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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 82

 

Minderheit.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 5. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage dieses Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird, Haltung von hundeführscheinpflichtigen Hunden. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich freue mich, Ihnen heute die Novelle zum Tierhaltegesetz vorlegen zu können. Wie Sie wissen, haben wir die Pläne zu den Änderungen im Tierhaltegesetz für den verpflichtenden Hundeführschein bereits mehrfach und zeitgerecht vor der Volksbefragung der Öffentlichkeit präsentiert, und wir haben dann eine fast sensationelle Zustimmung von fast 90 Prozent zu diesen Plänen von den Wienerinnen und Wienern und damit für mich auch den Auftrag zu einer raschen Umsetzung des verpflichtenden Hundeführscheines bekommen.

 

Ein paar inhaltliche Punkte: Der Hundeführschein – und die Verordnung mit der entsprechenden Liste wird am Montag in Begutachtung gehen – betrifft die so genannten klassischen Kampfhunde. Es wird einen theoretischen und einen praktischen Teil geben. Die Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen müssen zeigen, dass sie in Alltagssituationen ihre Hunde im Griff haben. Es wird bessere Handhabemöglichkeiten für die Polizei geben, eine erleichterte Abnahme und auch Strafbestimmungen, die der Polizei die Handhabe mit schwierigen Kampfhundebesitzern in Zukunft erleichtern soll. Der Hundeführschein wird 25 EUR kosten. Das ist die Aufwandsentschädigung für die Prüfer und Prüferinnen.

 

Herr Kollege Madejski! Ich habe mir das noch einmal genau angeschaut: Im Gesetzestext steht ganz klar, dass der Hund ein Mindestalter von sechs Monaten haben muss. So ist es im Gesetz formuliert: Drei Monate nach Erhalt des Hundes muss der Hundeführschein abgelegt werden, der Hund muss aber mindestens sechs Monate alt sein. Das Mindestalter für denjenigen oder diejenige, die zur Prüfung antritt, beträgt 16 Jahre. Es wird die Zuverlässigkeit überprüft. Ebenso wird die Chipnummer des Hundes sozusagen auch in den Hundeführschein noch mit eingebaut. Der Hund muss einen Chip tragen, was ohnehin bundesgesetzlich schon vorgeschrieben ist, aber die Nummer scheint auch im Hundeführschein auf. Damit man zur Prüfung antreten kann, muss die Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.

 

Wir haben der Polizei die Abnahmemöglichkeiten in diesem Tierhaltegesetz erleichtert. Es war auch ein Wunsch der Polizei, dass man gerade bei problematischen Hunden beziehungsweise problematischen Vorfällen, etwa bei Beiß- oder sonstigen Attacken, nicht ein langwieriges Abnahmeverfahren einleiten muss, sondern den Hund sofort abnehmen kann.

 

Man kann zweimal zu dieser Prüfung antreten. – Ich glaube, dass das wirklich eine sehr gute Maßnahme ist, um in Zukunft das Miteinander in der Stadt zu verbessern. Man wird auch die Ängste vor solchen Hunden ein bisschen abbauen können, weil man dann weiß, dass Hundebesitzer, die einen solchen Hund haben, in Wien einen Hundeführschein gemacht haben müssen, also einmal den Beweis angetreten haben, dass sie ihren Hund auch in Alltagssituationen gut im Griff haben.

 

Die Übergangsfrist für bereits existierende Hunde beträgt ein Jahr. Wenn man den Hund neu erwirbt, beträgt die Frist, wie gesagt, 3 Monate, beziehungsweise muss der Hund ein Mindestalter von sechs Monaten haben.

 

Das ist eine sehr gute und durchdachte Umsetzung. Wir haben mit vielen Expertinnen und Experten darüber gesprochen. – Zuallererst möchte ich mich bei der Tierschutzombudsstelle der Stadt Wien sehr herzlich bedanken, die mit ihrem Know-how wirklich unglaublich viel beigetragen und auch sehr viele Gespräche mit vielen Experten aus diesem Bereich geführt hat.

 

Nun noch ein Wort zu dem Absetzungsantrag: Ich möchte Ihnen nämlich sagen, dass mich diese Vorgangsweise wirklich sehr verwundert! Wir haben es diesfalls mit dem Ergebnis eines direkt demokratischen Abstimmungsprozesses zu tun, bei dem unglaubliche 90 Prozent gesagt haben, dass sie das wollen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Aber nicht so!) Deswegen kann ich absolut nicht nachvollziehen, warum Sie ... (Zwischenruf von StR Johann Herzog.)

 

Sehr geehrter Herr Kollege! Ich habe die Pläne mehrfach in der Öffentlichkeit präsentiert. Die Wienerinnen und Wiener haben genau gewusst, worüber sie abstimmen. Sie konnten das auf der Homepage nachlesen. Es hat Informationsmaterial gegeben. All das war transparent und offen. Wir haben für diesen Vorschlag, der heute in Gesetzesform hier liegt, 90 Prozent Zustimmung bekommen. Das scheint Sie allerdings nicht besonders zu interessieren! Offensichtlich ist Ihnen der demokratische Prozess völlig egal! Anders kann ich das nicht deuten!

 

Ich habe auch gehört, dass geplant ist, heute der zweiten Lesung nicht zuzustimmen, um noch einmal eine Verzögerung zu erreichen. – Ich kann Ihnen nur sagen: Das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht derer, die bei der Volksbefragung für den Hundeführschein gestimmt haben! Das muss Ihnen wirklich klar sein! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Sie handeln somit wirklich ganz explizit gegen den Wunsch der Wienerinnen und Wiener. Warum, kann ich nicht nachvollziehen. Die Pläne, die wir heute im Gesetzestext vorlegen, sind ganz transparent auf dem Tisch gelegen, jeder wusste genau, worüber er abstimmt, und das setzen wir jetzt um. Das ist ein Prozess, den wir vor vielen Wochen gestartet haben. Wir haben nie jemanden darüber im Unklaren gelassen, was wir mit dem Hundeführschein meinen, welche Hunderassen gemeint sind und wie die Prüfung aussieht. All das ist nachlesbar, es wurde über die Medien, über die APA, im Internet, vom ORF und so weiter veröffentlicht. Es kann also niemand sagen, dass er das nicht gewusst hat oder dass wir irgendjemanden im Unklaren darüber gelassen hätten.

 

Deswegen halte ich das für sehr bedauerlich! Sie werden das in der Öffentlichkeit zu verantworten haben! Wir hingegen werden alles daran setzen, dafür zu

 

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