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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 76

 

die Eingangsbereiche um einen halben Meter versetzt werden und somit die Schutzzone von 150 Metern ad absurdum geführt wird. Das zeigt deutlich, dass das damalige Gesetz, das in diesem Hohen Hause im guten Glauben beschlossen wurde, tatsächlich etwas zu schaffen, das nicht oder nur schwer umgehbar ist, durch sehr findige Leute tagtäglich mit Anträgen umgangen wird.

 

Daher glaube ich, dass es Sinn macht, bei einer Neuordnung dem Bundesgesetzgeber die Chance zu geben, das Kleine Glücksspiel österreichweit zu regeln. Ich bin mir aber ziemlich sicher, nachdem ich mir die jüngere Vergangenheit und die Abfolge der Verhandlungen angesehen habe, dass unsere Erwartungen an den Bundesgesetzgeber wohl nicht in Erfüllung gehen werden und es keine Einigkeit zwischen den Bundesländern geben wird. Deshalb haben wir in diesen Antrag, den jetzt auch die FPÖ mittragen wird, auch aufgenommen, dass wir die zuständigen Mitglieder der Landesregierung ersuchen, dem Hohen Haus noch vor Ende dieses halben Jahres eine fertige Gesetzesinitiative vorzulegen, sodass wir diese so beschließen können, dass sie im 1. Halbjahr beschlossen ist.

 

Wir haben uns in diesem Antrag sehr bewusst auf die wichtigen Fakten konzentriert, auf das, was uns Selbsthilfegruppen sagen, was uns die Polizei sagt und was uns Juristen sagen. Grundsätzlich ist es untragbar, dass bei der jetzigen Regelung Leute in diese Kabäuschen gehen und wir nicht kontrollieren können, ob sie alt genug sind. Es können dort jederzeit Kinder und Jugendliche spielen, ohne dass das zu verhindern wäre. Im Regelfall fällt das gar nicht auf.

 

Außerdem haben uns insbesondere Selbsthilfeorganisationen auf den Selbstschutz aufmerksam gemacht. Es kommen immer wieder Menschen, die sagen, dass sie spielsüchtig sind, davon wegkommen und sich selbst daran hindern wollen, zum Automaten zu gehen und Geld einzuwerfen. Im Antrag haben wir diese Schutzfunktion, die im Gesetz zu verankern sein wird, genau ausgeführt.

 

Ein weiterer Bestandteil ist die Tatsache der Manipulation und die Regulierung der Anzahl der Automaten. Auch das möchten wir damit verwirklicht und gesichert haben. Nicht nur die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher, sondern wir alle in Wien sind der Meinung, dass es erbärmlich ausschaut, wenn jeweils mit zwei Automaten bestückte Kabäuschen, von denen oft bereits eines neben dem andern steht, das Stadtbild in manchen Straßenzügen nahezu schon prägen. Das wollen wir wegbekommen! Das ist unserer Stadt nicht würdig! Das hat sich der Gesetzgeber damals auch nicht so vorgestellt. Das ist ein Ausfluss der Umgehungsdelikte, und diese wollen wir tatsächlich verhindern.

 

Wir müssen aber auch klar und deutlich sagen, dass wir einem Verbot des Kleinen Glücksspiels nicht zustimmen können. In manchen Bundesländern gibt es das Verbot. Wenn wir uns dort umsehen, dann wissen wir aber, dass in den Hinterräumen von Gastwirtschaften illegale Automaten stehen, die nicht von Technikern des Magistrats überprüft werden und bei denen die Gewinnquote noch viel geringer ist als bei den legalen. Das geht in Wirklichkeit zum Schaden der Menschen aus! Wir wollen – wie in vielen anderen Bereichen – erreichen, dass, wenn der Gesetzgeber sich einer Materie wie diesfalls des Kleinen Glücksspiels annimmt, auch eine Kontrollmöglichkeit besteht und sichergestellt werden kann, dass die Automaten, die dem Konsumenten von Firmen angeboten werden, tatsächlich den Auflagen entsprechen, wie wir uns das vorgestellt haben und wie es der Bürger oder die Bürgerin im Hinblick auf Schutz vom Gesetzgeber erwarten kann.

 

Zur philosophischen Herangehensweise, wer an Straftaten schuld ist: Wenn ich beispielsweise in der Zeitung lese, dass jemand eine Bank überfallen hat, weil er sich ein Auto kaufen oder den Urlaub finanzieren wollte, dann komme ich ja auch nicht auf die Idee, Auto und Urlaub zu verbieten, sondern ich muss mich selbstverständlich auf die Straftat und darauf konzentrieren, dass die Gesetze eingehalten werden.

 

Ich glaube, wir sind heute um einen wesentlichen Schritt weitergekommen! Die meisten ausgegebenen Konzessionen haben eine Dauer von zehn Jahren. Das heißt, es besteht eine realistische Chance, wenn wir binnen Halbjahresfrist dieses Gesetz in Wien haben, dass wir diese Kabäuschen jeweils bei den Verlängerungen aus dem Stadtbild entfernen und damit den berechtigten Wünschen der Bezirke nachkommen können werden und vor allem – und das ist das Wichtigste! – die Schutzfunktion für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können, die sie sich von einer Stadt erwarten.

 

Ich glaube, wir sind mit dieser Fristsetzung einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Wir haben zum ersten Mal klar und deutlich gesagt: Sollten sich die Bundesländer nicht verständigen und einigen, dann wird das Land Wien allein zum Wohle und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger tätig werden! – Ich ersuche Sie, der Vorlage zuzustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als Nächster und vorläufig letzter Redner hat sich Herr Abg Dipl-Ing Margulies zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Selten hat mich eine Wortmeldung der Sozialdemokratischen Fraktion so irritiert wie die jetzige des Kollegen Valentin! Ich werde versuchen, unser Unverständnis betreffend die gegenwärtige Position der Sozialdemokratischen Partei klar zu machen.

 

Wir haben tausende spielsüchtige Menschen in Wien. Kollege Valentin sieht aber offenbar nicht ein, dass Sucht nachgewiesenermaßen etwas anderes ist, als einem Wunsch nachzukommen. Ich orte da kein Verständnis, dass man einfach trennen muss, ob eine Sucht oder irgendetwas anderes für ein Delikt ausschlaggebend ist.

 

Ich kann mich nicht erinnern, dass die Wiener SPÖ im Bereich der Drogenkriminalität auch nur ein einziges Mal davon gesprochen hätte, dass es keine Beschaffungskriminalität gäbe! In diesem Zusammenhang erkannte und erkennt man sehr wohl, dass die Drogen

 

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