Landtag,
16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 78
der AHS begibt. Bei uns ist die Frage dieses zukünftigen Schulmodells natürlich genau der Punkt, dass es zu den entsprechenden Verschränkungen, sagen wir es einmal freundlich so, der äußeren Differenzierung in der Schulzeit der 10- bis 14-Jährigen kommt. Denn alle anderen Schulversuche der „Neuen Mittelschule" gibt es in Wien seit 27 Jahren. Also so gesehen ist das im Prinzip auch der News-Wert. Um das sind wir letztendlich auch den anderen Bundesländern voraus.
Im Übrigen, Frau Abgeordnete, auch Oberösterreich, denn
soweit ich weiß, soll es diesbezüglich in Oberösterreich nur einen einzigen
entsprechenden Schulversuch geben und der ist von den Linzern an der
Pädagogischen Universität und gegen die Stimmen der Landesregierung initiiert.
Ich nehme an, da in der oberösterreichischen Landesregierung auch das
Einhelligkeitsprinzip besteht, sollen Sie vielleicht gelegentlich mit Ihren
grünen Kollegen in Oberösterreich darüber sprechen, was sie veranlasst hat,
dass im Hinblick auf die Schulpolitik in Oberösterreich gar nichts, aber schon
überhaupt nichts, gemacht wird und ob man da halt unter einem bestimmten
Koalitionszwang steht. Dann können wir uns darüber unterhalten, weil über
Koalitionszwänge weiß ich Bescheid. Da kenne ich mich, gerade aus den jüngsten
Tagen heraus, sehr gut aus und kann da gerne entsprechend beratend hilfreich
sein, wie man damit umgehen kann.
Also selbstverständlich berichte ich Ihnen umfassend
und Sie werden dann große Freude daran haben, davon bin ich überzeugt, über die
Maßnahmen, die wir in Wien setzen. Denn im Prinzip geht es natürlich nicht
darum, eine Fortsetzung der letzten 27 Jahre zu machen, sondern es geht
für uns darum, dass wir diese Sekundarstufe, also diese Stufe der 10- bis
14-Jährigen, heute auch so umsetzen können, dass es jene kleinen Schritte in
die richtige Richtung sind, nämlich der gemeinsamen Schule der 10- bis
14-Jährigen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur
5. Anfrage (FSP - 01241-2008/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Herrn
Abg Dr Matthias Tschirf gestellt und ist ebenfalls an den Herrn Landshauptmann
gerichtet. (Wie stehen Sie zu den Vorschlägen der Staatsreformkommission
betreffend die Neuorganisation des Bundesrates?)
Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Klubobmann!
Was den Bundesrat betrifft, will ich Ihre Frage
sozusagen auf zwei Aspekte hin betrachten:
Das eine ist die Frage der Kompetenzzuordnung. Gehen
wir beide einmal davon aus, dass wir nicht der Auffassung mancher sind, dass
der Bundesrat abgeschafft gehört, sondern dass der Bundesrat aufgewertet
gehört. Ich gehe davon aus, das ist unser beider Auffassung. Meine jedenfalls
mit Sicherheit, weil ich sie auch so sagen kann. Daher geht es natürlich auch
darum, mit welchen Kompetenzen man den Bundesrat in Zukunft ausstattet.
Ich habe im Gegensatz zu anderen
Landeshauptleutekollegen bei meiner Rede im Bundesrat nicht über die Vorzüge
von Wien gesprochen, dort Käse und Schnaps oder allfälligen Wein verteilt, wie
es so üblich ist, auch noch mit Blasmusik hinzukommen, sondern über die Rolle
der Finanzierung der Länder aus dem Finanzausgleich und über die Rolle des
Bundesrates gesprochen.
Meine zwei Vorschläge, ohnehin bescheiden genug,
waren, dass man zum einen dem Bundesrat die Kompetenzfeststellung im Hinblick
auf die dritte Säule, also die Aufteilung oder die Gemeinsamkeit der
Kompetenzen des Bundes und der Länder, zuteilt und auf der anderen Seite, ich
sage es durchaus bewusst so, dass man ihm beispielsweise das Vetorecht bei
Gesetzen wie dem Finanzausgleichsgesetz einräumt.
Der Herr Bundespräsident hat am Verfassungstag, ich
glaube 2005, wesentlich weitreichendere und ins Detail gehende Vorschläge
gemacht, was ihm als Verfassungsjurist zusteht. Ich denke, das sind alles
Diskussionen, was die Kompetenzzuteilung an den Bundesrat betrifft, die
vernünftig sind, ohne dass man den Weg Deutschlands geht, wo es ein
De-facto-Vetorecht der zweiten Kammer in allen Gesetzen gibt, aber dass man
hier einen, so denke ich, vernünftigen Mittelweg findet, der dem Bundesrat,
also der Länderkammer, nun in der Tat substanziellere Kompetenzen,
entscheidendere Kompetenzen zuweist, als dies heute der Fall ist. Ich würde
dies begrüßen. Ich würde das mit dem Minimalerfordernis des Vetorechts beim
Finanzausgleich und des Kompetenzfeststellungsorgans begrüßen.
Es gibt natürlich auch, was die Organisation
betrifft, Vorschläge dazu, und ich glaube, das war eher auch so gemeint, die an
uns herangetragen wurden. Um das völlig klar zu sagen, ich bin ein großer
Anhänger der Trennung von Legislative und Exekutive. Nicht nur, weil es ein
Prinzip unserer Verfassung, ein Prinzip unserer Staatsorganisation und eine
sehr vernünftige Geschichte ist, sondern weil ich auch zutiefst persönlich
davon überzeugt bin. Ich halte daher vom Vorschlag, die Landeshauptleute in den
Bundesrat zu entsenden, gar nichts, weil es genau diese Vermischung von
Exekutive und von Legislative wäre, sondern ich bin durchaus der Auffassung, es
ist eine vernünftige Regelung, dass die Bundesräte hier von den Ländern
entsandt werden. Im Gegenteil, ich bin sogar der Auffassung, dass man bei
bestimmen Bereichen, wie das auch der Herr Bundespräsident vorgeschlagen hat,
durchaus die Bundesräte zum Beispiel auch an die Beschlüsse von Landtagen
binden sollte, sodass der Charakter der Länderkammer doch wesentlich deutlicher
gemacht wird.
Das heißt, einfach gesagt, ich halte von den
Vorschlägen geänderter Zusammensetzung, die unter dem Aspekt von Einsparungen
im Parlamentarismus getragen sind, wenig bis gar nichts und meine, dass wir von
der ganzen Organisation her, gerade im Hinblick auf die Vorschläge zur
Aufwertung des Bundesrates, diese auch beibehalten sollten.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur 1. Zusatzfrage. Herr Abg Dr Tschirf, bitte.
Abg Dr Matthias Tschirf
(ÖVP-Klub der
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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