Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 59
fragwürdig, dass Ärzte gleich auf sechs und acht Monate hinaus die Drogen verschreiben können. Ich sage absichtlich Drogen, weil von dem Zeug wird man ja noch mehr abhängig wie von Heroin, und falls Sie das noch nicht wissen, dann sollten Sie sich auch einmal darüber im Klaren sein, was verschrieben wird. Das ist ein Problem der Wienerstadt.
Und vor allem, meine Damen und Herren, die Prävention
an den Schulen: Ich glaube, nur mit dem Film „Wir Kinder vom Bahnhof Zoo"
allein ist keine Drogenprävention an den Schulen möglich. Hier gehört vieles
geändert, meine Damen und Herren, und das kreide ich Ihnen an, dass Sie bis
heute alles schön- und gutreden, und sonst passiert in Wien gar nichts. (Beifall
bei der FPÖ.)
Und zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich
eine Mutter zitieren, die ein drogenerkranktes Kind gehabt hat: „Der erste
Drogentherapeut, den ich mit meinem Sohn aufgesucht habe, hat gesagt, solange
er nur Haschisch rauche, bestehe keine Gefahr. Am Jugendamt habe ich die
Auskunft erhalten, er wäre nicht normal, wenn er nicht kiffen würde. Mit 16 ist
mein Sohn an Drogen gestorben." Das ist Ihre Drogenpolitik, meine Damen
und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Pilz. Ich erteile
es ihr.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin!
Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr Brustbauer!
Sie wissen, und viele von Ihnen wissen dies, dass ich
eine kritische Beobachterin der Tätigkeit des Patientenanwaltes bin, aber ich
finde, er hat nicht verdient, was Sie, Herr Lasar, hier jetzt gemacht haben,
nämlich den Tagesordnungspunkt dazu zu verwenden, um eine schlichte Sicht der
Wiener Drogenpolitik, aus FPÖ-Sicht, zum Besten zu geben und sich mit keinem
Wort oder fast keinem Wort auf die Inhalte dieses Berichtes zu beziehen.
Die Drogenarbeit, die
Drogenprävention – und darüber kann man lange reden – ist nicht Gegenstand
dieses Tagesordnungspunktes, weil die Patienten und Patientinnen, die
drogenkrank sind, sind kein Schwerpunkt im Bericht des Patientenanwaltes. Also,
ich finde, Herr Dr Brustbauer hat es nicht verdient, dass Sie ihn so
ignorieren. (Beifall von Abg Anica
Matzka-Dojder.)
Und jetzt komme ich zu den Inhalten. (Abg David Lasar: Unangenehmes wird
weggeschoben!) Nein, wissen Sie, Herr Lasar, ich möchte nicht darauf
eingehen, wie einfach Sie sich die Dinge vorstellen. Da gibt es Berufenere, die
Ihnen das auch auseinanderdividieren werden, wie das wirklich geht mit der
Drogentherapie, aber ich möchte gerne auf den Herrn Patientenanwalt eingehen
und auf seinen Bericht.
Ich habe ihn sehr aufmerksam
gelesen, habe ihn mehrfach gelesen und komme zu dem Schluss - und das ist
tatsächlich ein kritischer -, dass Sie auf wichtige Bereiche des
Gesundheitswesens, die beleuchtet werden sollten, nicht eingehen,
beziehungsweise sich darauf beschränken, deskriptiv zu bleiben. Und Ihre
Philosophie, die wir aus verschiedenen medialen Äußerungen Ihrerseits und aus
den Gesprächen, die wir auch im Gesundheitsausschuss immer wieder geführt
haben, kennen, zeigt sich auch hier, speziell auf Seite 35, wo Sie sagen,
dass die Wiener Patientenanwaltschaft in Beschwerdefällen in hohem Maße auf die
Kooperationsbereitschaft der Spitäler angewiesen ist, insbesondere auch bei
Entschädigungsfällen, und dass Sie sozusagen Sorge haben, dass es
Spannungssituationen gibt, die Sie - und das haben Sie auch immer wieder gesagt
- vermeiden wollen.
Ich kann dem schon etwas
abgewinnen, dass man sagt, man muss mit dem Vis-à-vis, mit dem Spitalserhalter,
eine Gesprächsbasis haben. Aber so, wie Sie Ihr Amt auffassen, drängt sich für
mich der Eindruck auf, dass Sie entweder auf der einen Seite einen
paternalistischen Zugang zu den Patienten und Patientinnen haben oder, - und
das ist der noch wesentlich kritischere Befund, den ich auf Einzelfälle und
Aussagen stütze - dass Sie im Zweifel den Patienten und Patientinnen gegenüber
die Position des Spitalerhalters ins Treffen führen, verteidigen oder
unterstützen, wo es keinen Anlass dazu gibt. Das halte ich für eine schlimme
Entwicklung, und das halte ich insbesondere für die Aufgabe, die Ihnen gestellt
ist, für keinen Zugang, der Ihrem Amt entspricht.
Sie zeigen zum Beispiel auf
Seite 36 - da geht es um die Haftungsfragen der Rechtsträger und die
Kritik des Rechnungshofes, wie mit Entschädigungsverfahren umgegangen wird -,
dass in den Wiener Spitälern die Stellungnahmen des Spitals den betroffenen
Patienten nicht zugemittelt wurden. Der Rechnungshof hat das kritisiert, und
man musste die Vorgangsweise ändern. Sie schreiben: Dazu ist festzuhalten, dass
die Zumittlung der Unterlagen mittlerweile geschieht, wenn keine
schwerwiegenden Gründe, etwa bei allfälligen psychischen Belastungen, dagegen
sprechen.
Das ist nun schon ein
Zugang, der höchst erklärungsbedürftig ist. Und wir haben im
Gesundheitsausschuss darüber gesprochen, weil ich ja auch da schon diesen
Einwand gebracht habe, und Sie haben Ihre Position dahin gehend begründet, dass
Sie gesagt haben, das tue dem Patienten oft nicht gut, wenn man ihm sagt, was
die Stellungnahme des Spitals ist. Und da hat Frau Kollegin Dr Laschan
gesagt - und sie ist keine Grüne
sondern eine Sozialdemokratin, aber sie ist Ärztin und weiß, was das heißt -
dass sich die Verhältnisse, die es im Spital jetzt Gott sei Dank gibt,
hinsichtlich der Autonomie und Selbstbestimmung der Patienten und Patientinnen
geändert haben, und dass man mit einer solchen Haltung, dem Patienten wichtige
Informationen vorzuenthalten, heute weder auf der Höhe der Zeit ist noch dass
man das rechtlich vertreten kann.
Also, ein Zitat wie, das tue
dem Patienten nicht gut, wenn er die Unterlagen, sprich, die Informationen,
bekommt, das kann man wohlmeinend vielleicht als paternalistisch, aber in der
Sache selbst im Sinne einer modernen Auffassung von Patienteninteresse, nur als
höchst kritikwürdig und als abzulehnen beurteilen.
In
den Einzelfällen, die Sie hier in Ihrem Bericht
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