Landtag,
20. Sitzung vom 04.09.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 43
Energiesparmaßnahmen
durchführen können. Er ist derjenige, der auf Bundesebene die entsprechenden
Förderungen für umweltfreundliche Heizungen wie Pelletsheizungen und
Holzschnitzelheizungen durchgesetzt hat, Herr Kollege Margulies! Sie wollen die
Dinge einseitig darstellen, und da sind wir nicht auf Ihrer Seite! (Beifall
bei der ÖVP. – Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Mit Umweltpolitik hat die
ÖVP nichts am Hut!)
Meine Damen und Herren!
Herr Kollege Margulies! Wenn Sie glauben, dass Umweltpolitik nur über eine
Grünpartei erreichbar ist, dann sage ich Ihnen, dass das die ganze
Öffentlichkeit und die ganze Welt schon lange nicht mehr glaubt! Welche Anträge
haben Sie in den vergangenen 20 Jahren denn hier dazu eingebracht? Eine
Erhöhung der Vermögenssteuer ist das Einzige, was Ihnen dazu einfällt, dass
Ihre Umweltideen auch finanzierbar sind! Herr Kollege Margulies! So einfach ist
das nicht! Es gehört mehr dazu, als reich gegen nicht reich und die Leute
insgesamt gegeneinander auszuspielen! Die Zeiten sind lange vorbei, in denen
Sie behauptet haben, dass Umweltschutz Ihr alleiniges Anliegen ist! Herr
Kollege Margulies! Noch bevor Sie grün waren, hat Erhard Busek das bereits hier
im Wiener Rathaus eingebracht! Da waren Sie noch lange nicht da! (Beifall
bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den GRÜNEN.)
Um nun wieder auf den
Anlass unserer heutigen Sitzung zurückzukommen: Kollege Oxonitsch hat im Zusammenhang mit dem Valorisierungsgesetz davon gesprochen, dass das mit einer
Gebührensituation auf Bundesebene vergleichbar wäre. – Meine Damen und
Herren! Das möchte ich schon sehr, sehr deutlich auseinanderhalten! Die
Gebührenautomatik, die hier auf Landesebene nur von einer Partei beschlossen
wurde, nämlich nur von der SPÖ, gibt es auf Bundesebene nicht! Dort gibt es
nämlich nur eine Ermächtigung für eine Verordnung, die jedes Jahr aufs Neue zu
erlassen ist, während die Erhöhungen in Wien automatisch vor sich gehen.
Lassen wir die Kirche im
Dorf! Sie müssen eine extra Aufhebung dazu durchführen, auf Bundesebene brauchen
wir hingegen keine Aufhebung vorzunehmen, weil wir keine automatische Erhöhung
haben. Das ist der Unterschied zwischen Wien und dem Bund, wo der
Finanzminister von der ÖVP gestellt wird! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren!
Wie Sie es mit den Gebührenerhöhungen halten, zeigt sich zum Beispiel im
Finanzausschuss: Morgen wollen Sie dort dem Antrag der ÖVP-Abgeordneten Roman
Stiftner, Franz Ferdinand Wolf und Fritz Aichinger zur Aufhebung dieses
Valorisierungsgesetzes wiederum nicht nähertreten, und zwar mit dem Argument,
dass es einfach notwendig ist, die Gebühren in dieser Stadt zu erhöhen. Sie
begründen das damit, dass das ein Bereich der Daseinsvorsorge ist und Sie daher
auch höhere Gebühren einheben müssen. Meine Damen und Herren! Damit pflanzen
Sie die Öffentlichkeit! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren!
Ich komme nun zu einer großen Anzahl von Anträgen, anhand welcher Sie die
Maßnahmen, die Sie in den vergangenen Monaten und im letzten Jahr beschlossen
haben, wieder rückgängig machen könnten. Sie haben nun die Möglichkeit, davon
Abstand zu nehmen und die Unsozialität Ihrer Politik zu beenden.
Der erste Antrag betrifft
die Aufhebung des Wiener Valorisierungsgesetzes. Er wurde von Franz Ferdinand
Wolf schon ausdrücklich dargelegt und wird jetzt von mir nur mehr offiziell
eingebracht.
Ich werde Ihnen die
Anträge dann alle auf einmal geben.
Der zweite Antrag betrifft
die Erhöhung der Sozialhilferichtsätze. Ich lese Ihnen die Formulierung vor, die
die Abgen Praniess-Kastner, Ingrid Korosec und meine Wenigkeit dafür gewählt
haben: Es geht um „eine Anhebung der Wiener Sozialhilferichtsätze um einen
deutlich höheren Prozentsatz als die gegenwärtig hohe Inflationsrate“.
Meine Damen und Herren!
Das unterscheidet unseren Antrag sehr stark von dem Antrag der SPÖ, die einfach
nur schreibt, dass sie erhöhen möchte. Und ich betonte hier nochmals, was auch
Franz Ferdinand Wolf hier schon deutlich dargelegt hat, wie oft nämlich die SPÖ
in der Vergangenheit Anträge unserer Ingrid Korosec und unserer Karin
Praniess-Kastner schon abgelehnt hat. – Das ist unser zweiter Antrag.
Der dritte Antrag betrifft
eine Erhöhung des Heizkostenzuschusses. Auch diesen haben Sie in den
vergangenen Jahren immer wieder abgelehnt, zuletzt erst im Juni. Wir haben im
Juni bereits die Erhöhung des Heizkostenzuschusses auf 250 EUR beantragt,
und wir stellen diesen Antrag jetzt nochmals. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen,
könnten wir nunmehr eine wirklich inflationsausgleichende Maßnahme setzen. Mit
diesem Antrag könnten wir auch mit den anderen Bundesländern gleichziehen, und
wir müssten nicht wieder eine Aufforderung an den Bund richten. Wir sind aber
froh, dass unser Druck zumindest einmal so weit geführt hat, dass Sie jetzt
schon ein bisschen bereit sind, etwas zu verbessern. Es ist aber trotzdem noch
zu wenig. (Beifall bei der ÖVP.)
Der vierte Antrag, den ich
einbringe, betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.
Auch diesbezüglich könnten Sie mit uns gemeinsam eine Entlastung für viele
Familien in diesem Land bewirken, wenn Sie in der nächsten Nationalratssitzung
mit uns die Möglichkeit der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
beschließen, damit wir in die Zukunft unserer Kinder entsprechend
investieren können.
Beim fünften Antrag geht es um die gebührenbefreiten
Kindergärten: In diesem Antrag unserer Abgen Monika Riha, Ines Anger-Koch,
Karin Praniess-Kastner, Sirvan Ekici und Barbara Feldmann verlangen wir die
schrittweise Einführung eines von sämtlichen Gebühren befreiten Kindergartens
für alle Drei- bis Sechsjährigen.
Der sechste Antrag betrifft die Rücknahme der letzten
Bädereintrittspreiserhöhung. Ich bitte Sie, auch diesem zuzustimmen und damit
im Herbst auch eine weitere Evaluierung des Bäderbereichs zu ermöglichen.
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