«  1  »

 

Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 78

 

nachdem, und seines wird auch bestellt und montiert und ist eine ganz offenkundige Einrichtung, die ihm das Leben mit dem Kind leichter macht. Als man ihn noch informiert, es gäbe eine Förderung dazu, beginnt dann eigentlich die Mühsal. In einem mehrstufigen Verfahren wird von ihm ein Gutachten zum Einbau, ein Gutachten für die dauernde Wartung, ein Gutachten, das die statischen Möglichkeiten, das die statischen Grundlagen bestätigt, abverlangt. Und in Wirklichkeit laufen, wenn er all diese Dinge imstande ist zu erbringen, Kosten auf, die die Förderungen übersteigen, unabhängig davon, dass man die dann allenfalls wieder rückverlangen könnte.

 

Jedenfalls sieht sich dann dieser betroffene Vater - und ich meine, das ist in einem Fall ein behindertes Kind, im anderen Fall vielleicht ein gehbehinderter Partner, der auch in der Wohnung verbleiben möchte - vor die Situation gestellt, er verzichtet auf eine Förderung, weil ihm die Tortur – so hat er es auch genannt – durch diese sozusagen Stufen des Gutachteneinholens zu mühsam ist, er unterlässt das. Ich will der Verwaltung nicht unterstellen, dass durch diese Mühsal möglichst wenig Förderungsmittel ausgeschüttet werden. Es war in dem einen Fall sogar so, dass sich gar kein Gutachter gefunden hat, der eben dieses Gutachten erstellen konnte, weil ja für den Innenausbau eines Kleingartenhauses gar keine weiteren statischen Grundlagen, Gutachten notwendig sind. Also die Tatsache, dass hier mit Hilfe der Sendung, mit Hilfe der Volksanwaltschaft gratis ein Gutachter gefunden wurde und es in dem einen Fall zu einem positiven Abschluss kam, soll uns, sage ich jetzt einmal, im Interesse der bürgerfreundlichen Gestaltung anregen, hier über die Veränderung des Aufzugsgesetzes nachzudenken.

 

Ich bedanke mich im Namen der Volksanwaltschaft für die Initiative. Ich hoffe, dass dieser Antrag, der von mehr als einer Partei unterstützt wird, eine Mehrheit finden wird, um nachzudenken. Andere Bundesländer arbeiten daran beziehungsweise nur in Wien gibt es diese restriktive Auslegung des Aufzugsgesetzes auch im Hinblick auf Aufstiegshilfen. Denken Sie daran, die Bevölkerung verändert sich, die Altersstruktur verändert sich und wenn wir menschenwürdiges Leben in Wohnungen, in Wohnhäusern lassen wollen und von dem ausgehen wollen, dann sollten wir dieser Frage positiv in Richtung Veränderung nähertreten.

 

Barrierefreiheit ist auch noch angesprochen worden, ob jetzt Ambulanz, ob jetzt in Amtshäusern, ob in anderen öffentlichen Stellen, es gibt sozusagen die Verpflichtung, die aus dem Bundesgesetz entstanden ist durch europäische Richtlinien, durch die Maßgabe, wohl jetzt Pflicht, künftige Bauten und bauliche Veränderungen nur barrierefrei zu machen. Aber eben dieses entbindet uns nicht, jetzt schon Maßnahmen zu setzen, entweder den Bezirken die Aufgaben zu übertragen, in ihrem behördlichen Umfeld diese baulichen Maßnahmen selber vorzunehmen oder Sondermittel dazu zu widmen. Aber sozusagen der Hinweis, es wäre mit dem eh nichts gerichtet, weil man da ja nur ins Erdgeschoß kommt und dann für weitere Ausbauten, Lifteinbauten etwa in Amtshäusern das Geld nicht da wäre, das tröstet nur wenig, sage ich jetzt einmal, sondern ich rege an, dass es hier eine gemeinsame Anstrengung gibt, um rasch zu einer barrierefreien Einrichtung im Bereich der Behörden und zu einem barrierefreien Zugang zu kommen. Sie gehen alle davon aus, dass ein menschenwürdiges, ein humanes, ein selbstständiges Leben auch für Behinderte die Maßgabe sein soll und daher sollten wir rasch an dieser Umsetzung arbeiten. Wie gesagt, an Fällen, an Einzelfällen zeigen wir diese strukturellen Mängel immer wieder auf.

 

Ein dritter Aspekt ist von Ihnen angesprochen worden, den will ich ein bisschen so überschreiben: Wir sollten uns politisch fragen, ob wir auf dem Weg von der analogen Welt in die digitale Welt alle Menschen mitnehmen. Die Geschwindigkeit der Information, die Abstraktheit, der Abstraktionsgrad von Information, die nicht immer ideale Zugängigkeit über Homepages zu Informationen darf nicht bedeuten, dass sich dann die Behörde sozusagen zurückzieht und sagt, eine generelle Regelung, unter welchen Maßgaben es Förderungen für Sanierungen für behindertengerechtes Wohnen gibt, die lege ich fest und im Übrigen muss jeder auch sehen, wie er noch zu den selbstverständlich auch zu erwarteten Zusatzinformationen kommt. Das ist nicht gerade das, was „good administration“ ist. Die Frau Abg Frank, glaube ich, hat das angesprochen. Die Antwort von Seiten des Landes Wien war: Es ist jedem Bürger zuzumuten, sich die jeweiligen Zusatzinformationen zu holen. Ich würde eher davon ausgehen, und da wird mir sicher der Generalsekretär des IOI beipflichten: Wenn wir hier mit gutem Beispiel vorangehen und „good administration“ zum Prinzip unserer Arbeit, unserer Politik, unserer Gestaltung und zur Ausgestaltung des öffentlichen Rechts machen, dann ist es nicht eine Sache, ob wir eine Verordnung, eine Ö-Norm oder einen anderen Weg dazu wählen, sondern dass wir diese Informationen den Bürgern so bürgerfreundlich zur Verfügung stellen, dass sie nicht an der Einholung der Information scheitern und da ihre Förderung nicht erreichen können. Das ist eine generelle Wahrnehmung.

 

Ich hatte in anderen Bereichen Dinge, die mit Kündigungen von Mietverhältnissen und so weiter zusammenhängen. Oft ist es so, dass es natürlich bei der raschen Abwicklung von Kündigung oder Eintritt in neue Mietverhältnisse dazu kommt, dass man schnell den Schlüssel drüberschiebt, schnell die Unterschrift drunterschiebt und nicht sieht, welche Bedingungen man im Formular eigentlich noch eingegangen ist und wie diese Abläufe vonstatten gehen müssen. Ähnlich geht es bei Grabbenützungsstellen und bei anderen Dingen.

 

Meine Bitte ist, und ich sehe mich hier durchaus mit Ihnen, glaube ich, eines Sinnes: Zugang zur Verwaltung, Zugang zu Information so bürgerfreundlich zu gestalten, dass im Zweifelsfalle die Holschuld des Bürgers reduziert wird und es eigentlich die Bringschuld der Behörde sein sollte, möglichst transparent, möglichst zugängig, möglichst auf knappem Wege zu diesen Informationen zu kommen.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular