Landtag,
27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 78
September den Gratiskindergarten für Kinder von null bis sechs Jahren
eingeführt hat, zahlt, wenn Wiener Kinder in Niederösterreich einen
Kindergarten besuchen, diesen Beitrag und überweist ihn an das Land
Niederösterreich. Umgekehrt ist das leider nicht der Fall, das muss man auch
sagen. Das ist jetzt kein Abschieben auf Niederösterreich, sondern ich kann
Ihnen das gerne zeigen beziehungsweise auch gerne nachher geben. Das war ja
auch ein Artikel auf der Homepage von „orf.at“, wo die niederösterreichische
Landesrätin Mikl-Leitner gesagt hat oder ausrichten hat lassen,
Niederösterreich ist nicht bereit, einen Zuschuss für die
niederösterreichischen Kinder zu zahlen, weil es einfach genug Plätze in
Niederösterreich gibt. Im Gegensatz dazu zahlt Wien eben diesen Zuschuss an
Niederösterreich für die Wiener Kinder.
Ich glaube auch, dass man im Bereich der Betroffenen da dringend eine
Regelung finden muss. Möglicherweise muss man auch eine bundesgesetzliche
Regelung finden, weil es ja nicht unbedingt so ist, dass es nur um
Ländergrenzen geht, sondern vielleicht auch manchmal um Ortsgrenzen, die
sozusagen relevant werden, um Gemeindegrenzen, wo sich dann auch die Gemeinden
dagegen sträuben, dass ihre Kinder woanders in den Kindergarten oder in die
Schule und in den Hort gehen. Es soll nicht nur an Wien liegen, hier zu einer
Lösung zu kommen, denn von unserer Seite existiert das Problem in dem Sinne für
die Wiener Eltern, für die Wiener Kinder nicht.
Der Volksanwaltschaftsbericht war insgesamt sehr spannend zu lesen. Er
war hilfreich auch für die politische Arbeit. Ich möchte mich dafür auch namens
meiner Fraktion sehr herzlich bei den Volksanwälten bedanken, ebenso bei ihren
60 Mitarbeitern, die natürlich auch einen großen Anteil daran haben. (Beifall
bei der SPÖ.)
Ich möchte zum Abschluss auch noch eine Gratulation anbringen, die
jetzt nicht unmittelbar mit dem Volksanwaltschaftsbericht zu tun hat. Aber ich
habe im Zuge meiner Recherchen auch gelesen, dass es jetzt gelungen ist, das
Headquarter des International Ombudsman Institute nach über 30 Jahren in
Quebec nach Wien zu bringen. Es ist jetzt in Wien beheimatet und hat mit
Dr Peter Kostelka einen österreichischen Generalsekretär. Ich denke, das
zeigt, wie Ihre Arbeit auch international geschätzt wird. Dazu Gratulation! (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr
Mag Kowarik. Ich erteile dem Herrn Abgeordneten das Wort.
Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren
Volksanwälte! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
In aller Kürze möchte ich einen Punkt aus dem 30. Bericht der
Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag herausnehmen, der uns auch schon im
Jahr 2006 beim 28. Bericht an den Wiener Landtag beschäftigt hat, und zwar
geht es da um die unklare Kundmachung der Kurzparkzonen im Bereich der
Stadthalle. Das nicht nur deshalb, weil das mein Bezirk ist, wo ich politisch
tätig bin und wohne, sondern auch, weil dieser Punkt ein Beispiel ist, wie die
Stadt Wien die Kritikpunkte der Volksanwaltschaft in Wirklichkeit mehr oder
weniger vollkommen negiert und sich mit einer gewissen Überheblichkeit, möchte
ich fast sagen, über die Feststellung der Volksanwaltschaft hinwegsetzt.
Was ist dort passiert? – Sie werden es wissen. Mit 1.9.2005 kam der
15. Bezirk in den Genuss des Parkpickerls rund um die Stadthalle. (Abg
Mag Waltraut Antonov: Zum Glück!) Darüber kann man streiten, das ist aber
ein anderes Thema, über das ich auch schon gesprochen habe. Ich möchte mich
jetzt auf die Kritik der Volksanwaltschaft beziehen und auf die Kritik von uns
damals im Zusammenhang mit der Kundmachung dieser Zone.
Wie gesagt, am 1.9.2005 hat die Zone begonnen. Nach einer 14-tägigen
Übergangsfrist, wenn man so will, wurde sofort damit begonnen, rigoros zu
strafen. Das heißt, es wurden dort sofort die vermeintlich falsch Parkenden
rigoros gestraft. Das Problem war, dass diese Zone von Anfang an mit schweren
Kundmachungsmängeln behaftet war. Es hat sich dort auf gut Deutsch keiner
ausgekannt, was wo gilt.
Ich habe mich dann selber am 25.9.2005, also ungefähr drei Wochen
später, in dieser Zone strafen lassen. Ich habe mich mit dem Auto hingestellt
und habe abgewartet, bis ich eine Anzeige bekomme. Interessant war dann auch
der Ausgang meines Verfahrens. Ich habe natürlich Einspruch erhoben und habe
gehofft, denn Weg zum Verfassungsgericht antreten zu können. Die
Verwaltungsbehörde ist mir zuvorgekommen, sie hat mein Verwaltungsstrafverfahren
eingestellt, warum auch immer. Offensichtlich aus Furcht davor, dass man den
Weg beschreiten könnte.
Es gab dann in weiterer Folge auch zahlreiche Beschwerden an die
Volksanwaltschaft, und im 28. Bericht 2006 wurde, wie gesagt, auch darüber
berichtet und wurde dieser Punkt eben behandelt und festgestellt, dass sich
dutzende Beschwerdeführer an die Volksanwaltschaft gewandt haben, weil sie
wegen Falschparkens bestraft worden sind und ein Verfahren gegen sie
eingeleitet wurde.
Die Volksanwaltschaft hat damals auch festgestellt – ich darf das
vorlesen: „Aus den Beschwerdenvorbringen, die zum Teil mit Fotos belegt waren,
waren tatsächlich Situationen zu erkennen, die auch einen Rechtskundigen vor
kaum lösbare Probleme stellen."
Also die Aussage spricht an und für sich schon für
sich. Das sagt eben nicht nur die Opposition, sondern auch die
Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft spricht in diesem Zusammenhang auch
von einem unübersichtlichen Schilderwald. Es hat dann Beanstandungen von der
Volksanwaltschaft gegeben. In der ORF-Sendung „Volksanwalt" ist dieses
Problem auch behandelt worden. Danach gab es dann auch vom Magistrat ein
kleines Einbekenntnis, wenn man so will, es wurden dann nachträglich noch
zusätzliche gelbe Hinweistafeln montiert, was zur Folge gehabt hat, dass man
sich dort
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