Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 83
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Einen
schönen guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich begrüße Sie recht herzlich, ich begrüße euch
recht herzlich zur ersten Sitzung des Jahres und darf damit die
24. Sitzung des Wiener Landtages für eröffnet erklären.
Entschuldigt sind die Abgen Cammerlander, Jerusalem,
Dr Laschan, Reiter, Schreuder, Dr Ulm und Martina Ludwig-Faymann; Abg
Dr Aigner von 11 bis 14 Uhr, und Abg Florianschütz ist bis
11.30 Uhr dienstlich verhindert.
Wir kommen zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP - 00211-2009/0001 -
KFP/LM) wurde von Frau Abg Veronika Matiasek gestellt und ist an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet. (Derzeit ist eine Neuregelung des humanitären
Bleiberechtes in Begutachtung, die eine Zuständigkeit des Landeshauptmannes
begründet und von der Bundes-SPÖ begrüßt wird. Welche konkreten Auswirkungen
hat diese Neuregelung, sollte sie umgesetzt werden, auf Wien?)
Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte
Frau Abgeordnete!
Ich möchte jetzt diese Diskussion über diesen
Novellierungsvorschlag gleich fokussieren auf die beiden wesentlichen
politischen Punkte, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden. - Als
Vorausbemerkung sage ich, dass der Verfassungsgerichtshof ja diese
Formulierungen von Amts wegen aufgehoben hat und damit eigentlich auch eine
Diskussion begründet hat, der nunmehr in diesem Entwurf auch Rechnung getragen
wurde, dass es in Zukunft ein Antragsrecht des Betroffenen gibt und nicht
lediglich einen von Amts wegen erfolgenden Vorschlag auf Erteilung dieses
Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen.
Die Diskussion hat sich nun auf zwei Punkte
fokussiert. Das Erste ist das, was Sie auch in Ihrer Fragestellung ansprechen,
nämlich eine Übertragung des Entscheidungsrechtes in erster Instanz an den
Landeshauptmann. - Ich darf darauf hinweisen, dass es das in einer rechtlich
wahrscheinlich etwas zweifelhaften Form auch bisher gegeben hat, allerdings war
es von der Zustimmung des Innenministeriums abhängig, was die sicherlich
unschöne Situation hervorgerufen hat, dass das Ministerium de facto in erster
Instanz entschieden hat, dann aber gleichzeitig auch die zweite Instanz gewesen
ist.
Ich sage dazu, dass die derzeitige Regelung natürlich
nicht etwas ist, was man sich unbedingt wünscht, aber mit Sicherheit nicht der
Kernpunkt meiner Kritik ist. Denn ich stehe eben auf dem Standpunkt, wer A
sagt, muss auch B sagen. Und wenn die Landeshauptleute durchaus meinen, dass
dieser - ohnehin in den seltensten Fällen angewandte - Aufenthaltstitel aus
humanitären Gründen zu genehmigen ist, dann sollten sich die Landeshauptleute (Der Redner hält an dieser Stelle, offenbar
in Reaktion auf den sehr hohen Geräuschpegel im Saal, für einige Sekunden
inne.) aus dieser Verantwortung nicht davonstehlen.
Was ich allerdings ablehne - und ein Grund, warum
auch Wien in der Begutachtung diesen Entwurf abgelehnt hat -, sind die so
genannten Patenschaften. Denn ich glaube, dass die Vorstellung von
Patenschaften eine ist, die eigentlich nicht ins 21. Jahrhundert und in
unser Rechtssystem passt. Wenn man nunmehr auf Grund des Erkenntnisses des
Verfassungsgerichtshofs diese Novellierung durchzuführen hat, dann soll man
einen ordentlichen Rechtsinstanzenzug machen, aber das Ganze nicht abhängig
machen davon - denn im Wesentlichen enthält ja das Gesetz für diesen so
genannten humanitären Aufenthaltstitel auch einen Kriterienkatalog -, dass es
eine Patenschaft gibt. Und ich vertrete diese Meinung auch im Hinblick auf die
etwas abgemilderte Form, nämlich, dass Organisationen, die in diesem Bereich
tätig sind, wie etwa Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Rotes Kreuz,
Arbeiter-Samariter-Bund und ähnliche, diese Patenschaft übernehmen und sie
nicht auf eine Einzelperson hin angelegt ist. Ich halte die Patenschaft
grundsätzlich mit dem Rechtsstaat nicht für vereinbar und lehne das daher ab.
Diese Diskussion wird geführt. Welche Auswirkungen
ein allfälliges dann vom Nationalrat beschlossenes Gesetz hat - was Ihre
eigentlich Frage war -, das kann ich zur Stunde nicht sagen, denn das hängt ja
wohl davon ab, wie das Gesetz, das dann beschlossen wird, tatsächlich
ausschaut. Und der Zeitdruck ist groß: Das Erkenntnis ist im Jahr 2007 ausgesprochen
worden, die Frist läuft im März dieses Jahres ab. Warum man zwei Jahre lang
bisher nichts getan hat, weiß ich nicht.
Präsident Prof Harry Kopietz: Die
1. Zusatzfrage wird von Frau Abg Matiasek gestellt.
Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Danke, Herr Landeshauptmann. Guten Morgen! Danke auch,
dass Sie durch die kurze Unterbrechung für Ruhe gesorgt haben. Es war ein
bisschen schwierig, sich zu konzentrieren auf das, was Sie gesagt haben.
Der Zeitpunkt der Einbringung der Anfrage bringt es
natürlich mit sich, dass sich dazwischen immer etwas ergeben kann. Und in den
letzten Tagen ist eben die Diskussion um das Bleiberecht, aber auch die
Stellungnahme der Frau Innenminister beziehungsweise die nicht ganz so runde
Diskussion zwischen Landeshauptleuten und der zuständigen Innenministerin
sozusagen noch eingeflossen.
Ich frage Sie jetzt, Herr Landeshauptmann, da ja Ihre
Partei federführend in dieser Bundesregierung ist - es liegt ja der Fortschritt
in den Dingen nicht nur an einem Minister -: Wie sehen Sie jetzt die
Entwicklung der Dinge? Wie werden Sie sich ganz genau positionieren? – Wien ist
ja nicht unwichtig im Rahmen der neun Bundesländer! – Und: Wie erwarten Sie,
dass diese Materie sich dann wirklich gestalten wird? Zu welchem Ergebnis wird
man Ihrer Meinung nach kommen? Und wofür werden Sie sich einsetzen?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte,
Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrte Frau
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular