Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 76
ist. Dazu steht in diesem Gesetz: „Ein auffälliger Hund ist ein Hund,
bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotenzial
für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Als auffällig gilt jedenfalls
ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt hat, ohne
selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein oder der wiederholt Menschen
gefährdet hat, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein oder der
wiederholt gezeigt hat, dass er unkontrolliert zum Hetzen oder Reißen von Wild
oder Vieh neigt." - Zuständig für diese Feststellung ist der Magistrat,
noch dazu, meine Damen und Herren, per Bescheid. Das ist das, was ich vorhin
mit einer Rechtssicherheit gemeint habe. Das heißt, es ist nicht eine
Entscheidung nach Gutdünken und auch nicht etwas, das so ausgesprochen wird und
danach hat es zu gelten, sondern es gibt diesbezüglich eine Prüfung, es gibt
ein Verfahren und es gibt einen Bescheid. Wenn dieser Bescheid erlassen wird,
hat man dann innerhalb eines absehbaren Zeitraums den Hundeführschein zu
machen. Das ist eine Frage, die gestellt worden ist, was ein auffälliger Hund
ist und wer das feststellen soll.
Eine zweite Frage, die in der Debatte aufgeworfen worden ist, ist die
Frage der Verlässlichkeit. Hier scheint es ein Missverständnis zu geben. Ich
habe gesagt, mir geht es darum, wenn jemand einen Hund hält, insbesondere,
liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, egal welchen Hund. Es ist egal, ob
wir hier von einem Chihuahua oder von einer Dogge sprechen. Das Halten eines
Hundes bedeutet einfach, unabhängig von seiner Größe bestimmte Kenntnisse zu
haben. Das heißt, die ältere Wiener Dame mit dem kleinen Schoßhündchen, von der
Sie sprechen, wie es sie tausendfach in dieser Stadt gibt, täte gut daran, die
paar Stunden mit dem Hund zu verbringen, wo sie lernt, dass ein Hund Auslauf
braucht (Abg Dipl-Ing Roman Stiftner: Das
ist ja lächerlich!), wo sie lernt, wie ein Hund richtig zu ernähren ist,
lieber Herr Kollege Stiftner, wo sie lernt, wie ein Hund stubenrein zu kriegen
ist (Abg Dipl-Ing Roman Stiftner: Das ist
ganz wichtig!), ohne Gewalt anzuwenden und wo sie lernt - hören Sie mir zu,
Sie scheinen sich wirklich nicht sehr mit der Materie befasst zu haben -, wie
ein Hund Gassi zu führen ist, ohne dass die Dame selbst gefährdet wird. (Abg Mag Barbara Feldmann: Bei einem kleinen
Hund?) Denn ältere Damen in Wien haben nicht nur kleine Dackel, sie haben
ziemlich oft auch relativ mittelgroße Mischlinge. Wer einen Hund hat, kann
täglich in den Hundezonen beobachten, wie sie von den Hunden geführt werden,
anstatt dass sie den Hund Gassi führen. Sie stürzen auch ziemlich oft hin,
brechen sich Knochen und sind schwer verletzt. Das heißt, die Idee eines
Grundkurses für jeden Menschen in Wien, der einen Hund halten möchte,
unabhängig seines Alters, ist an sich etwas Gutes und bedeutet nur eine
Investition in Prävention und nicht mehr.
Wenn nun ein Hund auffällig geworden ist, wäre verpflichtend der
Hundeführschein zu erledigen. Ich habe erläutert, was ich unter auffällig
meine, wer das entscheiden soll. Noch einmal, es gibt bereits ein vorhandenes
Gesetz. Wir können uns in Oberösterreich erkundigen, ob und wie es in der
Praxis funktioniert. (Abg Mag Sonja Kato:
Das gibt es in Wien ja jetzt auch schon, Maria!) - Ich kenne mich im Wiener
Gesetz aus! In Wien kann es verordnet werden, muss es aber nicht. Was ich
möchte, und das ist der Unterschied, ist, dass in dem Moment, wo ein Hund per
Bescheid auffällig ist, es verordnet werden muss. Das ist schon ein
Unterschied! (Abg Mag Sonja Kato: Und in
Oberösterreich?) Das ist in Oberösterreich so.
Das Zweite, was ein Unterschied zwischen Wien und Oberösterreich ist,
ist, dass in Wien, wenn man so möchte, die Eignung von einem Hundehalter,
insbesondere beim Halten von schwierigen Hunden, nicht mehr festgelegt ist (Abg Mag Sonja Kato: Das war ein
ausgebildeter Polizist, der den Hundeführschein hat!), im oberösterreichischen Gesetz hingegen schon. Ich zitiere erneut:
„Die Verlässlichkeit eines Hundehalters oder einer Hundehalterin ist gegeben,
solange nicht bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er oder sie
nicht in der Lage ist, einen Hund zu halten, sodass keine Gefährdungspotenziale
von ihm und unzumutbare Belästigungen ausgehen. Insbesondere ist das nicht
gegeben, wenn eine gerichtliche Verurteilung wegen einer unter Anwendung oder
Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen,
vorsätzlichen strafbaren Handlung oder eine gerichtliche Verurteilung wegen
Zuhälterei, Menschenhandel, Schlepperei, Tierquälerei oder eine gerichtliche
Verurteilung wegen gewerbsmäßigem, bandenmäßigem oder bewaffnetem Schmuggel
oder eine Verurteilung oder ..." - Das heißt, es liegt in unserer
Hand, bestimmte Rahmenbedingungen zu präzisieren, festzulegen und zu sagen, wer
derartige Dinge getan hat, sollte nicht einen Hund halten, von dem man per
Bescheid weiß, dass dieser Hund leider bereits ein gefährlicher Hund ist. Darum
geht es mir.
Das heißt, es geht um ziemlich konkrete Dinge, die, noch einmal,
andernorts sehr wohl bereits per Gesetz festgehalten sind. Ich denke aber, dass
uns allen eine Debatte im Ausschuss guttun wird, und bedanke mich auch für die
Annahme der Zuweisung, denn Sinn und Zweck ist, nicht herumzupolemisieren,
sondern zu debattieren. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz:
Für eine zweite Wortmeldung hat sich Herr Dr Madejski gemeldet. Ich erteile es
ihm.
Abg Dr Herbert Madejski
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Präsident! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Ganz kurz zwei Dinge:
Das eine ist, der Kollege Stiftner hat die alte Dame
mit dem kleinen Hund erwähnt, ob man ihr zumutet, dass sie jetzt einen
Hundeführ- oder -führerschein macht oder nicht. Es geht bei dieser Dame oder
dem kleinen Hund nicht immer nur darum, ob er bissig ist oder jemanden anfällt,
sondern es ist nicht uninteressant für jeden Hundehalter zu wissen, wie er
diese Rasse Hund ernährt. Der eine darf kein Trockenfutter haben, der andere nichts
Gekochtes. Wie soll er sich bewegen? Soll er viele
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular