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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 76

 

Zusätzlich bekommt das Europäische Parlament Kontrollbefugnisse. Der Präsident muss dem Parlament über jede Tagung des Europäischen Rates berichten. Und – nur so ein kleiner Sidestep – ich finde es nicht so schlecht, wenn ein Präsident in seiner Freizeit Haikus schreibt. Da sind wir vielleicht doch auf einem höheren Niveau gelandet.

 

Das Europäische Parlament wird künftig 750 Abgeordnete plus den Präsidenten umfassen, statt bisher 736, und wir werden dann – wir haben einen Sitz dazubekommen – mit 19 Abgeordneten vertreten sein.

 

Die nationalen Parlamente haben künftig auch die Möglichkeit, neue EU-Gesetzgebung direkt zu überprüfen, vor allem dann, wenn sie der Meinung sind, dass die EU ihre Kompetenzen überschreitet. In Österreich wird es dazu einiger Änderungen der Geschäftsordnungen des Nationalrates und/oder Bundesrates bedürfen. Die Umsetzung ist dort noch nicht erfolgt. Ein allfälliges Klagerecht vor dem EuGH wird angedacht, aber die Bundesländer haben sich mit ihrem Subsidiaritätsprüfungsgesetz ja bereits gut an die neuen Möglichkeiten angepasst.

 

Jetzt komme ich noch zur qualifizierten Mehrheit. Von 2014 an gibt es diese doppelte Mehrheit: 55 Prozent der Staaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Allerdings muss man dazusagen, wird es eine Übergangszeit bis 2017 geben, bei der auf Wunsch eines Staates bei Abstimmungen noch der Vertrag von Nizza angewandt werden kann. Aber das wird sich bald einschleifen, die Zeit vergeht ja schnell.

 

Zu mehr Themenfeldern als bisher können auch Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit, statt mit Einstimmigkeit gefasst werden, aber – um alle Ängste auszuräumen – davon sind die Innenpolitik, die Steuerpolitik, die Sozialpolitik und auch die auswärtigen Beziehungen ausgenommen. – Von wegen Eingriff in nationale Rechte.

 

Ich komme schon zu den Außenbeziehungen der EU. Hier war schon von der Hohen Vertreterin Catherine Ashton die Rede.

 

Wir haben auch von der Europäischen Bürgerinitiative gesprochen: eine Million Unterschriften für ein Quasivolksbegehren. Das ist nicht viel bei der Größe der EU.

 

Und – das wird den Herrn Mag Jung freuen – es wird auch erstmals im Reformvertrag das Recht der Mitgliedstaaten zum freiwilligen Austritt aus der Europäischen Union und das dafür anzuwendende Verfahren erklärt.

 

Ich komme zu den Finanzen, zur Haushaltsüberprüfung. Da ist aber auch die Rede davon, dass das Geld vielleicht nicht so gut verteilt werden wird trotz Reformvertrag. Ich spreche jetzt von der Kohäsionspolitik in der neuen Förderperiode nach 2013. Das wird im 5. Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vorliegen, der 2010 veröffentlicht wird. Skizziert ist es bereits.

 

Die EU beabsichtigt, sich auf grenzüberschreitende Vorhaben zu konzentrieren, die insbesondere den Bereichen Forschung und Innovation, Bekämpfung des Klimawandels, Sicherheit einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energieversorgung sowie Transport und Kommunikationsinfrastruktur zuzurechnen sind. Spezielles Augenmerk ist hierbei auf die soziale Dimension in Europa gerichtet. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens werden als Schwerpunktthemen genannt, und in dem Diskussionsentwurf wird auch der europäische Mehrwert einer Unterstützung von reicheren Gebieten – es sind zwei – massiv in Frage gestellt, weil man der Meinung ist, dass der traditionelle Focus auf die Förderung von individuellen Regionen die Sicht auf transnationale beziehungsweise grenzüberschreitende Dimensionen verhindert. Und die sollten ja im Zentrum der EU-Ausgaben stehen.

 

Auch die Einnahmenseite wird dabei näher beleuchtet, und es ist sehr wohl die Rede von Finanztransaktionssteuern.

 

Eng im Zusammenhang mit dieser Zukunftsdiskussion zu den Strukturfonds ab 2014 steht jetzt die Makroregion Donauraum, und das ist eigentlich der Schwerpunkt, dem ich mich heute widmen möchte.

 

Beim Juni-Gipfel wurde ja eine EU-Strategie für den Donauraum bis Ende 2010 lanciert. Das ist ein neues Konzept der Generaldirektion REGIO, Regionalpolitik, um in einem geographisch zusammengehörigen Raum vorhandene Mittel – nicht nur INTERREG, sondern auch aus den operationellen Programmen – koordiniert einzusetzen. Diese neue Strategie dient der Lösung grenzüberschreitender Probleme, also zum Beispiel dem Umweltschutz.

 

Wir folgen mit der Makroregion Donauraum im Prinzip der EU-Ostseestrategie, wobei sich das Modell Ostsee nicht eins zu eins auf den Donauraum übertragen lässt, denn jede Makroregion erfordert grundsätzlich spezifische Lösungen. Aber wir denken hier an einen integrierten Ansatz und eine verbesserte Koordination auf der Grundlage von bestehenden Finanzierungsschienen, Strukturen und rechtlichen Verfahren. Also das Motto heißt, nicht wieder neue Töpfe öffnen, neues Geld, sondern „No new funding, no new legislation, no new institution!" Die geographische Abgrenzung der gewählten Makroregion steht da, am Beginn jedenfalls, nicht im Vordergrund.

 

Die Europäische Kommission verfolgt ja auch eine ganz breite Einladungspolitik. Es sind folgende acht Mitgliedstaaten jetzt bei der Donaustrategie beteiligt: Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Bulgarien und Rumänien, dann noch die vier Kandidatenstaaten Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro und die beiden Drittstaaten Ukraine und Moldawien. Auch die Polen haben Interesse angemeldet.

 

Für die Anfangsphase sieht die Generaldirektion REGIO drei Themen als Eckpfeiler in der zukünftigen EU-Strategie für den Donauraum. Diese umfassen Transport, Energie, Informationstechnologien, auch Tourismus und Verkehrsnetze, Environment and Risk Prevention – da geht es um Umwelt und Sicherheit – und dann die Social Economic Instruction. Darin ist auch die Kultur enthalten, und ich freue mich sehr, dass ich als Vertreterin Österreichs im Präsidium dieser

 

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