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Landtag, 22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 59

 

die Pflegestufe 2 und 3, die, die am meisten vergeben ist, aber auch die Pflegestufe 1 ist betroffen. Das sind insgesamt 2 151 Kinder.

 

Pflegegeld für Kinder bis zum Alter von 15 Jahren wird ausschließlich über die Länder ausbezahlt. Bisher gab es außer in Wien keine Kinderärztinnen und Kinderärzte für die Begutachtung. Durch die Novelle des Pflegegeldgesetzes auf Bundesebene – auf Landesebene werden wir es heute hier beschließen – kommt es hier noch zu einer deutlichen Besserstellung für die Kinder. Das heißt, es wird die Situation, die wir in Wien schon haben, die in Wien aber jetzt auch verbessert wird, von den Bundesländern nachgezogen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 4. Zusatzfrage stellt Frau Abg Praniess-Kastner. – Bitte sehr.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sie haben gerade angesprochen, es liegt uns heute eine Novellierung des Pflegegeldgesetzes vor, die wir, denke ich, über Parteigrenzen hinweg sehr begrüßen. Es kommt sowohl für an Demenz erkrankte Personen als auch für Kinder mit schweren Behinderungen zur Verbesserung der Pflegegeldleistung.

 

Frau Stadträtin! Ein Wort zu den KinderärztInnen, die fehlen: Sie haben gesagt, Sie bemühen sich darum, dass es mehr KinderärztInnen gibt, die die Begutachtungen durchführen. Ich denke, das sollte eine vermehrte Anstrengung wert sein, weil es wirklich sehr, sehr wichtig ist. Darüber hinaus gebe ich zu bedenken, dass es vielleicht gerade im Sinne der verhaltensauffälligen Kinder sinnvoll wäre, multiprofessionelle Teams einzusetzen, weil sich KinderärztInnen, die nicht eine Zusatzausbildung in Psychotherapie haben oder Kinderpsychiater sind, die hier gar nicht einzusetzen sind, weil es da ohnehin zu wenige in Wien gibt, möglicherweise nicht so gut auskennen und da PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und so weiter beizuziehen wären.

 

Jetzt meine Frage: Wir hätten heute einen Antrag vorbereitet gehabt, dass auch Kinder mit Autismus Berücksichtigung in besserer Pflegegeldeinstufung finden. Wir ziehen den Antrag zurück, weil mir zur Kenntnis gelangt ist, dass die schweren Verhaltensauffälligkeiten, die im Gesetzestext beinhaltet sind, sehr wohl auch die Fälle der Kinder mit Autismus mit einbeziehen.

 

Meine ganz konkrete Frage an Sie ist: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Kinder mit Autismus auch dem Gesetzestext entsprechend richtig eingestuft werden?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Kollegin!

 

Selbstverständlich ja. Der Gesetzestext lautet hier – ich zitiere nur den zweiten Satz, was hier von Relevanz ist –: Es müssen zwei voneinander unabhängige schwere Funktionseinschränkungen vorliegen, und solche Funktionseinschränkungen sind insbesondere schwere Ausfälle im Sinnesbereich, schwere geistige Entwicklungsstörungen, schwere Verhaltensauffälligkeiten oder schwere körperliche Funktionseinschränkungen.

 

Und natürlich ist ein schwerer Autismus – Sie sind hier ja Expertin – unter diesem Gesetzestext zu subsumieren. Dafür gibt es dann die Begutachtung, um das festzulegen. Ein schwerer Autismus ist sicherlich eine Teilmenge dessen. Das ist dann im Rahmen der Beurteilung des Arztes oder der Ärztin festzulegen, wie hoch die Pflegegeldstufe diesbezüglich ist.

 

Ihr Vorschlag eines multiprofessionellen Teams oder dafür, andere Berufsgruppen hinzuzuziehen, ist durchaus begrüßenswert. Ich verstehe das so, sich zu überlegen, ob man nicht Pflegegeldbegutachtungen generell für unterschiedliche kompetente Berufsgruppen öffnen soll. Was ich realistisch nicht sehe, ist, dass man sagt: Wir machen jetzt immer Teams mit vier Personen, die die Begutachtungen machen. Aber in die Richtung, das für diplomiertes Krankenpflegepersonal oder auch für diplomiertes Behindertenbetreuungspersonal zu öffnen, kann ich mir persönlich durchaus die Diskussion vorstellen.

 

Ich möchte nur nicht sagen, dass das knapp vor dem Durchbruch ist, denn da stehe ich ziemlich alleine da. Die Ärzte sind stark dagegen. Es hat sich auch noch keine Bewegung in die Richtung entwickelt. Ich glaube, dass es gut wäre, weil wir es beschleunigen könnten, und weil die Qualität nicht minder wäre.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die fünfte und letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Abg Mag Ebinger. Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Ich nehme positiv zur Kenntnis, dass eine gewisse positive Entwicklung in die richtige Richtung geht, was Hausbesuche betrifft: 29 Prozent der Fälle, im Gegensatz zu dem, was im Rechnungshofbericht steht, wo das noch nicht der Fall war.

 

Der Rechnungshof kritisiert letztendlich auch die Dauer. Sie haben schon erklärt, dass es ein Problem mit den Vertrauensärzten gibt, ob da genügend da sind. Das verstehe ich alles. Er kritisiert die Dauer speziell bei Kindern und Jugendlichen. Von der Antragstellung bis zu dem Zeitpunkt, wo überhaupt einmal ein Vertrauensarzt kommt, vergehen schon einmal Monate. Der Rechnungshof sieht als angemessen vor, dass von der Antragstellung bis zur Erteilung oder Nicht-Erteilung eines Pflegegeldes drei Monate vergehen. Beim Bund, wo das auch sicher massiv verbesserungswürdig ist, sind 26 Prozent der Fälle nicht in den drei Monaten abgehandelt. In Wien sind es 72 Prozent laut Stand des Rechnungshofes.

 

Meine Frage ist: Gibt es hier auch Entwicklungen in eine bessere Richtung?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Die Antwort ist kurz gesagt: Ja. Länger gesagt: Auch da sind wir noch nicht am Ziel, aber ich teile die Meinung des Rechnungshofes, dass es das Ziel sein muss, in drei Monaten so etwas abzuhandeln. Das ist auch der Grund des Qualitätszirkels gemeinsam mit der MA 2, die einen Teil abwickelt, und den Wiener Stadtwerken, die einen Teil abhandeln. Ich bin frohen Mutes, dass wir das erreichen werden, wenn wir auch noch nicht am Ziel sind, und dass

 

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