Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 83
Das weiß ich, weil ich auf die Wiener
Stadtverfassung angelobt wurde und mich an sie halte! (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist immer einfach, wenn man unter dem Schutze der
guten Immunität des Hauses Behauptungen aufstellen kann, zu denen man sich dann
nicht rechtfertigen muss. Denn es ist von Ihnen angesprochen worden, dass in
der Untersuchungskommission wohl die Beantwortungen der Wahrheit entsprechen
müssen, es ist aber die Frage, ob auch die Fragestellungen entsprechen müssen.
Das habe ich von Ihnen nicht gehört, sondern den Hinweis auf die zynische
Interpretation der Wahrheit!
Nun zur Beantwortung: Zur Beantwortung Ihrer Anfrage
darf ich zuallererst feststellen, dass es weder skandalöse Mängel in der
Betreuung psychisch kranker Kinder oder Jugendlicher durch die Jugendwohlfahrt
der Gemeinde Wien gibt, wie Sie behauptet haben! Ich möchte diese Behauptung
auf das Schärfste zurückweisen, schon im Sinne jener vielen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Hauses, aber auch jener Organisationen, die mithelfen, dass
diese Versorgung eine gute ist, wenn auch, wie heute schon deutlich gemacht
wurde, die Zeitentwicklung, die parallel zu dem, was Sie jetzt wieder hier
aufgezählt haben, ganz klar nachweist, dass es immer wieder Schritte der
Veränderung gegeben hat und aufgezeigte, erkannte Veränderungsprozesse
eingeleitet wurden. Dementsprechend ist es schon zum Schutz unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringend notwendig, solche pauschalen Vorwürfe
zurückzuweisen!
Die Versorgung von entwicklungsgefährdeten,
entwicklungsgestörten, psychosomatisch oder psychisch kranken Minderjährigen
ist eine typische Querschnittsmaterie, wobei die unterschiedlichsten
Kostenträger je nach Rechtsgrundlage auftreten. Hier möchte ich vor allem die
Sozialversicherungsträger erwähnen, die schon auf Grund des ASVG verpflichtet
sind, Leistungen im Rahmen der Krankenbehandlung, zum Beispiel Therapien, aber
auch Anstaltspflege, zu gewähren. Daneben kommt das Land Wien auch als
Sozialhilfeträger nach Maßgabe der Bestimmungen des Wiener Sozialhilfegesetzes
für die Kosten der Krankenhilfe auf. Aber auch andere Einrichtungen der Stadt
fördern, unter anderem im Zusammenwirken mit Sozialversicherungsträgern,
Einrichtungen zur Betreuung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher. Erwähnen
möchte ich unter anderem den Fonds Soziales Wien, der im Rahmen der
Behindertenhilfe und Frühförderung im Zusammenwirken mit dem
Sozialversicherungsträger die Wiener Ambulatorien des VKKJ fördert. Aber auch
der PSD, der Psychosoziale Dienst, betreibt als Vertragseinrichtung der Wiener
Gebietskrankenkasse ein kinder- und jugendpsychiatrisches Ambulatorium mit
Tagesklinik. Daneben erbringt auch die MA 15 in ihren Stellen für
Entwicklungsdiagnostik ärztliche, psychologische und medizinisch-therapeutische
Leistungen für psychisch kranke Kinder und Jugendliche.
Zu den einzelnen Punkten möchte ich Folgendes
ausführen:
Zu Punkt 1) Extramurale Einrichtungen der
Gemeinde Wien:
Zu Frage 1: Ambulante Dienste werden
insbesondere vom Dezernat 4 - Psychologischer Dienst der MA 11 in den
dezentral eingerichteten Stellen der Regionalstellen und des Dezernates 3
- Eltern-Kind-Zentren angeboten. Das Leistungsangebot beinhaltet insbesondere
klinisch-psychologische Diagnostik, psychologische Stellungnahmen und Befunde,
psychologische Behandlungen, Konfliktmanagement und Krisenintervention in
Familien sowie Beratungen und Fallbesprechungen.
Daneben hat die MA 11 ein
Übereinkommen mit dem Institut für Erziehungshilfe abgeschlossen, welches von
der Österreichischen Gesellschaft für psychische
Hygiene an fünf Standorten, nämlich im 5., 10., 11., 19. und 21. Wiener
Gemeindebezirk, geführt wird. Das Institut leistet einen wesentlichen Beitrag
zur tiefenpsychologisch orientierten Kindertherapie mit therapiebegleitender
Beratung. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Versorgung finanziell schwacher
Familien gelegt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Wartezeiten für Leistungen des Psychosozialen Dienstes in den
Eltern-Kind-Zentren betragen durchschnittlich 14 Tage. Termine im
Zusammenhang mit Gefährdungsabklärungsverfahren und akuten Krisen werden dabei
vorrangig behandelt. Eine Aufnahmesperre gibt es nicht.
Die Wartezeiten haben sich in den letzten Jahren
nicht wesentlich verändert. Es hat einen Rückgang der Wartezeiten gegeben, der
dadurch erreicht werden konnte, dass die KlientInnen nach erfolgter Diagnostik
gezielt in den niedergelassenen Bereich und zu anderen Institutionen
weiterverwiesen wurden. Dabei wurde auf die finanzielle Situation der
KlientInnen Bedacht genommen.
Bemerkt wird außerdem, dass gemäß dem Übereinkommen
mit der MA 11 für Kinder und Jugendliche beziehungsweise deren Familien,
die von den Regionalstellen der MA 11 im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung zugewiesen
werden, vorrangig Diagnosen und erforderlichenfalls Therapien durchzuführen
sind.
Zu den Fragen 4 bis 7: Terminvergaben wurden vom
Dezernat 4 - Psychologischer Dienst der MA 11 vorrangig im
Zusammenhang mit Gefährdungsabklärungsverfahren oder akuten Krisen
durchgeführt. Auswahlkriterien bei der Vergabe von psychotherapeutischen
Behandlungen sind das Vorliegen einer Hilfe zur Erziehung, Unterstützung der
Erziehung oder volle Erziehung, die klinische Diagnostik nach ICD und die
Motivation der Eltern und Kinder.
Die Angebote des Dezernats 4 - Psychologischer
Dienst der MA 11 stehen für alle Wiener Eltern mit Kindern, unabhängig von
ihrem Einkommen, offen.
Psychotherapie wird im Rahmen des
Sozialen Dienstes nicht angeboten, nur im Rahmen von Maßnahmen der
Unterstützung der Erziehung und der vollen Erziehung. Die MA 11 übernimmt
dabei im Bedarfsfall die Auszahlung vom Krankenkassensatz, von 21,80 EUR
pro Stunde auf das ortsübliche Stundenhonorar für eine Psychotherapiestunde bei
einem eingetragenen Psychotherapeuten. Diese Zuzahlung erfolgt ausnahmslos nach
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