Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 47
Gesamtverfahrensdauer lag gemäß der jeweils zur Verfügung stehenden Auswertung in der MA 15 bei 152 Tagen, außerdem würde bei über einem Viertel der Anträge die Erledigung länger als ein halbes Jahr dauern." Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist für Betroffene schlichtweg untragbar.
Die Volksanwaltschaft bringt es in ihrem Bericht auf
den Punkt: „Eine überlange Verfahrensdauer führt somit wesensmäßig dazu, dass
pflegebedürftige Menschen, die über keine finanziellen Reserven verfügen, in
eine finanzielle Notlage gedrängt werden oder mangels finanzieller Ressourcen
auf die Inanspruchnahme dringend benötigter gesundheitsrelevanter Leistungen
sogar zeitweise verzichten müssen, was die Gefahr einer – Klammer: weiteren -
Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes oder ihrer Verwahrlosung in sich
birgt."
Wie wenig die Gemeinde Wien in der Lage ist, sich in
die Lage mancher pflegebedürftiger oder behinderter Menschen zu versetzen,
zeigt auch der Rechnungshofbericht, der kritisiert, dass Eltern zum Teil
schwerstbehinderter Kinder die Außenstelle zur medizinischen Untersuchung im
20. Bezirk besuchen müssen. Hausbesuche gibt es hier nicht.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer Bereich, den wir
auch seit Langem, und zwar alle Oppositionsparteien gemeinsam, angesprochen
haben, ist das leidige Thema der Auslagerungen in dieser Stadt. Dadurch, dass
die Gemeinde immer mehr in den Fonds oder in sonstige Unternehmen auslagert,
die dann nicht der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft im direkten Weg
unterliegen, kann es zu entsprechenden Defiziten kommen. Das möchte ich an
dieser Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch einmal ausdrücklich
erwähnen.
Ich erneuere daher unsere Forderungen, auch wenn es
offenkundig auf Basis einer nicht wirklich sicheren Rechtslage funktionieren
würde, dass man die gesetzliche Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft für den
Bereich des Fonds Soziales Wien verankert, sodass man wirklich alles tut, dass
die Volksanwaltschaft nicht auf den angesprochenen Goodwill angewiesen ist,
sondern hier auf gesetzlicher Basis agieren kann.
Meine Damen und Herren! Ich komme damit auch schon
zum Ende. Wir werden den Bericht der Volksanwaltschaft selbstverständlich zur
Kenntnis nehmen. Ich hoffe, die Stadtregierung hat ihn sehr aufmerksam gelesen
und nimmt diesen Bericht als Auftrag und sieht ihn als Arbeitsprogramm an für
die kommende und nächste Legislaturperiode.
Herzlichen Dank noch einmal den anwesenden
Volksanwältinnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.
Bevor ich Frau Abg Klicka das Wort gebe, darf ich
mich noch von Frau Volksanwältin Stoisits verabschieden. Sie muss leider wieder
weg, aber ich denke, sie hat doch einen Eindruck von unserer Debatte hier
mitgenommen, und ich wünsche ihr auch weiterhin alles, alles Gute. (Allgemeiner Beifall.)
Frau Abg Klicka.
Abg Marianne Klicka
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Danke vielmals. – Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Volksanwältinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Der Bericht der Volksanwaltschaft gibt uns natürlich
als Stadt und als Politiker und natürlich auch für die Mitarbeiter wieder
einige Empfehlungen, vor allem, wenn es in Richtung Sozialhilfebezieher geht,
welche Maßnahmen noch verbesserungswürdig wären.
Auf der anderen Seite können wir feststellen, dass es
keine große Zahl von Missständen gibt, denn man muss ja auch die Relationen
beachten. Unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Stadt Wien bearbeiten im Jahr 90 000 Fälle von
Sozialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebeziehern. Jene unglücklichen Fälle,
die dann hier von der Volksanwaltschaft auch aufgezeigt werden und wo es
Probleme gab, sind an zwei Händen abzuzählen. Das heißt, die Relation jener
Klientinnen und Klienten, die zufrieden sind mit der Arbeit im Magistrat der
Stadt Wien, ist sehr, sehr groß, und wir sind stolz darauf als Stadt Wien,
unseren Bürgerinnen und Bürgern, die einer Hilfe und Unterstützung bedürfen,
diese auch gewähren zu können.
Die Unterstützung von so
vielen Menschen erfordert natürlich auch Personal und gut funktionierende
Abläufe. Deshalb wurde vor einigen Jahren in den Sozialzentren und
Sozialreferaten schon ein Terminsystem eingeführt, um die Wartezeit für die
Kundinnen und Kunden zu verkürzen und um ohne Druck im Hinblick auf andere
wartende Personen, die dann schon angestellt sind, die Gespräche durchführen zu
können.
Bei den Fällen, die die Volksanwaltschaft aufgezeigt
hat, ist es auch immer wieder zur Verzögerung gekommen, weil die Klienten
selbst ihre Termine nicht in Anspruch genommen haben, weshalb es zu zwei oder
drei Ersatzterminen kommen musste, um endlich diesen Fall auch bewältigen und
abschließen zu können. Diese Notfallstermine und Ersatztermine werden auch
umgehend vergeben, um den Lebensunterhalt der Antragsteller sichern zu können.
Es ist auch so, dass eine einheitliche
Auskunftserteilung und die Richtlinien bereits in den Informationsblättern
niedergeschrieben sind, genauso wie die Richtlinien für die Bescheiderstellung
und die Beeinspruchung.
Viele Vorschläge sind umgesetzt,
viele sind noch in Bearbeitung, um zur Verkürzung der Verfahrensdauer zu
kommen. So werden in der MA 40 derzeit sämtliche Arbeitsprozesse durchforstet,
überarbeitet und optimiert, und die EDV-mäßige Erfassung, um eine schriftliche
Bescheiderstellung auch umsetzen zu können, ist derzeit im Gange. Die Tests
dafür laufen bereits in einzelnen Zentren, und ab dem 1. Jänner 2009
werden alle Zentren am Netz sein. Dies bedeutet nicht nur eine Erleichterung
für die Referentinnen und Referenten, weil eben einzelne Arbeitsschritte
automatisiert durch die EDV durchgeführt werden, sondern es bedeutet auch viele
Vorteile für die Kundinnen und Kunden. Einerseits verkürzt es die Wartezeit,
weil diese Bescheide automatisiert sehr schnell ausgedruckt werden können, auf
der anderen Seite
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