Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 21 von 48
alle. Aber es kann doch nicht so sein, dass dann in diesem löchrigen Werk ganz einfach AlleinerzieherInnen, wie wir das zuerst schon gehört haben, die vielleicht gerade das Pech haben, dass sie eins der fünf Kinder von der Statistik haben, das irgendein Defizit hat, wo sie mit dem Kind irgendwo, meistens sind es ja Frauen, hinfahren müssen, ein bisschen weiter wegfahren müssen, weil der Kindergarten nicht gleich in der Nähe ist, weil es eben einer Betreuung bedarf, und dann wird ganz einfach gesagt, sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und damit auch nicht den Leistungen. Ist das das, was wir wollen? Oder wenn jemand ein altes Auto hat, steht drinnen, das muss er verkaufen. Aber dass man damit ... (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das stimm ja nicht!) Also ich kann es Ihnen dann zeigen, was auch die Arbeiterkammer darüber schreibt und auch da steht es drinnen, dass das Auto weg muss und dann schauen wir uns das auch weiter an.
Aber wie gesagt, es kann nicht sein, dass 240 000 Menschen in Österreich in Armut sind und dabei Vollzeit beschäftigt sind und kaum mehr verdienen als die in der Mindestsicherung. Das heißt aber nicht, dass wir keine Mindestsicherung haben sollten oder Leute nicht absichern sollen. Nein, aber ich muss das moralische Wagnis ganz einfach auch einmal ausgleichen und sagen, die müssen halt mehr verdienen. Da müssen wir uns bei den Mindestlöhnen auch einmal bewegen und das passiert nicht! Da wird hartnäckig auf 1 000 EUR beharrt und das ist aber brutto. Und wenn ich mir die Menschen, die draußen die Parkraumbewirtschaftung machen, anschaue, die mit 1 160 brutto einsteigen, bei Wind und Kälte draußen sind, arbeiten müssen und kaum mehr ... (Aufregung bei Abg Kurt Wagner. - Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das stimmt ja überhaupt nicht! Das stimmt nicht!) Dann geb ich Ihnen den Kollektivvertrag, dann werden wir uns da den Kollektivvertrag anschauen, die Mindestsicherung ... (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sie sagen die Unwahrheit! – Aufregung bei Abg Ing Christian Meidlinger.) Übernehmen Sie es nicht einfach, wenn Sie es nicht wissen. Er kennt sich anscheinend nicht aus, obwohl er das sollte. Danke, wir wollen keine Armut importieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Herzog: Als letzte Wortmeldung in der Aktuellen Stunde ist die Frau Präsidentin Abg Klicka am Wort.
Abg Marianne Klicka (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es sind viele Daten, die in der letzten Wortmeldung von Herrn Ing Rösch falsch weitergesagt und vermittelt wurden. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass gerade 17 Prozent - ich hoffe, es war kein Hörfehler von mir, dass er es vielleicht eh richtig gesagt hat, aber ich hab 70 verstanden - der Menschen, die in Mindestsicherung sind, Drittstaatenangehörige sind. Aber schon in der ersten Diskussion bei der Einsetzung des Gemeinderates wurde das auch fälschlich behauptet. Also es sind nicht 70 sondern 17 Prozent und ich denke, man sollte das auch einmal zur Kenntnis nehmen und nicht immer nur polemisch hohe Prozentsätze angeben.
Ich möchte aber zum eigentlichen Thema zurückkommen, denn der Kampf gegen die Armut hat in Wien die oberste Priorität und wir haben uns mit der zusätzlichen Einstellung von 42 MitarbeiterInnen über die Aktion 4000 sehr, sehr gut darauf vorbereitet, insbesonders mit jeweils 2 versierten MitarbeiterInnen aus jedem Sozialzentrum, die zur Unterstützung in das neue Antragszentrum gekommen sind und dort auch vorbildlich die Menschen betreuen und versorgen. Es darf nicht sein, dass die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in einer politischen Diskussion so unwürdig dargestellt wird und einer unwürdigen Debatte ausgesetzt ist, denn die Mindestsicherung ist kein Almosen, so wie es früher oft die Sozialhilfe war, dass man bitten und betteln gehen musste, um zu seinen Leistungen, die einem zugestanden sind, zu kommen.
Und sie ist auch keine Großzügigkeit. Das wissen wir. Sie soll aber die erste Absicherung und das erste Mittel zur Armutsbekämpfung sein. Sie umfasst ein Bündel von Maßnahmen in den Bereichen Sozialhilfe, Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionsversicherung, und das Hauptanliegen ist natürlich die Förderung einer dauerhaften Eingliederung der Bezieherinnen und Bezieher in das Erwerbsleben. Die Zusammenarbeit mit dem AMS hat sich als hervorragend herausgestellt. Der Datenaustausch funktioniert bestens. Die einheitliche Begutachtung der Arbeitsfähigkeit ist durch eine Gesundheitsstraße gelungen und die Einrichtung des One-Stop-Shop beim AMS zur Beantragung funktioniert reibungslos. Die Verstärkung der Maßnahmen zur Arbeitsintegration haben wir durch „Step to Job“ gefördert und es gibt natürlich die verpflichtende Teilnahme der AntragstellerInnen an all diesen Maßnahmen.
In den Bundesländern hat diese Vereinheitlichung der so genannten offenen Sozialhilfe der Mindestsicherung leider noch nicht ganz gegriffen, aber ich bin zuversichtlich, dass auch Oberösterreich im nächsten Jahr eine flächendeckende Umsetzung zustande bringen wird.
Erfreulich ist dabei auch der Ansatz der Verwaltungsvereinfachung, denn intransparenten Verflechtungen und Mehrgleisigkeiten kann so entgegengewirkt werden und die Treffsicherheit der Leistungen auch erhöht werden.
Ganz besonders freut es uns, dass wir gerade AlleinerzieherInnen und Familien mit Kindern, die oft einer großen Armut ausgesetzt sind, helfen können. Ich darf Ihnen nur ein Fallbeispiel einer alleinerziehenden Mutter mit zwei minderjährigen Kindern sagen. Sie arbeitet als Teilzeitkraft 20 Stunden bei einer Handelskette und bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von 500 EUR. Für die Kinder leistet der ehemalige Lebensgefährte und Vater der Kinder einen Unterhalt in der Höhe von 200 EUR. Sie hat kein weiteres Einkommen, da sie ja ihren Betreuungspflichten nachgehen möchte und daher keine Vollzeitbeschäftigung annehmen will. Ursprünglich war die Höhe des Grundbetrages 759 EUR, ab 1. März wird die Höhe 897 EUR betragen, sodass nach Abzug des eigenen Einkommens und der Unterhaltsverpflichtung der Mutter von der Mindestsicherung statt 312 EUR 450
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