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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 83

 

Da geht es nicht darum, dass das wie beim Kleinkinderspielplatz für die Eltern gut einsehbar ist, sondern ältere Kinder und Jugendliche haben das eher gern am Rand, wo man als Elternteil nicht gleich hinsieht, wo sie sich untereinander austauschen können, was sich, nebenbei gesagt, von der Lärmerregung her auch gut deckt, wenn das ein bisschen weiter weg ist oder wenn man für mehrere Bauplätze gemeinsam entsprechend etwas für die Jugendlichen weiterbringen kann.

 

Ich persönlich könnte mir auch vorstellen, dass wir das in einem akkordierten Management zusammenbringen, dass die gedachten Freiflächen, wenn es zwei, drei, vier Baulose gibt, auch zusammen gestaltet werden, um hier wirklich entsprechend attraktive Freiflächen zu schaffen.

 

Beim Abänderungsantrag der GRÜNEN bin ich trotzdem dafür, dass wir ihn ablehnen, einfach deshalb, weil bei der Stadterneuerung, also dort, wo wirklich breit und neu gebaut wird – das hat ja auch StR Ludwig extra schon gesagt –, natürlich die Flächen auch verwendet und wirklich entsprechende Kinder- und Jugendspielplätze geplant werden sollen, und zwar eben unter den Grundsätzen, die ich jetzt auch entsprechend ausgeführt habe. Aber im innerstädtischen Bereich geht es tatsächlich manches Mal nicht, und nur durch das Streichen haben wir ja nichts erreicht, denn es gibt den Platz einfach nicht, daher ist es in-house oder in-door um einiges besser, als wenn es gar keinen Platz gibt. Natürlich ist es die zweitbeste Lösung, aber es ist eine Lösung, und die muss ja auch geprüft werden. Sie wird auch geprüft von den entsprechenden Stellen der Gemeinde und dann dem Bezirksbauausschuss weitergeleitet.

 

Daher: Das soll die Ausnahme sein. Wir werden sie im Einzelfall brauchen. Wenn es baulich gar nicht anders geht, dann ist es besser, es gibt solche Flächen als es wird gar nicht gebaut oder das ganze Projekt bricht zusammen. Aber es soll natürlich nicht die Regel sein, sondern wir wollen ja auch entsprechend diese freien Flächen haben. Daher ist uns hier, was die Jugend betrifft, ein echter Durchbruch gelungen.

 

Ich finde auch, wenn man sich diese Diskussion anschaut, die StR Ludwig begonnen hat, dass er diese in einer wirklich breiten und umfassenden Diskussion zu einem guten Ende gebracht hat. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Freiheitlichen diesmal nicht mitstimmen können, obwohl sie sehr konstruktiv dabei waren in der Arbeitsgruppe und alle Zeichen darauf gedeutet haben, dass das auch hier möglich ist. Vielleicht gibt es auch ein übergeordnetes politisches Interesse. Auch das ist ja legitim, wird aber durch eine eigene Bauordnungsdiskussion nicht wegzubringen sein.

 

Ich sage, okay, nehmen wir das zur Kenntnis, aber es ist ein Erfolg dieser gemeinsamen Diskussion gewesen, wie dies ja auch schon vom Ausschussvorsitzenden Stürzenbecher ausgeführt wurde. Für die Diskussion heute finde ich, dass die breite Zustimmung und die gemeinsame Erarbeitung uns einfach zuversichtlich stimmen kann und soll, diese neue Bauordnung als ein positives rechtliches Bild zu sehen, auf dem man im wahrsten Sinn des Wortes aufbauen kann. Und wenn wir sie heute beschließen, haben wir auch die Möglichkeit dazu. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen, und erteile dem Berichterstatter, dem Herrn Amtsf StR Dr Ludwig das Schlusswort. – Bitte sehr.

 

Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Wiener Landtages!

 

Es wurde ja schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Wiener Bauordnung zweifellos eine der wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen für das gesamte Bauwesen in unserer Stadt ist, und natürlich unterliegt eine Bauordnung immer auch den verschiedensten wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen. Deshalb ist nach einer entsprechenden Evaluierung zweifellos in regelmäßigen Abständen immer auch eine Novelle vorzunehmen.

 

Rückblickend muss ich sagen, es war zweifellos auch richtig, dass ich vorgeschlagen habe, das in einer Arbeitsgruppe zu machen, in die alle Fraktionen mit eingebunden waren, denn ich kann aus eigener Erfahrung in dieser Arbeitsgruppe sagen, dass das Gesprächsklima nicht nur ein sehr konstruktives war, es sind auch sehr viele gute Vorschläge gemacht worden. Wenn man den jetzigen Entwurf mit dem ursprünglichen vergleicht, so ist zweifellos auf Grund dieser politischen Diskussion sehr vieles auch an Qualitätsverbesserung beigetragen worden.

 

Natürlich ist aber auch, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt zu diesem Themenbereich und dass diese unterschiedlichen Auffassungen nicht nur durch die Fraktionsgrenzen definiert werden. Gerade beim § 69 hat sich gezeigt, dass es durchaus auch Gemeinsamkeiten zwischen Fraktionen gibt und manchmal Diskussionslinien durch die Fraktionen gegangen sind. Es hat zum Beispiel auch unterschiedliche Auffassungen gegeben zwischen dem, was Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher wollten, und dem, was vielleicht Gemeinderatsfraktionen wollten. Das ist hier aber ganz natürlich, denn es gibt bei diesem Themenfeld auch durchaus unterschiedliche Interessen, die eingebracht werden.

 

Ich möchte hier nicht ausschweifen, aber in aller Kürze trotzdem noch einmal auf den Ausgangspunkt zurückkommen. Wir haben auch in der Arbeitsgruppe festgelegt, dass es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten gibt, wie wir die Wünsche der Bezirke auch mit einbeziehen.

 

Das eine ist, dass wir Veränderungswünsche im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan festlegen.

 

Die zweite Variante war, dass wir gesagt haben, nein, das soll nicht sein, der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan soll im Wesentlichen stabil gehalten werden, es soll aber für bestimmte Veränderungswünsche auch in den Bezirken eine Möglichkeit geben. Diese ist der § 69.

 

Wir haben uns in langen Diskussionen, auch über die Fraktionsgrenzen hinweg, auf diese zweite Vorgangsweise geeinigt, dass wir gesagt haben,

 

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