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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 55

 

auch Sie hier begrüßen!

 

Es geht um das Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz. Das Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz regelt, wie Pflanzenschutzmittel anzuwenden sind, wie die Bürger und Bürgerinnen davor geschützt werden sollten und Dinge dergleichen.

 

Es regelt aber eines nicht: Es regelt nicht die Reduktion der Pflanzenschutzmittel. Laut Grünem Bericht vom Jahr 2006 ist es nämlich in Österreich so, dass die Mengen an Pflanzenschutzmitteln drastisch zunehmen, bei Fungiziden vom Jahr 2002 auf das Jahr 2005 von 592,9 t auf 720,7 t, bei Insektiziden von 97,3 t auf 137,6 t und bei Herbiziden ein leichter Rückgang nur, von 1 485,5 t auf 1 465,8 t. Das heißt aber in Wirklichkeit, es ist ja nicht so, dass diese Stoffe nach den Naturgesetzen wieder verschwinden. Diese Stoffe sammeln sich bei uns im Boden und leider Gottes auch bei uns Menschen selbst an. Deswegen bringen wir heute einen Pestizidreduktionsprogrammantrag ein, der lautet:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Das zuständige Mitglied der Landesregierung wird aufgefordert, verbindliche Reduktionsziele für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Wien festzulegen und diese Ziele mit Aktionsplänen umzusetzen.

 

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, folgende Maßnahmen zu treffen:

 

1) die Praktiken des Pflanzenschutzmittelhandels und die Anwendung von Pestiziden verstärkt zu kontrollieren.

 

2) § 12 des Pflanzenschutzmittelgesetzes dahin gehend zu ändern, dass keine Pauschalzulassungen von Pflanzenschutzmitteln aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht werden.

 

3) auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass anlässlich des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Pestizidpakts a) bindende Ziele für ein Pestizidreduktionsprogramm festgeschrieben werden, b) marktbasierte Instrumente, wie zum Beispiel Pflanzenschutzmittelabgaben, zum Einsatz kommen, das Vorsorgeprinzip konsequent verfolgt wird und jene Pestizide, die krebserregend, mutagen, fortpflanzungsschädigend sind oder hormonell-, neuro- und immuntoxisch wirken, sofort verboten werden.

 

In formeller Hinsicht beantrage ich die Zuweisung dieses Antrags an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt.“

 

Abschließend möchte ich sagen, es wäre an der Zeit, Pflanzenschutzmittel durchaus als eine Gefahr anzunehmen und nicht dauernd davon zu reden, dass man in Wirklichkeit die Landwirtschaft intensivieren muss! Uns geht es darum, den Biolandbau zu verstärken. Wenn sich die Stadt Wien als Umweltmusterstadt sieht, dann muss man auch etwas dagegen tun, dass immer mehr Pflanzenschutzmittel angewendet werden! - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Meine Damen und Herren, auch ich möchte meiner Freude Ausdruck verleihen, dass eine so große Zahl von Damen und Herren ihre Freizeit mit uns teilt und ein kleines Stück gelebter Wiener Demokratie bei der Sitzung des Wiener Landtags erlebt. Seien Sie herzlich begrüßt! (Allgemeiner Beifall.)

 

Ich darf nunmehr die Frau Abg Kato bitten, das Wort zu ergreifen. Sie hat sich zum Wort gemeldet.

 

Abg Sonja Kato (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau StRin Sima! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte nur ganz kurz auf die Schlussworte meines Vorredners eingehen. Die Stadt Wien tut auch etwas zum Schutz der Umwelt und der Landwirtschaft in Bezug auf Pflanzenschutzmittel.

 

Wir haben mit der vorliegenden Änderung folgende Dinge vor, die wir hier vorlegen und die die Mitglieder des Ausschusses natürlich kennen:

 

Der Abstand zu den Oberflächengewässern wird auf einheitlich 5 m festgeschrieben. Das unterscheidet uns zum Beispiel auch von Deutschland, das hier immer wieder als Vorbild genannt wird und eine Mindestgrenze von null Metern hat. Das lassen wir sozusagen nicht gelten.

 

Pflanzenschutzmittel dürfen nur noch bis ein Jahr nach Ablauf verkauft werden.

 

Es wird vor allem, und das ist mir ganz besonders wichtig und auch ein Anliegen, die Ausbildungsdauer erhöht. Die Ausbildungskurse für Landwirte mit zehnjähriger Berufspraxis sind mit 20 Stunden und für jene ohne Berufspraxis mit 30 Stunden festgelegt. Auch das unterscheidet uns von vergleichbaren Gesetzen auf Länderebene. In Oberösterreich zum Beispiel ist es für jene, die keine Landwirte sind, mit lediglich fünf Stunden festgeschrieben.

 

Die Unterlagen müssen hinkünftig sieben statt drei Jahre aufbehalten werden. Auch da unterscheiden wir uns positiv von anderen Bundesländern.

 

Auch die Strafen werden deutlich erhöht, auf 3 500 EUR Höchstgrenze.

 

Ich möchte aber diesen Tagesordnungspunkt auch zum Anlass nehmen, einen Antrag einzubringen, den ich gemeinsam mit meinem Parteikollegen Ernst Nevrivy und mit den Kollegen Claudia Smolik von den GRÜNEN, Kurth-Bodo Blind und Veronika Matiasek von der FPÖ und Dipl-Ing Stiftner von der ÖVP einbringe, aus Anlass der Berichterstattung, die Sie wahrscheinlich heute in den Medien gelesen haben, betreffend die Frist, was die gentechnisch veränderten Maissorten MON810 und T25 betrifft, eine Fristerstreckung bis zum 11. Jänner 2008, wo wir uns, und vor allem, denken wir, dem zuständigen Minister, sozusagen die Rückendeckung geben wollen, dass wir als Wiener Landtag sehr kräftig unsere Stimme erheben und wir uns eine Gelegenheit geben, wieder einmal und neuerlich darauf hinzuweisen, diese Frist zu nutzen. Daher bringen wir folgenden Beschluss- und Resolutionsantrag ein:

 

„Der Landtag wolle beschließen: Herr Bundesminister Dipl-Ing Josef Pröll wird ersucht, die Frist bis 11. Jänner 2008 zu nutzen, um durch neue Studien und Argumente das österreichische Importverbot zu untermauern und damit aufrechtzuerhalten. Andernfalls wird der Bundesminister ersucht, das Importverbot bis zum

 

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