«  1  »

 

Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 47

 

bleibt dann aber auch mehr Zeit in dieser halben Stunde für ein Gespräch, das eben auch in einer sehr guten Atmosphäre durchgeführt werden soll.

 

Ab Jänner 2009 wird auch mehr Personal zur Verfügung stehen – derzeit sind bereits die Gespräche für die Aufnahme im Gange –, sodass wir zuversichtlich sein können, dass jene Teile, die noch verbesserungswürdig sind, in Zukunft auch verbessert werden.

 

Im Bereich der Mietbeihilfe, die Frau Kollegin Praniess-Kastner angesprochen hat, ist es auch so, dass das natürlich eine Nachberechnung ist. Diese Nachberechnungen entstehen dadurch, dass neue Mietenvorschreibungen kommen durch Betriebskostenabrechnungen oder Mietenveränderungen. Diese Nachberechnungen nehmen dann eine gewisse Zeit in Anspruch, aber auch da wird es durch die EDV-mäßige Erfassung zu Verbesserungen kommen.

 

Weiters wurde noch der barrierefreie Zugang in den Spitälern und in den Amtshäusern angesprochen. Es ist für uns natürlich auch ein sehr, sehr großes Anliegen, dass das so rasch wie möglich durchgeführt wird. Die einzelnen Spitäler und einzelnen Häuser sind da auch sehr bemüht. Wir kennen aber alle unsere Einrichtungen, von denen manche über hundert Jahre alt sind, sodass es nicht ganz so einfach möglich ist, sofort eine Umrüstung vorzunehmen. Es wird aber in allen kollegialen Führungen darauf Rücksicht genommen, und diese Verbesserungsmaßnahmen werden in die Zielpläne eingebracht.

 

Zur Bescheiderstellung für die Pflegegeldeinstufung möchte ich noch sagen, dass die MA 40 für die Bescheiderstellung nur fünf Tage benötigt. Das ist auch nachgewiesen und dokumentiert. Leider kommt es bei Beantragung einer Pflegegeldeinstufung immer wieder auch zum unvollständigen Vorliegen von Dokumenten oder es fehlt der Befund des Arztes, sodass dann auch eine längere Wartezeit in Bezug auf die amtsärztliche Begutachtung zustande kommt. Wir sind jedoch bemüht, diese Einstufungen so rasch wie möglich durchzuführen.

 

In Bezug auf das Pensionistenwohnheim möchte ich nur noch mitteilen, dass der Neubau und die Veränderungen ein einstimmiger Beschluss im Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser war, der von allen Parteien gefasst wurde, und dass es bei solchen Neubauten oder Umbauten immer wieder auch zu individuellen Lösungen kommen muss. Es ist aber so, dass mit jedem Klienten und jeder Klientin, die ein Ansuchen aufleben lässt, dass sie in ein Wohnhaus einziehen möchte, individuelle Lösungen gefunden werden, weil es natürlich auch von der Möglichkeit des Einzuges abhängt, ob in kurzfristiger Zeit ein Appartement frei wird oder nicht. Wir haben aber Sozialarbeiterinnen in der Direktion in der Seegasse, die bei einem Auflebenlassen eines Antrages sofort die Gespräche aufnehmen und nach individuellen Lösungen suchen.

 

Abschließend möchte ich mich ganz herzlich bei der Volksanwaltschaft und bei der Frau Volksanwältin bedanken für die gute Dokumentation auch der Einzelfälle, denn Einzelfälle helfen uns, daraus zu lernen und für alle Bürgerinnen und Bürger eine Verbesserung herbeizuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Jung. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich kurz halten, obwohl das Thema, das angesprochen wird, für die Betroffenen ein sehr wichtiges ist.

 

Es handelt sich hier um die Adoption von Kindern aus dem Ausland. Da sind in letzter Zeit einige sehr tragische Vorkommnisse bekannt geworden, die teilweise zumindest dubiose Praktiken und manchmal sogar kriminelle Praktiken in diesem Zusammenhang aufgezeigt haben.

 

Uns geht es darum, vor allem für die betroffenen Kinder, die man nicht hin- und herverschieben kann, eine ordentliche rechtliche Regelung herbeizuführen, denn die gegenwärtige ist im europäischen Rahmen unzureichend. In diesem Zusammenhang bringe ich den Beschlussantrag der Abgen Gudenus und Jung betreffend staatliche Organisation der Adoption ein.

 

„Der Landtag möge beschließen: Das zuständige Mitglied der Landesregierung für Bildung, Jugend, Information und Sport wird aufgefordert, jene rechtlichen Voraussetzungen zu initiieren, damit die Adoption von Kindern aus EU-Ländern ausschließlich durch die staatlichen Stellen durchgeführt, erleichtert und beschleunigt werden kann, wobei sichergestellt sein muss, dass das Instrumentarium der Adoption weder für Zwecke des Kinderhandels noch der Entführung missbraucht wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung beantragt.“ – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn. Ich erteile ihm das Wort.

 

StR David Ellensohn: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte mich nur mit dem Kapitel Sozialhilfe beschäftigen und dabei auf zwei Punkte hinweisen, nämlich auf falsche Auskünfte zum einen und den Umgang mit Sozialhilfewerbern und -werberinnen zum anderen.

 

Da gibt es mehrere Punkte, die vorkommen im Bericht des Herrn Dr Peter Kostelka über falsche Auskünfte, das inkludiert die Einstellung der Sozialhilfe wegen Nichtabmeldung eines Nebenwohnsitzes. – Das war falsch, denn es ist nicht notwendig, den Nebenwohnsitz abzumelden.

 

Noch einmal eine falsche Auskunft wegen Scheidung. Also Weiterbezug der Sozialhilfe nur dann, wenn eine Scheidung erfolgt. – Falsche Auskunft. War nicht notwendig.

 

Dann das Versagen der Sozialhilfe wegen eines Eintrags in ein Firmenbuch. – Falsche Auskunft. Ein Firmenbucheintrag spielt keine Rolle bei der Erteilung der Sozialhilfe.

 

Das sind nicht alle Fälle, das sind einmal drei exemplarische Fälle, die hier als drei Einzelfälle stehen, und die Frau Klicka hat in ihrer Wortmeldung gemeint, man

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular