Landtag,
27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 78
nachdem, und seines wird auch bestellt und montiert und ist eine ganz
offenkundige Einrichtung, die ihm das Leben mit dem Kind leichter macht. Als
man ihn noch informiert, es gäbe eine Förderung dazu, beginnt dann eigentlich
die Mühsal. In einem mehrstufigen Verfahren wird von ihm ein Gutachten zum
Einbau, ein Gutachten für die dauernde Wartung, ein Gutachten, das die
statischen Möglichkeiten, das die statischen Grundlagen bestätigt, abverlangt.
Und in Wirklichkeit laufen, wenn er all diese Dinge imstande ist zu erbringen,
Kosten auf, die die Förderungen übersteigen, unabhängig davon, dass man die
dann allenfalls wieder rückverlangen könnte.
Jedenfalls sieht sich dann dieser betroffene Vater - und ich meine, das
ist in einem Fall ein behindertes Kind, im anderen Fall vielleicht ein
gehbehinderter Partner, der auch in der Wohnung verbleiben möchte - vor die
Situation gestellt, er verzichtet auf eine Förderung, weil ihm die Tortur – so
hat er es auch genannt – durch diese sozusagen Stufen des Gutachteneinholens zu
mühsam ist, er unterlässt das. Ich will der Verwaltung nicht unterstellen, dass
durch diese Mühsal möglichst wenig Förderungsmittel ausgeschüttet werden. Es
war in dem einen Fall sogar so, dass sich gar kein Gutachter gefunden hat, der
eben dieses Gutachten erstellen konnte, weil ja für den Innenausbau eines
Kleingartenhauses gar keine weiteren statischen Grundlagen, Gutachten notwendig
sind. Also die Tatsache, dass hier mit Hilfe der Sendung, mit Hilfe der
Volksanwaltschaft gratis ein Gutachter gefunden wurde und es in dem einen Fall
zu einem positiven Abschluss kam, soll uns, sage ich jetzt einmal, im Interesse
der bürgerfreundlichen Gestaltung anregen, hier über die Veränderung des
Aufzugsgesetzes nachzudenken.
Ich bedanke mich im Namen der Volksanwaltschaft für die Initiative. Ich
hoffe, dass dieser Antrag, der von mehr als einer Partei unterstützt wird, eine
Mehrheit finden wird, um nachzudenken. Andere Bundesländer arbeiten daran
beziehungsweise nur in Wien gibt es diese restriktive Auslegung des
Aufzugsgesetzes auch im Hinblick auf Aufstiegshilfen. Denken Sie daran, die
Bevölkerung verändert sich, die Altersstruktur verändert sich und wenn wir
menschenwürdiges Leben in Wohnungen, in Wohnhäusern lassen wollen und von dem
ausgehen wollen, dann sollten wir dieser Frage positiv in Richtung Veränderung
nähertreten.
Barrierefreiheit ist auch noch angesprochen worden, ob jetzt Ambulanz,
ob jetzt in Amtshäusern, ob in anderen öffentlichen Stellen, es gibt sozusagen
die Verpflichtung, die aus dem Bundesgesetz entstanden ist durch europäische
Richtlinien, durch die Maßgabe, wohl jetzt Pflicht, künftige Bauten und
bauliche Veränderungen nur barrierefrei zu machen. Aber eben dieses entbindet
uns nicht, jetzt schon Maßnahmen zu setzen, entweder den Bezirken die Aufgaben
zu übertragen, in ihrem behördlichen Umfeld diese baulichen Maßnahmen selber
vorzunehmen oder Sondermittel dazu zu widmen. Aber sozusagen der Hinweis, es
wäre mit dem eh nichts gerichtet, weil man da ja nur ins Erdgeschoß kommt und
dann für weitere Ausbauten, Lifteinbauten etwa in Amtshäusern das Geld nicht da
wäre, das tröstet nur wenig, sage ich jetzt einmal, sondern ich rege an, dass
es hier eine gemeinsame Anstrengung gibt, um rasch zu einer barrierefreien
Einrichtung im Bereich der Behörden und zu einem barrierefreien Zugang zu
kommen. Sie gehen alle davon aus, dass ein menschenwürdiges, ein humanes, ein
selbstständiges Leben auch für Behinderte die Maßgabe sein soll und daher
sollten wir rasch an dieser Umsetzung arbeiten. Wie gesagt, an Fällen, an
Einzelfällen zeigen wir diese strukturellen Mängel immer wieder auf.
Ein dritter Aspekt ist von Ihnen angesprochen worden, den will ich ein
bisschen so überschreiben: Wir sollten uns politisch fragen, ob wir auf dem Weg
von der analogen Welt in die digitale Welt alle Menschen mitnehmen. Die
Geschwindigkeit der Information, die Abstraktheit, der Abstraktionsgrad von
Information, die nicht immer ideale Zugängigkeit über Homepages zu
Informationen darf nicht bedeuten, dass sich dann die Behörde sozusagen
zurückzieht und sagt, eine generelle Regelung, unter welchen Maßgaben es
Förderungen für Sanierungen für behindertengerechtes Wohnen gibt, die lege ich
fest und im Übrigen muss jeder auch sehen, wie er noch zu den
selbstverständlich auch zu erwarteten Zusatzinformationen kommt. Das ist nicht
gerade das, was „good administration“ ist. Die Frau Abg Frank, glaube ich, hat
das angesprochen. Die Antwort von Seiten des Landes Wien war: Es ist jedem
Bürger zuzumuten, sich die jeweiligen Zusatzinformationen zu holen. Ich würde
eher davon ausgehen, und da wird mir sicher der Generalsekretär des IOI
beipflichten: Wenn wir hier mit gutem Beispiel vorangehen und „good
administration“ zum Prinzip unserer Arbeit, unserer Politik, unserer Gestaltung
und zur Ausgestaltung des öffentlichen Rechts machen, dann ist es nicht eine
Sache, ob wir eine Verordnung, eine Ö-Norm oder einen anderen Weg dazu wählen,
sondern dass wir diese Informationen den Bürgern so bürgerfreundlich zur
Verfügung stellen, dass sie nicht an der Einholung der Information scheitern
und da ihre Förderung nicht erreichen können. Das ist eine generelle
Wahrnehmung.
Ich hatte in anderen Bereichen Dinge, die mit Kündigungen von Mietverhältnissen
und so weiter zusammenhängen. Oft ist es so, dass es natürlich bei der raschen
Abwicklung von Kündigung oder Eintritt in neue Mietverhältnisse dazu kommt,
dass man schnell den Schlüssel drüberschiebt, schnell die Unterschrift
drunterschiebt und nicht sieht, welche Bedingungen man im Formular eigentlich
noch eingegangen ist und wie diese Abläufe vonstatten gehen müssen. Ähnlich
geht es bei Grabbenützungsstellen und bei anderen Dingen.
Meine Bitte ist, und ich sehe mich hier durchaus mit Ihnen, glaube ich,
eines Sinnes: Zugang zur Verwaltung, Zugang zu Information so bürgerfreundlich
zu gestalten, dass im Zweifelsfalle die Holschuld des Bürgers reduziert wird
und es eigentlich die Bringschuld der Behörde sein sollte, möglichst
transparent, möglichst zugängig, möglichst auf knappem Wege zu diesen
Informationen zu kommen.
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