«  1  »

 

Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 40

 

Bediensteten Dienstleistungen verlangt werden, die bei richtiger Einteilung der Arbeit in der Normalarbeitszeit nicht erledigt werden können."

 

Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Einer Reihe von Verbesserungen stehen unklare Formulierungen und Verschärfungen gegenüber. Personalvertretungsrechte werden entweder gar nicht beziehungsweise nur in unzulänglicher Weise berücksichtigt, und am Ungleichgewicht zwischen Dienstgeberin und DienstnehmerIn hat sich nichts geändert. Nach wie vor steht das Prinzip des Gewährens und nicht des Gebührens im Vordergrund. Wie schon bei den letzten Änderungen auch wurde nicht einmal ansatzweise über eine diesbezügliche Neugestaltung nachgedacht, sondern es wird ein Regelwerk verändert, und auch die Gewerkschaft versucht da nicht, einen zeitgemäßeren, partnerschaftlicheren Ansatz zu finden, sondern begnügt sich mit Kommentaren und verhaltener Kritik am Entwurf der Dienstgeberin.

 

Ich brauche jetzt keine Wahrsagerkugel, um das Abstimmungsverhalten der Sozialdemokraten vorherzusagen, möchte jedoch festhalten und daran erinnern, dass ein hoher ArbeitnehmerInnenvertreter in unseren Reihen sitzt, in Ihren (in Richtung SPÖ weisend) Reihen, nämlich der Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, und ich möchte schon betonen: Wenn Sie gegen diese unsere Abänderungsanträge stimmen, dann stimmen Sie gegen sich selbst, weil ja Ihre Kritik überhaupt nicht eingebaut wurde, Herr Gewerkschaftsvorsitzender oder – heute - Herr Landtagsabgeordneter. Da fällt mir immer der Vergleich ein, den meine Kollegin Vassilakou Ihrem Vorgänger schon einmal unterbreitet hat: Welchen Hut hat man heute auf? Heute hat man den Landtagsabgeordneten-Hut auf. Morgen haben wir wieder einen ArbeitnehmerInnen-Hut auf. Das ist eben die Unvereinbarkeit der Doppel- und Mehrfachfunktionen. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Nächster Redner ist Herr Abg Dr Ulm. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Man muss mit viel Material ausgestattet zum Rednerpult kommen, wenn man über eine solche Novelle reden möchte. Sie ist sehr dick, sie ist sehr umfangreich, und wir haben wieder einmal die Situation, dass Sie mit einer einzigen Novelle heute gleich sechs Landesgesetze novellieren. Jetzt gestehe ich schon zu, dass diese Gesetze heute durchaus viel gemein haben, aber es ist keine sehr transparente und übersichtliche Art des Vorgehens. Es erleichtert die politische Debatte und die Jurisprudenz nicht wirklich, wenn ich in einem Landesgesetzblatt Veränderungen von sechs Gesetzen, nämlich der Dienstordnung, der Besoldungsordnung, der Vertragsbedienstetenordnung, des Personalvertretungsgesetzes, des Bedienstetenschutzgesetzes und des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes habe. Ich darf daher aus diesem Anlass wiederum darum bitten und ersuchen, dass wir in Zukunft einzelne Novellierungen beschließen und einzelne Landesgesetze auf die Tagesordnung gesetzt werden.

 

Aber nun zum Inhaltlichen. Ich darf es gleich vorwegnehmen: Es ist natürlich sehr viel, wenn nicht fast alles richtig, was meine beiden Vorredner gesagt haben, aber die politische Bewertung meiner Fraktion ist dann doch anders ausgefallen. Wir sind der Meinung, dass die Vorteile und die positiven Neuerungen in diesem Gesetz die Kritikpunkte in der Art und Weise überwiegen, dass wir letztendlich diesem Gesetz zustimmen wollen. Große Würfe sind gelungen: Dass die Gleitzeit zum Normalfall werden soll, ist wohl eine tolle Sache. Dass es nun klare Regelungen gibt, was die Überstunden betrifft, ist auch etwas sehr Erfreuliches. Und es ist nicht so, bitte, dass Mehrdienstleistungen nur dann abgegolten werden, wenn sie vom Vorgesetzten ausdrücklich angeordnet werden. Es ist auch möglich, dass der Dienstnehmer Mehrdienstleistungen erbringt, wenn das aus bestimmten Gründen notwendig ist, und sie werden dann trotzdem abgegolten.

 

Als Arbeitnehmerschutzbestimmung ist eine Interessenabwägung hineingekommen: Nicht jede Überstunde, die für den Dienstgeber wünschenswert wäre, darf auch tatsächlich angeordnet werden; es muss eine Interessenabwägung erfolgen, da es natürlich auch Interessen von Mitarbeitern gibt, ob nun eine solche Überstunde zu leisten ist oder nicht.

 

Der mögliche Freizeitausgleich von Feiertags- und Nachtdienst im Verhältnis 1 : 2 ist erfreulich.

 

Ein großer Wurf: die Telearbeit. Es ist in Zukunft möglich, von zu Hause, vom Telearbeitsplatz zu Hause, Arbeiten zu verrichten. Ich glaube, dass hier sowohl auf die Interessen der Arbeitnehmer als auch auf jene des Dienstgebers Rücksicht genommen worden ist.

 

Es ist sinnvoll, Teilzeitbeschäftigung auch mit einer geringeren Mindestdauer zu ermöglichen. Es ist sinnvoll, wenn es zusätzliche Dienstleistungen bei Teilzeitbeschäftigten gibt, diese auch in Freizeit ausgleichen zu können, im Verhältnis 1 : 1,25.

 

Beim Behinderteneinstellungsgesetz darf ich schon darauf aufmerksam machen: Das Problem, bitte, sehr verehrte Damen und Herren in der Stadtregierung, ist ja nicht, dass ein Behinderter seinen Bescheid nicht herzeigen würde, sondern das Problem ist, dass wir leider Gottes viel zu wenige Behinderte in den Magistratsdienst aufnehmen und dass die Einstellungsquote nach dem Behinderteneinstellungsgesetz nicht erfüllt wird und beträchtliche Ausgleichstaxen zu bezahlen sind.

 

Es gibt mehr Urlaub, es gibt Zusatzurlaub aus gesundheitlichen Überlegungen, wenn es ein Mitarbeiter braucht, wenn eine besondere Gefährdung mit seiner Tätigkeit verbunden ist, und es gibt einen Zusatzurlaubsanspruch für ältere Bedienstete ab dem 57. beziehungsweise ab dem 60. Lebensjahr, und es gibt auch mehr Flexibilität bei Freizeiten, bei Auszeiten, beim Freijahr, das in Zukunft mit jedem 1. angetreten werden kann, und

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular