Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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(Beginn um 9.02 Uhr.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Ich wünsche einen schönen guten
Morgen!
Die 33. Sitzung des Wiener Landtages ist
eröffnet.
Entschuldigt sind Frau LhptmStin
Mag Renate Brauner, die sich auf Dienstreise im Ausland befindet, ebenso
entschuldigt sind Herr Abg Dkfm
Dr Aichinger, Herr Abg Mag Gerstl, Frau Abg Matzka-Dojder, Herr Abg Ing Meidlinger, Frau Abg Dr Vitouch
und Frau Abg
Yilmaz. Weiters entschuldigt ist Frau Abg Pilz
ab 10.15 Uhr.
Bevor ich in die Tagesordnung einsteige, darf ich
nachholen, und zwar betreffend Ordnungsruf für Herrn StR Ellensohn: Herr StR
Ellensohn, für das Wort Lüge darf ich Ihnen den Ordnungsruf erteilen.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP -
01461-2010/0001 - KFP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Helmut Günther gestellt und ist an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet. (Im Bereich
der Harmonisierung der Pensionssysteme der Länder wurden Sie, Herr
Landeshauptmann, von den Experten des Rechnungshofes, des WIFO und des IHS,
aber auch vom Finanzminister aufgefordert, Gesetzesänderungen durchzuführen und
einen zielführenden Zeitplan zur Umsetzung der
vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen, die zu einer Harmonisierung der
jeweiligen Pensionsrechte mit jenem des Bundes bzw. zu einer finanziell
gleichwertigen Umsetzung führen sollen, zu erstellen. Wie ist der aktuelle Stand?)
Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Sehr geehrter Herr
Landtagsabgeordneter!
Ich möchte, bevor ich kurz auf den aktuellen Stand
der Diskussion eingehe, in Erinnerung rufen - nicht für Sie, weil Sie wissen es
ja ohnehin, aber für jene, die sich vielleicht ein bisschen hinreißen lassen
von der Welle der Demagogie in diesen Fragen - dass Wien mit seiner im Jahre
2004 beschlossenen Pensionsreform bewusst für eine Pensionsreform mit sozialem
Augenmaß eingetreten ist, bei der tatsächlich, und das ist wichtig, die
Eckpunkte der Pensionsreform des Bundes, also das Pensionsantrittsalter von 65
Jahren, die 40-jährige Durchrechnung und ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von
45 Jahren, umgesetzt wurde. Es wurde aber auch besonderer Wert auf die soziale
Ausgewogenheit der Regelung gelegt und dabei im besonderen Ausmaß die Situation
von Frauen mit Kindern oder sonstigen Betreuungsverpflichtungen berücksichtigt.
Es ist zur Zeit im
Vorbereitungskomitee „Pensionen", das vom Bund gemeinsam mit den
Bundesländern beschickt wird - von allen Bundesländern mit Ausnahme von
Burgenland und Niederösterreich - die Diskussion im Gange, die sich aus der
Verpflichtung aus dem Finanzausgleich ergibt. Diese Diskussion ist naturgemäß
sehr kontroversiell. Sie wird nicht von Wien allein
geführt, sondern genauso von Oberösterreich, Vorarlberg, Tirol, Kärnten, der
Steiermark, also, wie gesagt, mit Ausnahme von Burgenland und Niederösterreich
sind alle in diese Gespräche involviert, diskutieren das sehr detailreich und
ich müsste es wissen, falls diese Diskussionen abgeschlossen sein sollten. Also
gehe ich davon aus, dass diese Diskussionen noch im Gange sind.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage, Herr Abg Günther, bitte.
Abg Dr
Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Landeshauptmann!
Es ist klar, Wien hat die Eckpunkte der Bundesreform übernommen.
Im Paktum zum Finanzausgleich 2008 ist ja das noch
einmal besiegelt worden, was Sie jetzt auch gesagt haben. Es gibt Diskussionen
und einer der Eckpunkte, der zwar übernommen wurde, aber anders ausgelegt wird,
ist die Durchrechnung, und die macht einen Riesenhaufen an Geld aus. Wenn beim
Bund die Durchrechnung innerhalb von 28 Jahren erfolgt, ist dies in Wien
innerhalb von 40 Jahren, und die Rechenbeispiele des Rechnungshofes zeigen,
dass damit die Belastung für Wien durch die Pensionen eine intensiv höhere ist.
Die Frage an Sie ist: Werden Sie sich in diesen Diskussionen, die jetzt in den
Bundesländern beziehungsweise auch in den Städten durchgeführt werden, diesen
Eckpunkt mit der Durchrechnung, dass für die Wiener Beamten und die Bundesbeamten
in gleicher Weise die Durchrechnung durchgesetzt wird, einsetzen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Also, Herr Abgeordneter,
ich darf zunächst noch einmal darauf verweisen, dass diese Diskussionen auf
Expertenebene geführt werden und noch nicht von der Politik selbst. Auch die
anderen Landeshauptleute sind nicht in diese Diskussionen, aktuell gesehen,
involviert, werden dies aber dann, möglicherweise mit dem Finanzminister, auch
sein.
Ich darf zum Zweiten darauf verweisen, dass im
Finanzausgleich der Passus „unter Berücksichtigung der strukturellen
Verschiedenheiten" mitbeschlossen wurde. Also, es steht nicht nur drinnen,
dass sich die Länder verpflichten, diese Harmonisierung mit dem Bundesgesetz
der Pensionen entsprechend herzustellen, sondern es ist auch der Beisatz „unter
Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede" enthalten.
Und darauf möchte ich als Wiener schon Wert legen,
denn es ist mit Sicherheit der Vergleich zwischen Wien und den anderen Bundesländern
auf Grund des Doppelcharakters der Stadt und der eigentlichen Organisation als
Gemeinde nicht gegeben. Wir haben eine ganze Menge an Dienstleistern
in unserer Stadt, insbesondere auch Menschen in Wechsel- und Schichtdiensten,
und daher ist diese strukturelle Unterschiedlichkeit nun in der Tat gegeben,
und deswegen ist es ja auch im gemeinsamen Paktum des
Finanzausgleiches so beschlossen worden, wie es von den Formulierungen her
gesehen beschlossen worden war.
Und
zum Dritten: Sie haben schon recht, die Regelungen, wie sie in Wien bei den
Pensionen getroffen wurden, kosten natürlich Geld. Aber unter uns gesagt,
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