Landtag,
32. Sitzung vom 21.05.2010, Wörtliches Protokoll -
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ist wieder eine andere Frage. Da muss man dahin
kommen, dass sie auch eingehalten wird. Aber per se eine Zugangskontrolle zu
verteufeln, weil es Fälle gibt, wo sie missbraucht wurde, das ist nicht der
richtige Zugang, das funktioniert nicht. Also Zugangskontrolle ist sicher etwas
Gutes, wenn sie eingehalten wird. Und da werden wir eben letzten Endes als
Landesgesetzgeber und –vollzieher auch darauf zu achten haben.
Es gibt eine
Mindestspieldauer, die eingeführt wurde, die wiederum differenziert zwischen
Casino und Einzelaufstellung. Es gibt eine Mindestgewinnquote - auch etwas
Neues - von 85 Prozent; also 85 Prozent müssen wieder ausgeschüttet
werden. Es dürfen in diesen Automaten-Casinos keine Jackpots gespielt werden.
Es gibt eine Abkühlungsphase. - Von all diesen Punkten habe ich in Ihrem
Referat nichts gehört. Also ich gehe einmal davon aus, dass das alles eine
dramatische Verbesserung des Spielerschutzes darstellt. - Nach zwei Stunden
schaltet das Gerät ab. (Zwischenrufe der Abgen Mag Rüdiger Maresch und
Dipl-Ing Martin Margulies.) - Ja, das ist jetzt wieder der Punkt: Wenn ich
alles von vornherein schlechtrede und sage, das funktioniert nicht - na gut,
okay. Das ist auch ein Zugang: Es ist alles schlecht, alles. (Abg Mag Rüdiger Maresch: Wir wollen es eh
abschaffen!)
Es gibt eine Warnpflicht bei
auffälligem Spielerverhalten, die in Zukunft auch auf die Automaten-Casinos
zukommt. Es gibt eine verpflichtende Zusammenarbeit mit den Spielschutzeinrichtungen.
– So, und da bin ich jetzt einmal bei Ihnen: Na, absolut, das gehört mehr
unterstützt. Da werden wir auch Ihren Anträgen beitreten, sowohl was die
Enquete als auch was den Spielerschutz betrifft. Also wenn Bund oder Land schon
Geld aus dem Spiel einnimmt, dann kann man da wesentlich mehr auch in die Prävention
und in den Spielerschutz stecken. Das halte ich für eine vernünftige Maßnahme,
und da sind wir auch gefordert. Ja, da sind wir sogar einmal einer Meinung mit
Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
In der Länderkompetenz - und
das ist so ein wichtiger Punkt - liegen zum Beispiel auch die Limits. Es ist
vom Bundesgesetzgeber eine Höchstgrenze vorgesehen - mit den 10 EUR
Einwurf und 10 000 EUR Gewinn -, wir können das aber auf Wiener Ebene
durchaus auch noch heruntersetzen. Ich glaube also, dass da auch noch zwischen
uns und zwischen den Parteien in diesem Haus für die Landesgesetzgebung einiges
zu diskutieren sein wird, wie dieses Gesetz dann tatsächlich ausschaut. Also
man soll nicht immer alles so schlecht hinstellen. Wir haben da noch einiges an
Regelungsmöglichkeiten.
Was meiner Meinung nach auch
geregelt oder verbessert gehört, ist die Kompetenzüberschneidung. Derzeit liegt
das Glücksspiel auf Landesebene letztendlich bei drei Landesräten: Brauner,
Sima, Mailath-Pokorny. Ich glaube, wenn man das ein bisschen fokussieren würde
und in eine Hand gäbe, dann wäre manches wahrscheinlich leichter. Das wäre zum
Beispiel etwas, was man auch auf Länderebene durchaus angehen sollte.
Was auch neu ist, ist, dass
illegale Apparate vernichtet werden. Das war bisher nicht der Fall. Da hat man
gesagt, die stellen wir woanders auf oder die werden ins Ausland verkauft. Das
gibt es nicht mehr. Wird ein Aufsteller mit einem illegalen Apparat entdeckt,
dann wird dieser Apparat vernichtet. Das halte ich auch für eine wesentliche
positive Neuerung.
Es wird eine Sonderkommission
geben, die sich aus Landesbeamten genauso wie aus Finanzbeamten, der
Strafbehörde nämlich, zusammensetzt; eigene Sonderkommissionen, Sondertrupps,
die Automaten überprüfen und die auch Aktionstage abhalten werden. Und dadurch,
dass jetzt leichter ersichtlich ist, welche Automaten legal und welche illegal
sind, wird man auch viel schneller einschreiten können. Das war bisher
zugegebenermaßen - und dadurch ist es ja zu diesem Wildwuchs gekommen - ein
dauerndes juristisches Hickhack zwischen den Beamten auf der einen Seite und
den Anwälten der Aufstellerfirmen andererseits, stimmt. Das wird aber jetzt
besser, weil man schneller entscheiden kann, was legal ist und was illegal.
Suchtprävention habe ich schon angesprochen:
Da gehört einiges verbessert. Ähnlich wie beim Rauchen glaube ich, dass man
auch gegen die Spielsucht in Kampagnen gehen sollte. Die Unterstützung von Vereinen,
die Spieler betreuen, gehört verbessert, und natürlich auch die Betreuung der
Spieler selbst.
Ein Thema, das wir überhaupt nicht angesprochen
haben und das in diesem Zusammenhang nicht unwichtig ist, ist heute das Spielen
im Internet. Das ist von dieser Regelung gar nicht erfasst. Ich glaube, dort
bedarf es einer sehr großen Anstrengung auf europäischer Ebene, denn alles, was
wir hier machen, ist letzten Endes, wenn ich über den Laptop oder über den PC
zu Hause sowieso spielen kann, nur halb so wichtig. Also das Internet mit
einzubeziehen ist, glaube ich, eine der enormsten Herausforderungen, vor denen
die Europäische Union steht. Dazu bedarf es aber auch einer gesamteuropäischen
Regelung. Denn solange es dieses Ventil gibt, ist ja auch dieses Verbot
sinnlos. Und das haben wir ja auch von der Polizei gehört, das kennen Sie ja
auch - das war damals auch bei dieser Enquete, ich war bei dieser letzten
Enquete anwesend -: Die sagen auch nicht, das gehört 100-prozentig verboten,
weil sie ja fürchten, dass das dann einerseits eben in Richtung Internet geht,
andererseits natürlich in Richtung Hinterzimmer oder Stoßspiel oder sonst
etwas. Also das Verbot als heilsbringende Maßnahme darzustellen, das halte ich
wirklich für auch fachlich, sachlich nicht gerechtfertigt. - Ich bin da völlig
emotionslos. Wenn das Verbot tatsächlich das Bessere wäre, dann können wir uns
darauf einigen, nur: Ich kann auch in der Fachliteratur keine wirklich
einheitliche Linie dazu erkennen. Da gibt es wahnsinnig viel Pro und Contra.
Wie schon gesagt, wir werden einer ganzen Reihe
Ihrer Anträge heute beitreten. Ein Nein allerdings gibt
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