Landtag,
18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 49
Bedingungen überhaupt Weisungen erteilt werden können und dass seither diese Entwicklung weiterging. Interessanterweise hat dieses Staatsanwaltschaftsgesetz – und ich verweise deshalb auf das Jahr 1986 – als Justizminister ein gewisser Ofner, Justizminister der FPÖ, als legistischen Vorentwurf vorgelegt. Darauf ist hinzuweisen. Vielleicht könnten Sie sich da informieren. Justizsprecher der FPÖ war damals ein gewisser Hilmar Kabas. Sie könnten bei denen nachfragen, die wissen das.
Auch diese Äußerung, als ob die Staatsanwaltschaft
eine Behörde wie jede andere wäre, ist zurückzuweisen, vor allem aber der
Hinweis, dass die Staatsanwälte so irgendwo informell jederzeit auch
irgendwelchen Weisungen unterliegen würden. Wenn dem so wäre, dann wäre das
etwas, wo ich sagen muss, auch das gehört entsprechend zurückgewiesen. Aber
offensichtlich kommen die Extreme irgendwo zusammen.
Ich würde das Haus hier bitten, wieder zu dem
zurückzukehren, was wir eigentlich sein sollten: eine auf dem Boden unserer
Verfassung agierende gesetzgebende Körperschaft. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl:
Zum Wort gelangt der Abg Margulies.
Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident!
In aller Kürze. Ich will Sie nicht lange auf die
Folter spannen, aber der Vergleich, den Sie, Kollege Tschirf, ziehen: Welches
Land ist das, wo Beschuldigten ihre Rechte vorenthalten werden, wo Beschuldigte
kein Recht auf Akteneinsicht haben, wo die Anwälte kein Recht auf vollständige
Akteneinsicht haben, obwohl die Beschuldigten mittlerweile seit fünf Wochen in
Untersuchungshaft gehalten werden?
Diese Zustände erinnern eher
an die Volksdemokratie, und das ist Ihr Politikverständnis. Ihr
österreichisches rechtsstaatliches System ist das rechtsstaatliche System der
DDR, wo Kritiker an diesem System mundtot gemacht werden sollen. Und das ist
der eigentliche Skandal Ihrer Politik in diesem Zusammenhang. Sie rechtfertigen
es, dass Menschen – ein Teil von ihnen lebt zusammen mit Familie und Kindern –,
ohne auch nur zu wissen, warum sie eigentlich in U-Haft sitzen, außer dem
ominösen Vorwurf des § 278a. Mehr wird diesen Menschen nicht gesagt, mehr
wird den Anwälten nicht gesagt, und die Kritiker sollen am besten schweigen.
Sehr geehrter Herr Tschirf! In so einem Zusammenhang
werden wir als Grüne niemals
schweigen, aber es war die Rolle der ÖVP, bei solchen Situationen immer
zuzusehen. Und wenn man den Minister Platter ansieht, dann möchte ich das, was
mir jetzt durch den Kopf geht, tatsächlich nicht aussprechen, aber ich bin
froh, dass der Minister Platter nicht mehr Innenminister ist. – Danke sehr.
Präsident Johann Hatzl:
Zum Wort gelangt der Abg Tschirf.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Noch einmal: Ich komme jetzt nicht auf
diese emotionalen Ausdrücke zurück, sondern hier geht es um eine wesentliche
andere Sache. Hier zu vermengen, dass man das System der Rechtsstaatlichkeit,
das System der Sicherheitsbehörden, der Staatsanwaltschaften und der Justiz an
sich in Frage stellt, das ist das Schlimme, was hier passiert.
Man kann natürlich über
jeden Akt einer Staatsanwaltschaft eine Meinung haben, man kann über jeden Akt
einer Sicherheitsbehörde eine Meinung haben, man kann sich über jedes Urteil
eine Meinung bilden, das ist ja überhaupt nicht die Frage, aber es geht nicht
an, dass man ein System an sich in Frage stellt. Das geschieht durch die Grünen, und das sollte Ihnen allen klar
sein, was Sie mit einer solchen Diskussion auslösen, die man auf diese Art und
Weise führt, dass man Druck ausübt auf einen Richter.
Wir sind, bitte, ein Land,
das seit 55 Jahren der Europäischen Menschenrechtskonvention angehört. (Abg
Dipl-Ing Martin Margulies! Mit Vorbehalt, wie Sie wissen! Mit Vorbehalt!) Entschuldigung,
der Vorbehalt der Menschenrechtskonvention ist einer im Bereich von Artikel 5
und Artikel 6. Das bezieht sich auf ganz bestimmte Formen von Behörden, wo
wir im Moment gerade durch die Schaffung der Unabhängigen Verwaltungssenate und
hoffentlich bald der Landesverwaltungsgerichtshöfe aus diesen Vorbehalten
herauskommen, aber das bezieht sich doch überhaupt nicht auf die Grundfragen
der Strafprozessordnung. Das ist ja etwas, was Gott sei Dank in Österreich seit
dem Jahr 1867 gilt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der
ÖVP.)
Also ich bitte jetzt
wirklich, dass die Grünen wieder
dorthin zurückkehren, dass sie sagen, dass sie bestimmte Anliegen haben, dass
sie sagen, das gehört geändert, aber nicht, dass man hier Druck auf unabhängige
Richter ausübt, dass man den Rechtsstaat an sich in Frage stellt und Österreich
unterstellt, dass es ein Unrechtsstaat wäre oder dass wir eine DDR wären. Das
ist so unglaublich, dass man das wirklich mit aller Macht zurückzuweisen hat! (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl: Es gibt keine Wortmeldung
mehr. Das Schlusswort hat die Frau Berichterstatterin.
Berichterstatterin Amtsf
StRin Mag Ulli Sima: Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Ich möchte kurz zur
15a-Vereinbarung, Stichwort Tierzuchtrat, zurückkommen. Ich bin sehr froh, dass
wir diese Vereinbarung geschlossen haben. Ich glaube auch, dass der
Tierzuchtrat eine wesentliche Verbesserung darstellt.
Ich möchte kurz auf eine
Passage im Antrag der ÖVP eingehen, über die ich mich, ehrlich gesagt, sehr
wundere. Da heißt es: „Auf die rechtliche Implikation für das Bundesland Wien
wird mit aller Deutlichkeit verwiesen, wenn hier nur eine tierschutzorientierte
Polemisierung von Fachthemen einhergeht."
Was
genau wollen Sie uns damit sagen? Warum Sie den Tierschutzombudsmann, den
Hermann Gsandtner, in irgendeiner Art Weise desavouieren, die er sich wirklich
nicht verdient hat, ist mir ein Rätsel. (Zwischenruf von Abg
Dr Matthias Tschirf.) Herr Kollege Tschirf, Sie werden sich schon
anhören müssen, was ich zu Ihrem Antrag zum Berichtspunkt zu sagen habe. Oder
ertragen
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