Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 82
Minderheit.
Wir kommen nun zur Postnummer 5. Sie betrifft die erste Lesung der
Vorlage dieses Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird,
Haltung von hundeführscheinpflichtigen Hunden. Berichterstatterin hiezu ist
Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich freue mich, Ihnen heute die Novelle zum Tierhaltegesetz vorlegen zu
können. Wie Sie wissen, haben wir die Pläne zu den Änderungen im
Tierhaltegesetz für den verpflichtenden Hundeführschein bereits mehrfach und
zeitgerecht vor der Volksbefragung der Öffentlichkeit präsentiert, und wir
haben dann eine fast sensationelle Zustimmung von fast 90 Prozent zu
diesen Plänen von den Wienerinnen und Wienern und damit für mich auch den
Auftrag zu einer raschen Umsetzung des verpflichtenden Hundeführscheines
bekommen.
Ein paar inhaltliche Punkte: Der Hundeführschein –
und die
Verordnung mit der entsprechenden Liste wird am Montag in Begutachtung gehen –
betrifft die so genannten klassischen Kampfhunde. Es wird einen theoretischen
und einen praktischen Teil geben. Die Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen
müssen zeigen, dass sie in Alltagssituationen ihre Hunde im Griff haben. Es
wird bessere Handhabemöglichkeiten für die Polizei geben, eine erleichterte
Abnahme und auch Strafbestimmungen, die der Polizei die Handhabe mit
schwierigen Kampfhundebesitzern in Zukunft erleichtern soll. Der
Hundeführschein wird 25 EUR kosten. Das ist die Aufwandsentschädigung für
die Prüfer und Prüferinnen.
Herr Kollege Madejski! Ich habe mir das noch einmal genau angeschaut:
Im Gesetzestext steht ganz klar, dass der Hund ein Mindestalter von sechs
Monaten haben muss. So ist es im Gesetz formuliert: Drei Monate nach Erhalt des
Hundes muss der Hundeführschein abgelegt werden, der Hund muss aber mindestens
sechs Monate alt sein. Das Mindestalter für denjenigen oder diejenige, die zur
Prüfung antritt, beträgt 16 Jahre. Es wird die Zuverlässigkeit überprüft.
Ebenso wird die Chipnummer des Hundes sozusagen auch in den Hundeführschein
noch mit eingebaut. Der Hund muss einen Chip tragen, was ohnehin
bundesgesetzlich schon vorgeschrieben ist, aber die Nummer scheint auch im
Hundeführschein auf. Damit man zur Prüfung antreten kann, muss die
Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.
Wir haben der Polizei die Abnahmemöglichkeiten in diesem
Tierhaltegesetz erleichtert. Es war auch ein Wunsch der Polizei, dass man
gerade bei problematischen Hunden beziehungsweise problematischen Vorfällen,
etwa bei Beiß- oder sonstigen Attacken, nicht ein langwieriges Abnahmeverfahren
einleiten muss, sondern den Hund sofort abnehmen kann.
Man kann zweimal zu dieser Prüfung antreten. – Ich glaube, dass das
wirklich eine sehr gute Maßnahme ist, um in Zukunft das Miteinander in der
Stadt zu verbessern. Man wird auch die Ängste vor solchen Hunden ein bisschen
abbauen können, weil man dann weiß, dass Hundebesitzer, die einen solchen Hund
haben, in Wien einen Hundeführschein gemacht haben müssen, also einmal den
Beweis angetreten haben, dass sie ihren Hund auch in Alltagssituationen gut im
Griff haben.
Die Übergangsfrist für bereits existierende Hunde beträgt ein Jahr.
Wenn man den Hund neu erwirbt, beträgt die Frist, wie gesagt, 3 Monate,
beziehungsweise muss der Hund ein Mindestalter von sechs Monaten haben.
Das ist eine sehr gute und durchdachte Umsetzung. Wir haben mit vielen
Expertinnen und Experten darüber gesprochen. – Zuallererst möchte ich mich
bei der Tierschutzombudsstelle der Stadt Wien sehr herzlich bedanken, die mit
ihrem Know-how wirklich unglaublich viel beigetragen und auch sehr viele
Gespräche mit vielen Experten aus diesem Bereich geführt hat.
Nun noch ein Wort zu dem Absetzungsantrag: Ich möchte Ihnen nämlich
sagen, dass mich diese Vorgangsweise wirklich sehr verwundert! Wir haben es
diesfalls mit dem Ergebnis eines direkt demokratischen Abstimmungsprozesses zu
tun, bei dem unglaubliche 90 Prozent gesagt haben, dass sie das wollen. (Abg
Mag Wolfgang Jung: Aber nicht so!) Deswegen kann ich absolut nicht
nachvollziehen, warum Sie ... (Zwischenruf von StR Johann Herzog.)
Sehr geehrter Herr Kollege! Ich habe die Pläne mehrfach in der
Öffentlichkeit präsentiert. Die Wienerinnen und Wiener haben genau gewusst,
worüber sie abstimmen. Sie konnten das auf der Homepage nachlesen. Es hat
Informationsmaterial gegeben. All das war transparent und offen. Wir haben für
diesen Vorschlag, der heute in Gesetzesform hier liegt, 90 Prozent
Zustimmung bekommen. Das scheint Sie allerdings nicht besonders zu
interessieren! Offensichtlich ist Ihnen der demokratische Prozess völlig egal!
Anders kann ich das nicht deuten!
Ich habe auch gehört, dass geplant ist, heute der zweiten Lesung nicht
zuzustimmen, um noch einmal eine Verzögerung zu erreichen. – Ich kann
Ihnen nur sagen: Das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht derer, die bei der
Volksbefragung für den Hundeführschein gestimmt haben! Das muss Ihnen wirklich
klar sein! (Beifall bei der SPÖ.)
Sie handeln somit wirklich
ganz explizit gegen den Wunsch der Wienerinnen und Wiener. Warum, kann ich
nicht nachvollziehen. Die Pläne, die wir heute im Gesetzestext vorlegen, sind
ganz transparent auf dem Tisch gelegen, jeder wusste genau, worüber er
abstimmt, und das setzen wir jetzt um. Das ist ein Prozess, den wir vor vielen
Wochen gestartet haben. Wir haben nie jemanden darüber im Unklaren gelassen,
was wir mit dem Hundeführschein meinen, welche Hunderassen gemeint sind und wie
die Prüfung aussieht. All das ist nachlesbar, es wurde über die Medien, über
die APA, im Internet, vom ORF und so weiter veröffentlicht. Es kann also
niemand sagen, dass er das nicht gewusst hat oder dass wir irgendjemanden im
Unklaren darüber gelassen hätten.
Deswegen halte ich das für sehr bedauerlich! Sie
werden das in der Öffentlichkeit zu verantworten haben! Wir hingegen werden
alles daran setzen, dafür zu
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