Landtag,
29. Sitzung vom 28.01.2010, Wörtliches Protokoll -
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Verwandten oder Freunden einquartieren,
10 Prozent sind rechtskräftig verurteilt, weil sie zwecks Geldbeschaffung
für die Automaten kriminell wurden. Spielsüchtige sind durchschnittlich mit
mehr als 50 000 EUR verschuldet. Setzen Sie sich, Herr
Landeshauptmann, für das Verbot des großen Unglücksspieles in Wien, das unter
dem allzu freundlichen Titel „Kleines Glücksspiel“ daher kommt, ein und retten damit viele
Jugendliche vor dem Selbstmord?)
Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau
Abgeordnete!
Ich möchte einmal die übliche Diskussion beiseite lassen, die hier
jetzt schon wiederholt geführt wurde. Selbstverständlich gibt es diesbezüglich
unterschiedliche Auffassungen, die in den vergangenen Diskussionen auch immer
wieder dargestellt wurden. Es sind die Grünen
nicht nur in Wien, sondern in ganz Österreich der Auffassung, dass das Kleine
Glücksspiel verboten gehört.
In einigen Bereichen ist das formell auch durchgeführt worden. In der
Realität schaut es allerdings ganz anders aus. Ohne das jetzt im Detail zu
erläutern, nenne ich nur das Stichwort Salzburg, aber auch das Stichwort Oberösterreich.
Mir geht es im Prinzip darum, dass wir hier versuchen,
einen Kompromiss zu finden, der in die Richtung geht, dass ganz klar
Jugendschutz und Spielerschutz zu gewährleisten sind. Das wäre unschwer hier
umzusetzen, denn der Entwurf für ein Landesgesetz ist fertig. Warum ich
trotzdem darauf dränge, dass es in diesem Zusammenhang zu einer
bundesgesetzlichen Regelung kommt, hat folgenden Grund: In allererster Linie
hilft uns ein Landesgesetz bei allen Bestrebungen insbesondere im Hinblick auf
ein Ausweichen auf das Internet und das dortige Spielen nicht wirklich. Man
kann zwar dann nachher schamvoll sagen, dass wir sozusagen kein Schandfeld
nehmen, wie das der Kollege aus Salzburg einmal formuliert hat, aber die
Zielsetzung erreichen wir nicht.
Die Zielsetzung können wir nur mit einem entsprechenden Bundesgesetz erreichen,
das auch Regelungen enthält, die der Kontrolle betreffend die Einhaltung des
Gesetzes entsprechend standhalten. Das macht Sinn, und das versuche ich
entsprechend zu vermitteln. Ich weiß nicht, was daran so entsetzlich schwierig
ist! Wir müssen das ja nicht neu erfinden, so etwas gibt es durchaus bereits in
anderen Ländern.
Daher kann ich nur sagen: Ich bemühe mich weiter. Das ist aber
natürlich enden wollend. Sollte bis Jahresmitte nicht tatsächlich ein
Bundesgesetz geschaffen werden, das der Zielsetzung vornehmlich aus unserer
Sicht des Jugendschutzes und des Spielerschutzes Rechnung trägt, dann werden
wir, das heißt, die Landesregierung, halt jene Teile, die uns zustehen und die
wir machen können, im Wissen darum, dass es sich hiebei um einen Verdrängungsprozess
handelt, dem Landtag in Form eines entsprechenden Gesetzesentwurfs vorlegen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr
Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg Smolik.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Danke
für die Beantwortung, Herr Landeshauptmann.
Wie realistisch das mit einem Bundesgesetz bis Jahresmitte ist, was
doch relativ bald ist, werden wir ja sehen! Ich meine, es liegt wahrscheinlich
nicht wirklich in unserem Einflussbereich, das hier voranzutreiben.
Die Situation ist schon öfters besprochen worden, und es gab eine auch
medial sehr breit geführte Debatte. Uns ist bekannt, dass es beim Kleinen
Glücksspiel soziale Folgekosten gibt. Die von uns angeführten Daten sind einer
Studie entnommen, die in der Steiermark durchgeführt wurde. Wir haben schon
öfters die Anfertigung einer solchen Studie zur Errechnung der sozialen
Folgekosten und der sozialen Folgen des Kleinen Glücksspiels für Wien angeregt,
um einmal Fakten und Daten zu haben. Das wurde aber immer abgelehnt.
Meine Frage: Warum ist der Widerstand dagegen, eine Erhebung darüber zu
machen, wie es in Wien aussieht, so groß? Das war ja auch in der Steiermark
möglich! Warum schauen wir uns nicht einmal die Situation an, wer mit welchen
Folgen und mit welchen Folgekosten betroffen ist und mit welchen sozialen
Folgekosten wir auch in Wien zu rechnen haben?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich kann Ihnen diese Frage
nicht mit einer solchen Präzision beantworten! Ich kann mir nicht vorstellen,
dass ein einziges Argument tatsächlich zugkräftig wäre. Die Probleme sind nicht
zuletzt auf Grund der steirischen Studie ohnehin schon bekannt. Warum soll man
etwas untersuchen und erforschen, was man eigentlich eh weiß? Ich kann mich da
aber gerne erkundigen! Das fällt mir dazu ein, aber ich frage einfach einmal
nach. Man muss nicht alles auswendig wissen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die
2. Zusatzfrage wird gestellt vom Herrn Abg Mag Neuhuber.
Abg Mag Alexander Neuhuber
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
Es gab vor nicht allzu langer Zeit in diesem Haus einen
Kontrollamtsbericht, der sich mit der Beobachtung von Spielstätten für
Automaten befasste. Sie kennen sicherlich die Highlights daraus. Leider wurde
in diesem Bericht vor allem bekrittelt, dass viele Spielstätten nicht den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und zwar insbesondere betreffend die
Umgehung der Limitierung der Anzahl von Automaten pro Spielstätte und natürlich
auch die Zutrittskontrolle, also den Jugendschutz.
Dieser Bericht war ziemlich eindeutig. Mich würde jetzt interessieren,
was gemäß Ihrem Wissensstand nun im Magistrat unternommen wird, dass derartige
Spielstätten in Zukunft gesetzeskonform laufen, beziehungsweise ob diese, wenn
sie dem zuwiderhandeln, auch geschlossen werden?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann!
Lhptm Dr Michael Häupl: Die
Kontrollen sind deutlich verstärkt worden. Es hat auch Schließungen gegeben,
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