Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 23 von 48
ausgeht, dass im Jahr 2008 27 Planstellen zu wenig besetzt waren und 2009 noch immer 16 Fälle. Und wer sich in Erinnerung führt, was alles gerade auch in den letzten Jahren in diesem Bereich an Problemen aufgetreten ist, an wirklich tragischen Situationen, dann fragt man sich, warum nicht im Bereich der Jugendwohlfahrt die entsprechende Ausstattung mit Planstellen erfolgt. Da sollte dem entsprechenden Vorschlag der Volksanwaltschaft durch den Magistrat der Stadt Wien unmittelbar Folge geleistet werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich habe vorhin davon gesprochen und das auch in den Antrag eingebracht, dass in der Frage der Stadtwerke eine Prüfungskompetenz möglich wäre. Das gilt für die Friedhofsverwaltung, aber auch für die Wiener Linien, weil es nämlich auch bei den Wiener Linien so ist, dass da zwar in der Praxis offensichtlich die eine oder andere Information gegeben wird, aber sie muss nicht gegeben werden und das ist schlecht so. Und gerade in einer Zeit, in der die Bürgerinnen und Bürger zu Recht den Eindruck haben, dass sie nicht in dem Ausmaß ernst genommen werden, wie es der Fall sein sollte, wäre es gut, wenn tatsächlich diese Prüfungskompetenz vorgenommen wird. Wenn ich das Beispiel etwa der Haltestellen bei Straßenbahnlinien hernehme, wo die Barrierefreiheit nicht gegeben ist, dann sieht man, wie es hier tatsächlich notwendig wäre, dass dieses Recht entsprechend der Volksanwaltschaft hier auch eingeräumt werden sollte, hier zu prüfen und sie nicht auf das Wohlwollen angewiesen wäre. Auch in anderen Bereichen beispielsweise ist hier die Rede vom öffentlichen Gut, das hier übertragen wird. Auch hier ist festzustellen, dass nicht die öffentliche Hand jene Verpflichtungen hat, die beispielsweise Privaten auferlegt werden.
Ich empfehle daher den Kolleginnen und Kollegen hier, das aufmerksam durchzulesen, vor allem findet man in jedem Ausschuss etwas, was man umsetzen sollte und ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen im Magistrat das täglich als ihre Nachtlektüre haben. Bei der Volksanwaltschaft ein herzliches Dankeschön für die Arbeit. Der 31. Bericht, der hier geliefert wurde, ist ein exzellenter Bericht und wir freuen uns schon auf den 32. Bericht. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Herzog: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es freut mich, in der heutigen Landtagssitzung die Volksanwälte Dr Gertrude Brinek und Frau Mag Terezija Stoisits begrüßen zu dürfen. (Allgemeiner Beifall.) Volksanwalt Dr Kostelka ist unterwegs und wird später eintreffen.
Als Nächste zum Wort gemeldet ist die Frau Abg Dr Pilz. Ich erteile es ihr.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Volksanwältinnen!
Schön, dass Sie da sind, obwohl das, worüber ich jetzt sprechen werde, Ihren Kollegen, den Herrn Volksanwalt Dr Kostelka, in erster Linie angeht. Aber vielleicht nimmt er sich die Zeit, das Protokoll zu lesen, denn das, was ich heute hier thematisieren möchte, ist ein wichtiges und für uns sehr, sehr grundsätzliches Thema. Ich gehe auf jenen Einzelfall ein, der im Bericht des Volksanwaltes geschildert wurde, nämlich hinsichtlich der rechtswidrigen Herabsetzung des Pflegegeldes bei einem jungen Mann, der nach einem Unfall - und es ist ja eine große Tragödie für eine Familie, wenn ein Kind verunfallt - ursprünglich mit Pflegestufe 5 eingestuft war. Man muss sich vorstellen, bei Pflegestufe 5 gibt es einen großen, einen sehr umfassenden Pflegebedarf und das wird die Familie ja sehr, sehr beschäftigt haben. Neben dem Umstand, dass man damit zurecht kommen muss, dass ein Kind durch einen Unfall ja chronisch in seiner Lebensäußerung beeinträchtigt ist, ist das Pflegegeld da sicher ganz etwas Wichtiges, was man braucht, damit man schlicht und einfach zurecht kommt. Und das, was hier geschildert wird, ist, dass es seitens der zuständigen Magistratsabteilung die Herabsetzung auf Stufe 3 und erst durch ein Urteil dann wieder auf Stufe 4 und mehrmalige Versuche, das Pflegegeld wieder herunterzusetzen, die immer gerichtsanhängig wurden, gegeben hat. Man stelle sich vor, was das für die betroffene Familie bedeutet. Eltern, die chronisch kranke Kinder beziehungsweise Kinder haben, die durch einen Unfall gehandicapt sind, müssen sich neben der Eigenleistung, die sie ohnehin erbringen und neben der psychischen Belastung, die es für die Familie bedeutet, im Dickicht der österreichischen Versorgungslandschaft für chronisch kranke Kinder zurecht finden. Das bedeutet hohe Kosten durch Selbstfinanzierung und durch Vorfinanzierung.
Ich will Ihnen einfach einen konkreten Fall nennen, der da hier nicht im Bericht steht, aber der mir so unglaublich erschienen ist. Wir haben von den Eltern, die bei „Lobby4Kids“ engagiert sind, einen Besuch im Grünen Klub gehabt. Wir haben eine große Veranstaltung gemacht und da waren Eltern, Mütter, die sind mit den Kindern gekommen, die zum Teil auch im Rollstuhl gesessen sind und eine Mutter hat lebensnah geschildert, was es heißt – (Volksanwalt Dr Peter Kostelka kommt in den Sitzungssaal.) oh schön, der Herr Volksanwalt Kostelka, ich rede über Pflege -, wenn jedes Mal, wenn das Kind aus dem einen Rollstuhl herauswächst und das tun Kinder in der Pubertät, ein neuer beantragt werden soll und die Kassa sich so lange mit der Genehmigung des Rollstuhls Zeit lässt, dass, wenn der dann kommt, er schon wieder zu klein ist. Das muss man sich einmal vorstellen! Ewig und drei Tage dauert der Genehmigungsprozess und wenn es dann durch ist, dann müsste eigentlich schon der nächste Rollstuhl beantragt werden.
Also die Versorgung von chronisch kranken und durch Unfälle beeinträchtigten Kindern in Österreich und in Wien ist speziell im Argen. Wenn man weiß und da gibt es Vergleiche, Vergleichsstudien, dass in Deutschland fünf Mal mehr Kinder mit Ergo-, Logo- und Physiotherapie behandelt werden, fünf Mal mehr, da könnte man doch eigentlich meinen, die Lebenssituation, die Versorgungssituation zwischen den beiden Ländern kann nicht so unterschiedlich sein. Trotzdem werden im Vergleich zur Wiener Gebietskrankenkasse zehn Mal so viele Kinder in Deutschland durch die zuständigen Kassen versorgt. Das heißt, wenn man das für das Jahr 2009 umrechnet, erhalten 5 000 bis 10 000 Kinder keine
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