Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 59
die Pflegestufe 2 und 3, die, die am meisten vergeben ist, aber auch die Pflegestufe 1 ist betroffen. Das sind insgesamt 2 151 Kinder.
Pflegegeld für Kinder bis
zum Alter von 15 Jahren wird ausschließlich über die Länder ausbezahlt.
Bisher gab es außer in Wien keine Kinderärztinnen und Kinderärzte für die
Begutachtung. Durch die Novelle des Pflegegeldgesetzes auf Bundesebene – auf Landesebene werden
wir es heute hier beschließen – kommt es hier noch zu einer deutlichen
Besserstellung für die Kinder. Das heißt, es wird die Situation, die wir in
Wien schon haben, die in Wien aber jetzt auch verbessert wird, von den
Bundesländern nachgezogen.
Präsident Heinz Hufnagl:
Die 4. Zusatzfrage
stellt Frau Abg Praniess-Kastner. – Bitte sehr.
Abg Karin Praniess-Kastner
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Sie
haben gerade angesprochen, es liegt uns heute eine Novellierung des
Pflegegeldgesetzes vor, die wir, denke ich, über Parteigrenzen hinweg sehr
begrüßen. Es kommt sowohl für an Demenz erkrankte Personen als auch für Kinder
mit schweren Behinderungen zur Verbesserung der Pflegegeldleistung.
Frau Stadträtin! Ein Wort
zu den KinderärztInnen, die fehlen: Sie haben gesagt, Sie bemühen sich darum,
dass es mehr KinderärztInnen gibt, die die Begutachtungen durchführen. Ich
denke, das sollte eine vermehrte Anstrengung wert sein, weil es wirklich sehr,
sehr wichtig ist. Darüber hinaus gebe ich zu bedenken, dass es vielleicht
gerade im Sinne der verhaltensauffälligen Kinder sinnvoll wäre,
multiprofessionelle Teams einzusetzen, weil sich KinderärztInnen, die nicht
eine Zusatzausbildung in Psychotherapie haben oder Kinderpsychiater sind, die
hier gar nicht einzusetzen sind, weil es da ohnehin zu wenige in Wien gibt,
möglicherweise nicht so gut auskennen und da PsychologInnen,
SozialarbeiterInnen und so weiter beizuziehen wären.
Jetzt meine Frage: Wir
hätten heute einen Antrag vorbereitet gehabt, dass auch Kinder mit Autismus
Berücksichtigung in besserer Pflegegeldeinstufung finden. Wir ziehen den Antrag
zurück, weil mir zur Kenntnis gelangt ist, dass die schweren Verhaltensauffälligkeiten,
die im Gesetzestext beinhaltet sind, sehr wohl auch die Fälle der Kinder mit
Autismus mit einbeziehen.
Meine ganz konkrete Frage
an Sie ist: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Kinder mit Autismus auch dem
Gesetzestext entsprechend richtig eingestuft werden?
Präsident Heinz Hufnagl:
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja
Wehsely: Frau Kollegin!
Selbstverständlich
ja. Der Gesetzestext lautet hier – ich zitiere nur den zweiten Satz, was hier von
Relevanz ist –: Es müssen zwei voneinander unabhängige schwere
Funktionseinschränkungen vorliegen, und solche Funktionseinschränkungen sind
insbesondere schwere Ausfälle im Sinnesbereich, schwere geistige
Entwicklungsstörungen, schwere Verhaltensauffälligkeiten oder schwere
körperliche Funktionseinschränkungen.
Und natürlich ist ein
schwerer Autismus – Sie sind hier ja Expertin – unter diesem Gesetzestext zu
subsumieren. Dafür gibt es dann die Begutachtung, um das festzulegen. Ein
schwerer Autismus ist sicherlich eine Teilmenge dessen. Das ist dann im Rahmen
der Beurteilung des Arztes oder der Ärztin festzulegen, wie hoch die
Pflegegeldstufe diesbezüglich ist.
Ihr Vorschlag eines multiprofessionellen Teams oder
dafür, andere Berufsgruppen hinzuzuziehen, ist durchaus begrüßenswert. Ich
verstehe das so, sich zu überlegen, ob man nicht Pflegegeldbegutachtungen
generell für unterschiedliche kompetente Berufsgruppen öffnen soll. Was ich
realistisch nicht sehe, ist, dass man sagt: Wir machen jetzt immer Teams mit
vier Personen, die die Begutachtungen machen. Aber in die Richtung, das für
diplomiertes Krankenpflegepersonal oder auch für diplomiertes
Behindertenbetreuungspersonal zu öffnen, kann ich mir persönlich durchaus die
Diskussion vorstellen.
Ich möchte nur nicht sagen, dass das knapp vor dem
Durchbruch ist, denn da stehe ich ziemlich alleine da. Die Ärzte sind stark
dagegen. Es hat sich auch noch keine Bewegung in die Richtung entwickelt. Ich
glaube, dass es gut wäre, weil wir es beschleunigen könnten, und weil die
Qualität nicht minder wäre.
Präsident Heinz Hufnagl: Die fünfte und
letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Abg Mag Ebinger. Herr Abgeordneter, Sie
sind am Wort.
Abg Mag Gerald Ebinger
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Ich
nehme positiv zur Kenntnis, dass eine gewisse positive Entwicklung in die
richtige Richtung geht, was Hausbesuche betrifft: 29 Prozent der Fälle, im
Gegensatz zu dem, was im Rechnungshofbericht steht, wo das noch nicht der Fall
war.
Der Rechnungshof kritisiert letztendlich auch die
Dauer. Sie haben schon erklärt, dass es ein Problem mit den Vertrauensärzten
gibt, ob da genügend da sind. Das verstehe ich alles. Er kritisiert die Dauer
speziell bei Kindern und Jugendlichen. Von der Antragstellung bis zu dem
Zeitpunkt, wo überhaupt einmal ein Vertrauensarzt kommt, vergehen schon einmal
Monate. Der Rechnungshof sieht als angemessen vor, dass von der Antragstellung
bis zur Erteilung oder Nicht-Erteilung eines Pflegegeldes drei Monate vergehen.
Beim Bund, wo das auch sicher massiv verbesserungswürdig ist, sind
26 Prozent der Fälle nicht in den drei Monaten abgehandelt. In Wien sind
es 72 Prozent laut Stand des Rechnungshofes.
Meine Frage ist: Gibt es hier auch Entwicklungen in
eine bessere Richtung?
Präsident Heinz Hufnagl: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Die Antwort ist kurz
gesagt: Ja. Länger gesagt: Auch da sind wir noch nicht am Ziel, aber ich teile
die Meinung des Rechnungshofes, dass es das Ziel sein muss, in drei Monaten so
etwas abzuhandeln. Das ist auch der Grund des Qualitätszirkels gemeinsam mit
der MA 2, die einen Teil abwickelt, und den Wiener Stadtwerken, die einen
Teil abhandeln. Ich bin frohen Mutes, dass wir das erreichen werden, wenn wir
auch noch nicht am Ziel sind, und dass
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