Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 47
bleibt dann aber auch mehr Zeit in dieser halben Stunde für ein Gespräch, das eben auch in einer sehr guten Atmosphäre durchgeführt werden soll.
Ab Jänner 2009 wird auch mehr Personal zur Verfügung
stehen – derzeit sind bereits die Gespräche für die Aufnahme im Gange –, sodass
wir zuversichtlich sein können, dass jene Teile, die noch verbesserungswürdig
sind, in Zukunft auch verbessert werden.
Im Bereich der Mietbeihilfe, die Frau Kollegin
Praniess-Kastner angesprochen hat, ist es auch so, dass das natürlich eine
Nachberechnung ist. Diese Nachberechnungen entstehen dadurch, dass neue
Mietenvorschreibungen kommen durch Betriebskostenabrechnungen oder
Mietenveränderungen. Diese Nachberechnungen nehmen dann eine gewisse Zeit in
Anspruch, aber auch da wird es durch die EDV-mäßige Erfassung zu Verbesserungen
kommen.
Weiters wurde noch der barrierefreie Zugang in den
Spitälern und in den Amtshäusern angesprochen. Es ist für uns natürlich auch
ein sehr, sehr großes Anliegen, dass das so rasch wie möglich durchgeführt
wird. Die einzelnen Spitäler und einzelnen Häuser sind da auch sehr bemüht. Wir
kennen aber alle unsere Einrichtungen, von denen manche über hundert Jahre alt
sind, sodass es nicht ganz so einfach möglich ist, sofort eine Umrüstung
vorzunehmen. Es wird aber in allen kollegialen Führungen darauf Rücksicht
genommen, und diese Verbesserungsmaßnahmen werden in die Zielpläne eingebracht.
Zur Bescheiderstellung für die Pflegegeldeinstufung
möchte ich noch sagen, dass die MA 40 für die Bescheiderstellung nur fünf
Tage benötigt. Das ist auch nachgewiesen und dokumentiert. Leider kommt es bei
Beantragung einer Pflegegeldeinstufung immer wieder auch zum unvollständigen
Vorliegen von Dokumenten oder es fehlt der Befund des Arztes, sodass dann auch
eine längere Wartezeit in Bezug auf die amtsärztliche Begutachtung zustande
kommt. Wir sind jedoch bemüht, diese Einstufungen so rasch wie möglich durchzuführen.
In Bezug auf das Pensionistenwohnheim möchte ich nur
noch mitteilen, dass der Neubau und die Veränderungen ein einstimmiger
Beschluss im Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser war, der von allen
Parteien gefasst wurde, und dass es bei solchen Neubauten oder Umbauten immer
wieder auch zu individuellen Lösungen kommen muss. Es ist aber so, dass mit
jedem Klienten und jeder Klientin, die ein Ansuchen aufleben lässt, dass sie in
ein Wohnhaus einziehen möchte, individuelle Lösungen gefunden werden, weil es
natürlich auch von der Möglichkeit des Einzuges abhängt, ob in kurzfristiger
Zeit ein Appartement frei wird oder nicht. Wir haben aber Sozialarbeiterinnen
in der Direktion in der Seegasse, die bei einem Auflebenlassen eines Antrages
sofort die Gespräche aufnehmen und nach individuellen Lösungen suchen.
Abschließend möchte ich mich ganz herzlich bei der
Volksanwaltschaft und bei der Frau Volksanwältin bedanken für die gute
Dokumentation auch der Einzelfälle, denn Einzelfälle helfen uns, daraus zu
lernen und für alle Bürgerinnen und Bürger eine Verbesserung herbeizuführen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. – Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Jung. Ich erteile es ihm.
Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau
Präsidentin! Frau Volksanwältin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich kurz
halten, obwohl das Thema, das angesprochen wird, für die Betroffenen ein sehr
wichtiges ist.
Es handelt sich hier um die Adoption von Kindern aus
dem Ausland. Da sind in letzter Zeit einige sehr tragische Vorkommnisse bekannt
geworden, die teilweise zumindest dubiose Praktiken und manchmal sogar
kriminelle Praktiken in diesem Zusammenhang aufgezeigt haben.
Uns geht es darum, vor allem
für die betroffenen Kinder, die man nicht hin- und herverschieben kann, eine
ordentliche rechtliche Regelung herbeizuführen, denn die gegenwärtige ist im
europäischen Rahmen unzureichend. In diesem Zusammenhang bringe ich den
Beschlussantrag der Abgen Gudenus und Jung betreffend staatliche Organisation
der Adoption ein.
„Der Landtag möge beschließen: Das zuständige
Mitglied der Landesregierung für Bildung, Jugend, Information und Sport wird
aufgefordert, jene rechtlichen Voraussetzungen zu initiieren, damit die
Adoption von Kindern aus EU-Ländern ausschließlich durch die staatlichen
Stellen durchgeführt, erleichtert und beschleunigt werden kann, wobei
sichergestellt sein muss, dass das Instrumentarium der Adoption weder für
Zwecke des Kinderhandels noch der Entführung missbraucht wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung beantragt.“
– Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster zu Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn. Ich erteile ihm das Wort.
StR David Ellensohn:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ich möchte mich nur mit dem Kapitel Sozialhilfe
beschäftigen und dabei auf zwei Punkte hinweisen, nämlich auf falsche Auskünfte
zum einen und den Umgang mit Sozialhilfewerbern und -werberinnen zum anderen.
Da gibt es mehrere Punkte, die vorkommen im Bericht
des Herrn Dr Peter Kostelka über falsche Auskünfte, das inkludiert die
Einstellung der Sozialhilfe wegen Nichtabmeldung eines Nebenwohnsitzes. – Das
war falsch, denn es ist nicht notwendig, den Nebenwohnsitz abzumelden.
Noch einmal eine falsche Auskunft wegen Scheidung.
Also Weiterbezug der Sozialhilfe nur dann, wenn eine Scheidung erfolgt. –
Falsche Auskunft. War nicht notwendig.
Dann das Versagen der Sozialhilfe wegen eines
Eintrags in ein Firmenbuch. – Falsche Auskunft. Ein Firmenbucheintrag spielt
keine Rolle bei der Erteilung der Sozialhilfe.
Das sind nicht alle Fälle, das
sind einmal drei exemplarische Fälle, die hier als drei Einzelfälle stehen, und
die Frau Klicka hat in ihrer Wortmeldung gemeint, man
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