Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 40
diesen Anträgen praxisorientiert an die Sache
herangeht, und daher ist das nur unterstützenswert.
Dem ÖVP-Antrag, in dem es heißt, die zuständige
Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal
möge dem Wiener Landtag einen Entwurf über ein einfaches und transparentes
System der Besoldung vorlegen, welches den Bediensteten einen Rechtsanspruch
auf ihr gesamtes Entgelt gibt, und für den die sofortige Abstimmung verlangt
wird, können wir nur zustimmen, falls es eine Zuweisung geben sollte, und zwar
deswegen:
Zur Klärung von Vorgangsweisen zu einer allgemeinen,
großen Reform ist so ein Antrag eine Art Startschuss. Daher: Wenn eine
Zuweisung gemacht wird, stimmen wir dem gerne zu. Ich glaube nämlich, der
Antrag ist einmal grundsätzlich richtig, aber er ist eigentlich im Sinne einer
Absichtserklärung formuliert, und daher gehört darüber diskutiert. Was bleibt
zum Beispiel von Nebengebühren, wenn hier in irgendeiner Form der
Landesgesetzgeber einen Rechtsanspruch normiert? Welche werden überleben,
welche nicht? Was geschieht in den weiteren Bestimmungen mit weiteren
Nebengebühren, die dann nicht in diesen Rechtsanspruchkatalog aufgenommen
werden? - Da brauchen wir eben noch keinen Entwurf der Stadträtin als solchen,
aber wir brauchen Vorarbeiten, Überprüfung der Leistungen, des
Nebengebührenkataloges: Was ist davon Rechtsanspruch und was nicht? Welche
Leistungen werden wie vergütet? Und das muss, glaube ich, in langen
Diskussionen intern einmal besprochen werden. Solche Klärungen sollen folgen,
und erst dann kann eine Generalreform möglich sein. Und daher stimmen wir dem
Antrag bei Zuweisung zu. (Beifall bei der
FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg
Puller. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Ingrid Puller (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Landesrätin!
Herr Herzog hat ja schon viel vorweggenommen. Diese
Novellierung beinhaltet natürlich auch Verbesserungen, aber sie hat auch viele
Haken. Ich möchte jetzt nicht auf die Haken detailliert eingehen, denn das hat
Herr Herzog schon vor mir gemacht, sondern ich möchte auf etwas anderes
eingehen, und zwar auf die Vorgangsweise, die wie immer bei so einer großen
Novellierung oder Änderung einer Dienstordnung gewählt wird. Eine der
umfangreichsten und massivsten Änderungen wurde in dieser Dienstordnung
vorgenommen - und dieser 210 Seiten schwere Entwurf wurde dann von
19. Juli bis 14. August zur Begutachtung vorgelegt.
Wie gesagt, im Mittelpunkt der Änderungen, einer der
umfangreichsten und massivsten Änderungen, stehen die Flexibilisierung der
Arbeitszeitgestaltung beziehungsweise die Einarbeitung der Arbeitsrichtlinien
der EU - und da hat man dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, mitten in
der Urlaubszeit drei Wochen Zeit, diese zu begutachten, und soll auch noch die
Zeit finden, eine fundierte Stellungnahme dazu abzugeben. Dieser Zeitrahmen ist
einfach zu kurz, denke ich. Sogar die SPÖ, soweit ich es in Erinnerung habe,
hat im Ausschuss auch dafür gestimmt, und man braucht schon eine Zeit lang, um
dieses 210 Seiten starke Papier durchzuarbeiten.
Wie gesagt, die Stellungnahmen kamen von der
Arbeiterkammer, von der Gewerkschaftsfraktion Konsequente
Interessensvertretung – KIV, von der Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten und dem Bundeskanzleramt. Und erstaunlicherweise war die
Stellungnahme der GdG einmal sehr umfangreich und umfassend - denn
normalerweise ist man ja gewohnt, dass es bei einer Stellungnahme der GdG, ich
kann mich erinnern, nur um die Versetzung eines Beistrichs geht oder das Fehlen
eines Klammerausdrucks kritisiert wird. Diesmal aber wurde doch auf einer fünf
Seiten langen Stellungnahme auch Kritik von der Gewerkschaft geäußert.
Aber, meine Damen und Herren, es wurde keine Kritik
oder Stellungnahme - weder jene von der Arbeiterkammer noch jene von der KIV,
von der GdG oder vom Bundeskanzleramt - in die Endversion mit eingearbeitet.
Deshalb stellen wir GRÜNEN heute zwei
Abänderungsanträge. Ich lese nur die Begründung vor und erspare es Ihnen, dass
ich den gesamten Abänderungsantrag mit all den Paragraphen, Ziffern und
Absätzen vorlese, denn jeder hat ja diese Abänderungsanträge vor sich liegen.
Der erste Abänderungsantrag, betreffend Arbeitszeitaufzeichnung:
„Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle soll die Form
der Arbeitszeitaufzeichnung und deren automationsunterstützte Aufzeichnung
geregelt werden. In den Stellungnahmen der GewerkschaftsvertreterInnen wird
einhellig, sowohl in der Stellungnahme der KIV als auch in der Stellungnahme
der GdG, darauf hingewiesen, dass die automationsunterstützte Aufzeichnung der
Arbeitszeitaufzeichnungen auf den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit
beschränkt werden soll. Diese Forderung ist zu unterstützen, da der Gesetzgeber
die Schranken für eine solche Erfassung aus Gründen des ArbeitnehmerInnen- und
Datenschutzes eng setzen sollte.
Des Weiteren sollte im Sinne einer stärkeren
Mitsprache der Personalvertretung diese bei der Erarbeitung der Form der
Arbeitszeitaufzeichnungen ein Zustimmungsrecht gemäß § 39 Abs 2 PVG
und nicht, wie im vorliegenden Entwurf vorgesehen, lediglich ein zahnloses
Informationsrecht gemäß Abs 7 erhalten."
Der zweite Abänderungsantrag:
„In der vorliegenden Gesetzesnovelle ist die
Anerkennung von Überstunden praktisch nur möglich, wenn diese ausdrücklich angeordnet werden.
Dieses Faktum wird auch in der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes kritisch
beurteilt, welche eine Streichung dieses Wortes empfiehlt, um auch eine
konkludente Anordnung mitzuerfassen. Im vorliegenden Abänderungsantrag soll
dieser Forderung entsprochen werden.
Darüber hinaus soll auch
klargestellt werden, dass Mehrdienstleistungen dann anerkannt werden, wenn von
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