Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 55
auch Sie hier begrüßen!
Es geht um das Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz. Das
Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz regelt, wie Pflanzenschutzmittel anzuwenden
sind, wie die Bürger und Bürgerinnen davor geschützt werden sollten und Dinge
dergleichen.
Es regelt aber eines nicht: Es regelt nicht die
Reduktion der Pflanzenschutzmittel. Laut Grünem Bericht vom Jahr 2006 ist
es nämlich in Österreich so, dass die Mengen an Pflanzenschutzmitteln drastisch
zunehmen, bei Fungiziden vom Jahr 2002 auf das Jahr 2005 von 592,9 t
auf 720,7 t, bei Insektiziden von 97,3 t auf 137,6 t und bei
Herbiziden ein leichter Rückgang nur, von 1 485,5 t auf
1 465,8 t. Das heißt aber in Wirklichkeit, es ist ja nicht so, dass
diese Stoffe nach den Naturgesetzen wieder verschwinden. Diese Stoffe sammeln
sich bei uns im Boden und leider Gottes auch bei uns Menschen selbst an.
Deswegen bringen wir heute einen Pestizidreduktionsprogrammantrag ein, der
lautet:
„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Das zuständige
Mitglied der Landesregierung wird aufgefordert, verbindliche Reduktionsziele
für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Wien festzulegen und diese Ziele
mit Aktionsplänen umzusetzen.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert,
folgende Maßnahmen zu treffen:
1) die Praktiken des Pflanzenschutzmittelhandels
und die Anwendung von Pestiziden verstärkt zu kontrollieren.
2) § 12 des Pflanzenschutzmittelgesetzes
dahin gehend zu ändern, dass keine Pauschalzulassungen von
Pflanzenschutzmitteln aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht werden.
3) auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass
anlässlich des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Pestizidpakts a) bindende
Ziele für ein Pestizidreduktionsprogramm festgeschrieben werden, b)
marktbasierte Instrumente, wie zum Beispiel Pflanzenschutzmittelabgaben, zum
Einsatz kommen, das Vorsorgeprinzip konsequent verfolgt wird und jene
Pestizide, die krebserregend, mutagen, fortpflanzungsschädigend sind oder
hormonell-, neuro- und immuntoxisch wirken, sofort verboten werden.
In formeller Hinsicht beantrage ich die Zuweisung
dieses Antrags an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt.“
Abschließend möchte ich sagen, es wäre an der Zeit,
Pflanzenschutzmittel durchaus als eine Gefahr anzunehmen und nicht dauernd
davon zu reden, dass man in Wirklichkeit die Landwirtschaft intensivieren muss!
Uns geht es darum, den Biolandbau zu verstärken. Wenn sich die Stadt Wien als
Umweltmusterstadt sieht, dann muss man auch etwas dagegen tun, dass immer mehr
Pflanzenschutzmittel angewendet werden! - Danke schön. (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl: Meine Damen
und Herren, auch ich möchte meiner Freude Ausdruck verleihen, dass eine so
große Zahl von Damen und Herren ihre Freizeit mit uns teilt und ein kleines Stück
gelebter Wiener Demokratie bei der Sitzung des Wiener Landtags erlebt. Seien
Sie herzlich begrüßt! (Allgemeiner Beifall.)
Ich darf nunmehr die Frau Abg Kato bitten, das Wort
zu ergreifen. Sie hat sich zum Wort gemeldet.
Abg Sonja Kato (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Frau StRin Sima! Meine Damen und Herren!
Ich möchte nur ganz kurz auf die Schlussworte meines
Vorredners eingehen. Die Stadt Wien tut auch etwas zum Schutz der Umwelt und
der Landwirtschaft in Bezug auf Pflanzenschutzmittel.
Wir haben mit der vorliegenden Änderung folgende
Dinge vor, die wir hier vorlegen und die die Mitglieder des Ausschusses
natürlich kennen:
Der Abstand zu den Oberflächengewässern wird auf
einheitlich 5 m festgeschrieben. Das unterscheidet uns zum Beispiel auch
von Deutschland, das hier immer wieder als Vorbild genannt wird und eine
Mindestgrenze von null Metern hat. Das lassen wir sozusagen nicht gelten.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur noch bis ein Jahr
nach Ablauf verkauft werden.
Es wird vor allem, und das ist mir ganz besonders
wichtig und auch ein Anliegen, die Ausbildungsdauer erhöht. Die
Ausbildungskurse für Landwirte mit zehnjähriger Berufspraxis sind mit
20 Stunden und für jene ohne Berufspraxis mit 30 Stunden festgelegt.
Auch das unterscheidet uns von vergleichbaren Gesetzen auf Länderebene. In
Oberösterreich zum Beispiel ist es für jene, die keine Landwirte sind, mit
lediglich fünf Stunden festgeschrieben.
Die Unterlagen müssen hinkünftig sieben statt drei
Jahre aufbehalten werden. Auch da unterscheiden wir uns positiv von anderen
Bundesländern.
Auch die Strafen werden deutlich erhöht, auf
3 500 EUR Höchstgrenze.
Ich möchte aber diesen Tagesordnungspunkt auch zum
Anlass nehmen, einen Antrag einzubringen, den ich gemeinsam mit meinem
Parteikollegen Ernst Nevrivy und mit den Kollegen Claudia Smolik von den
GRÜNEN, Kurth-Bodo Blind und Veronika Matiasek von der FPÖ und Dipl-Ing
Stiftner von der ÖVP einbringe, aus Anlass der Berichterstattung, die Sie
wahrscheinlich heute in den Medien gelesen haben, betreffend die Frist, was die
gentechnisch veränderten Maissorten MON810 und T25 betrifft, eine
Fristerstreckung bis zum 11. Jänner 2008, wo wir uns, und vor allem,
denken wir, dem zuständigen Minister, sozusagen die Rückendeckung geben wollen,
dass wir als Wiener Landtag sehr kräftig unsere Stimme erheben und wir uns eine
Gelegenheit geben, wieder einmal und neuerlich darauf hinzuweisen, diese Frist
zu nutzen. Daher bringen wir folgenden Beschluss- und Resolutionsantrag ein:
„Der Landtag wolle beschließen: Herr Bundesminister Dipl-Ing Josef Pröll
wird ersucht, die Frist bis 11. Jänner 2008 zu nutzen, um durch neue
Studien und Argumente das österreichische Importverbot zu untermauern und damit
aufrechtzuerhalten. Andernfalls wird der Bundesminister ersucht, das
Importverbot bis zum
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