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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 78

 

Finanzausgleichspartnern in der Tat Verhandlungen zu führen, sondern es ist ein Gesetz, das mit einfacher Mehrheit im Nationalrat beschlossen werden kann. Niemand zwingt den Finanzminister, die Regierung oder sonst irgendwen, hier eine Einigung zu erzielen. Es ist Gepflogenheit, es ist Usus, aber es ist nicht die Rechtslage.

 

Daher war dieser Vorschlag auch, dass es seitens des Bundesrates ein Vetorecht geben sollte, ein ganz konkreter Vorschlag, der zweifelsohne auch die Situation der Länder in den Verhandlungen im Finanzausgleich stärkt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 3. Zusatzfrage. Frau Mag Antonov, bitte.

 

Abg Mag Waltraut Antonov (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Zur Zeit ist es eigentlich so, dass Länderinteressen auf Bundesebene im Wesentlichen auf Ebene der Landeshauptleutekonferenz diskutiert werden. Diese Landeshauptleutekonferenz ist eigentlich ein freiwilliges Zusammentreffen von Landeshauptleuten, ist nirgendwo in irgendeiner Form rechtlich verankert und ist eigentlich in unserer Rechtsordnung kein existentes Gremium. Verfassungsmäßig wäre wohl eher der Bundesrat für die Vertretung der Länderinteressen auf Bundesebene zuständig.

 

Wenn es jetzt tatsächlich zu einer Aufwertung des Bundesrates kommt, was zu begrüßen wäre, sollten konsequenterweise nicht auch Agenden aus der Landeshauptleutekonferenz in den Bundesrat verlagert werden? Daran anschließend, in diesem Zusammenhang, meine Frage an Sie, Herr Landeshauptmann:

 

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die in der Landeshauptleutekonferenz verbleibenden Agenden gesetzlich verankert und damit auch demokratiepolitisch legitimiert werden?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

 

Eine interessante Diskussion. Mein Vorgänger hat zum Beispiel die Verankerung der Landeshauptleutekonferenz in der Verfassung verlangt.

 

Wir alle wissen, dass es in der politischen Realität unseres Landes bestimmte Zentren von wesentlichen politischen Möglichkeiten, um das so zu formulieren, gibt, die nirgendwo in einem Gesetz verankert sind. Es gibt beispielsweise kein Gesetz über die Sozialpartnerschaft. Es gibt selbstverständlich keine rechtliche Verankerung der Landeshauptleutekonferenz. Beides ist rechtlich gesehen eigentlich nichts, gar nichts. Trotzdem wissen wir, dass in der politischen Realität dieses Landes sowohl die Sozialpartnerschaft als auch die Landeshauptleutekonferenz eine, sagen wir einmal bescheiden, nicht ganz unwesentliche Rolle spielen. Ich denke, diese normative Kraft ist faktisch auch gut so. Denn ich meine und erlaube mir, nicht derselben Meinung wie Helmut Zilk zu sein, dass der Wert der Landeshauptleutekonferenz darin besteht, dass er nicht rechtlich verankert ist, dass es keine Agenda gibt, dass die Tagesordnung von Sitzung zu Sitzung durch die Vorschläge der einzelnen Bundesländer bestimmt wird, vorbereitet durch die LAD-Konferenz, allfällig durch Fachkonferenzen, etwa der Finanzlandesräte, der Soziallandesräte, der Umweltlandesräte, der Gesundheitslandesräte, anderer Kulturlandesräte, und dass die Landeshauptleutekonferenz dann in einem freiwilligen Prozess nach dem Prinzip der Einstimmigkeit dort ihre Meinung akkordiert. Sehr viel mehr ist es nicht.

 

Ich habe auch hinlänglich oft genug erlebt, dass man dort Meinungen akkordiert hat, aber nachher der Dominoeffekt eingetreten ist, sagen wir es freundlicherweise einmal so. Ich erwähne als Beispiel etwa die Eide, die geschworen worden sind, dass man im Hinblick auf den Lärmschutz der ÖBB gemeint hat, dass man aus den Ländern keineswegs auch nur einen einzigen Schilling, damals noch Groschen, zuzahlen wird und dies auf immer und ewig, dass dies niemals so sein wird. Das Ewige waren glatte drei Wochen, dann hat das erste Land den Beschluss gefasst, zu den Lärmschutzmaßnahmen der ÖBB entsprechend zuzuzahlen. Das haben wir bei den Nebenbahnen und auch anderen Dingen erlebt.

 

Auf der anderen Seite ist es mit Sicherheit ein außerordentlich gutes Instrument, um die Länder etwa in den Positionen der Staats- und Verwaltungsreform, verschiedener Rechtsbereiche der Republik, aber auch in den Fragen Finanzausgleich und Ähnlichem zu positionieren. Gäbe es die Landeshauptleutekonferenz nicht, dann wäre die Position der Länder etwa in den Diskussionen des Verfassungskonvents nicht in jener Stärke dort zu vertreten gewesen, als unter den gegebenen Bedingungen, insbesondere in der Arbeitsgruppe 10, die sich mit der Neuordnung der Finanzen beschäftigt hat.

 

Ich kann Ihnen nicht zusagen, dass irgendwelche Agenden der Landeshauptleutekonferenz in den Bundesrat gehen sollen, denn es gibt keine Agenden der Landeshauptleutekonferenz. Es gibt die Landeshauptleutekonferenz in der Realität, aber nicht rechtlich. Wir werden daher das Problem mit Sicherheit nicht rechtlich lösen, sondern es wird sich gemäß dessen, was sich halt in Österreich so darstellt, abspielen, wenn das freiwillige Zusammentreffen von neun Landeshauptleuten stattfindet, die sich selbst eine Tagesordnung geben, wo es keine Geschäftsordnung von den Gepflogenheiten her gibt, wo man Meinungen abklärt, aber in Wirklichkeit keine Beschlüsse fasst, dass das ein wesentliches Gremium ist. Rechtlich abgesichert und dargestellt ist vielleicht auch wichtig, aber nicht ganz so.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 4. Zusatzfrage. Herr Abg Dr Tschirf, bitte.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

In der Anfragebeantwortung zu meiner Zusatzfrage ist auch gekommen, dass die Landesverwaltungsgerichte jetzt geschaffen werden sollten und nur ein Bundesland dagegen ist. Das ist Wien. Habe ich das richtig verstanden, dass nur ein Bundesland dagegen ist? (Abg Christian Oxonitsch: Das war jetzt die Frage!)

 

Wie schaut es realistisch aus? Wann ist

 

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