Landtag,
27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 78
haben wir wahrgenommen und werden dies auch in Zukunft tun.
Ich wiederhole: Der wesentlichste Punkt ist, dass man auf die Meinung
der slowakischen Bevölkerung entsprechend eingeht und dass in der Slowakei
selbst ein Druck entsteht, so wie das auch in Österreich seinerzeit im
Zusammenhang mit Zwentendorf der Fall war, dass man dieses Atomkraftwerk nicht
baut.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr
Landeshauptmann. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Maresch. Ich ersuche
darum.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus):
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Ich halte die Aktion der Frau Umweltstadträtin, in diese UVP-Geschichte
hineinzugehen und Informationen darüber an alle Haushalte zu schicken, für sehr
begrüßenswert! Wir beide wissen aber genau, dass die Möglichkeiten bei einer
UVP begrenzt sind, abgesehen von den Propagandamöglichkeiten und dem Versuch,
die slowakische Bevölkerung vielleicht auch dafür zu gewinnen, gar keine Frage!
Allerdings gibt es auch andere Möglichkeiten, wie die Stadt Wien tätig
werden kann, etwa nach der Espoo-Konvention. Außerdem gibt es auch eine dritte
Möglichkeit, die noch viel wirksamer ist. Ich habe mir das herausgeschrieben:
Die Stadt Wien, sprich, die Stadtwerke Holding und die Wien Energie, besitzt Anteile
von 11,51 Prozent am Verbund, und die EVN hat 12,8 Prozent. Gemeinsam
mit Niederösterreich hätte die Stadt Wien oder das Land Wien also immerhin mehr
als 25 Prozent am Verbund.
Warum sage ich das? – Beide Atomkraftländer, die
Slowakei wie auch Tschechien, brauchen, um den Strom international an die
Nachbarländer verkaufen zu können, 380 kV-Leitungen. Die eine
380 kV-Leitung von Dukovani nach Österreich wurde ertüchtigt, und die
andere von Györ nach Wien und in Richtung Kledering wird demnächst kommen.
Deswegen meine Frage: Was
unternimmt die Stadt Wien, sprich, die Stadtregierung, um ihren Einfluss bei
den Wiener Stadtwerken, bei Wien Energie und darüber hinaus beim Verbund
geltend zu machen, dass diese Leitungen nicht gebaut werden? Das sind nämlich
Atomstromautobahnen von der Slowakei zum Besitzer der Kraftwerke nach Italien.
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Wie Sie wahrscheinlich wissen, werden unsere Handlungsmöglichkeiten
außerordentlich eingeschränkt sein, denn bei der letzten Hauptversammlung des
Verbunds wurde kein Vertreter der Wiener Stadtwerke in den Aufsichtsrat
gewählt. Dazu kann man sagen: Es ist euer Problem, dass kein Aufsichtsrat mehr
neu gewählt wurde, im Gegensatz zu Niederösterreich, das sehr wohl einen
Aufsichtsrat stellt. Dadurch sind für uns die Handlungsmöglichkeiten erheblich
eingeschränkt.
Die Frage von 380 kV-Leitungen ist zumindest zweischneidig.
Selbstverständlich sind für die Sicherheit in Österreich und natürlich auch in
der Stadt 380 kV-Leitungen notwendig, gar keine Frage. Ob der italienische
Energiekonzern so viel Freude mit Mochovce haben wird, wage ich erheblich zu
bezweifeln, denn bis dort das erste Elektron herausfließt, wird es mit
Sicherheit noch sehr lange dauern.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr
Landeshauptmann.
Wir kommen zur 4. Frage. (FSP - 03591-2009/0001 - KVP/LM)
Sie wird von Frau Abg Monika Riha gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann
gerichtet. (Heuer jährt sich zum 20. Mal
der Beschluss der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der
Vereinten Nationen. Andere Bundesländer haben diese bereits in die Verfassung
aufgenommen. Wird das Land Wien das Bekenntnis zur UN-Kinderrechtskonvention in
die Wiener Stadtverfassung aufnehmen?)
Ich ersuche um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Die UN-Konvention der Rechte für Kinder wurde vor 20 Jahren
beschlossen, und Österreich unterzeichnete die Konvention 1990 und ratifizierte
sie 1992. Die Vereinbarung, die besonderen Bedürfnisse von Kindern wahrzunehmen
und die Verpflichtung, diese zu schützen, beinhaltet im Besonderen auch das
Verbot von Gewalt gegen Kinder. Die Konvention wurde allerdings mit einem so
genannten Erfüllungsvorbehalt auf einfachgesetzlicher Ebene beschlossen und ist
sohin nicht unmittelbar anwendbar.
Ich unterstütze die Forderung, die UNO-Kinderrechtskonvention in die
Bundesverfassung zu implementieren, weil die Verankerung der Kinderrechte in
der Verfassung auch Teil des Regierungsübereinkommens auf Bundesebene ist.
Daher hat die SPÖ kürzlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf Bundesebene
vorgelegt, der nunmehr auch mit den anderen Parteien diskutiert werden soll, um
dem Regierungsübereinkommen auch in diesem Punkt Rechnung zu tragen.
Selbstverständlich kann ich mir durchaus vorstellen, dass man sich auch
im Sinne der anderen landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen wie in
Vorarlberg, Salzburg oder Oberösterreich zu den Zielen der
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bekennt. Ich glaube aber, dass es
vernünftiger wäre, wenn man die entsprechende Verankerung in der
Bundesverfassung vorsieht. Ich kann Ihnen aber gerne sagen: Sollte sich diesbezüglich
keine Einigung abzeichnen – was ich mir allerdings nicht vorstellen
kann –, dann machen auch wir das, so wie die anderen Bundesländer, allein.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr
Landeshauptmann. 1. Zusatzfrage: Frau Abg Riha. – Bitte darum.
Abg Monika Riha (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Danke, Herr Landeshauptmann.
Ich freue mich, dass auch Sie großes Interesse daran
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