Landtag,
16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 78
geehrter Herr Stadtrat!
Profitieren von dieser neuen Förderung auch die
Interessenten von Eigentumswohnungen?
Präsident Johann Hatzl:
Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Es ist
mir ein großes Anliegen, in der Stadt sehr unterschiedliche Wohnformen zu
ermöglichen. Ich denke, es ist sehr gut und wichtig, dass wir zum einen unsere
sehr hohe Substanz im Bereich der Gemeindewohnungen – es sind 220 000
Gemeindewohnungen, die ganz wesentlich dazu beitragen, dass wir auch die
Miethöhen in unserer Stadt stabilisieren können – auch weiterhin auf einem sehr
hohen Niveau halten, dass wir im geförderten Wohnbau mehrere sehr
unterschiedliche Wege gehen, dass wir beispielsweise im Bereich der geförderten
Mietwohnungen Akzente setzen, im Bereich der geförderten
Genossenschaftswohnungen, aber auch der geförderten Eigentumswohnungen.
Wir haben mit dieser von mir vorhin angesprochenen
Neubauverordnung auch bewirken können, dass die Förderungen für die
unterschiedlichen Baugrößen erhöht worden sind. Das sind also auch Wohnbauten
mit einer Gesamtnutzfläche von 6 000 bis 10 000 km². Hier ist
die Förderungsmaßnahme erhöht worden von 365 EUR pro Quadratmeter auf
550 EUR pro Quadratmeter Darlehensförderung. Das heißt, es wird vor allem
möglich sein, jene Wohnbauten, die traditionell sehr stark mit
Eigentumswohnungen versehen worden sind, in Zukunft stärker zu fördern und zu
unterstützen.
Ich möchte, um zu illustrieren, dass es mir wichtig
ist, auch durch den Einsatz von Eigentumswohnungen die soziale Durchmischung in
der Stadt zu beleben, darstellen, dass wir eine ganze Reihe von geförderten
Eigentumsprojekten im Grundstücksbeirat beziehungsweise im Rahmen von
Bauträgerwettbewerben im vergangenen Jahr durchführen konnten. Ich bin sicher,
dass wird auch den Kollegen Norbert Walter sehr freuen, dass wir in diesem
Bereich der Eigentumserrichtungen mit sehr unterschiedlichen Wohnbauträgern
gearbeitet haben und sehr viele Wohneinheiten, nämlich insgesamt 594 geförderte
Eigentumswohneinheiten, errichten konnten im Rahmen von 12 Projekten mit
ganz unterschiedlichen Wohnbauträgern, von der Wiener Heim über die wvg, at
home, Kalko, Bauhilfe, Heller Fabrik, Gesiba, BAI, ÖSW und viele andere mehr.
Also ich will damit illustrieren, dass es mir ein großes Anliegen ist, hier
ganz unterschiedliche Wohnformen zu unterstützen und dass wir auch den Anteil
der Eigentumswohnungen am Gesamtfördervolumen durch den Einsatz dieser
Neubauverordnung prozentuell steigern konnten.
Präsident Johann Hatzl: Die 3. Anfrage (FSP - 01244-2008/0001 -
KFP/LM) wurde von Herrn Abg DDr Schock gestellt und ist an den
Landeshauptmann gerichtet. (Mit der Änderung des Wiener
Landes-Sicherheitsgesetzes ist künftig das Betteln mit unmündigen minderjährigen
Personen verboten, damit wurde eine langjährige freiheitliche Forderung
erfüllt. Werden Sie sich für ein generelles Bettelverbot einsetzen und eine
entsprechende gesetzliche Änderung veranlassen?)
Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!
Ich habe nun schon mehrmals
meine Auffassung zu einem generellen Bettelverbot und die bestehenden sowie in
Aussicht genommenen rechtlichen Möglichkeiten insbesondere gegen aggressives,
aufdringliches und organisiertes Betteln in Wien dargestellt; zuletzt gestern
in kurzer Form in der Fragestunde des Gemeinderates, ausführlicher in der
Sitzung des Wiener Landtages am 23. Jänner 2008. Ich erlaube mir daher,
diese Argumentation zu wiederholen.
Bereits die Bestimmungen des § 2 des Wiener
Landes-Sicherheitsgesetzes verbieten aggressives, aufdringliches und
organisiertes Betteln in Wien. Weiters besteht die Möglichkeit der Wegweisung
von aggressiven Bettlern nach Anweisung und Abmahnung. Anstifter zu solchen
Formen der Bettelei sind nach § 7 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991
strafbar. Auch der Verfall von Geld, das durch verbotene Formen der Bettelei
beschafft wurde, kann verfügt werden.
Für die Vollziehung der Bestimmungen des Wiener
Landes-Sicherheitsgesetzes ist die Bundespolizeidirektion Wien zuständig, der
auf freiwilliger Basis von der Stadt Wien, Magistratsdirektion, Gruppe
Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen, MitarbeiterInnen zur Unterstützung bei
den regelmäßig durchgeführten Schwerpunktaktionen im öffentlichen Raum zur
Verfügung gestellt werden.
In letzter Zeit konnte bei den gemeinsamen
Schwerpunktaktionen der Polizei und der Stadt Wien beobachtet werden, dass das
Betteln im öffentlichen Raum durch strafmündige Personen im Beisein von
unmündigen minderjährigen Personen und die Anstiftung unmündiger minderjähriger
Personen zum selbstständigen, nicht aggressiven Betteln durch strafmündige
Personen zugenommen hat. Durch solches Betteln soll auf Grund des
offensichtlich größeren Mitleidseffektes ein erhöhtes Betteleinkommen erzielt
werden.
Im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes wird daher
von der zuständigen Stadträtin für die heutige Sitzung des Wiener Landtages
eine Novelle des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes zur Beschlussfassung vorgelegt.
Mit dieser Novelle sollen zwei neue Verwaltungsstraftatbestände geschaffen
werden, die sich gegen strafmündige Personen richten, welche unmündige
minderjährige Personen beim Betteln mitführen oder zum selbstständigen Betteln
anstiften, also eine Maßnahme des Jugendschutzes.
Auf Grund der präventiven Wirkung dieser gegen die
mitführenden anstiftenden Erwachsenen gerichteten Bestimmungen ist in kurzer
Zeit mit einem wesentlichen Rückgang der Bettelei im Beisein oder durch
unmündige minderjährige Personen im öffentlichen Raum zu rechnen.
Zu einer neuerlichen Forderung
eines absoluten Bettelverbots im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz halte ich, wie
schon in der Vergangenheit, fest, dass ich es auch weiterhin nicht für sinnvoll
erachte, still um Almosen
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