Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 34
kann man nicht schließen, dass eine Zustimmung zu einer falschen
Auslegung der Geschäftsordnung festzustellen gewesen wäre. (Beifall bei der
ÖVP und von Abg Anton Mahdalik.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Weitere Wortmeldung zur
Geschäftsordnung: Frau Abg Smolik, bitte.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren!
Wir können jetzt natürlich die Debatte, die wir in der Präsidiale gehabt
haben, hier fortführen, und Kollege Lindenmayr hat mich jetzt doch provoziert,
weil er das ja jetzt auch in der Präsidiale angeführt hat, dass in der letzten
Sitzung niemand etwas gesagt hätte.
Ich habe auch in der Präsidiale berichtet, wie diese letzte Sitzung,
diese Abstimmung gelaufen ist. Und wenn alle jetzt in sich gehen und versuchen,
sich zu erinnern, dann werden sie zugestehen müssen, dass das damals zu
Verwunderung geführt hat, selbst bei der Berichterstatterin. Es war so, dass
alle irritiert waren, als die Frau Präsidentin plötzlich die Anträge abgestimmt
hat und dann der Frau Berichterstatterin und dem Berichterstatter das Wort
gegeben hat.
Dass wir nicht aufgesprungen sind und uns diesbezüglich zu Wort gemeldet
haben und eine Geschäftsordnungsdebatte abgeführt haben, war darauf
zurückzuführen, dass wir irritiert waren, weil wir mit dieser Vorgehensweise
noch nie konfrontiert worden waren, dass eine Landtagspräsidentin plötzlich
wider die Geschäftsordnung Anträge abstimmt und dann das Schlusswort macht. -
Da kann man jetzt natürlich sagen, wir sind schuld daran, wir hätten uns eben
aufregen müssen.
Wir haben uns das Protokoll daraufhin geholt, wir haben es studiert und
haben befunden, den Umstand, dass hier geschäftsordnungsmäßig nicht richtig vorgegangen
wurde, in der heutigen Sitzung zu thematisieren.
Natürlich können wir jetzt bei jedem Fehler, den das Präsidium, egal, ob
Gemeinderat oder Landtag, macht, sofort eine Geschäftsordnungsdebatte machen.
Wenn das gewünscht wird, dann machen wir das so.
Aber hier herauszugehen und zu sagen: Ihr habt damals nichts gesagt,
also wart ihr einverstanden; also was regt ihr euch jetzt auf?, das ist völlig
falsch und nicht richtig. Es ist hier geschäftsordnungsmäßig vorzugehen, egal,
wer den Vorsitz hat, und nicht die Geschäftsordnung irgendwie zu beugen, wie es
gerade passt (Ruf bei der SPÖ: Das ist
echt stark!), und es sich jetzt zurechtzurichten, wie das damals falsch
gelaufen ist. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Bevor ich weiter
fortfahre, darf ich noch zusammenfassen, wofür ich auch einstehe:
Möglicherweise ist die Frau Berichterstatterin in ihrer Möglichkeit
beschnitten worden, aber ich gehe nicht davon aus, dass es so ist, dass sie
nämlich auch noch vor der Abstimmung etwas einbringen kann.
Was die zustande gekommenen Abstimmungen betrifft: Es wurden alle
Anträge abgestimmt, es wurde auch das Geschäftsstück abgestimmt, und es gibt
eine Mehrheit, sowohl bei der Behandlung der Anträge als auch bei der
Behandlung des Gesetzes. Der eindeutige Wille des Landtages ist damit
nachvollziehbar und somit aus meiner Sicht auch rechtens.
Und: Wir haben den Absetzungsantrag abgestimmt. Dem wurde nicht mit
Mehrheit zugestimmt. Damit kann ich feststellen, dass das Gesetz nunmehr auch
entsprechend in zweiter Lesung abgestimmt wird.
Ich komme damit zur Postnummer 1. Sie betrifft die zweite Lesung
der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Gemeindewahlordnung, das Wiener
Volksbegehrensgesetz, das Wiener Volksbefragungsgesetz und das Wiener
Volksabstimmungsgesetz geändert werden. Die Berichterstatterin hiezu, Frau
Amtsf StRin Frauenberger, ist im Saal. Sie muss keine Verhandlungen einleiten.
Gemäß § 127 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung findet bei der zweiten
Lesung keine Debatte statt und können keine Nebenanträge gestellt werden.
Daher kommen wir sofort zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des
Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen
mit der Hand. – Das ist mit den Stimmen der SPÖ mehrstimmig angenommen. Das
Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen.
Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung, Postnummer 2, und
ich darf den Vorsitz wieder an Frau Landtagspräsidentin Klicka übergeben.
Präsidentin Marianne Klicka: Postnummer 2 betrifft
die zweite Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Tierhaltegesetz geändert wird - Haltung von hundeführscheinpflichtigen Hunden.
Es hat sich hiezu Herr Abg Dr Madejski zur Geschäftsordnung zu Wort
gemeldet. – Bitte.
Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Mitglieder des Stadtsenates! Sehr geehrte Damen und Herren der
Regierungsfraktionen und der Opposition!
Ich werde hier einen Geschäftsordnungsantrag einbringen, möchte ihn aber
vorher natürlich begründen, wie es ja auch in der Geschäftsordnung üblich ist,
dass man etwas begründet. Daher möchte ich meinen Antrag, den ich dann am
Schluss einbringen werde, wie folgt begründen - ohne direkt auf den Inhalt des
Gesetzes einzugehen, was ja auch nicht zulässig ist -:
Meine Damen und Herren! Die so genannten Rasselisten, die wir hier in
Wien beschließen sollen (Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Zur Geschäftsordnung!) und dann beschließen werden, sind zum
Beispiel in Deutschland, in Schweden, in Dänemark ...
Präsidentin Marianne Klicka (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Das ist keine
Wortmeldung zur Geschäftsordnung!
Abg Dr Herbert Madejski (fortsetzend):
... auf jeden Fall bereits wegen Unwirksamkeit verboten worden. - Ich muss
meinen Antrag begründen, denn sonst verstehen Sie ihn nicht. Daher muss ich es
leider
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