Landtag,
29. Sitzung vom 28.01.2010, Wörtliches Protokoll -
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nicht geringen Einfluss innerhalb der Sozialdemokratie geltend machen
möchten, um dafür zu sorgen, dass mindestens diese Bestimmung keine Mehrheit im
Nationalrat findet.
Präsident Prof Harry Kopietz:
Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Frau Abgeordnete!
Natürlich kennt man meinen Standpunkt. Ich habe mich auch öffentlich
dazu geäußert. Da geht es nicht um die Frage dessen, wie viele Angebote es in
den jeweiligen Ländern gibt, sondern man muss zumindest ein bisschen in dieses
Papier hineinschauen, bevor man eine Diskussion darüber beginnt, sei es von der
einen Seite oder von der anderen Seite aus.
Die Vorstellungen, die in diesem Papier diesbezüglich geäußert werden,
betreffen zunächst einmal nur Drittstaatsangehörige im Familienzuzug. Das war
der Grund meines Hinweises darauf, dass es weniger als 20 Prozent sind,
die vom Grundsatz her überhaupt einmal betroffen sind. Hier haben wir durchaus
in einer gewissen Bandbreite die Türkei, wo es vier Goethe-Institute gibt.
Österreich hat keinerlei derartige Institute im Drittstaatsbereich, muss man
dazusagen, außer wenn man die USA als Drittstaatsbereich bezeichnet, dann
schon. Aber bedauerlicherweise ist beispielsweise in Frankreich das
Kulturinstitut geschlossen worden, was ich aus völlig anderen Gründen, was mit
der Integration nichts zu tun hat, außerordentlich bedauere. Das ist wirklich
schade. Aber das sei hier nur am Rande angemerkt. In anderen Ländern besteht
gar keine Möglichkeit, dies entsprechend zu lernen, sodass es mit Sicherheit
eine Vorselektion bedeuten könnte, die, wie viele Verfassungsexperten meinen,
durchaus im Widerspruch zur österreichischen Verfassung stehen könnte.
Dann kommt natürlich noch das Zweite dazu, dass gut Qualifizierte diese
Deutschkenntnisse nicht brauchen. Ich gehe davon aus, dass ein
Universitätsprofessor, der aus den USA etwa ans Augasse-Institut berufen wird,
nicht vorher eine Deutschprüfung machen muss, denn damit, glaube ich, werden
wir Schwierigkeiten kriegen, notabene, wo die gesamte Sprache dort Englisch
ist, die ganzen Hausregeln dort Englisch sind, selbst im Kaffeehaus, und das
auch nicht unmittelbar eine Alltagsnotwendigkeit darstellt. Nichtsdestotrotz
lernen gerade diese Leute zuallererst Deutsch, weil sie sich entsprechend
unterhalten wollen, weil sie in das Theater gehen wollen und weil sie von sich
aus bemüht sind, sich entsprechend zu integrieren. Aber wo ist hier die Grenze?
Das ist ein völlig schwammiger Begriff, der gar nicht durchzuziehen ist.
Zusammenfassend gesehen werde ich sehr darauf drängen, dass das, was
der Bundeskanzler dazu sagte, dass hier ein entsprechender Plan vorgelegt
werden sollte, a) verfassungskonform und b) menschenrechtskonform gemacht wird.
Das ist überhaupt keine Frage.
Präsident Prof Harry Kopietz:
Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Tschirf. - Ich bitte darum.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Herr Landeshauptmann!
Ich hoffe doch, dass Sie, Herr Landeshauptmann, das etwas optimistischer
sehen als in der Fragebeantwortung zu meiner Frage, wo sie das ähnlich gesehen
haben wie die Entwicklung des Österreichkonvents. Ich gebe zu, dass ich zwar
für die Fragen des Österreichkonvents persönlich ein großes Interesse habe,
aber ich gebe zu, dass es nicht so wichtig ist, dass die Verfassung ästhetisch
entsprechend dargestellt ist, als dass man die Integrationsfragen der Zukunft
löst.
Ich hätte aber eine Frage. Und zwar haben Sie gesagt, dass das
Fremdenrecht Bundesangelegenheit ist. Das ist richtig, aber es gibt
Angelegenheiten im Bereich der Integration, die darüber hinausgehen, die
durchaus dem Art 15 B-VG unterliegen, das heißt, Gesetzgebungskompetenz
der Länder und damit auch des Landes Wien. Können Sie sich für diese Bereiche
sehr wohl vorstellen, gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, um auch ein Vorbild
für andere Bereiche zu zeigen, weil Sie könnten damit einen Beitrag dazu
leisten, hier einen Schub herbeizuführen?
Präsident Prof Harry Kopietz:
Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Klubobmann!
Dass ich den Verfassungskonvent auf die Frage einer Rechtsästhetik
reduzieren wollte, ist wirklich genial. Diesen Zugang hatte ich bisher noch
nicht, ist gar keine Frage. Ich frage mich allerdings auch, warum ich mich dann
in den verschiedenen Bereichen so abgemüht habe, die ewigen Diskussionen über
die drei Säulen bis hin zu den ganzen Fragen der Arbeitsgruppe X, wo es um
das Eingemachte, nämlich um die Finanzierung, geht, hätte ich mir
wahrscheinlich ersparen können. Wir hätten die Ästheten, wie etwa den leider zu
früh verstorbenen ehemaligen Generalsekretär des Städtebundes Pramböck dazu
verwenden können, dass er dieser Rechtsästhetik zu einem entsprechenden
Durchbruch verhilft. Er hat sich bemüht, das sei posthum einmal mehr anerkannt.
Er hat sich bemüht. Aber wenn das das eigentliche Ziel war, dann gebe ich zu,
habe ich das verkannt, ist es an mir vorübergegangen.
Zur eigentlichen Frage, Herr Klubobmann: Wenn wir für unsere
Integrationsarbeit im Inland, in Wien, in den Ländern, in den Gemeinden,
tatsächlich eigentliche Rechtsgewerke brauchen, dann werden wir sie uns
schaffen. Zur Stunde sehe ich die Thematik allerdings eher in der Praxis, in
der Umsetzung dessen. Da denke ich, sind wir nicht zuletzt auch mit dieser Zuwandererkommission
gemeinsam auf einem guten Weg. Das ist das, was die Leute im Prinzip auch
erwarten. Über die Fragen von Rechtsästhetik unterhalten wir uns später.
Präsident Prof Harry Kopietz:
Wir kommen damit zur 3. Anfrage (FSP - 00186-2010/0001 - KSP/LM),
die vom Herrn Abg Christian Meidlinger gestellt wird und an die Frau
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet ist. (Das Jahr
2010 ist international das Jahr der Biodiversität (Artenvielfalt). Welche
Maßnahmen und Programme setzt das Land Wien in diesem Jahr?)
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Herr Abgeordneter!
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