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Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 34

 

bereit ist, als Bürgermeister diesem Hohen Haus auch Rede und Antwort zu stehen. Es häufen sich also diese Fälle der Beugung der Geschäftsordnung.

 

Meine Damen und Herren! Es gibt daher Gespräche zwischen allen drei Oppositionsparteien, die höchst notwendig sind, um hier die Rechte der Opposition, die demokratischen Rechte der Bürger, aber auch der Oppositionsparteien auf völlig neue Beine zu stellen. Es wird nach der nächsten Wahl ein Zeitfenster geben, wo es die Möglichkeit geben wird, hier neue Maßstäbe in der Demokratie zu setzen und Vorgangsweisen, wie sie heute von der Mehrheitsfraktion gewählt worden sind, in Zukunft unmöglich zu machen.

 

Meine Damen und Herren! Es gibt diese Gespräche zwischen der Opposition, die erst der Anfang ...

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, bitte zur Geschäftsordnung zu sprechen – sonst muss ich Ihnen das Wort entziehen.

 

Abg DDr Eduard Schock (fortsetzend): ... für neue Gespräche sein werden.

 

Und, meine Damen und Herren, nach dem 10. Oktober werden wir viele, viele Überraschungen für Sie alle bereit haben. Sie werden sich noch wundern! Der frische Wind nach diesen Wahlen wird diesem Haus und dieser Stadt mehr als guttun, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Hinsichtlich des Vorwurfs der Rechtsbeugung werde ich das Protokoll nochmals kurz durchlesen und dann meine Entscheidung über die Erteilung eines Ordnungsrufs treffen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Was ist das denn sonst, wenn nicht eine Rechtsbeugung?)

 

Wenn die rechtmäßig zustande gekommene Nichtzulassung der Dringlichen Anfrage, die auch begründet wurde, hinsichtlich derer nämlich schon im Jahr 2009 das erste Mal begründet wurde, dass sie nicht zulässig ist, dann ... (Abg DDr Eduard Schock: Na, und die schriftliche Anfrage?) – Die Anfrage? - Da können Sie mir großes Herz überantworten, dass ich es zugelassen habe. (Abg DDr Eduard Schock: Und die mündliche Anfrage? Wieso haben Sie die mündliche Anfrage nicht zugelassen?)

 

Wir kommen zu einer weiteren Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Ich erteile Herrn Abg Dr Tschirf das Wort.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir haben eine Präsidiale abgehalten und sind in dieser Präsidiale, was die inhaltliche Bewertung betrifft, nicht zu einer Meinung gekommen, weil es tatsächlich so ist, dass es genaue Abläufe gibt. Der Ablauf ist so, dass die Abstimmung erst nach Schluss der Debatte und nach dem Statement der Berichterstatterin stattfinden sollte. Nachzulesen ist, dass das eben nicht der Fall war.

 

Wir ersuchen, dass wieder zu dem zurückgekehrt wird, was auch notwendig ist: dass man sich wirklich punktgenau an der Geschäftsordnung orientiert.

 

Wir nehmen die Schiedsrichterentscheidung des Präsidenten natürlich zur Kenntnis, weil das eben auch Teil der Geschäftsordnung ist, aber ersuchen darum - und das haben wir auch vorhin besprochen -, dass bei der Geschäftsordnung wirklich auch in Zukunft darauf geachtet wird, dass diese auf Punkt und Beistrich eingehalten wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg Lindenmayr zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Siegi Lindenmayr (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich danke insbesondere dem Kollegen Tschirf für die Wiedergabe des Resümees der Präsidiale, nämlich dass es zwar nicht einstimmig war und alle Fraktionen dieser Ansicht gewesen sind, aber dass die Vorgangsweise, wie sie jetzt getroffen worden ist, so akzeptiert wird.

 

Insbesondere möchte ich auch darauf hinweisen, dass bei der letzten Sitzung alle Abgeordneten und alle Fraktionen hier im Haus die Vorgangsweise so akzeptiert haben. Es gab beim letzten Mal keine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Das bedeutet, es wurde die Vorgangsweise so akzeptiert.

 

Nicht ohne Grund ist im Gesetz vorgesehen (Zwischenrufe bei der ÖVP sowie von Abg Mag Wolfgang Jung), dass es bei der zweiten Lesung keine inhaltliche Debatte, keine Anträge und Ähnliches gibt. Das hat ja einen Grund, dass das in der Geschäftsordnung so vorgesehen ist. (Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist aber sehr kühn! Das ist die nordkoreanische Variante!)

 

Und ansonsten danke ich sehr für die klaren Worte des Kollegen Schock, der hier wieder einmal die Zusammenarbeit der drei Oppositionsparteien angekündigt hat - was ja ohnedies schon bekannt ist, dass alle drei gegen das rote Wien sind. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Er hat es ja auch gesagt, und daher sage ich das auch! Also: Auch danke für diese Klarstellung! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zur Geschäftsordnung hat sich ein zweites Mal Herr Abg Dr Tschirf zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich darf in der Berichterstattung über die Präsidiale fortfahren: Es wurde dort auch klar festgehalten, dass aus Sicht aller drei Oppositionsparteien nicht dem Rechtssprichwort „qui tacet consentire videtur" Rechnung getragen wird. Dieses Schweigen im Fall der Zustimmung ist nämlich in der Rechtsordnung auch nur in ganz wenigen Fällen gegeben - manche von Ihnen sind Juristen und können mir das bestätigen -, im öffentlichen Recht aber sicherlich nicht.

 

Das heißt: Daraus, dass in einer doch turbulenteren Situation - und man kann das ja nachlesen - nicht sofort alle, ich weiß nicht, wie wild aufgesprungen sind,

 

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