Landtag,
26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 61
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Heinz Hufnagl: Ich bitte die
Damen und Herren Abgeordneten, langsam die Plätze einzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich darf sie am vierten und
letzten Tag unserer intensiven Sitzungswoche recht herzlich hier im
Sitzungssaal des Wiener Gemeinderates und Landtages willkommen heißen und die
26. Sitzung des Wiener Landtags damit für eröffnet erklären.
Ein besonderer Willkommensgruß gilt auch den Damen
und Herren von der „Siemens Informationstechnologie“ (Zehn Personen haben
auf der Besuchergalerie Platz genommen.), die sich in einer sehr, sehr
schwierigen Lage in ihrer Existenz und Abwehrung der Bedrohnisse befinden. Ich
darf Ihnen hier schon die grundsätzliche Akzeptanz Ihrer Bemühungen und die
Solidarität des Wiener Landtages zum Ausdruck bringen. Seien Sie herzlich
begrüßt! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und GRÜNEN.)
Wir werden dann in weiterer Folge auch noch einige
Schulklassen begrüßen können, sodass die heutige Sitzung des Wiener Landtages
wirklich einer breiten Wiener Öffentlichkeit auch miterlebbar gemacht wird.
Entschuldigt ist der Abg Dkfm Dr Aichinger bis
11 Uhr und der Abg Strobl bis 14 Uhr.
Wir kommen zur Fragestunde.
Die 1. Frage (FSP - 01248-2009/0001 - KVP/LM)
wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Aigner gestellt und ist an den amtsführenden
Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Wie
viele Fälle des unentschuldigten längeren Fernbleibens vom Unterricht
schulpflichtiger Kinder sind der Wiener Jugendwohlfahrt im Rahmen ihrer
Tätigkeit 2008 bekannt geworden?)
Ich bitte Herrn StR Oxonitsch um die Beantwortung.
Bitte sehr.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Ich beantworte Ihre Frage sehr gerne, wenngleich ich
feststellen muss, ich weiß nicht, ob es vielleicht ein internes
Kommunikationsproblem ist oder ein wenig Mangel an Kreativität in der
Fragestunde, weil ich schon darauf verweisen möchte, dass am 20. April ja
eine entsprechende Anfragebeantwortung an Ihre Kollegin auch bereits ergangen
ist. Aber es ist durchaus vielleicht eine Information, die zwar schriftlich
immer auch an alle ergeht, aber vielleicht auch hier noch ein wenig erörtert
werden kann.
Zu Ihrer Frage. Die MAG ELF führte im Jahr 2008
insgesamt 11 312 Abklärungsverfahren zur Gefährdungseinschätzung von
Kindern und Jugendlichen in Wien durch und erst wenn die Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter der MAG ELF von einer vermuteten Gefährdung eines Kindes
erfahren oder diese auch selbst wahrnehmen, können sie zur Sicherung des
Kindeswohls entsprechend aktiv werden. Die SozialarbeiterInnen sind in ihrer
Kernaufgabe Kinderschutz auf diese Meldungen letztendlich angewiesen. Wichtige
Kooperationspartner sind hier selbstverständlich Lehrerinnen und Lehrer, die
Schulbehörde, die Polizei, aber selbstverständlich auch oftmals
Familienangehörige, Freunde und Nachbarn von betroffenen Kindern. 19 Prozent
der insgesamten Gefährdungsmeldungen an das Jugendamt erfolgten durch die
Schule, durch LehrerInnen oder auch DirektorInnen. Die Gründe, warum Schulen
der MAG ELF eine vermutete Gefährdung melden, sind sehr unterschiedlich. Das
können sehr auffällige Verhaltensänderungen sein, ein starker Leistungsabfall,
vermutete oder eindeutige Misshandlungsspuren und selbstverständlich auch
unentschuldigtes längeres Fernbleiben. Allerdings führt die MAG ELF selbst in
der Abteilung keine gesonderte Statistik zum unentschuldigten Fernbleiben.
Wenn Schulen einen Strafantrag wegen Verletzung der
Schulpflicht an die Magistratischen Bezirksämter stellen, dann werden bei
Bedarf auch Stellungnahmen der MAG ELF eingeholt und im Zuge solcher Anfragen
nehmen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter dann mit den Kindern und
deren Familien entsprechenden Kontakt auf.
Im Jahr 2008 erreichten die MAG ELF 1 133
solcher Anzeigen, in 855 dieser Fälle kam es zu einem entsprechenden
Verwaltungsstrafverfahren. Die Kooperation der MAG ELF mit der Schule beruht ja
auf § 37 Bundesjugendwohlfahrtsgesetz in der Fassung aus dem Jahr 2007,
aber auch auf § 48 des Schulunterrichtsgesetzes und nicht zuletzt auf
§ 11 des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes.
Neben dem regelmäßigen Austausch mit VertreterInnen
des Stadtschulrats im Rahmen der Psychosozialen Kommission findet die
Zusammenarbeit mit den Schulen in Form von regelmäßigen Besprechungen auf
regionaler Ebene statt. Es gibt auch die entsprechenden Vorträge von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MAG ELF im Rahmen der Lehrerfortbildung,
um speziell auch für diesen Fall immer zu sensibilisieren, nicht nur bei
unentschuldigtem Fernbleiben. Das ist ein Indiz. Aber es gibt eben viele andere
Dinge, die ich zuerst schon angeführt habe, Verhaltensänderungen, wo hier die
MAG ELF von sich aus auch versucht, die Pädagoginnen und Pädagogen im
Schulbereich letztendlich zu sensibilisieren, weil das natürlich immer ein ganz
wichtiger Hinweis für ein Tätigwerden der Jugendwohlfahrt ist.
Um eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen, wurde
seitens der MAG ELF auch die Schulmappe entwickelt, die alle wesentlichen
Fragen der Kooperation bei Gefährdungsabklärungen zusammenfasst und die den
Lehrerinnen und Lehrern für solche Fälle als Leitfaden dienen soll.
Schwerpunkt der Kooperation der
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der MAG ELF mit den Schulen liegt im
Kinderschutz und konzentriert sich auf Meldungen der Schulen, wenn Gefährdungen
des Kindes vermutet werden. Im Falle dieser Gefährdungsmeldungen der Schule
leitet die zuständige Regionalstelle „Soziale Arbeit mit Familien“ umgehend ein
entsprechendes Abklärungsverfahren ein. Es muss ja einfach überprüft werden, ob
Kinder und Jugendliche vernachlässigt werden beziehungsweise auch von
körperlicher oder physischer oder
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