Landtag,
16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 78
Finanzausgleichspartnern in der Tat Verhandlungen zu führen, sondern es ist ein Gesetz, das mit einfacher Mehrheit im Nationalrat beschlossen werden kann. Niemand zwingt den Finanzminister, die Regierung oder sonst irgendwen, hier eine Einigung zu erzielen. Es ist Gepflogenheit, es ist Usus, aber es ist nicht die Rechtslage.
Daher war dieser Vorschlag auch, dass es seitens des
Bundesrates ein Vetorecht geben sollte, ein ganz konkreter Vorschlag, der
zweifelsohne auch die Situation der Länder in den Verhandlungen im
Finanzausgleich stärkt.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur 3. Zusatzfrage. Frau Mag Antonov, bitte.
Abg Mag Waltraut Antonov (Grüner
Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Zur Zeit ist es eigentlich so, dass Länderinteressen
auf Bundesebene im Wesentlichen
auf Ebene der Landeshauptleutekonferenz diskutiert werden. Diese
Landeshauptleutekonferenz ist eigentlich ein freiwilliges Zusammentreffen von
Landeshauptleuten, ist nirgendwo in irgendeiner Form rechtlich verankert und
ist eigentlich in unserer Rechtsordnung kein existentes Gremium.
Verfassungsmäßig wäre wohl eher der Bundesrat für die Vertretung der
Länderinteressen auf Bundesebene
zuständig.
Wenn es jetzt tatsächlich
zu einer Aufwertung des Bundesrates kommt, was zu begrüßen wäre, sollten
konsequenterweise nicht auch Agenden aus der Landeshauptleutekonferenz in den
Bundesrat verlagert werden? Daran anschließend, in diesem Zusammenhang, meine
Frage an Sie, Herr Landeshauptmann:
Werden Sie sich dafür
einsetzen, dass die in der Landeshauptleutekonferenz verbleibenden Agenden
gesetzlich verankert und damit auch demokratiepolitisch legitimiert werden?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte
Frau Landtagsabgeordnete!
Eine interessante Diskussion. Mein Vorgänger hat zum
Beispiel die Verankerung der Landeshauptleutekonferenz in der Verfassung
verlangt.
Wir alle wissen, dass es in der politischen Realität
unseres Landes bestimmte Zentren von wesentlichen politischen Möglichkeiten, um
das so zu formulieren, gibt, die nirgendwo in einem Gesetz verankert sind. Es
gibt beispielsweise kein Gesetz über die Sozialpartnerschaft. Es gibt
selbstverständlich keine rechtliche Verankerung der Landeshauptleutekonferenz.
Beides ist rechtlich gesehen eigentlich nichts, gar nichts. Trotzdem wissen
wir, dass in der politischen Realität dieses Landes sowohl die
Sozialpartnerschaft als auch die Landeshauptleutekonferenz eine, sagen wir
einmal bescheiden, nicht ganz unwesentliche Rolle spielen. Ich denke, diese
normative Kraft ist faktisch auch gut so. Denn ich meine und erlaube mir, nicht
derselben Meinung wie Helmut Zilk zu sein, dass der Wert der
Landeshauptleutekonferenz darin besteht, dass er nicht rechtlich verankert ist,
dass es keine Agenda gibt, dass die Tagesordnung von Sitzung zu Sitzung durch
die Vorschläge der einzelnen Bundesländer bestimmt wird, vorbereitet durch die
LAD-Konferenz, allfällig durch Fachkonferenzen, etwa der Finanzlandesräte, der
Soziallandesräte, der Umweltlandesräte, der Gesundheitslandesräte, anderer
Kulturlandesräte, und dass die Landeshauptleutekonferenz dann in einem
freiwilligen Prozess nach dem Prinzip der Einstimmigkeit dort ihre Meinung
akkordiert. Sehr viel mehr ist es nicht.
Ich habe auch hinlänglich oft genug erlebt, dass man
dort Meinungen akkordiert hat, aber nachher der Dominoeffekt eingetreten ist,
sagen wir es freundlicherweise einmal so. Ich erwähne als Beispiel etwa die
Eide, die geschworen worden sind, dass man im Hinblick auf den Lärmschutz der
ÖBB gemeint hat, dass man aus den Ländern keineswegs auch nur einen einzigen
Schilling, damals noch Groschen, zuzahlen wird und dies auf immer und ewig,
dass dies niemals so sein wird. Das Ewige waren glatte drei Wochen, dann hat
das erste Land den Beschluss gefasst, zu den Lärmschutzmaßnahmen der ÖBB
entsprechend zuzuzahlen. Das haben wir bei den Nebenbahnen und auch anderen
Dingen erlebt.
Auf der anderen Seite ist es mit Sicherheit ein
außerordentlich gutes Instrument, um die Länder etwa in den Positionen der
Staats- und Verwaltungsreform, verschiedener Rechtsbereiche der Republik, aber
auch in den Fragen Finanzausgleich und Ähnlichem zu positionieren. Gäbe es die
Landeshauptleutekonferenz nicht, dann wäre die Position der Länder etwa in den
Diskussionen des Verfassungskonvents nicht in jener Stärke dort zu vertreten
gewesen, als unter den gegebenen Bedingungen, insbesondere in der
Arbeitsgruppe 10, die sich mit der Neuordnung der Finanzen beschäftigt
hat.
Ich kann Ihnen nicht zusagen, dass irgendwelche
Agenden der Landeshauptleutekonferenz in den Bundesrat gehen sollen, denn es
gibt keine Agenden der Landeshauptleutekonferenz. Es gibt die
Landeshauptleutekonferenz in der Realität, aber nicht rechtlich. Wir werden
daher das Problem mit Sicherheit nicht rechtlich lösen, sondern es wird sich
gemäß dessen, was sich halt in Österreich so darstellt, abspielen, wenn das
freiwillige Zusammentreffen von neun Landeshauptleuten stattfindet, die sich
selbst eine Tagesordnung geben, wo es keine Geschäftsordnung von den
Gepflogenheiten her gibt, wo man Meinungen abklärt, aber in Wirklichkeit keine
Beschlüsse fasst, dass das ein wesentliches Gremium ist. Rechtlich abgesichert
und dargestellt ist vielleicht auch wichtig, aber nicht ganz so.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur 4. Zusatzfrage. Herr Abg Dr Tschirf, bitte.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
In der Anfragebeantwortung zu meiner Zusatzfrage ist
auch gekommen, dass die Landesverwaltungsgerichte jetzt geschaffen werden sollten
und nur ein Bundesland dagegen ist. Das ist Wien. Habe ich das richtig
verstanden, dass nur ein Bundesland dagegen ist? (Abg Christian Oxonitsch: Das war jetzt die Frage!)
Wie schaut es realistisch aus?
Wann ist
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular