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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 67

 

schnappt regelmäßig zu. Totschweigen dieser Unsäglichkeiten wäre der richtige Weg.

 

Es wäre der richtige Weg, diesen Unsinn nicht noch weiter zu transportieren. Aber leider ist diese Vorgangsweise nicht möglich, das weiß ich als Medienmensch zu gut. Auch Medien haben genau dieses Problem, wie man damit umgeht. Dann gibt es eben Runde Tische und wir bestätigen dann einander, was gesagt werden muss.

 

Wenn Totschweigen nicht geht, dann ist immerhin die Möglichkeit, die eigene Position darzulegen. Ich will das versuchen: Die Achtung der Menschenrechte, Menschenwürde, Respekt vor Mitbürgern, egal, woher sie kommen, Toleranz, Minderheitenschutz und Minderheitenrechte, die Wahrung der Minderheitenrechte, Wahrung der Religionsfreiheit, die Trennung von Staat und Kirche, Rechtsstaatlichkeit - all das sind Konstruktionsprinzipien der Demokratie, die es zu sichern und aufrechtzuerhalten gilt. Wir lassen uns das nicht schlechtreden. Wir lassen uns diese Dinge nicht madig machen und wir wollen damit nichts zu tun haben, mit diesem Versuch, diesem durchsichtigen Versuch, diese Dinge ins Gerede zu bringen! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wir leben zum Glück in einer entwickelten Demokratie, in einer stabilen Demokratie. Dennoch ist es notwendig, jeglicher Anfänge zu wehren, weil selbst die stabilste Demokratie nur dann bestehen und überleben kann, wenn sie jeden Tag von Demokraten verteidigt wird. Alle Versuche, hier außerhalb des Grundkonsenses dieser Zweiten Republik zu agieren, sind schärfstens zurückzuweisen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 

Ich bringe daher gemeinsam mit meinem Kollegen Omar Al-Rawi einen Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend die Verurteilung von religionsfeindlichen und diffamierenden Aussagen, Minderheitenfeindlichkeiten und Islamfeindlichkeiten ein. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren! Ich halte es für notwendig, diese Dinge klar zu legen. Sie sind für uns selbstverständlich. Sie sind für andere Fraktionen auch selbstverständlich, leider nicht für alle Fraktionen dieses Hauses. Dennoch appelliere ich an Sie, nicht aufgeregt zu sein, die Provinzpeinlichkeit dort zu lassen, wo sie passiert ist, sie auch im Stellenwert dort zu lassen, wo sie passiert ist und was passiert ist, eine Peinlichkeit aus durchsichtigen Motiven. Ich meine, wir sollten diesen Wahlkampfstrategien nicht auf den Leim gehen. - Besten Dank! (Beifall bei der ÖVP und von den Abgen Dipl-Ing Omar Al-Rawi und Dr Kurt Stürzenbecher.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Auch wir debattieren den Stabilitätspakt und ich werde im ersten Teil meiner Rede auch dazu sprechen und im zweiten Teil meiner Rede dann auf die wichtige Problematik eingehen, die Kollege Wolf, mein Vorredner, angerissen hat.

 

Der Österreichische Stabilitätspakt 2008 steht zur Debatte. Ich kann schon vorausschicken, ich plädiere auf Zustimmung. Der Stabilitätspakt ist ja auch immer im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich zu sehen und schreibt eben die Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik vor. Ziel des Stabilitätspakts ist es, Verpflichtungen aus dem europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt umzusetzen. Es geht um die Regeln für die Haushaltsdisziplin der Mitgliedsstaaten. Und wie Sie alle wissen, geht es eben darum, dass das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit bei den Staaten der Europäischen Union nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen darf oder die gesamtstaatliche Bruttoschuldquote 60 Prozent des BIP nicht übersteigt. Wenn das der Fall ist, sind eben finanzielle Sanktionen möglich.

 

Jetzt ist es - und der Kollege Margulies ist heuer, im Gegensatz zum vorigen Mal, nicht darauf eingegangen - aber grundsätzlich sicher auch möglich, darüber zu diskutieren, ob diese Regeln das Beste vom Denkmöglichen sind und man könnte sicher darüber nachdenken, inwieweit bei Konjunkturflauten und -einbrüchen mehr Flexibilität möglich wäre. Man kann auch darüber diskutieren, ob durch dieses System Nettozahler nicht benachteiligt sind. Aber Faktum ist, die Regeln gelten. Sie sind im Großen und Ganzen okay und für das Funktionieren der Europäischen Union notwendig.

 

Es ist deshalb so, dass wir natürlich den Spruch „pacta sunt servanda“ - die Verträge sind einzuhalten - hier auch einhalten. Das ist ein Spruch, der für unsere demokratische Kultur, für unsere rechtsstaatliche Struktur, ich würde sogar sagen für unseren „Way of life" in Europa absolut richtig und notwendig ist: Verträge sind einzuhalten. Und so ist der innerösterreichische Stabilitätspakt zu sehen. Er regelt die Beiträge der einzelnen Gebietskörperschaften zur Haushaltskonsolidierung sowie Informationspflichten und Sanktionen und im Sinne des kooperativen Bundesstaates werden dabei Regelungen getroffen, die für alle Vertragspartner akzeptabel sind, auch wenn bei den Verhandlungen natürlich oft sehr harte Stunden durchzumachen sind. Und ich bin der heute im Ausland weilenden Finanzstadträtin und Vizebürgermeisterin Renate Brauner sehr dankbar, dass sie bei diesen Verhandlungen die Wiener Interessen mit so großem Engagement und so erfolgreich vertreten hat. Letztlich ist ein sinnvolles Ergebnis herausgekommen.

 

Es ist jetzt vielleicht nicht notwendig, alle Details des Stabilitätspakts aufzuzählen. Ich habe noch zwei Nachredner meiner Fraktion, die auf das vielleicht auch eingehen werden. Aber grundsätzlich ist es so, dass der Bund sich wieder verpflichtet, die Budgetpolitik so stabilitätsorientiert zu gestalten, dass das Budgetdefizit für 2008 im Bundeshaushalt maximal 1,33 Prozent des BIP ausmacht und in den Folgejahren noch geringer ist. Die Länder verpflichten sich, für das Jahr 2008 einen Stabilitätsbeitrag in Form eines durchschnittlichen Haushaltsüberschusses von nicht mehr als 0,45 Prozent des BIP, für das Jahr 2009 in der Höhe von unter

 

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