber vielleicht hat Ihnen Ihr Vorgänger ein paar
Unterlagen überlassen, in denen Sie nachlesen können. Dort hat es auch die
Diskussion gegeben. Das war einer der ersten Bereiche, wo sich nämlich die
Mieter massiv über die Hausbesorger beschwert haben, weil dort überhaupt nichts
passiert ist. Diverse Garagenreinigungen wurden zwar auf Plakaten angekündigt,
sodass die Autos hinauszustellen sind, aber dann sind sie nicht gemacht worden.
Die haben jetzt schon seit Jahren Hausbetreuungsfirmen, und zwar Fremdfirmen.
Kostengünstiger, effizienter, vorbildlicher, sehr zufrieden, sehr zuvorkommend,
vier Wohnungen zusätzlich vermietet. Alle sind zufrieden. Die fürchten sich
förmlich davor, dass dort wieder Hausbesorger hinkommen. Die sagen: „Um Gottes
Willen, nur keine Hausmeister mehr! Nehmt uns die Hausbetreuungsfirmen nicht
weg!" (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das stimmt ja gar nicht!) Das
Wesentliche an der Geschichte ist, sie haben dazwischen einmal die
Hausbetreuungsfirma gewechselt, weil als sie nicht funktioniert hat und dort
ein Schlendrian eingerissen ist und nichts mehr gegangen ist, war das relativ
einfach mit drei Monaten Kündigungsfrist. Die Hausbetreuungsfirma war weg, es
ist eine neue genommen worden und jetzt wissen wir wieder, wie es funktioniert.
Sie haben sich, und das ist das Wesentliche, massive Kosten erspart und sind sehr zufrieden. Also, liebe SPÖ, verschonen Sie die
Wienerinnen und Wiener mit einem solch eigenartigen Gesetz! (Beifall bei der
ÖVP.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Als nächste und letzte Rednerin zur Aktuellen Stunde hat sich Frau Abg Reischl zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Hannelore Reischl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Als ich gestern das Thema der
ÖVP zur heutigen Aktuellen Stunde wahrgenommen habe, war ich wirklich sehr
erstaunt und verwundert von dem Thema „Land Wien sagt Nein zu
SPÖ-Wahlkampfschmäh - Wien braucht kein unnötiges und teures
SPÖ-Hausbesorgergesetz!" Ich sage Ihnen auch, warum ich so verwundert war.
Verwundert deshalb, weil nämlich genau vor zehn Jahren durch die
ÖVP/FPÖ-Regierung das Hausbesorgergesetz abgeschafft wurde. Das ist nichts
Neues, das wissen wir. Es ist also keine Nachbesetzung von neuen Hausbesorgern
und Hausbesorgerinnen gekommen.
Seit damals, seit zehn
Jahren, seit dem Jahr 2000 sind aber die Stimmen der Mieter und Mieterinnen
nicht leiser geworden, sondern ganz im Gegenteil, die Stimmen der Mieter und
Mieterinnen nach dem Wunsch von Hausbesorgerinnen oder Hausbesorgern sind
lauter geworden. Diesem Wunsch sind Sie nicht nachgekommen, sondern diesem
Wunsch gehen wir, die SPÖ, nach. Dieses Anliegen der Mieterinnen und Mieter
zeigt sich in den Mieterumfragen, aber auch in der jüngsten Volksbefragung vor
ein paar Monaten, im Februar dieses Jahres. Wenn Sie die 84 Prozent nicht
mehr hören wollen, nicht mehr hören können, wo sich 84 Prozent der
Wienerinnen und Wiener dafür ausgesprochen haben, dann sage ich es umgekehrt.
Dann sind Sie für die maximal 16 Prozent der Mieter und Mieterinnen, die
dieses Gesetz nicht haben wollen. Ich sage deshalb maximal 16 Prozent,
weil es sind ein paar Prozent gar nicht hingegangen,
weil sie nicht gekonnt haben, weil sie eh damit zufrieden sind. Denn dann
bleibt in Wirklichkeit eigentlich nur mehr eine Prozentzahl von ein paar
Prozenten, also von einer einstelligen Zahl und nicht von den 16 Prozent,
von denen Sie ausgehen, über. (Abg Henriette
Frank: 16 Prozent!) Also akzeptieren Sie die 84 Prozent für Ja
und sagen Sie nicht, das ist ein SPÖ-Wahlkampfschmäh! (Beifall bei der SPÖ)
Ganz kurz noch zu drei
Punkten: Zur Begründung, die Einsetzung der Hausbesorger und Hausbesorgerinnen
könnte auch durch einen Mieterbeschluss geschehen: Sie wissen, und das haben
Sie auch von meinem Vorredner gehört, das widerspricht der derzeitigen
Gesetzeslage. Es kann nur ein so genannter Hausbetreuer oder eine so genannte
Hausbetreuerin bestellt werden, aber nicht der Hausbesorger neu, wie wir es uns
vorstellen.
Zum zweiten Punkt, der
wirtschaftlichen Lage: Es ist auch schon zur Sprache gekommen, dass von der
Stadt Wien damals, als das Hausbesorgergesetz abgeschafft wurde, die HausbetreuungsGmbH eingeführt wurde. Eine sehr gut
funktionierende, gute Alternative, die geschaffen worden ist (StR Johann Herzog: Das ist eine kühne
Behauptung, Frau Kollegin!), aber diese Reinigungsfirma kann nicht die
Person des Hausbesorgers ersetzen. Das heißt, Hausbesorger neu soll auch
Reinigungsdienst durchführen, soll aber auch, wie es schon die Grüne Fraktion
gesagt hat, als Mediator ausgebildet werden, soll Kommunikator in der Wohnhausanlage sein. Er kennt dann auch
die Wohnhausanlage. Er ist ja ständig in der Wohnhausanlage und weiß um die
Bedürfnisse und Anliegen der dortigen Mieter und Mieterinnen.
Zum allerletzten Punkt, dem Vorwurf Ihrerseits, dass
den Mietern durch die Schaffung des Hausbesorgers beziehungsweise der
Hausbesorgerin Kosten aufgezwungen werden: Das ist falsch, dass Kosten
aufgezwungen werden, nämlich deshalb, weil sich die Mieter und Mieterinnen das
auswählen können, ob sie nach wie vor die Reinigungsfirma, die sie jetzt haben,
oder auf der anderen Seite doch lieber Hausbesorger, Hausbesorgerin neu wollen.
Das heißt im Klartext, die Wohnhausanlage kann entscheiden. Persönlich kann ich
mir vorstellen, dass dort, wo vielleicht Jüngere wohnen, diese sagen, sie sind
mit der Reinigungsfirma zufrieden, weil sie halt mit anderen Dingen wie dem
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular