Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 59
der ÖVP und der FPÖ.) In der
Untersuchungskommission spricht Kollege Deutsch - er ist leider auch nicht da -
zu diesem wichtigen Thema von „bisher nicht näher belegbaren Vorwürfen und
falschen Behauptungen“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollege
Deutsch und die restlichen FraktionskollegInnen der SPÖ-Mehrheitsfraktion
müssten hier nur aufmerksam den Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft lesen,
denn dort steht es schwarz auf weiß, woran es in Wien bei der Kinder- und
Jugendpsychiatrie mangelt.
Und alle Jahre wieder: Die Operationswartezeiten.
Eine Patientin, deren Knieoperation zweimal verschoben worden war, wandte sich
an die Patientenanwaltschaft. Sie vermutete, dass die Terminverschiebung auf
die Bevorzugung von Klassepatienten zurückzuführen wäre. Nach Intervention der
Patientenanwaltschaft wird der Patientin dann doch ein günstigerer Termin
angeboten. Und das Ende ist auch mehr als bezeichnend für die Zustände in Wien,
denn wörtlich heißt es: „Leider konnte die Betroffene nicht mehr daran glauben,
operiert zu werden und verließ das Spital." Soviel zu ihrem hochgelobten,
vielgelobten System der Operationsterminvergabe im KAV. Das Vertrauen der
Patientinnen und Patienten in Wien lässt sich eben nicht durch ein paar
Pressekonferenzen wiedergewinnen. Meine Damen und Herren, hier wurde leider in
der Vergangenheit sehr viel an Glaubwürdigkeit verspielt.
Ein weiteres leidiges Thema, das auch immer wieder
thematisiert wird, aber auch im Bericht der Patientenanwaltschaft nachzulesen
ist, ist die mangelnde Anzahl an Sozialarbeiterinnen, im konkreten Fall im
Akutspital. Und auch hier kann man als Mitglied der Psychiatrie-Untersuchungskommission
ein Déjà-vu-Erlebnis erleben. Wörtlich heißt es nämlich im Bericht der
Patientenanwaltschaft: „Fehlende, beziehungsweise mangelnde
Beratungsmöglichkeiten in den Krankenanstalten führen bei Betroffenen in meist
neuen, vor allem aber oft in Ausnahmesituationen, zur Verunsicherung und
Ratlosigkeit." Ja, Hilf- und Ratlosigkeit dürfte es in diesem Falle bei
der SPÖ-Stadtregierung, und das seit Jahren, geben, denn es ist nicht anders zu
erklären, dass man diesem Umstand noch nicht Rechnung getragen hat, und
SozialarbeiterInnen in Spitälern und im Pflegeheimbereich vermehrt einsetzt.
Das Auflassen der eigenen Wohnung und die Bewältigung der natürlich damit
verbundenen Unannehmlichkeiten sowie die Abwicklung sämtlicher finanzieller
Belange bedarf professioneller Beratung und Unterstützung, und dafür braucht es
SozialarbeiterInnen.
Meine Damen und Herren, es ist in Zukunft damit zu
rechnen, dass der Bedarf an SozialarbeiterInnen zunehmen wird.
Dankenswerterweise hat die Wiener Patientenanwaltschaft bisher einen Teil
dieser Aufgaben übernommen. Es wäre aber die Aufgabe von Spitälern und
Pflegeheimen, hier mehr Unterstützung zu bieten. Die Forderung der
Patientenanwaltschaft ist hier voll und ganz zu unterstützen. Ich zitiere
wörtlich aus dem Bericht: „In diesem Sinne unterstreicht die Wiener Pflege- und
Patientenanwaltschaft die Dringlichkeit der Etablierung der Berufsgruppe der
Diplomierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter als fixen Bestandteil in
Akutspitälern, Wohn- und Pflegeheimen in Wien.“
Ein weiteres Thema ist die Pflegegeldeinstufung.
Vermehrt langen laut Bericht bei der Patientenanwaltschaft Kritiken bezüglich
der Pflegegeldeinstufung ein, besonders von an Demenz erkrankten Personen. Aus
den Meldungen der zahlreichen AnruferInnen lässt sich schließen, dass
Demenzerkrankungen derzeit in der Pflegegeldeinstufung nicht entsprechend
berücksichtigt werden. Dieser Kritik ist durch die Novellierung des
Pflegegeldeinstufungsgesetzes, das ja auch heute zur Novellierung gebracht wird
und uns zur Abstimmung vorliegt, endlich Rechnung getragen worden. Ein
Wermutstropfen ist, dass Kinder, die an Autismus erkrankt sind und somit eine
große Verhaltensauffälligkeit an den Tag legen, noch nicht Berücksichtigung
gefunden haben. Ich hätte heute einen Antrag eingebracht, habe aber in der
Fragestunde schon thematisiert, weshalb wir diesen Antrag zurückziehen. Frau
StRin Wehsely hat auch von dieser Stelle aus versprochen, sich dafür
einzusetzen, dass gerade dem Pflegebedarf dieser Kinder Rechnung getragen
werden wird.
Ein weiteres Thema, das in dem Bericht angesprochen
wird, ist der Umgang mit Angehörigen und Vertrauenspersonen. Auch hier erinnert
die Kritik der Patientenanwaltschaft stark an die Erkenntnisse des Kontrollamts
bezüglich der Verbesserungen beim Entlassungsmanagement. Im Bericht heißt es
wörtlich: „Bei den Prüfungen seitens der Patientenanwaltschaft konnte
festgestellt werden, dass die Pflege und Betreuung in Einzelfällen nachweislich
nicht ausreichend war, und das ist zurückzuführen auf fehlende Information auf
Grund unzureichender Kommunikation.“ Die Patientenanwaltschaft konnte hier
rasch und niederschwellig helfen, dafür sei Herrn Dr Brustbauer und seinem Team
noch einmal ausdrücklich gedankt.
Aber trotzdem bleibt ein Kritikpunkt, und zwar ist das
die Behäbigkeit innerhalb des KAV. Und diese ist zu kritisieren, denn in diesem
so wichtigen Bereich müsste der KAV deutlich mehr Engagement an den Tag legen.
Es kann nicht sein, dass andere Institutionen in diesem Fall für die
Patientenanwaltschaft einspringen müssen, denn eigentlich wäre ein gutes
Zusammenspiel aller Kräfte notwendig, damit ein entsprechendes Service an dem
Patienten, an der Patientin, gewährleistet ist.
Meine Damen und Herren, der Tätigkeitsbericht der
Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft thematisiert auch die Tatsache, dass
viele PatientInnen von sozialen Problemen betroffen werden, und sich wegen
sozialer Probleme an die Patientenanwaltschaft wenden.
Ich zitiere hier: „Viele Personen wandten sich auch
mit Problemen zu sozialen und sozialversicherungsrechtlichen Belangen an die
MitarbeiterInnen aus dem Bereich Sozialarbeit und Pflege. Vermehrt fanden sich
dabei Anfragen zur Erwerbsunfähigkeit aus Krankheitsgründen, drohender
Obdachlosigkeit, einer fehlenden Krankenversicherung, zu Gebührenbefreiungen
und finanziellen Unterstützungen.“
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