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Landtag, 18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 49

 

Anzahl der offenen Verfahren aus den Vorjahren wiederum zurückgegangen ist, und zwar kontinuierlich. Seit dem Jahr 2002 konnte die Anzahl der offenen Verfahren mehr als halbiert werden, nämlich von 9 000 offenen Verfahren auf etwas mehr als 4 000. Ich glaube, das ist ein sehr großer Erfolg. Wir dürfen uns bei der Gelegenheit bei den Mitgliedern des UVS Wien bedanken. (Beifall bei der ÖVP und von Abg Erich Valentin.)

 

Diese intensive Arbeit bringt es mit sich, dass es mittlerweile nur noch sehr wenig Verjährungen gibt. Das war in der Vergangenheit anders. Rechtsanwälte und auch die Beschwerdeführer sehen das immer mit einem lachenden und mit einem weinenden Auge. Fest steht allerdings, dass es de facto vom UVS Wien keine Verjährungen mehr gibt, denn 20 Verjährungen im Jahr sind praktisch vernachlässigbar.

 

Bei der Art der Erledigungen kann man festhalten, dass ungefähr die Hälfte der Anrufungen des Unabhängigen Verwaltungssenates erfolgreich sind. Es gibt 20 Prozent Stattgebungen und 27,7 Prozent teilweise Abweisungen, heißt es hier im Bericht. Eine kleine Anmerkung von mir: Vielleicht kann man es positiv formulieren: Wenn man sagen würde, es gibt 27 Prozent teilweise Stattgebungen, dann wäre es auch richtig und wäre für mich – aber vielleicht habe ich da auch eine berufsspezifische Sicht – charmanter formuliert.

 

Es ist auch interessant festzustellen, dass von einer Aufhebung von Entscheidungen des UVS Wien nur sehr wenige Verfahren betroffen sind. Der Verfassungsgerichtshof hat lediglich eine Entscheidung aufgehoben und der Verwaltungsgerichtshof nur fünf Entscheidungen. Das ist bei der Anzahl der vielen Entscheidungen des UVS Wien wirklich sehr wenig.

 

Es finden sich noch andere ganz interessante Dinge in diesem Bericht, zum Beispiel das Thema Sicherheit. Es wird ja immer abgestritten oder relativiert, dass die Stadt Wien eine Verantwortung in Sachen Sicherheit hat und dass die Rathauswache selbstverständlich überhaupt nichts zu tun hat mit Sicherheit und dass da eine Stadtwache an sich schwierig einzurichten wäre. Ich halte fest: Zu fünf Verhandlungen wurde die Rathauswache als Sicherheitsorganisation beigezogen, um den entsprechenden Schutz zu bieten, da es natürlich eine Menge Verhandlungen gibt, wo bedrohliche Situationen nicht auszuschließen sind. Vielleicht keine uninteressante Information für die notorischen Stadtwacheleugner.

 

Nicht ganz uninteressant auch, dass es die Bitte gibt an dieses Haus, noch mehr für Sicherheit zu tun. Ich glaube, dass Zutrittskontrollen und Eingangsschleusen in den Gebäuden des UVS nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen sollte.

 

Grundsätzliches zu den Landesverwaltungsgerichten. Sie wissen, dass uns das ein sehr wichtiges Thema ist. Wir warten ungeduldig darauf, dass die Unabhängigen Verwaltungssenate endlich Landesverwaltungsgerichtshöfe werden. Es gibt einen Entwurf der Expertengruppen Stadt- und Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt vom 23. Juli 2007. Wir haben es in allen Regierungsübereinkommen drinnen. Zur Umsetzung ist es bislang leider noch nicht gekommen. Nicht zuletzt deshalb, weil das Land Wien hier einen sehr restriktiven Zugang hat.

 

Ganz am Anfang des Berichtes gibt es ein kurzes Kapitel „Neue Zuständigkeiten". Hier wurde darauf hingewiesen, dass dem UVS keine neuen Zuständigkeiten übertragen worden sind. Das nehmen die GRÜNEN und wir zum Anlass, eine neue Zuständigkeit für den UVS Wien zu verlangen, damit dieser mit jenen Aufgaben betraut wird, die er auch in sieben weiteren Bundesländern hat, nicht allerdings in Wien, und zwar ist das die Kontrolle in Vergabeangelegenheiten.

 

Es freut mich, dass dieser Forderung nach mehr Rechtsschutz, nach mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsstaat bei diesem Geschäftsstück in diesem Fall auch die GRÜNEN beigetreten sind. Es ist nicht ganz so, wie erst vor Kurzem Vorredner gemeint haben, dass es hier überhaupt keine Gemeinsamkeiten zwischen den GRÜNEN und der ÖVP gibt, wenn es um den Rechtsstaat geht. Ich freue mich über einen Beschlussantrag, den ich gemeinsam mit meiner Kollegin Mag Feldmann und auch gemeinsam mit meiner Kollegin Mag Vassilakou einbringen darf. Der Beschlussantrag lautet:

 

„Die zuständige Stadträtin möge dem Wiener Landtag einen Entwurf einer Novelle des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes vorlegen, der, bei gleichzeitig entsprechend zu erhöhender personeller Ausstattung des UVS, in Nachprüfungsverfahren des materiellen Vergaberechts künftig anstelle des Vergabekontrollsenats den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien als Kontrollinstanz vorsieht.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei der ÖVP.)

 

Sehr verehrte Damen und Herren! Tun wir alles, um die Unabhängigkeit des UVS weiter zu stärken, und schaffen wir einen weiteren verbesserten Rechtsschutz, indem wir dem UVS in Wien zumindest jene Zuständigkeiten geben in Vergaberechtsangelegenheiten, die er auch in sieben weiteren Bundesländern hat. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin!

 

Wir haben es hier mit einem sehr erfreulichen Bericht zu tun in unserer heutigen Auseinandersetzung. Der UVS hat es geschafft, erfolgreich seine Rückstände zu halbieren – das hat auch Herr Abg Dr Ulm schon beschrieben –, und da muss man sehen, welche engagierte Arbeit der einzelnen Mitglieder dahinter steckt. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch ganz, ganz herzlich bei den Mitgliedern und bei der Frau Präsidentin bedanken. Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Was ich auch noch erwähnen möchte und was sehr bescheiden eigentlich nur im Vorwort beschrieben ist, ist, dass es auch eine internationale Vernetzung der Unabhängigen Verwaltungssenate auf europäischer Ebene gibt. Das macht es natürlich auch einfacher, in diesen Austausch hineinzugehen und auch zu schauen, was

 

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