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Landtag, 29. Sitzung vom 28.01.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 34

 

Verwandten oder Freunden einquartieren, 10 Prozent sind rechtskräftig verurteilt, weil sie zwecks Geldbeschaffung für die Automaten kriminell wurden. Spielsüchtige sind durchschnittlich mit mehr als 50 000 EUR verschuldet. Setzen Sie sich, Herr Landeshauptmann, für das Verbot des großen Unglücksspieles in Wien, das unter dem allzu freundlichen Titel „Kleines Glücksspiel“ daher kommt, ein und retten damit viele Jugendliche vor dem Selbstmord?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ich möchte einmal die übliche Diskussion beiseite lassen, die hier jetzt schon wiederholt geführt wurde. Selbstverständlich gibt es diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen, die in den vergangenen Diskussionen auch immer wieder dargestellt wurden. Es sind die Grünen nicht nur in Wien, sondern in ganz Österreich der Auffassung, dass das Kleine Glücksspiel verboten gehört.

 

In einigen Bereichen ist das formell auch durchgeführt worden. In der Realität schaut es allerdings ganz anders aus. Ohne das jetzt im Detail zu erläutern, nenne ich nur das Stichwort Salzburg, aber auch das Stichwort Oberösterreich.

 

Mir geht es im Prinzip darum, dass wir hier versuchen, einen Kompromiss zu finden, der in die Richtung geht, dass ganz klar Jugendschutz und Spielerschutz zu gewährleisten sind. Das wäre unschwer hier umzusetzen, denn der Entwurf für ein Landesgesetz ist fertig. Warum ich trotzdem darauf dränge, dass es in diesem Zusammenhang zu einer bundesgesetzlichen Regelung kommt, hat folgenden Grund: In allererster Linie hilft uns ein Landesgesetz bei allen Bestrebungen insbesondere im Hinblick auf ein Ausweichen auf das Internet und das dortige Spielen nicht wirklich. Man kann zwar dann nachher schamvoll sagen, dass wir sozusagen kein Schandfeld nehmen, wie das der Kollege aus Salzburg einmal formuliert hat, aber die Zielsetzung erreichen wir nicht.

 

Die Zielsetzung können wir nur mit einem entsprechenden Bundesgesetz erreichen, das auch Regelungen enthält, die der Kontrolle betreffend die Einhaltung des Gesetzes entsprechend standhalten. Das macht Sinn, und das versuche ich entsprechend zu vermitteln. Ich weiß nicht, was daran so entsetzlich schwierig ist! Wir müssen das ja nicht neu erfinden, so etwas gibt es durchaus bereits in anderen Ländern.

 

Daher kann ich nur sagen: Ich bemühe mich weiter. Das ist aber natürlich enden wollend. Sollte bis Jahresmitte nicht tatsächlich ein Bundesgesetz geschaffen werden, das der Zielsetzung vornehmlich aus unserer Sicht des Jugendschutzes und des Spielerschutzes Rechnung trägt, dann werden wir, das heißt, die Landesregierung, halt jene Teile, die uns zustehen und die wir machen können, im Wissen darum, dass es sich hiebei um einen Verdrängungsprozess handelt, dem Landtag in Form eines entsprechenden Gesetzesentwurfs vorlegen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg Smolik.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Danke für die Beantwortung, Herr Landeshauptmann.

 

Wie realistisch das mit einem Bundesgesetz bis Jahresmitte ist, was doch relativ bald ist, werden wir ja sehen! Ich meine, es liegt wahrscheinlich nicht wirklich in unserem Einflussbereich, das hier voranzutreiben.

 

Die Situation ist schon öfters besprochen worden, und es gab eine auch medial sehr breit geführte Debatte. Uns ist bekannt, dass es beim Kleinen Glücksspiel soziale Folgekosten gibt. Die von uns angeführten Daten sind einer Studie entnommen, die in der Steiermark durchgeführt wurde. Wir haben schon öfters die Anfertigung einer solchen Studie zur Errechnung der sozialen Folgekosten und der sozialen Folgen des Kleinen Glücksspiels für Wien angeregt, um einmal Fakten und Daten zu haben. Das wurde aber immer abgelehnt.

 

Meine Frage: Warum ist der Widerstand dagegen, eine Erhebung darüber zu machen, wie es in Wien aussieht, so groß? Das war ja auch in der Steiermark möglich! Warum schauen wir uns nicht einmal die Situation an, wer mit welchen Folgen und mit welchen Folgekosten betroffen ist und mit welchen sozialen Folgekosten wir auch in Wien zu rechnen haben?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich kann Ihnen diese Frage nicht mit einer solchen Präzision beantworten! Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein einziges Argument tatsächlich zugkräftig wäre. Die Probleme sind nicht zuletzt auf Grund der steirischen Studie ohnehin schon bekannt. Warum soll man etwas untersuchen und erforschen, was man eigentlich eh weiß? Ich kann mich da aber gerne erkundigen! Das fällt mir dazu ein, aber ich frage einfach einmal nach. Man muss nicht alles auswendig wissen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt vom Herrn Abg Mag Neuhuber.

 

Abg Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Es gab vor nicht allzu langer Zeit in diesem Haus einen Kontrollamtsbericht, der sich mit der Beobachtung von Spielstätten für Automaten befasste. Sie kennen sicherlich die Highlights daraus. Leider wurde in diesem Bericht vor allem bekrittelt, dass viele Spielstätten nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und zwar insbesondere betreffend die Umgehung der Limitierung der Anzahl von Automaten pro Spielstätte und natürlich auch die Zutrittskontrolle, also den Jugendschutz.

 

Dieser Bericht war ziemlich eindeutig. Mich würde jetzt interessieren, was gemäß Ihrem Wissensstand nun im Magistrat unternommen wird, dass derartige Spielstätten in Zukunft gesetzeskonform laufen, beziehungsweise ob diese, wenn sie dem zuwiderhandeln, auch geschlossen werden?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann!

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Die Kontrollen sind deutlich verstärkt worden. Es hat auch Schließungen gegeben,

 

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