«  1  »

 

Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 40

 

Die Frage kann ich Ihnen so nicht beantworten. Das sollte man seriöserweise auch nicht in einer Fragestunde tun. Ich werde mich mit Rechtsexperten, insbesondere mit dem Herrn Magistratsdirektor, diesbezüglich beraten, weil ich weiß, dass er ein ganz hervorragender Jurist ist und wir uns damit diametral unterscheiden. Ich werde seinem Ratschlag, das sage ich jetzt vorab, mit Sicherheit folgen, was die Antwort zu dieser Fragestellung betrifft.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke schön.

 

Wir kommen nunmehr zur 3. Anfrage (FSP - 05259-2008/0001 - KSP/LM). Diese wurde von Herrn Abg Holzmann gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Das Wiener Sozialhilfegesetz regelt den Zugang zur Sozialhilfe in der Bundeshauptstadt Wien. Welche Maßnahmen tragen für den kommenden Winter und das Jahr 2009 dazu bei, dass die Wienerinnen und Wiener in der Krise wie in allen anderen Situationen darauf vertrauen können, von der Stadt nicht alleine gelassen zu werden?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie fragen mich, welche Maßnahmen in der Stadt gesetzt werden, um die Wienerinnen und Wiener in der Krise zu unterstützen.

 

Ich möchte vorwegnehmen, dass das wichtige und primäre Ziel natürlich ist, Armut nicht zu akzeptieren und gegen Armut mit allen Mitteln, die der öffentlichen Hand gegeben sind, zu kämpfen. Das bedeutet ganz besonders aktive Beschäftigungspolitik, das bedeutet ganz besonders die Anhebung von Investitionen. Sie haben vor wenigen Tagen das Budget beschlossen, wo mehr als 670 Millionen EUR zusätzlich investiert werden.

 

Darüber hinaus ist es aber so, dass Wien mit der Sozialhilfe das soziale Netz für Menschen in existenziellen Notlagen hat. Alle wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Veränderungen sowie Veränderungen in Leistungssystemen schlagen sofort auf die Sozialhilfe durch. Wir bemühen uns daher in Wien darum, dieses Netz besonders fest und besonders engmaschig zu knüpfen und besonders darauf zu schauen, dass alle Menschen, die einen Anspruch darauf haben, diesen auch wahrnehmen.

 

Warum sage ich das? Das sage ich deshalb, weil es in nahezu allen Bundesländern außer Wien so ist, dass der Anspruch zur Sozialhilfe zwar gegeben ist, aber die Hürden so hoch aufgebaut sind, dass eine Studie, die vor einem Jahr publiziert worden ist, gesagt hat, dass in Wien rund 90 Prozent der Menschen, die einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, diesen wahrnehmen, in den Bundesländern das zum Teil aber nur 20 Prozent sind, weil dort die soziale Kontrolle eine viel höhere ist. Wichtig ist dabei festzuhalten, dass die Zahl der Vollsozialhilfebezieherinnen und -bezieher mit rund 12 500 seit einigen Jahren kaum verändert ist.

 

Was ansteigt, ist die Zahl der so genannten Richtsatzergänzerinnen und -ergänzer. Das sind Personen, die ein Einkommen haben, sei es eine AMS-Leistung, sei es ein Arbeitseinkommen oder Unterhalt, das unter dem Sozialhilferichtsatz liegt. Im Jahr 2007 war diese Gruppe mit rund 58 900 Personen die größte.

 

Ganz besonders wichtig ist, und damit bin ich jetzt wieder bei der Bildung, bei der Ausbildung, bei der Fortbildung, 63 Prozent der erwachsenen Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher verfügen lediglich über einen Pflichtschulabschluss. Wichtig dabei ist, darauf hinzuweisen, dass wir nicht ausschließlich das tun, wozu wir gesetzlich verpflichtet sind, nämlich Sozialhilfe auszuzahlen, sondern darüber hinaus in den Wiener Sozialzentren mit einem abgestimmten Leistungsangebot auf diese strukturellen Veränderungen im Sinne der Verselbstständigung und dem Eigenständigmachen von Leistungsbezieherinnen und -beziehern, also von Menschen, die Sozialhilfe bekommen, reagieren. Es gibt ein Programm, wo wir uns sehr stark darum bemühen, Menschen, die langzeitarbeitslos sind, wieder in den Beruf einzugliedern, weil einen Job zu haben der beste Schutz vor Armut ist. Es gelingt hier sehr gut, die Menschen dann auch in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

 

Ganz konkret, wenn Sie mich fragen, was den nächsten Winter betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass wir den Heizkostenzuschuss verdoppelt haben. Im letzten Jahr war es so, dass wir 100 EUR Heizkostenzuschuss hatten, im heurigen Jahr sind es 200 EUR. Das Budget wurde damit in diesem Bereich verdoppelt. Darüber hinaus gibt es in Wien, und zwar ausschließlich in Wien, für alle Sozialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebezieher einen monatlichen Zuschuss für die Heizkosten in der Höhe von 42 EUR, im nächsten Jahr werden es 43 EUR sein. Wien zahlt im Gegensatz zu Oberösterreich und Niederösterreich den Wiener Heizkostenzuschuss zum Bundesheizkostenzuschuss aus. Darüber hinaus gibt es Verbesserungen für Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher. Das Pflegegeld wird um bis zu 7 Prozent angehoben.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Ich ersuche, grundsätzlich den Geräuschpegel einzudämmen. Es ist für viele im Raum die Beantwortung unter Umständen nicht ganz hörbar.

 

Wir kommen zur 1. Zusatzfrage, die durch Herrn Abg Mag Ebinger gestellt wird. Ich ersuche darum.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sie haben gerade Bundesheizkostenzuschuss, Landesheizkostenzuschuss, Heizbeihilfe angeführt. Im Sozialhilfegesetz steht: „Der Richtsatz ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf an Nahrung, Beleuchtung, Kochfeuerung, Kleinhausrat und anderen kleinen Bedürfnissen des täglichen Lebens ..." - und so weiter. Dann steht darin, dass zur Deckung des Heizbedarfs eine Heizbeihilfe von 42 EUR im Monat gezahlt wird, als Teil der Sozialhilfe, die in Wien ausbezahlt wird. Jetzt gibt es den Heizkostenzuschuss.

 

Wir wissen, wir streiten über die Höhe des

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular