Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 82
Nachdem es heute einen sehr hitzigen Landtag gegeben hat, habe ich
jetzt die Ehre, vor allen Dingen einen Antrag zu einem Thema einzubringen,
hinsichtlich dessen alle vier Parteien hier im Haus weitgehend einer Meinung
sind. Es geht um das Thema Jugendschutz, Jugendliche und Medien und vor allem
um Computer- und Konsolenspiele.
Dass wir alle diesbezüglich einer Meinung sind, ist keine
Selbstverständlichkeit. In vielen anderen Ländern und auch in anderen
Bundesländern Österreichs wird immer nur dann, wenn es irgendwelche traurigen
Vorfälle wie Amokläufe in Schulen und so weiter gibt, über Mediennutzung und
Jugendliche diskutiert, und zwar dann immer mit dem Schwerpunkt einer
Kriminalisierung von Jugendlichen. Wir gehen hier jedoch einen anderen Weg,
nämlich einen Weg der Information, des Einsetzens von Expertinnen und Experten
und vor allem einen Weg, wo Jugendliche nicht kriminalisiert werden. –
Dafür möchte ich mich vor allem bei meinen Kollegen Franz Ferdinand Wolf,
Johann Gudenus und Claudia Smolik sehr herzlich bedanken, aber natürlich auch
bei Ihnen allen.
Zwei Sätze zum Antrag. Vor
zirka vier Jahren haben wir uns auf Einladung von VBgmin Grete Laska mit sehr
vielen Expertinnen und Experten, VertreterInnen der Spieleindustrie, des
Handels und vielen mehr hier im Haus getroffen und haben damals viele Aktionen
gestartet.
Eine Sache war die „Game
City“, die zu einer sehr erfolgreichen Veranstaltung wurde, zu der mehr als
50 000 Menschen jedes Jahr ins Wiener Rathaus kommen.
Ein weiterer Punkt war eine Klärung beziehungsweise Änderung im
Jugendschutzgesetz. Dabei ging es uns darum, die Mediennutzung und den Verkauf
von Computer- und Konsolenspielen an gängige Klassifizierungen zu binden. Dazu
nenne ich Ihnen zwei Begriffe. Es gibt zwei Klassifizierungsformen. Die eine
heißt PEGI, das ist die Abkürzung für ein europäisches Modell, das Pan European Game Information-System. Das andere
Modell heißt USK, dabei handelt es sich um eine deutsche Insellösung, die es
nur in Deutschland gibt.
Wir haben uns klar für das
PEGI-System ausgesprochen, dem Handel und der Industrie aber eine
Übergangsfrist bis zu diesem Jahr gelassen. Die Umsetzung des Gesetzes läuft
generell gut. Heute befindet sich auf 90 Prozent der Spiele eine
PEGI-Information. Auf 10 Prozent findet sich noch USK. Ein Problem ist,
dass auf 60 Prozent beide Klassifikationen vermerkt sind. Das ist eine
unbefriedigende Situation vor allem für die KonsumentInnen. Sie kennen sich
nicht aus. Auf einem Spiel steht zum Beispiel ab 16, auf dem anderen steht ab
12.
Daher möchten wir gemeinsam diesen
Antrag betreffend den Gewaltinhalt in Spielen einbringen, der dem Geist der
Gemeinsamkeit einmal mehr Rechnung trägt. Wir wollen im Rahmen der „Game City“
eine neue Enquete aller Beteiligten – Handel, Industrie, Behörde und
ExpertInnen – abhalten, um eine Vorgangsweise beziehungsweise einen
Umsetzungsplan für diese Klassifizierung zu beschließen, der den derzeit
festgelegten Zeitrahmen unterschreitet.
Ich danke noch einmal herzlich für die Zusammenarbeit in
diesem Bereich! Ich freue mich – wie vermutlich Sie alle – auf die
„Game City“. Ich überreiche hiermit den Antrag. Dem Gesetz stimmen wir
selbstverständlich auch zu. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Eine weitere
Wortmeldung liegt mir nicht vor. Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das
Schlusswort.
Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch:
Ich möchte mich nur ganz kurz dem Dank anschließen. Ich glaube, es ist gut und
richtig, dass wir diesen Weg gemeinsam hier gehen! Es ist dies, wie ich hoffe,
ein neuer und produktiver Weg, der vor allem letztendlich den Konsumentinnen
und Konsumenten eine bessere Handhabe zur Einschätzung von Computerspielen
gibt.
Im Hinblick darauf sage auch ich ein herzliches Danke für
die gute Zusammenarbeit! (Beifall bei der SPÖ und von Abgeordneten der ÖVP,
FPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Wir kommen nun
zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. –
Danke. Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in erster
Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag der Landtagsabgeordneten
Mag Wutzlhofer, Claudia Smolik, Dr Franz Ferdinand Wolf und
Mag Johann Gudenus betreffend Entwurf dieses Gesetzes, Abhaltung einer
Enquete im Rahmen der „Game City“ 2010 und Einrichtung einer davon ausgehenden
Arbeitsgruppe mit allen Interessengruppen.
Wer für diesen Antrag ist, gebe bitte ein Zeichen mit der
Hand. – Ich stelle auch hier die Einstimmigkeit fest.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich ersuche daher jene Mitglieder des Landtages, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich
stelle auch hier die Einstimmigkeit fest. Somit ist das Gesetz in zweiter Lesung einstimmig
beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 5.
Mir liegt zur Postnummer 5 ein Absetzungsantrag
der Landtagsabgeordneten Dr Herbert Madejski, Veronika Matiasek und Robert
Parzer vor. Die gefertigten Abgeordneten beantragen die Absetzung des Geschäftsstückes
mit folgender Begründung: „Die Einführung des Hundeführscheines für bestimmte
Hunderassen ist fachlich nicht begründbar. Die vorliegende Beurteilung der
Gefährlichkeit ausgewählter Rassen wird von vielen Tierärzten,
Tierschutzorganisationen und Experten aus dem Bereich der Kynologie entschieden
abgelehnt. Ebenso ist der vorliegende Gesetzesentwurf verfassungsrechtlich
umstritten.“ Ich ersuche diejenigen um ein Handzeichen, die für die Absetzung
des Geschäftsstückes sind. – Das sind die Stimmen der ÖVP, der
Freiheitlichen und GRÜNEN, der Antrag bleibt somit in der
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