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Landtag, 18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 49

 

Bedingungen überhaupt Weisungen erteilt werden können und dass seither diese Entwicklung weiterging. Interessanterweise hat dieses Staatsanwaltschaftsgesetz – und ich verweise deshalb auf das Jahr 1986 – als Justizminister ein gewisser Ofner, Justizminister der FPÖ, als legistischen Vorentwurf vorgelegt. Darauf ist hinzuweisen. Vielleicht könnten Sie sich da informieren. Justizsprecher der FPÖ war damals ein gewisser Hilmar Kabas. Sie könnten bei denen nachfragen, die wissen das.

 

Auch diese Äußerung, als ob die Staatsanwaltschaft eine Behörde wie jede andere wäre, ist zurückzuweisen, vor allem aber der Hinweis, dass die Staatsanwälte so irgendwo informell jederzeit auch irgendwelchen Weisungen unterliegen würden. Wenn dem so wäre, dann wäre das etwas, wo ich sagen muss, auch das gehört entsprechend zurückgewiesen. Aber offensichtlich kommen die Extreme irgendwo zusammen.

 

Ich würde das Haus hier bitten, wieder zu dem zurückzukehren, was wir eigentlich sein sollten: eine auf dem Boden unserer Verfassung agierende gesetzgebende Körperschaft. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt der Abg Margulies.

 

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident!

 

In aller Kürze. Ich will Sie nicht lange auf die Folter spannen, aber der Vergleich, den Sie, Kollege Tschirf, ziehen: Welches Land ist das, wo Beschuldigten ihre Rechte vorenthalten werden, wo Beschuldigte kein Recht auf Akteneinsicht haben, wo die Anwälte kein Recht auf vollständige Akteneinsicht haben, obwohl die Beschuldigten mittlerweile seit fünf Wochen in Untersuchungshaft gehalten werden?

 

Diese Zustände erinnern eher an die Volksdemokratie, und das ist Ihr Politikverständnis. Ihr österreichisches rechtsstaatliches System ist das rechtsstaatliche System der DDR, wo Kritiker an diesem System mundtot gemacht werden sollen. Und das ist der eigentliche Skandal Ihrer Politik in diesem Zusammenhang. Sie rechtfertigen es, dass Menschen – ein Teil von ihnen lebt zusammen mit Familie und Kindern –, ohne auch nur zu wissen, warum sie eigentlich in U-Haft sitzen, außer dem ominösen Vorwurf des § 278a. Mehr wird diesen Menschen nicht gesagt, mehr wird den Anwälten nicht gesagt, und die Kritiker sollen am besten schweigen.

 

Sehr geehrter Herr Tschirf! In so einem Zusammenhang werden wir als Grüne niemals schweigen, aber es war die Rolle der ÖVP, bei solchen Situationen immer zuzusehen. Und wenn man den Minister Platter ansieht, dann möchte ich das, was mir jetzt durch den Kopf geht, tatsächlich nicht aussprechen, aber ich bin froh, dass der Minister Platter nicht mehr Innenminister ist. – Danke sehr.

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt der Abg Tschirf.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Noch einmal: Ich komme jetzt nicht auf diese emotionalen Ausdrücke zurück, sondern hier geht es um eine wesentliche andere Sache. Hier zu vermengen, dass man das System der Rechtsstaatlichkeit, das System der Sicherheitsbehörden, der Staatsanwaltschaften und der Justiz an sich in Frage stellt, das ist das Schlimme, was hier passiert.

 

Man kann natürlich über jeden Akt einer Staatsanwaltschaft eine Meinung haben, man kann über jeden Akt einer Sicherheitsbehörde eine Meinung haben, man kann sich über jedes Urteil eine Meinung bilden, das ist ja überhaupt nicht die Frage, aber es geht nicht an, dass man ein System an sich in Frage stellt. Das geschieht durch die Grünen, und das sollte Ihnen allen klar sein, was Sie mit einer solchen Diskussion auslösen, die man auf diese Art und Weise führt, dass man Druck ausübt auf einen Richter.

 

Wir sind, bitte, ein Land, das seit 55 Jahren der Europäischen Menschenrechtskonvention angehört. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies! Mit Vorbehalt, wie Sie wissen! Mit Vorbehalt!) Entschuldigung, der Vorbehalt der Menschenrechtskonvention ist einer im Bereich von Artikel 5 und Artikel 6. Das bezieht sich auf ganz bestimmte Formen von Behörden, wo wir im Moment gerade durch die Schaffung der Unabhängigen Verwaltungssenate und hoffentlich bald der Landesverwaltungsgerichtshöfe aus diesen Vorbehalten herauskommen, aber das bezieht sich doch überhaupt nicht auf die Grundfragen der Strafprozessordnung. Das ist ja etwas, was Gott sei Dank in Österreich seit dem Jahr 1867 gilt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Also ich bitte jetzt wirklich, dass die Grünen wieder dorthin zurückkehren, dass sie sagen, dass sie bestimmte Anliegen haben, dass sie sagen, das gehört geändert, aber nicht, dass man hier Druck auf unabhängige Richter ausübt, dass man den Rechtsstaat an sich in Frage stellt und Österreich unterstellt, dass es ein Unrechtsstaat wäre oder dass wir eine DDR wären. Das ist so unglaublich, dass man das wirklich mit aller Macht zurückzuweisen hat! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Es gibt keine Wortmeldung mehr. Das Schlusswort hat die Frau Berichterstatterin.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich möchte kurz zur 15a-Vereinbarung, Stichwort Tierzuchtrat, zurückkommen. Ich bin sehr froh, dass wir diese Vereinbarung geschlossen haben. Ich glaube auch, dass der Tierzuchtrat eine wesentliche Verbesserung darstellt.

 

Ich möchte kurz auf eine Passage im Antrag der ÖVP eingehen, über die ich mich, ehrlich gesagt, sehr wundere. Da heißt es: „Auf die rechtliche Implikation für das Bundesland Wien wird mit aller Deutlichkeit verwiesen, wenn hier nur eine tierschutzorientierte Polemisierung von Fachthemen einhergeht."

 

Was genau wollen Sie uns damit sagen? Warum Sie den Tierschutzombudsmann, den Hermann Gsandtner, in irgendeiner Art Weise desavouieren, die er sich wirklich nicht verdient hat, ist mir ein Rätsel. (Zwischenruf von Abg Dr Matthias Tschirf.) Herr Kollege Tschirf, Sie werden sich schon anhören müssen, was ich zu Ihrem Antrag zum Berichtspunkt zu sagen habe. Oder ertragen

 

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