Landtag,
18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 49
passiert da gerade auf
europäischer Ebene, und da spielen wir mit dem UVS Wien auch eine führende
Rolle. Das, denke ich mir, darf auch nicht so an uns vorübergehen. Das ist eine
ganz tolle Sache, denn gerade die Aufgabe des UVS ist natürlich eine viel
komplexere geworden und hat auf Grund der europäischen Dimension ganz sicher
auch mit einer neuen Herausforderung zu tun.
Was stimmt, ist, dass wir
keine weiteren Kompetenzübertragungen im Jahr 2007 beim UVS verzeichnen können,
und das hängt unter anderem auch damit zusammen – was auch schon angesprochen
wurde –, dass wir eine Auseinandersetzung auf der Bundesebene haben, wenn es
darum geht, in der Zukunft die Landesverwaltungsgerichtshöfe zu gestalten.
Dem Antrag halte ich das
entgegen, denn ich denke, da wird sich jetzt strukturell viel tun und das gilt es
jetzt auch einmal abzuwarten, aber ich halte ihm auch inhaltlich entgegen, dass
wir in Wien sehr stark auf diese Qualität der derzeitigen Vergabekontrollsenate
zählen. Wir haben es hier mit drei Laienfachkräften zu tun, die entsprechend
dafür sorgen, fachlich kompetent die richtige Vorgangsweise zu wählen, und wir
werden sehen in der Umstrukturierung zu den Landesverwaltungsgerichtshöfen,
welche Qualität das annimmt, aber aus derzeitiger Sicht lehnen wir den Antrag,
so wie er ja schon einige Male gestellt wurde und auch einige Male schon
diskutiert wurde, ab,
Was das Sicherheitskonzept
betrifft, kann ich alle beruhigen. Ich habe mit der Frau Präsidentin
besprochen, dass wir schon im Bälde an einem Sicherheitskonzept arbeiten
werden, damit wir hier auch den Mitgliedern eine entsprechende Sicherheit
garantieren können und die Arbeit in dem Sinne ungestört und auch ohne Angst
passieren kann, was ja auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die
Mitglieder dort ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum
vorliegenden Tätigkeitsbericht für das Jahr 2007 vom Unabhängigen
Verwaltungssenat. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und von Abgeordneten
der ÖVP und FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer den vorliegenden Tätigkeitsbericht des UVS zur
Kenntnis nehmen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das
ist einstimmig somit zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Ich habe einen Antrag, gemeinsam eingebracht von der
ÖVP und den Grünen. Er wurde
zuvor begründet und sofortige Abstimmung verlangt. Wer für diesen Antrag ist,
den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ und Grüne. Das ist nicht die Mehrheit.
Somit gilt dieser Antrag als nicht angenommen.
Wir kommen zur Postnummer 5. Sie betrifft eine
Vereinbarung gemäß Art 15a Bundes-Verfassungsgesetz über den Ausbau des
institutionellen Kinderbetreuungsangebotes und über die Einführung der
verpflichtenden frühen sprachlichen Förderungen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes.
Berichterstatterin ist Frau LhptmStin Laska. Ich bitte, die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann auf eine
Einleitung dieses Aktenstückes im Detail verzichten, weil wir in der
Fragestunde schon Gelegenheit hatten, darüber zu diskutieren, und bitte um
Zustimmung.
Präsident Johann Hatzl:
Danke für die Einleitung. Es gibt mehrere Wortmeldungen. Zuerst Herr Abg
Gudenus.
Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Ich werde mich kurz halten, auch deswegen, weil wir
ja schon in der letzten Landtagssitzung unsere Gründe der Ablehnung zu diesem
Akt besprochen haben. Ich habe auch den Rat von der Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin in der Fragestunde sehr ernst genommen, noch
einmal darüber nachzudenken, wie wir diesem Akt gegenüberstehen. Aber je mehr
wir drüber nachdenken, desto mehr manifestiert sich unsere ablehnende Haltung.
Wir können einigen Teilen schon zustimmen. Ich habe
das ja beim letzten Mal schon erwähnt. Es sollen die Kinder mit mangelnden
Deutschkenntnissen so gefördert werden, dass sie mit Eintritt in die erste
Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach einheitlichen
Standards möglichst beherrschen sollen. Dem stimmen wir zu, das entspricht ja
auch unserem Modell „Zuerst Deutsch, dann Schule". Das hat für uns anfangs
auch sehr verlockend geklungen, dem zuzustimmen, wir sind aber von dieser
Meinung abgekommen, weil eben die Sanktionen, die Durchsetzungsmechanismen
sehr, sehr schwammig formuliert sind, und wir daher der Meinung sind, dass sie
in der Umsetzung nicht hinhauen werden.
Denn hier steht – ich zitiere: „Nach diesem
Beobachtungszeitraum wird 2009/2010 rechtzeitig die Entscheidung zu treffen
sein, ob Durchsetzungsmaßnahmen getroffen werden müssen, wobei die Kopplung an
die Familienbeihilfe geprüft werden soll.“ Wird die Entscheidung zu treffen
sein, ob geprüft werden soll – also schwammiger geht es wohl nicht. Mit diesen
nicht vorhandenen Sanktionen, die wir einfach fordern, ist wohl dieses Modell „Zuerst
Deutsch, dann Schule" obsolet, denn es kann nur so funktionieren, dass ein
Zwang besteht. Hier müssen die Eltern in die Pflicht genommen werden, und weil
das eben nicht der Fall ist, ist eine gewisse Unsicherheit für uns vorhanden,
weil das eben nicht in einem Gebot gebettet ist. Das ist auch unser
Hauptkritikpunkt, und deswegen sagen wir, hier ist Vorsicht geboten.
Der nächste Kritikpunkt ist, dass
die Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin angekündigt hat, dass diese
Fördermaßnahmen auch in der Muttersprache der Kinder mit nichtdeutscher
Muttersprache stattfinden können. Da sind wir entschieden dagegen. Wo kommen
wir denn da
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