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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 100

 

(Beginn um 9.02 Uhr.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Ich wünsche einen schönen guten Morgen!

 

Die 33. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.

 

Entschuldigt sind Frau LhptmStin Mag Renate Brauner, die sich auf Dienstreise im Ausland befindet, ebenso entschuldigt sind Herr Abg Dkfm Dr Aichinger, Herr Abg Mag Gerstl, Frau Abg Matzka-Dojder, Herr Abg Ing Meidlinger, Frau Abg Dr Vitouch und Frau Abg Yilmaz. Weiters entschuldigt ist Frau Abg Pilz ab 10.15 Uhr.

 

Bevor ich in die Tagesordnung einsteige, darf ich nachholen, und zwar betreffend Ordnungsruf für Herrn StR Ellensohn: Herr StR Ellensohn, für das Wort Lüge darf ich Ihnen den Ordnungsruf erteilen.

 

Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP - 01461-2010/0001 - KFP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Helmut Günther gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Im Bereich der Harmonisierung der Pensionssysteme der Länder wurden Sie, Herr Landeshauptmann, von den Experten des Rechnungshofes, des WIFO und des IHS, aber auch vom Finanzminister aufgefordert, Gesetzesänderungen durchzuführen und einen zielführenden Zeitplan zur Umsetzung der vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen, die zu einer Harmonisierung der jeweiligen Pensionsrechte mit jenem des Bundes bzw. zu einer finanziell gleichwertigen Umsetzung führen sollen, zu erstellen. Wie ist der aktuelle Stand?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Ich möchte, bevor ich kurz auf den aktuellen Stand der Diskussion eingehe, in Erinnerung rufen - nicht für Sie, weil Sie wissen es ja ohnehin, aber für jene, die sich vielleicht ein bisschen hinreißen lassen von der Welle der Demagogie in diesen Fragen - dass Wien mit seiner im Jahre 2004 beschlossenen Pensionsreform bewusst für eine Pensionsreform mit sozialem Augenmaß eingetreten ist, bei der tatsächlich, und das ist wichtig, die Eckpunkte der Pensionsreform des Bundes, also das Pensionsantrittsalter von 65 Jahren, die 40-jährige Durchrechnung und ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 45 Jahren, umgesetzt wurde. Es wurde aber auch besonderer Wert auf die soziale Ausgewogenheit der Regelung gelegt und dabei im besonderen Ausmaß die Situation von Frauen mit Kindern oder sonstigen Betreuungsverpflichtungen berücksichtigt.

 

Es ist zur Zeit im Vorbereitungskomitee „Pensionen", das vom Bund gemeinsam mit den Bundesländern beschickt wird - von allen Bundesländern mit Ausnahme von Burgenland und Niederösterreich - die Diskussion im Gange, die sich aus der Verpflichtung aus dem Finanzausgleich ergibt. Diese Diskussion ist naturgemäß sehr kontroversiell. Sie wird nicht von Wien allein geführt, sondern genauso von Oberösterreich, Vorarlberg, Tirol, Kärnten, der Steiermark, also, wie gesagt, mit Ausnahme von Burgenland und Niederösterreich sind alle in diese Gespräche involviert, diskutieren das sehr detailreich und ich müsste es wissen, falls diese Diskussionen abgeschlossen sein sollten. Also gehe ich davon aus, dass diese Diskussionen noch im Gange sind.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage, Herr Abg Günther, bitte.

 

Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Es ist klar, Wien hat die Eckpunkte der Bundesreform übernommen. Im Paktum zum Finanzausgleich 2008 ist ja das noch einmal besiegelt worden, was Sie jetzt auch gesagt haben. Es gibt Diskussionen und einer der Eckpunkte, der zwar übernommen wurde, aber anders ausgelegt wird, ist die Durchrechnung, und die macht einen Riesenhaufen an Geld aus. Wenn beim Bund die Durchrechnung innerhalb von 28 Jahren erfolgt, ist dies in Wien innerhalb von 40 Jahren, und die Rechenbeispiele des Rechnungshofes zeigen, dass damit die Belastung für Wien durch die Pensionen eine intensiv höhere ist. Die Frage an Sie ist: Werden Sie sich in diesen Diskussionen, die jetzt in den Bundesländern beziehungsweise auch in den Städten durchgeführt werden, diesen Eckpunkt mit der Durchrechnung, dass für die Wiener Beamten und die Bundesbeamten in gleicher Weise die Durchrechnung durchgesetzt wird, einsetzen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Also, Herr Abgeordneter, ich darf zunächst noch einmal darauf verweisen, dass diese Diskussionen auf Expertenebene geführt werden und noch nicht von der Politik selbst. Auch die anderen Landeshauptleute sind nicht in diese Diskussionen, aktuell gesehen, involviert, werden dies aber dann, möglicherweise mit dem Finanzminister, auch sein.

 

Ich darf zum Zweiten darauf verweisen, dass im Finanzausgleich der Passus „unter Berücksichtigung der strukturellen Verschiedenheiten" mitbeschlossen wurde. Also, es steht nicht nur drinnen, dass sich die Länder verpflichten, diese Harmonisierung mit dem Bundesgesetz der Pensionen entsprechend herzustellen, sondern es ist auch der Beisatz „unter Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede" enthalten.

 

Und darauf möchte ich als Wiener schon Wert legen, denn es ist mit Sicherheit der Vergleich zwischen Wien und den anderen Bundesländern auf Grund des Doppelcharakters der Stadt und der eigentlichen Organisation als Gemeinde nicht gegeben. Wir haben eine ganze Menge an Dienstleistern in unserer Stadt, insbesondere auch Menschen in Wechsel- und Schichtdiensten, und daher ist diese strukturelle Unterschiedlichkeit nun in der Tat gegeben, und deswegen ist es ja auch im gemeinsamen Paktum des Finanzausgleiches so beschlossen worden, wie es von den Formulierungen her gesehen beschlossen worden war.

 

Und zum Dritten: Sie haben schon recht, die Regelungen, wie sie in Wien bei den Pensionen getroffen wurden, kosten natürlich Geld. Aber unter uns gesagt,

 

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