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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 40

 

diesen Anträgen praxisorientiert an die Sache herangeht, und daher ist das nur unterstützenswert.

 

Dem ÖVP-Antrag, in dem es heißt, die zuständige Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal möge dem Wiener Landtag einen Entwurf über ein einfaches und transparentes System der Besoldung vorlegen, welches den Bediensteten einen Rechtsanspruch auf ihr gesamtes Entgelt gibt, und für den die sofortige Abstimmung verlangt wird, können wir nur zustimmen, falls es eine Zuweisung geben sollte, und zwar deswegen:

 

Zur Klärung von Vorgangsweisen zu einer allgemeinen, großen Reform ist so ein Antrag eine Art Startschuss. Daher: Wenn eine Zuweisung gemacht wird, stimmen wir dem gerne zu. Ich glaube nämlich, der Antrag ist einmal grundsätzlich richtig, aber er ist eigentlich im Sinne einer Absichtserklärung formuliert, und daher gehört darüber diskutiert. Was bleibt zum Beispiel von Nebengebühren, wenn hier in irgendeiner Form der Landesgesetzgeber einen Rechtsanspruch normiert? Welche werden überleben, welche nicht? Was geschieht in den weiteren Bestimmungen mit weiteren Nebengebühren, die dann nicht in diesen Rechtsanspruchkatalog aufgenommen werden? - Da brauchen wir eben noch keinen Entwurf der Stadträtin als solchen, aber wir brauchen Vorarbeiten, Überprüfung der Leistungen, des Nebengebührenkataloges: Was ist davon Rechtsanspruch und was nicht? Welche Leistungen werden wie vergütet? Und das muss, glaube ich, in langen Diskussionen intern einmal besprochen werden. Solche Klärungen sollen folgen, und erst dann kann eine Generalreform möglich sein. Und daher stimmen wir dem Antrag bei Zuweisung zu. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Puller. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Ingrid Puller (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin!

 

Herr Herzog hat ja schon viel vorweggenommen. Diese Novellierung beinhaltet natürlich auch Verbesserungen, aber sie hat auch viele Haken. Ich möchte jetzt nicht auf die Haken detailliert eingehen, denn das hat Herr Herzog schon vor mir gemacht, sondern ich möchte auf etwas anderes eingehen, und zwar auf die Vorgangsweise, die wie immer bei so einer großen Novellierung oder Änderung einer Dienstordnung gewählt wird. Eine der umfangreichsten und massivsten Änderungen wurde in dieser Dienstordnung vorgenommen - und dieser 210 Seiten schwere Entwurf wurde dann von 19. Juli bis 14. August zur Begutachtung vorgelegt.

 

Wie gesagt, im Mittelpunkt der Änderungen, einer der umfangreichsten und massivsten Änderungen, stehen die Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung beziehungsweise die Einarbeitung der Arbeitsrichtlinien der EU - und da hat man dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, mitten in der Urlaubszeit drei Wochen Zeit, diese zu begutachten, und soll auch noch die Zeit finden, eine fundierte Stellungnahme dazu abzugeben. Dieser Zeitrahmen ist einfach zu kurz, denke ich. Sogar die SPÖ, soweit ich es in Erinnerung habe, hat im Ausschuss auch dafür gestimmt, und man braucht schon eine Zeit lang, um dieses 210 Seiten starke Papier durchzuarbeiten.

 

Wie gesagt, die Stellungnahmen kamen von der Arbeiterkammer, von der Gewerkschaftsfraktion Konsequente Interessensvertretung – KIV, von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und dem Bundeskanzleramt. Und erstaunlicherweise war die Stellungnahme der GdG einmal sehr umfangreich und umfassend - denn normalerweise ist man ja gewohnt, dass es bei einer Stellungnahme der GdG, ich kann mich erinnern, nur um die Versetzung eines Beistrichs geht oder das Fehlen eines Klammerausdrucks kritisiert wird. Diesmal aber wurde doch auf einer fünf Seiten langen Stellungnahme auch Kritik von der Gewerkschaft geäußert.

 

Aber, meine Damen und Herren, es wurde keine Kritik oder Stellungnahme - weder jene von der Arbeiterkammer noch jene von der KIV, von der GdG oder vom Bundeskanzleramt - in die Endversion mit eingearbeitet.

 

Deshalb stellen wir GRÜNEN heute zwei Abänderungsanträge. Ich lese nur die Begründung vor und erspare es Ihnen, dass ich den gesamten Abänderungsantrag mit all den Paragraphen, Ziffern und Absätzen vorlese, denn jeder hat ja diese Abänderungsanträge vor sich liegen. Der erste Abänderungsantrag, betreffend Arbeitszeitaufzeichnung:

 

„Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle soll die Form der Arbeitszeitaufzeichnung und deren automationsunterstützte Aufzeichnung geregelt werden. In den Stellungnahmen der GewerkschaftsvertreterInnen wird einhellig, sowohl in der Stellungnahme der KIV als auch in der Stellungnahme der GdG, darauf hingewiesen, dass die automationsunterstützte Aufzeichnung der Arbeitszeitaufzeichnungen auf den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit beschränkt werden soll. Diese Forderung ist zu unterstützen, da der Gesetzgeber die Schranken für eine solche Erfassung aus Gründen des ArbeitnehmerInnen- und Datenschutzes eng setzen sollte.

 

Des Weiteren sollte im Sinne einer stärkeren Mitsprache der Personalvertretung diese bei der Erarbeitung der Form der Arbeitszeitaufzeichnungen ein Zustimmungsrecht gemäß § 39 Abs 2 PVG und nicht, wie im vorliegenden Entwurf vorgesehen, lediglich ein zahnloses Informationsrecht gemäß Abs 7 erhalten."

 

Der zweite Abänderungsantrag:

 

„In der vorliegenden Gesetzesnovelle ist die Anerkennung von Überstunden praktisch nur möglich, wenn diese ausdrücklich angeordnet werden. Dieses Faktum wird auch in der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes kritisch beurteilt, welche eine Streichung dieses Wortes empfiehlt, um auch eine konkludente Anordnung mitzuerfassen. Im vorliegenden Abänderungsantrag soll dieser Forderung entsprochen werden.

 

Darüber hinaus soll auch klargestellt werden, dass Mehrdienstleistungen dann anerkannt werden, wenn von

 

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