Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 40
Bediensteten Dienstleistungen verlangt werden, die bei richtiger Einteilung der Arbeit in der Normalarbeitszeit nicht erledigt werden können."
Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Einer Reihe
von Verbesserungen stehen unklare Formulierungen und Verschärfungen gegenüber.
Personalvertretungsrechte werden entweder gar nicht beziehungsweise nur in
unzulänglicher Weise berücksichtigt, und am Ungleichgewicht zwischen
Dienstgeberin und DienstnehmerIn hat sich nichts geändert. Nach wie vor steht
das Prinzip des Gewährens und nicht des Gebührens im Vordergrund. Wie schon bei
den letzten Änderungen auch wurde nicht einmal ansatzweise über eine
diesbezügliche Neugestaltung nachgedacht, sondern es wird ein Regelwerk
verändert, und auch die Gewerkschaft versucht da nicht, einen zeitgemäßeren,
partnerschaftlicheren Ansatz zu finden, sondern begnügt sich mit Kommentaren
und verhaltener Kritik am Entwurf der Dienstgeberin.
Ich brauche jetzt keine Wahrsagerkugel, um das
Abstimmungsverhalten der Sozialdemokraten vorherzusagen, möchte jedoch
festhalten und daran erinnern, dass ein hoher ArbeitnehmerInnenvertreter in
unseren Reihen sitzt, in Ihren (in
Richtung SPÖ weisend) Reihen, nämlich der Vorsitzende der Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten, und ich möchte schon betonen: Wenn Sie gegen diese unsere
Abänderungsanträge stimmen, dann stimmen Sie gegen sich selbst, weil ja Ihre
Kritik überhaupt nicht eingebaut wurde, Herr Gewerkschaftsvorsitzender oder –
heute - Herr Landtagsabgeordneter. Da fällt mir immer der Vergleich ein, den
meine Kollegin Vassilakou Ihrem Vorgänger schon einmal unterbreitet hat:
Welchen Hut hat man heute auf? Heute hat man den Landtagsabgeordneten-Hut auf.
Morgen haben wir wieder einen ArbeitnehmerInnen-Hut auf. Das ist eben die
Unvereinbarkeit der Doppel- und Mehrfachfunktionen. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Nächster Redner ist Herr Abg Dr Ulm. Ich
erteile ihm das Wort.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr
verehrten Damen und Herren!
Man muss mit viel Material ausgestattet zum
Rednerpult kommen, wenn man über eine solche Novelle reden möchte. Sie ist sehr
dick, sie ist sehr umfangreich, und wir haben wieder einmal die Situation, dass
Sie mit einer einzigen Novelle heute gleich sechs Landesgesetze novellieren.
Jetzt gestehe ich schon zu, dass diese Gesetze heute durchaus viel gemein
haben, aber es ist keine sehr transparente und übersichtliche Art des
Vorgehens. Es erleichtert die politische Debatte und die Jurisprudenz nicht
wirklich, wenn ich in einem Landesgesetzblatt Veränderungen von sechs Gesetzen,
nämlich der Dienstordnung, der Besoldungsordnung, der Vertragsbedienstetenordnung,
des Personalvertretungsgesetzes, des Bedienstetenschutzgesetzes und des Wiener
Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes habe. Ich darf daher aus diesem Anlass
wiederum darum bitten und ersuchen, dass wir in Zukunft einzelne Novellierungen
beschließen und einzelne Landesgesetze auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Aber nun zum Inhaltlichen. Ich darf es gleich
vorwegnehmen: Es ist natürlich sehr viel, wenn nicht fast alles richtig, was
meine beiden Vorredner gesagt haben, aber die politische Bewertung meiner
Fraktion ist dann doch anders ausgefallen. Wir sind der Meinung, dass die
Vorteile und die positiven Neuerungen in diesem Gesetz die Kritikpunkte in der
Art und Weise überwiegen, dass wir letztendlich diesem Gesetz zustimmen wollen.
Große Würfe sind gelungen: Dass die Gleitzeit zum Normalfall werden soll, ist
wohl eine tolle Sache. Dass es nun klare Regelungen gibt, was die Überstunden
betrifft, ist auch etwas sehr Erfreuliches. Und es ist nicht so, bitte, dass
Mehrdienstleistungen nur dann abgegolten werden, wenn sie vom Vorgesetzten
ausdrücklich angeordnet werden. Es ist auch möglich, dass der Dienstnehmer
Mehrdienstleistungen erbringt, wenn das aus bestimmten Gründen notwendig ist,
und sie werden dann trotzdem abgegolten.
Als Arbeitnehmerschutzbestimmung ist eine
Interessenabwägung hineingekommen: Nicht jede Überstunde, die für den
Dienstgeber wünschenswert wäre, darf auch tatsächlich angeordnet werden; es
muss eine Interessenabwägung erfolgen, da es natürlich auch Interessen von Mitarbeitern
gibt, ob nun eine solche Überstunde zu leisten ist oder nicht.
Der mögliche Freizeitausgleich von Feiertags- und
Nachtdienst im Verhältnis 1 : 2 ist erfreulich.
Ein großer Wurf: die Telearbeit. Es ist in Zukunft
möglich, von zu Hause, vom Telearbeitsplatz zu Hause, Arbeiten zu verrichten.
Ich glaube, dass hier sowohl auf die Interessen der Arbeitnehmer als auch auf
jene des Dienstgebers Rücksicht genommen worden ist.
Es ist sinnvoll, Teilzeitbeschäftigung auch mit einer
geringeren Mindestdauer zu ermöglichen. Es ist sinnvoll, wenn es zusätzliche
Dienstleistungen bei Teilzeitbeschäftigten gibt, diese auch in Freizeit
ausgleichen zu können, im Verhältnis 1 : 1,25.
Beim Behinderteneinstellungsgesetz darf ich schon
darauf aufmerksam machen: Das Problem, bitte, sehr verehrte Damen und Herren in
der Stadtregierung, ist ja nicht, dass ein Behinderter seinen Bescheid nicht
herzeigen würde, sondern das Problem ist, dass wir leider Gottes viel zu wenige
Behinderte in den Magistratsdienst aufnehmen und dass die Einstellungsquote
nach dem Behinderteneinstellungsgesetz nicht erfüllt wird und beträchtliche
Ausgleichstaxen zu bezahlen sind.
Es gibt mehr Urlaub, es gibt
Zusatzurlaub aus gesundheitlichen Überlegungen, wenn es ein Mitarbeiter
braucht, wenn eine besondere Gefährdung mit seiner Tätigkeit verbunden ist, und
es gibt einen Zusatzurlaubsanspruch für ältere Bedienstete ab dem 57.
beziehungsweise ab dem 60. Lebensjahr, und es gibt auch mehr Flexibilität
bei Freizeiten, bei Auszeiten, beim Freijahr, das in Zukunft mit jedem 1.
angetreten werden kann, und
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