Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 83
jedenfalls noch einmal nachdenken, ob das nicht doch
ein gangbarer Weg wäre, vor allem im Hinblick auf Gebiete mit sensiblen
Schutzzonen
Die ganze Frage der subjektiv öffentlichen Rechte,
etwa der Nachbarschaftsrechte, die ist sicher nicht hinlänglich geklärt, und
zwar weder für den Bauträger noch auch für die Anrainer. Wir wissen, dass wir
immer wieder trotz gesetzlicher Regelungen die Problematik haben, dass zwar
alles geregelt ist, aber letztendlich nichts dabei herauskommt. Es kommt auch
da zu sehr widersprüchlichen höchstgerichtlichen Entscheidungsverfahren, die
sich ewig hinziehen, und letztendlich hat niemand was davon, sowohl die
Anrainer nicht als auch der Bauträger nicht, der keine Rechtssicherheit hat.
Den § 119, Kinderspielplätze, sehen wir sehr,
sehr ähnlich. Gerade in jüngster Zeit sind viele Spielplätze nicht gebaut
worden, obwohl sie verpflichtend vorgeschrieben gewesen wären, vor allem in den
Stadterweiterungsgebieten, und das, meine Damen und Herren, kann wohl nicht im
Sinne unserer Kinder und Kindeskinder sein. (Beifall
bei der ÖVP.)
Dass wir natürlich innerstädtisch eine andere
Problematik aufzuweisen haben, das ist, glaube, ich unbestritten, und dass es
gerade im Baulichen dort große Erschwernisse gibt, darüber brauchen wir, glaube
ich, auch nicht zu diskutieren. Der Abänderungsantrag der Grünen wird daher wohl oder übel zu
unterstützen sein.
Was ich auch noch erwähne – das hat die Frau Dipl-Ing
Gretner auch gesagt –, das ist die ganze Frage der Balkone. Wir haben genügend
historische Gebäude in Wien, wo Balkone, Erker oder Sonstiges auf die
Verkehrsflächen hinausreichen. Warum das bei Neubauten nicht möglich sein kann,
ist mir ein Rätsel. Ich gestehe zwar zu, dass wir einen ersten Schritt gemacht
haben in die richtige Richtung, indem die Abstandsfläche nicht mehr notwendig
ist, trotzdem meine ich, für die Qualitätsverbesserung wäre es deutlich schöner
gewesen, das auch dort zuzulassen. Das Argument, dass etwas hinunterfallen
kann, ist nicht zulässig, denn das kann immer passieren, das kann bei jedem
Fenster passieren, und ich meine, da gäbe es genug Möglichkeiten, das auch zu
verhindern. (Beifall bei der ÖVP.)
Eine weitere Herausforderung wird die ganze Frage der
elektronischen Planverfassung sein. Wir sind hier in Wien jedenfalls noch
deutlich im Hintergrund, hätte ich fast gesagt, wir sind jedenfalls deutlich
zeitverzögert. Es gibt andere Bundesländer, die sind hier wesentlich weiter.
Ich glaube, das muss mit vollem Tempo angegangen werden, denn wie wir da zum
Teil heute noch arbeiten, das kostet Zeit, kostet Arbeit und letztendlich
natürlich auch sehr viel Geld.
Mit der Erdbebenverordnung werden wir uns auch noch
längere Zeit beschäftigen müssen. Ich denke aber, dass es da zu einer Lösung
kommen kann.
Ich meine, wir von der Fraktion der ÖVP stehen der
Bauordnungsnovelle positiv gegenüber. Ich möchte mich auch bei allen
Beteiligten, auch bei den Beamtinnen und Beamten noch einmal bedanken, weil es
wirklich sehr konstruktiv war. Ich gestehe auch zu, dass es einige Fortschritte
gibt, aber es gibt noch viel zu tun, vor allem gibt es noch Notwendiges zu tun.
Wir werden der Bauordnungsnovelle heute zustimmen, wir werden uns aber auch ganz
genau anschauen, wie das in der Praxis dann aussieht, und zwar von allen
Seiten.
In diesem Sinne stimmen wir der Bauordnungsnovelle
zu, damit in Wien was weitergeht. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster
Redner hat sich der Abg Dr Stürzenbecher zu Wort gemeldet. Ich erteile es
ihm.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische
Fraktion der Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie schon erwähnt wurde, ist die vorliegende
Novellierung der Bauordnung durchaus auch ein Ergebnis einer
Gemeinschaftsarbeit, eines Arbeitskreises unter anderem, der von Herrn StR
Dr Ludwig einberufen worden ist, der dazu eingeladen hat, und an dem dann
unter Vorsitz des Stadtrates alle Fraktionen sehr aktiv teilgenommen haben. Ich
sage, alle Fraktionen, auch wenn jetzt im Endeffekt nur die Grünen und die Volkspartei zustimmen,
aber auch die Kollegin Frank hat sehr aktiv teilgenommen, hat durchaus Konstruktives
eingebracht, und wir waren da eher ein wenig verwundert, dass gerade die FPÖ
nicht zustimmt. Irgendwelche Gründe findet man natürlich immer. Vielleicht ist
auch interessant, dass die Kollegin Frank heute nicht redet. Aber, wie gesagt,
es ist trotzdem eine schöne, große Mehrheit, die heute dieser wichtigen Novelle
zustimmen wird.
Es ist auch allen, die in dem Arbeitskreis waren, zu
danken, also von allen drei Fraktionen, auch StR Walter, Kollegin Frank, StR
Herzog, Kollegin Gretner, aber ganz besonderer Dank gebührt natürlich auch den
Beamten, die sehr fachkundig hier legistische und fachliche Maßarbeit geleistet
haben. Ich darf vielleicht erwähnen Herrn SR Pauer, Herrn SR Wedenig und auch
Herrn Dr Cech – für das Protokoll: SR Pauer mit Paula und nicht mit
Berta, damit das einmal richtig geschrieben wird –, und ich danke natürlich
auch dem Herrn Stadtrat für diese wirklich vorbildhafte, sehr demokratische und
auf Konsens ausgerichtete Gesetzgebungsarbeit, die uns da ermöglicht wurde und
die heute auch sehr erfolgreich abgeschlossen wird.
Es ist so, dass ein auf hoher fachlicher Ebene
erarbeitetes Ergebnis heute hier beschlossen wird, das sich wirklich sehen
lassen kann und auf das wir als Wiener Landtag auch ein wenig stolz sein
können.
Zum Konkreten: Die Bauordnung ist
ja eine relativ komplizierte Gesetzesmaterie. Es ist eines der wichtigsten
Landesgesetze, das wir überhaupt zu bearbeiten haben in dem relativ schmalen
Katalog, den die Bundesverfassung dem Landesgesetzgeber zuweist. Es ist aber
durchaus auch so, dass die Bauordnung in Wien ja regelmäßig evaluiert wird,
immer an die neuen Erfordernisse angepasst wird, an den neuesten Stand der
Technik angepasst wird, an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst wird. Es
ist zum Beispiel auch so, dass wir
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