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Landtag, 20. Sitzung vom 04.09.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 43

 

Energiesparmaßnahmen durchführen können. Er ist derjenige, der auf Bundesebene die entsprechenden Förderungen für umweltfreundliche Heizungen wie Pelletsheizungen und Holzschnitzelheizungen durchgesetzt hat, Herr Kollege Margulies! Sie wollen die Dinge einseitig darstellen, und da sind wir nicht auf Ihrer Seite! (Beifall bei der ÖVP. – Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Mit Umweltpolitik hat die ÖVP nichts am Hut!)

 

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Margulies! Wenn Sie glauben, dass Umweltpolitik nur über eine Grünpartei erreichbar ist, dann sage ich Ihnen, dass das die ganze Öffentlichkeit und die ganze Welt schon lange nicht mehr glaubt! Welche Anträge haben Sie in den vergangenen 20 Jahren denn hier dazu eingebracht? Eine Erhöhung der Vermögenssteuer ist das Einzige, was Ihnen dazu einfällt, dass Ihre Umweltideen auch finanzierbar sind! Herr Kollege Margulies! So einfach ist das nicht! Es gehört mehr dazu, als reich gegen nicht reich und die Leute insgesamt gegeneinander auszuspielen! Die Zeiten sind lange vorbei, in denen Sie behauptet haben, dass Umweltschutz Ihr alleiniges Anliegen ist! Herr Kollege Margulies! Noch bevor Sie grün waren, hat Erhard Busek das bereits hier im Wiener Rathaus eingebracht! Da waren Sie noch lange nicht da! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den GRÜNEN.)

 

Um nun wieder auf den Anlass unserer heutigen Sitzung zurückzukommen: Kollege Oxonitsch hat im Zusammenhang mit dem Valorisierungsgesetz davon gesprochen, dass das mit einer Gebührensituation auf Bundesebene vergleichbar wäre. – Meine Damen und Herren! Das möchte ich schon sehr, sehr deutlich auseinanderhalten! Die Gebührenautomatik, die hier auf Landesebene nur von einer Partei beschlossen wurde, nämlich nur von der SPÖ, gibt es auf Bundesebene nicht! Dort gibt es nämlich nur eine Ermächtigung für eine Verordnung, die jedes Jahr aufs Neue zu erlassen ist, während die Erhöhungen in Wien automatisch vor sich gehen.

 

Lassen wir die Kirche im Dorf! Sie müssen eine extra Aufhebung dazu durchführen, auf Bundesebene brauchen wir hingegen keine Aufhebung vorzunehmen, weil wir keine automatische Erhöhung haben. Das ist der Unterschied zwischen Wien und dem Bund, wo der Finanzminister von der ÖVP gestellt wird! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren! Wie Sie es mit den Gebührenerhöhungen halten, zeigt sich zum Beispiel im Finanzausschuss: Morgen wollen Sie dort dem Antrag der ÖVP-Abgeordneten Roman Stiftner, Franz Ferdinand Wolf und Fritz Aichinger zur Aufhebung dieses Valorisierungsgesetzes wiederum nicht nähertreten, und zwar mit dem Argument, dass es einfach notwendig ist, die Gebühren in dieser Stadt zu erhöhen. Sie begründen das damit, dass das ein Bereich der Daseinsvorsorge ist und Sie daher auch höhere Gebühren einheben müssen. Meine Damen und Herren! Damit pflanzen Sie die Öffentlichkeit! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren! Ich komme nun zu einer großen Anzahl von Anträgen, anhand welcher Sie die Maßnahmen, die Sie in den vergangenen Monaten und im letzten Jahr beschlossen haben, wieder rückgängig machen könnten. Sie haben nun die Möglichkeit, davon Abstand zu nehmen und die Unsozialität Ihrer Politik zu beenden.

 

Der erste Antrag betrifft die Aufhebung des Wiener Valorisierungsgesetzes. Er wurde von Franz Ferdinand Wolf schon ausdrücklich dargelegt und wird jetzt von mir nur mehr offiziell eingebracht.

 

Ich werde Ihnen die Anträge dann alle auf einmal geben.

 

Der zweite Antrag betrifft die Erhöhung der Sozialhilferichtsätze. Ich lese Ihnen die Formulierung vor, die die Abgen Praniess-Kastner, Ingrid Korosec und meine Wenigkeit dafür gewählt haben: Es geht um „eine Anhebung der Wiener Sozialhilferichtsätze um einen deutlich höheren Prozentsatz als die gegenwärtig hohe Inflationsrate“.

 

Meine Damen und Herren! Das unterscheidet unseren Antrag sehr stark von dem Antrag der SPÖ, die einfach nur schreibt, dass sie erhöhen möchte. Und ich betonte hier nochmals, was auch Franz Ferdinand Wolf hier schon deutlich dargelegt hat, wie oft nämlich die SPÖ in der Vergangenheit Anträge unserer Ingrid Korosec und unserer Karin Praniess-Kastner schon abgelehnt hat. – Das ist unser zweiter Antrag.

 

Der dritte Antrag betrifft eine Erhöhung des Heizkostenzuschusses. Auch diesen haben Sie in den vergangenen Jahren immer wieder abgelehnt, zuletzt erst im Juni. Wir haben im Juni bereits die Erhöhung des Heizkostenzuschusses auf 250 EUR beantragt, und wir stellen diesen Antrag jetzt nochmals. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, könnten wir nunmehr eine wirklich inflationsausgleichende Maßnahme setzen. Mit diesem Antrag könnten wir auch mit den anderen Bundesländern gleichziehen, und wir müssten nicht wieder eine Aufforderung an den Bund richten. Wir sind aber froh, dass unser Druck zumindest einmal so weit geführt hat, dass Sie jetzt schon ein bisschen bereit sind, etwas zu verbessern. Es ist aber trotzdem noch zu wenig. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Der vierte Antrag, den ich einbringe, betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Auch diesbezüglich könnten Sie mit uns gemeinsam eine Entlastung für viele Familien in diesem Land bewirken, wenn Sie in der nächsten Nationalratssitzung mit uns die Möglichkeit der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beschließen, damit wir in die Zukunft unserer Kinder entsprechend investieren können.

 

Beim fünften Antrag geht es um die gebührenbefreiten Kindergärten: In diesem Antrag unserer Abgen Monika Riha, Ines Anger-Koch, Karin Praniess-Kastner, Sirvan Ekici und Barbara Feldmann verlangen wir die schrittweise Einführung eines von sämtlichen Gebühren befreiten Kindergartens für alle Drei- bis Sechsjährigen.

 

Der sechste Antrag betrifft die Rücknahme der letzten Bädereintrittspreiserhöhung. Ich bitte Sie, auch diesem zuzustimmen und damit im Herbst auch eine weitere Evaluierung des Bäderbereichs zu ermöglichen.

 

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