Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 82
Schreibfehler und Ähnliches richtigstellen. (Abg Mag Wolfgang
Jung: Alles kann man ändern! Deswegen gibt es ja eine zweite Lesung!) Ich
meine, dass das Argument, das heute nur in der ersten Lesung zu beschließen und
dann über die zweite zu reden, nicht zutreffend ist.
Ganz grundsätzlich lässt sich ausführen, dass die Briefwahl so, wie wir
sie beschließen, eindeutig weiterhin verfassungsmäßig ist. Sie entspricht dem,
was im Bund auch gilt, und zwar auch diese Acht-Tages-Frist. Mir hat gerade die
Expertin, die zuständige Juristin und Leiterin der MA 62, gesagt, dass es
nach dem Homogenitätsprinzip zumindest sicherer ist, wenn wir es so
beschließen. Der Verfassungsgerichtshof hat gegenüber anderen Regelungen in
anderen Bundesländern noch nicht Stellung genommen, und insofern sind wir
verfassungsmäßig sozusagen auf der sicheren Seite, wenn wir den
Gemeinderatswählern keine andere Frist vorschreiben, als wir sie bei der
Nationalratswahl haben.
Anders als bei der Volksbefragung wird es auch bei der Gemeinderatswahl
durchaus Stimmen etwa aus Südamerika oder weiß Gott woher geben, und bei diesen
kann der Postlauf sehr wohl acht Tage betragen! Und selbst in dieser Frist
könnten die Wahlkarten nicht unbedingt einlangen, aber irgendwo muss eine
Grenze sein, wenn man nicht erst drei oder vier Wochen nach der Wahl das
Ergebnis haben will. Acht Tage sind aber beim Bund seit Langem üblich, und das
wird sich sicherlich auch bei uns bewähren.
Es gibt auch Staaten, wo das noch immer nicht hinhaut. Ich habe heuer
eine Karte am 29. Dezember in Tunesien abgeschickt, und diese ist erst am
23. Jänner angekommen. Eine absolute Sicherheit gibt es vermutlich sowieso
nie. Eine achttägige Frist ist aber auch international üblich. – Das zur
Briefwahl, wie sie jetzt vorgesehen ist.
Zum gerechten Wahlrecht: Ich habe das hier, glaube ich, schon vier-
oder fünfmal ausgeführt, und ihr habt schon vier- oder fünfmal einen Antrag
eingebracht, dass wir angeblich kein faires Wahlrecht haben. – Wir haben
ein faires Wahlrecht, das weiß jeder. Das ist nach dem Verfassungsgerichtshof
auch eindeutig mit der Gleichheitsvorschrift gemäß Wahlrecht der
Bundesverfassung vereinbar.
Siegi Lindenmayr, unser Klubobmann, hat jetzt auch schon die
wesentlichen Beispiele gebracht, ich will jetzt nicht alle noch einmal
wiederholen. Großbritannien und Frankreich haben ganz andere Regelungen, ebenso
Spanien, Griechenland und so weiter. Die Bundeswirtschaftskammer möchte ich
jetzt aber doch noch einmal erwähnen, weil sich Kollege Strobl noch nicht zu
Wort gemeldet hat. Mit 50 Prozent der Stimmen 62 Prozent der Mandate
innezuhaben, ist nur dort möglich, wo die ÖVP klare Mehrheitsverhältnisse hat.
Das würden wir uns nicht trauen, denn da ist die Abweichung meiner Meinung nach
zu groß. Das muss wirklich zurückgewiesen werden, und wir fordern die ÖVP auf,
das wirklich bald zu ändern! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei
der ÖVP.)
Ich glaube, ich brauche jetzt nicht noch einmal die gesamten Harmonisierungen
darzustellen, die sinnvollerweise jetzt ermöglicht werden. Im Wesentlichen
handelt es sich dabei durchwegs um sinnvolle Änderungen. Diese Bestimmungen
wurden im Bund von der ÖVP nicht nur mitbeschlossen, sondern diese wurden vom
zuständigen Innenministerium ausgearbeitet.
Insofern sind das sinnvolle Anpassungen unserer gemeinderätlichen
Bestimmungen an das Bundesrecht. Außerdem ist dies eine sinnvolle Anpassung an
die verschiedenen Wahlordnungen überhaupt, was natürlich auch mit dazu
beiträgt, dass es keine Probleme gibt, wenn wir an einem Tag gleichzeitig
verschiedene Wahlen haben. Es gibt jetzt auch betreffend die Wahlkommissionen
sinnvolle Adaptionen, die das Abführen von Wahlen organisatorisch noch besser
machen. Es gibt die Übernahme des Portos für die Rücksendung von
Briefwahlkarten durch die Gemeinde Wien, was auch eine Erleichterung ist.
Ich glaube, dass diesem Wahlrecht wirklich alle zustimmen könnten, weil
wir wirklich nach sachlichen Kriterien vorgehen, und in diesem Sinn kann ich
die Zustimmung nur empfehlen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka:
Es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor. Es liegen zwei
Abänderungsanträge vor.
Ich komme zunächst zum Abänderungsantrag der Landtagsabgeordneten
Dipl-Ing Martin Margulies, Mag Maria Vassilakou, Christoph Chorherr, Matthias
Tschirf, Mag Barbara Feldmann und Dr Wolfgang Ulm betreffend Änderung der
Wiener Gemeindewahlordnung – Wahlabo. Ich ersuche jene Mitglieder des
Landtages, die für den Abänderungsantrag sind, um ein Zeichen mit der
Hand. – Das ist die Minderheit. Somit ist der Abänderungsantrag nicht
angenommen.
Mir liegt ein weiterer Abänderungsantrag von Dipl-Ing Martin Margulies,
Mag Maria Vassilakou, Christoph Chorherr, Matthias Tschirf und Dr Wolfgang
Ulm betreffend Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung – Briefwahl –
vor. Auch diesbezüglich ersuche ich jene, die für diesen Antrag sind, um ein
Handzeichen. – Das sind die Stimmen der ÖVP, der FPÖ und der Grünen. Das ist die Minderheit. Somit
ist der Abänderungsantrag nicht angenommen.
Ich erkläre die Verhandlung nun für geschlossen und erteile der Frau
Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ich habe verstanden, dass ich mich kurz
fassen soll.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich möchte hier nur
noch einmal auf das Kernstück des Poststückes zu sprechen kommen: Am 29. Jänner
dieses Jahres wurden entsprechende organisatorische Maßnahmen gesetzt sowie
optimiert und die Organisation sowohl der Europawahlen, Nationalratswahlen,
Bundespräsidentenwahlen sowie von Volksabstimmungen, Volksbefragungen und
Volksbegehren des Bundes im Parlament beschlossen.
Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag setzen wir
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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