«  1  »

 

Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 34

 

kann man nicht schließen, dass eine Zustimmung zu einer falschen Auslegung der Geschäftsordnung festzustellen gewesen wäre. (Beifall bei der ÖVP und von Abg Anton Mahdalik.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung: Frau Abg Smolik, bitte.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Wir können jetzt natürlich die Debatte, die wir in der Präsidiale gehabt haben, hier fortführen, und Kollege Lindenmayr hat mich jetzt doch provoziert, weil er das ja jetzt auch in der Präsidiale angeführt hat, dass in der letzten Sitzung niemand etwas gesagt hätte.

 

Ich habe auch in der Präsidiale berichtet, wie diese letzte Sitzung, diese Abstimmung gelaufen ist. Und wenn alle jetzt in sich gehen und versuchen, sich zu erinnern, dann werden sie zugestehen müssen, dass das damals zu Verwunderung geführt hat, selbst bei der Berichterstatterin. Es war so, dass alle irritiert waren, als die Frau Präsidentin plötzlich die Anträge abgestimmt hat und dann der Frau Berichterstatterin und dem Berichterstatter das Wort gegeben hat.

 

Dass wir nicht aufgesprungen sind und uns diesbezüglich zu Wort gemeldet haben und eine Geschäftsordnungsdebatte abgeführt haben, war darauf zurückzuführen, dass wir irritiert waren, weil wir mit dieser Vorgehensweise noch nie konfrontiert worden waren, dass eine Landtagspräsidentin plötzlich wider die Geschäftsordnung Anträge abstimmt und dann das Schlusswort macht. - Da kann man jetzt natürlich sagen, wir sind schuld daran, wir hätten uns eben aufregen müssen.

 

Wir haben uns das Protokoll daraufhin geholt, wir haben es studiert und haben befunden, den Umstand, dass hier geschäftsordnungsmäßig nicht richtig vorgegangen wurde, in der heutigen Sitzung zu thematisieren.

 

Natürlich können wir jetzt bei jedem Fehler, den das Präsidium, egal, ob Gemeinderat oder Landtag, macht, sofort eine Geschäftsordnungsdebatte machen. Wenn das gewünscht wird, dann machen wir das so.

 

Aber hier herauszugehen und zu sagen: Ihr habt damals nichts gesagt, also wart ihr einverstanden; also was regt ihr euch jetzt auf?, das ist völlig falsch und nicht richtig. Es ist hier geschäftsordnungsmäßig vorzugehen, egal, wer den Vorsitz hat, und nicht die Geschäftsordnung irgendwie zu beugen, wie es gerade passt (Ruf bei der SPÖ: Das ist echt stark!), und es sich jetzt zurechtzurichten, wie das damals falsch gelaufen ist. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Bevor ich weiter fortfahre, darf ich noch zusammenfassen, wofür ich auch einstehe:

 

Möglicherweise ist die Frau Berichterstatterin in ihrer Möglichkeit beschnitten worden, aber ich gehe nicht davon aus, dass es so ist, dass sie nämlich auch noch vor der Abstimmung etwas einbringen kann.

 

Was die zustande gekommenen Abstimmungen betrifft: Es wurden alle Anträge abgestimmt, es wurde auch das Geschäftsstück abgestimmt, und es gibt eine Mehrheit, sowohl bei der Behandlung der Anträge als auch bei der Behandlung des Gesetzes. Der eindeutige Wille des Landtages ist damit nachvollziehbar und somit aus meiner Sicht auch rechtens.

 

Und: Wir haben den Absetzungsantrag abgestimmt. Dem wurde nicht mit Mehrheit zugestimmt. Damit kann ich feststellen, dass das Gesetz nunmehr auch entsprechend in zweiter Lesung abgestimmt wird.

 

Ich komme damit zur Postnummer 1. Sie betrifft die zweite Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Gemeindewahlordnung, das Wiener Volksbegehrensgesetz, das Wiener Volksbefragungsgesetz und das Wiener Volksabstimmungsgesetz geändert werden. Die Berichterstatterin hiezu, Frau Amtsf StRin Frauenberger, ist im Saal. Sie muss keine Verhandlungen einleiten. Gemäß § 127 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung findet bei der zweiten Lesung keine Debatte statt und können keine Nebenanträge gestellt werden.

 

Daher kommen wir sofort zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit den Stimmen der SPÖ mehrstimmig angenommen. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen.

 

Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung, Postnummer 2, und ich darf den Vorsitz wieder an Frau Landtagspräsidentin Klicka übergeben.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Postnummer 2 betrifft die zweite Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird - Haltung von hundeführscheinpflichtigen Hunden. Es hat sich hiezu Herr Abg Dr Madejski zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte.

 

Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Stadtsenates! Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsfraktionen und der Opposition!

 

Ich werde hier einen Geschäftsordnungsantrag einbringen, möchte ihn aber vorher natürlich begründen, wie es ja auch in der Geschäftsordnung üblich ist, dass man etwas begründet. Daher möchte ich meinen Antrag, den ich dann am Schluss einbringen werde, wie folgt begründen - ohne direkt auf den Inhalt des Gesetzes einzugehen, was ja auch nicht zulässig ist -:

 

Meine Damen und Herren! Die so genannten Rasselisten, die wir hier in Wien beschließen sollen (Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Zur Geschäftsordnung!) und dann beschließen werden, sind zum Beispiel in Deutschland, in Schweden, in Dänemark ...

 

Präsidentin Marianne Klicka (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Das ist keine Wortmeldung zur Geschäftsordnung!

 

Abg Dr Herbert Madejski (fortsetzend): ... auf jeden Fall bereits wegen Unwirksamkeit verboten worden. - Ich muss meinen Antrag begründen, denn sonst verstehen Sie ihn nicht. Daher muss ich es leider

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular