Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 76
Zusätzlich bekommt das Europäische Parlament Kontrollbefugnisse. Der
Präsident muss dem Parlament über jede Tagung des Europäischen Rates berichten.
Und – nur so ein kleiner Sidestep – ich finde es nicht so schlecht, wenn ein
Präsident in seiner Freizeit Haikus schreibt. Da sind wir vielleicht doch auf
einem höheren Niveau gelandet.
Das Europäische Parlament wird künftig 750 Abgeordnete plus den
Präsidenten umfassen, statt bisher 736, und wir werden dann – wir haben einen
Sitz dazubekommen – mit 19 Abgeordneten vertreten sein.
Die nationalen Parlamente haben künftig auch die Möglichkeit, neue
EU-Gesetzgebung direkt zu überprüfen, vor allem dann, wenn sie der Meinung
sind, dass die EU ihre Kompetenzen überschreitet. In Österreich wird es dazu
einiger Änderungen der Geschäftsordnungen des Nationalrates und/oder
Bundesrates bedürfen. Die Umsetzung ist dort noch nicht erfolgt. Ein
allfälliges Klagerecht vor dem EuGH wird angedacht, aber die Bundesländer haben
sich mit ihrem Subsidiaritätsprüfungsgesetz ja bereits gut an die neuen
Möglichkeiten angepasst.
Jetzt komme ich noch zur qualifizierten Mehrheit. Von 2014 an gibt es
diese doppelte Mehrheit: 55 Prozent der Staaten, die mindestens 65 Prozent
der EU-Bevölkerung vertreten. Allerdings muss man dazusagen, wird es eine
Übergangszeit bis 2017 geben, bei der auf Wunsch eines Staates bei Abstimmungen
noch der Vertrag von Nizza angewandt werden kann. Aber das wird sich bald
einschleifen, die Zeit vergeht ja schnell.
Zu mehr Themenfeldern als bisher können auch Beschlüsse mit
qualifizierter Mehrheit, statt mit Einstimmigkeit gefasst werden, aber – um
alle Ängste auszuräumen – davon sind die Innenpolitik, die Steuerpolitik, die
Sozialpolitik und auch die auswärtigen Beziehungen ausgenommen. – Von wegen
Eingriff in nationale Rechte.
Ich komme schon zu den Außenbeziehungen der EU. Hier war schon von der
Hohen Vertreterin Catherine Ashton die Rede.
Wir haben auch von der Europäischen Bürgerinitiative gesprochen: eine
Million Unterschriften für ein Quasivolksbegehren. Das ist nicht viel bei der
Größe der EU.
Und – das wird den Herrn Mag Jung freuen – es wird auch erstmals
im Reformvertrag das Recht der Mitgliedstaaten zum freiwilligen Austritt aus
der Europäischen Union und das dafür anzuwendende Verfahren erklärt.
Ich komme zu den Finanzen, zur Haushaltsüberprüfung. Da ist aber auch
die Rede davon, dass das Geld vielleicht nicht so gut verteilt werden wird
trotz Reformvertrag. Ich spreche jetzt von der Kohäsionspolitik in der neuen
Förderperiode nach 2013. Das wird im 5. Bericht über den wirtschaftlichen
und sozialen Zusammenhalt vorliegen, der 2010 veröffentlicht wird. Skizziert
ist es bereits.
Die EU beabsichtigt, sich auf grenzüberschreitende Vorhaben zu
konzentrieren, die insbesondere den Bereichen Forschung und Innovation,
Bekämpfung des Klimawandels, Sicherheit einer nachhaltigen und
wettbewerbsfähigen Energieversorgung sowie Transport und
Kommunikationsinfrastruktur zuzurechnen sind. Spezielles Augenmerk ist hierbei
auf die soziale Dimension in Europa gerichtet. Die Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit und die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens werden als
Schwerpunktthemen genannt, und in dem Diskussionsentwurf wird auch der
europäische Mehrwert einer Unterstützung von reicheren Gebieten – es sind zwei
– massiv in Frage gestellt, weil man der Meinung ist, dass der traditionelle
Focus auf die Förderung von individuellen Regionen die Sicht auf transnationale
beziehungsweise grenzüberschreitende Dimensionen verhindert. Und die sollten ja
im Zentrum der EU-Ausgaben stehen.
Auch die Einnahmenseite wird dabei näher beleuchtet, und es ist sehr
wohl die Rede von Finanztransaktionssteuern.
Eng im Zusammenhang mit dieser Zukunftsdiskussion zu den Strukturfonds
ab 2014 steht jetzt die Makroregion Donauraum, und das ist eigentlich der
Schwerpunkt, dem ich mich heute widmen möchte.
Beim Juni-Gipfel wurde ja eine EU-Strategie für den Donauraum bis Ende
2010 lanciert. Das ist ein neues Konzept der Generaldirektion REGIO,
Regionalpolitik, um in einem geographisch zusammengehörigen Raum vorhandene
Mittel – nicht nur INTERREG, sondern auch aus den operationellen Programmen –
koordiniert einzusetzen. Diese neue Strategie dient der Lösung
grenzüberschreitender Probleme, also zum Beispiel dem Umweltschutz.
Wir folgen mit der Makroregion Donauraum im Prinzip der
EU-Ostseestrategie, wobei sich das Modell Ostsee nicht eins zu eins auf den
Donauraum übertragen lässt, denn jede Makroregion erfordert grundsätzlich spezifische
Lösungen. Aber wir denken hier an einen integrierten Ansatz und eine
verbesserte Koordination auf der Grundlage von bestehenden
Finanzierungsschienen, Strukturen und rechtlichen Verfahren. Also das Motto
heißt, nicht wieder neue Töpfe öffnen, neues Geld, sondern „No new funding, no
new legislation, no new institution!" Die geographische Abgrenzung der
gewählten Makroregion steht da, am Beginn jedenfalls, nicht im Vordergrund.
Die Europäische Kommission verfolgt ja auch eine ganz breite Einladungspolitik.
Es sind folgende acht Mitgliedstaaten jetzt bei der Donaustrategie beteiligt:
Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Bulgarien und
Rumänien, dann noch die vier Kandidatenstaaten Kroatien, Serbien,
Bosnien-Herzegowina und Montenegro und die beiden Drittstaaten Ukraine und
Moldawien. Auch die Polen haben Interesse angemeldet.
Für die Anfangsphase sieht die Generaldirektion
REGIO drei Themen als Eckpfeiler in der zukünftigen EU-Strategie für den
Donauraum. Diese umfassen Transport, Energie, Informationstechnologien, auch
Tourismus und Verkehrsnetze, Environment and Risk Prevention – da geht es um
Umwelt und Sicherheit – und dann die Social Economic Instruction. Darin ist
auch die Kultur enthalten, und ich freue mich sehr, dass ich als Vertreterin
Österreichs im Präsidium dieser
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular