Landtag,
16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 78
gemeinsames Auskommen.
Wirklich geht es den
BürgerInnen und AnrainerInnen dort um Lärm, um Parkplätze, Stellplätze, um den
Verkehr, der dort herrscht. (StR Johann
Herzog: Steht auch im Akt drinnen!) Hervorragend vorbereitete
magistratische Dienststellen haben die moderierten BürgerInnengespräche
begleitet, haben sich möglicher Garagen in der Nähe angenommen, wo man parken
kann, haben angeboten, die Parkraumüberwachung an bestimmten Terminen und Tagen
zu verstärken und zu schauen. Es waren die Polizei eingebunden und der Bezirk.
Es sind wirklich gute
Lösungen erarbeitet worden, wie beispielsweise ein Ordnerdienst, den der Verein
ATIB selber stellen wird, wenn es zu größeren Veranstaltungen kommt, um
Menschen darauf hinzuweisen, bitte nicht mit laufendem Motor stehen zu bleiben,
bitte sehr Parkplätze auch ein bisschen weiter entfernt zu suchen, bitte nicht
vor den Türen so lange stehen zu bleiben, um nicht eine unnötige
Lärmbelästigung zu erzeugen.
Das ist alles ausgehandelt
worden, es ist schriftlich festgehalten, und es liegt vor, und natürlich ist
auch weiterhin das Angebot der Gebietsbetreuung da - wofür haben wir so
hervorragende Einrichtungen -, moderierte Gespräche zu führen, jederzeit
Grätzelgespräche zu führen, wenn das erforderlich ist, und natürlich werden wir
das tun, das ist keine Frage.
Wir werden auch gerne den
BürgerInnen, und besonders den AnrainerInnen dieser Dammstraße 37,
mitteilen dass es die FPÖ war, die im Bauausschuss im Bezirk nicht der
Überdachung des Hofes zugestimmt hat, was eine ganz vordringliche Forderung der
BürgerInnen war, um die Lärmbelästigung bei Versammlungen einzudämmen, das
werden wir natürlich machen. Diese Überdachung ist eine geringfügige
Abweichung, gut, das haben wir beschlossen, aber leider ohne die FPÖ, (Abg
DDr Eduard Schock: Die Bürger wissen, dass Sie sie verraten haben!) die
sich offensichtlich um die Lärmbelästigung der BürgerInnen nicht kümmert, wir
aber schon, und so werden wir weitermachen. Ich glaube, das ist ein
guter Weg auch für den Rest Wiens, wie man gemeinsam mit AnrainerInnen, mit
Betroffenen, spricht und die Probleme, die sie tatsächlich haben, löst. (Beifall bei der SPÖ. – Abg DDr Eduard
Schock: Die Bürger wissen, dass Sie sie verraten haben!)
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Die Aktuelle Stunde ist beendet.
Der Herr Landeshauptmann hat
sich gemäß § 16 der Geschäftsordnung zu einer Mitteilung betreffend
„Europadeklaration 2008" zum Wort gemeldet. Das Thema der Mitteilung wurde
termingerecht dem Präsidenten bekannt gegeben und ebenfalls termingerecht den
Klubvorsitzenden zugestellt.
Entsprechend dem
§ 16 Abs 3 der Geschäftsordnung hat die Mitteilung unmittelbar
nach der Aktuellen Stunde zu erfolgen.
Ich erteile nun dem Herrn
Landeshauptmann das Wort, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit
40 Minuten begrenzt ist. Bitte schön.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Landtag!
Das Jahr 2007 war für
die Europäische Union nun zweifelsfrei ein wichtiges Jahr. Im 50. Jahr
ihres Bestehens hat die EU ein kräftiges Zeichen ihrer Vitalität und ihrer
Handlungsfähigkeit gegeben. Beim Europäischen Gipfel am 14. Dezember des
vergangenen Jahres wurde der Reformvertrag, der nunmehr gemeinhin als Vertrag
von Lissabon bezeichnet wird, von allen EU-Mitgliedern unterzeichnet. Am
21. Februar dieses Jahres hat das Europäische Parlament mit
überwältigender Mehrheit von 525 zu 115 Stimmen für den Vertrag
von Lissabon gestimmt. Ich teile die Sicht dieser 82 Prozent der
EU-Parlamentarier und bewerte den Vertrag überwiegend positiv und dies aus
folgenden Gründen:
Erstens: Es gibt nun eine
neue gemeinsame Rechtsgrundlage, die Verankerung von gemeinsamen Werten, einen
einheitlichen Zielkatalog der Union, die bessere Ausgestaltung der Prinzipien,
und hier sei insbesondere die Subsidiarität angeführt.
Zweitens: Der Vertrag bringt
nicht weniger, sondern ein mehr an Demokratie und Bürgerbeteiligung,
insbesondere durch die Stärkung des Europäischen Parlaments, die Einbeziehung
der nationalen Parlamente in den europäischen Entscheidungsprozess und die
Ermöglichung europäischer Bürgerinitiativen.
Drittens: Die Stärkung der
Grundrechte durch die Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte.
Viertens: Die
Handlungsfähigkeit der Europäischen Union wird erhöht. Mehr
Entscheidungsfindungen im Rat mit qualifizierter Mehrheit tragen dazu ebenso
bei wie der Umstand, dass es künftig jeweils einen auf zweieinhalb Jahre
gewählten Präsidenten beziehungsweise eine Präsidentin des Europäischen Rates
geben wird, und letztlich natürlich, weil es zu einer Erweiterung der
Politikbereiche und Kompetenzen kommen wird. Der Ausbau der sozialen Dimension,
die tendenzielle Stärkung der Daseinsvorsorge und der verstärkte Umwelt- und
Klimaschutz sind hier zu nennen.
Neben diesen allgemeinen Punkten
stärkt der Vertrag von Lissabon aber insbesondere die Rolle der lokalen und
regionalen Gebietskörperschaften. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund
bezeichnete ihn als Meilenstein für die Entwicklung kommunaler Rechte gegenüber
der EU. Dazu tragen folgende Neuregelungen bei:
Erstens: Die erstmalige und
ausdrückliche Anerkennung der lokalen und regionalen Selbstverwaltung aus der
Charta der kommunalen Selbstverwaltung in Europa.
Zweitens: Die Einbeziehung
der Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung und eine Stärkung des
Subsidiaritätsprinzips.
Drittens: Die stärkere
Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen, die die neuen
Legislativvorschläge für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nach
sich ziehen.
Zum
Vierten: Die Möglichkeit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in
legislativen Fällen, in denen der Ausschuss der Regionen gehört werden muss -
und das sind nahezu alle Fälle und Politikbereiche, die uns betreffen - durch
den Ausschuss der Regionen. Die
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