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Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 78

 

September den Gratiskindergarten für Kinder von null bis sechs Jahren eingeführt hat, zahlt, wenn Wiener Kinder in Niederösterreich einen Kindergarten besuchen, diesen Beitrag und überweist ihn an das Land Niederösterreich. Umgekehrt ist das leider nicht der Fall, das muss man auch sagen. Das ist jetzt kein Abschieben auf Niederösterreich, sondern ich kann Ihnen das gerne zeigen beziehungsweise auch gerne nachher geben. Das war ja auch ein Artikel auf der Homepage von „orf.at“, wo die niederösterreichische Landesrätin Mikl-Leitner gesagt hat oder ausrichten hat lassen, Niederösterreich ist nicht bereit, einen Zuschuss für die niederösterreichischen Kinder zu zahlen, weil es einfach genug Plätze in Niederösterreich gibt. Im Gegensatz dazu zahlt Wien eben diesen Zuschuss an Niederösterreich für die Wiener Kinder.

 

Ich glaube auch, dass man im Bereich der Betroffenen da dringend eine Regelung finden muss. Möglicherweise muss man auch eine bundesgesetzliche Regelung finden, weil es ja nicht unbedingt so ist, dass es nur um Ländergrenzen geht, sondern vielleicht auch manchmal um Ortsgrenzen, die sozusagen relevant werden, um Gemeindegrenzen, wo sich dann auch die Gemeinden dagegen sträuben, dass ihre Kinder woanders in den Kindergarten oder in die Schule und in den Hort gehen. Es soll nicht nur an Wien liegen, hier zu einer Lösung zu kommen, denn von unserer Seite existiert das Problem in dem Sinne für die Wiener Eltern, für die Wiener Kinder nicht.

 

Der Volksanwaltschaftsbericht war insgesamt sehr spannend zu lesen. Er war hilfreich auch für die politische Arbeit. Ich möchte mich dafür auch namens meiner Fraktion sehr herzlich bei den Volksanwälten bedanken, ebenso bei ihren 60 Mitarbeitern, die natürlich auch einen großen Anteil daran haben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich möchte zum Abschluss auch noch eine Gratulation anbringen, die jetzt nicht unmittelbar mit dem Volksanwaltschaftsbericht zu tun hat. Aber ich habe im Zuge meiner Recherchen auch gelesen, dass es jetzt gelungen ist, das Headquarter des International Ombudsman Institute nach über 30 Jahren in Quebec nach Wien zu bringen. Es ist jetzt in Wien beheimatet und hat mit Dr Peter Kostelka einen österreichischen Generalsekretär. Ich denke, das zeigt, wie Ihre Arbeit auch international geschätzt wird. Dazu Gratulation! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Mag Kowarik. Ich erteile dem Herrn Abgeordneten das Wort.

 

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Volksanwälte! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

In aller Kürze möchte ich einen Punkt aus dem 30. Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag herausnehmen, der uns auch schon im Jahr 2006 beim 28. Bericht an den Wiener Landtag beschäftigt hat, und zwar geht es da um die unklare Kundmachung der Kurzparkzonen im Bereich der Stadthalle. Das nicht nur deshalb, weil das mein Bezirk ist, wo ich politisch tätig bin und wohne, sondern auch, weil dieser Punkt ein Beispiel ist, wie die Stadt Wien die Kritikpunkte der Volksanwaltschaft in Wirklichkeit mehr oder weniger vollkommen negiert und sich mit einer gewissen Überheblichkeit, möchte ich fast sagen, über die Feststellung der Volksanwaltschaft hinwegsetzt.

 

Was ist dort passiert? – Sie werden es wissen. Mit 1.9.2005 kam der 15. Bezirk in den Genuss des Parkpickerls rund um die Stadthalle. (Abg Mag Waltraut Antonov: Zum Glück!) Darüber kann man streiten, das ist aber ein anderes Thema, über das ich auch schon gesprochen habe. Ich möchte mich jetzt auf die Kritik der Volksanwaltschaft beziehen und auf die Kritik von uns damals im Zusammenhang mit der Kundmachung dieser Zone.

 

Wie gesagt, am 1.9.2005 hat die Zone begonnen. Nach einer 14-tägigen Übergangsfrist, wenn man so will, wurde sofort damit begonnen, rigoros zu strafen. Das heißt, es wurden dort sofort die vermeintlich falsch Parkenden rigoros gestraft. Das Problem war, dass diese Zone von Anfang an mit schweren Kundmachungsmängeln behaftet war. Es hat sich dort auf gut Deutsch keiner ausgekannt, was wo gilt.

 

Ich habe mich dann selber am 25.9.2005, also ungefähr drei Wochen später, in dieser Zone strafen lassen. Ich habe mich mit dem Auto hingestellt und habe abgewartet, bis ich eine Anzeige bekomme. Interessant war dann auch der Ausgang meines Verfahrens. Ich habe natürlich Einspruch erhoben und habe gehofft, denn Weg zum Verfassungsgericht antreten zu können. Die Verwaltungsbehörde ist mir zuvorgekommen, sie hat mein Verwaltungsstrafverfahren eingestellt, warum auch immer. Offensichtlich aus Furcht davor, dass man den Weg beschreiten könnte.

 

Es gab dann in weiterer Folge auch zahlreiche Beschwerden an die Volksanwaltschaft, und im 28. Bericht 2006 wurde, wie gesagt, auch darüber berichtet und wurde dieser Punkt eben behandelt und festgestellt, dass sich dutzende Beschwerdeführer an die Volksanwaltschaft gewandt haben, weil sie wegen Falschparkens bestraft worden sind und ein Verfahren gegen sie eingeleitet wurde.

 

Die Volksanwaltschaft hat damals auch festgestellt – ich darf das vorlesen: „Aus den Beschwerdenvorbringen, die zum Teil mit Fotos belegt waren, waren tatsächlich Situationen zu erkennen, die auch einen Rechtskundigen vor kaum lösbare Probleme stellen."

 

Also die Aussage spricht an und für sich schon für sich. Das sagt eben nicht nur die Opposition, sondern auch die Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft spricht in diesem Zusammenhang auch von einem unübersichtlichen Schilderwald. Es hat dann Beanstandungen von der Volksanwaltschaft gegeben. In der ORF-Sendung „Volksanwalt" ist dieses Problem auch behandelt worden. Danach gab es dann auch vom Magistrat ein kleines Einbekenntnis, wenn man so will, es wurden dann nachträglich noch zusätzliche gelbe Hinweistafeln montiert, was zur Folge gehabt hat, dass man sich dort

 

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