Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 55
unglaubliche Missachtung von Bürgerrechten. Wir lehnen das Gesetz und damit die jetzige Vorlage ab, legen aber Wert auf die Feststellung, dass wir das Gesetz als solches ablehnen, dass wir aber das grundsätzliche Streben der Novelle nach Gleichbehandlung der Geschlechter sehr wohl unterstützen. Allerdings ist die vorgesehene Durchführung eine unzumutbare Ungeheuerlichkeit für die Bürger Österreichs, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau
Abg Mag Korun. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Stadträtin! Verehrte
Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte über einen Bereich sprechen, der auch im
Wiener Antidiskriminierungsgesetz vorkommt, nämlich über den Bereich der
rassistischen und ethnischen Diskriminierung. Wir alle wissen, dass es ein paar
Jahre her ist, dass das so genannte Antidiskriminierungsgesetz in Wien
beschlossen wurde. Manche Bundesländer haben davor ein
Antidiskriminierungsgesetz beschlossen und manche danach, und es gibt
inzwischen auch ein Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene.
Wir hatten auf Anfrage der Grünen in der letzten Ausschusssitzung eine kurze Debatte zum
Begriff Rasse – unter
Anführungszeichen –,
ausgehend von der Tatsache, dass es im Gleichbehandlungsgesetz, das auch
mehrere EU-Richtlinien im Antidiskriminierungsbereich umsetzt, umsetzen sollte
beziehungsweise minimalst umsetzt, das Wort Rasse nicht gibt.
Es gibt unterschiedliche Formen, mit der Tatsache
umzugehen, dass das Wort Rasse in der entsprechenden EU-Richtlinie sehr wohl
vorkommt. Dort ist von Diskriminierung auf Grund der Rasse die Rede und nicht
von rassistischer Diskriminierung, und wie wir im Ausschuss gehört haben, gibt
es in Wien Bedenken, man könnte sich ein Vertragsverletzungsverfahren seitens
der EU-Kommission einhandeln, wenn man dieselbe Begrifflichkeit im Wiener
Antidiskriminierungsgesetz nicht benützt. Darüber wurde im Ausschuss kurz
referiert und gesprochen.
Auf der anderen Seite gibt es aber die Stellungnahme
des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und auch die Stellungnahme des
Klagsverbands von Nichtregierungsorganisationen, die von rassistischer
Diskriminierung Betroffenen Unterstützung geben wollen, indem sie diese bei
Rechtsverfahren unterstützen. In beiden Stellungnahmen wurde der Wunsch
geäußert, dass das Wort Rasse im Wiener Antidiskriminierungsgesetz nicht
vorkommt.
Wir haben nach der kurzen Diskussion im Ausschuss und
nach einer eingehenden Beschäftigung mit der Materie bei uns im Klub die
Entscheidung getroffen, einen Antrag zu stellen, der an das zuständige Mitglied
der Wiener Landesregierung gerichtet ist, eine eingehende Beschäftigung mit dem
Begriff Rasse im Wiener Antidiskriminierungsgesetz zu ermöglichen, weil wir der
Meinung sind, dass dieses Wort im Wiener Antidiskriminierungsgesetz nicht
vorkommen muss, weil bei Wegfall des Wortes die Gefahr eines
Vertragsverletzungsverfahrens trotzdem nicht gegeben wäre, wie es ja auch aus
der rechtlichen Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes
hervorgeht.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das jetzige Wiener
Antidiskriminierungsgesetz eine Präambel beinhaltet, in der darauf eingegangen
und festgestellt wird, dass der Wiener Landtag an die Existenz von so genannten
menschlichen Rassen nicht glaubt, sondern der Begriff beinhaltet ist, weil er
auch in der entsprechenden Richtlinie steht. Trotzdem sind wir der Meinung,
dass für alle Menschen, die das Wiener Antidiskriminierungsgesetz zu Gesicht
bekommen und damit zu tun haben, das Wort als solches jedenfalls dort steht,
trotz der Präambel, und unserer Meinung nach ist es rechtlich möglich und auch
notwendig, dass der Begriff Rasse durch den Begriff ethnische Zugehörigkeit
ersetzt wird. Aus diesem Grund bringe ich folgenden Beschluss- und
Resolutionsantrag ein:
„Das zuständige Mitglied der Landesregierung wird
ersucht, unter Einbeziehung von ExpertInnen zu untersuchen, ob die Ersetzung
des Begriffes Rasse durch den Begriff der ethnischen Zugehörigkeit im Wiener
Antidiskriminierungsgesetz den europarechtlichen Vorgaben entspricht, und
bejahendenfalls eine entsprechende Novelle des Wiener
Antidiskriminierungsgesetzes vorzulegen.
In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung
des Antrages an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration,
Frauenfrauen, KonsumentInnenschutz und Personal.“ – Danke. (Beifall bei
den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau
Abg Praniess-Kastner. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Karin Praniess-Kastner
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr
geehrte Frau Stadträtin!
Leider wurde die Novelle des
Antidiskriminierungsgesetzes nicht dazu genutzt, auch die Diskriminierung
behinderter Menschen zu beseitigen, was umso bedauerlicher ist, als Sie ja
unseren Antrag zur Erstellung eines Wiener Behindertengleichstellungsgesetz
abgelehnt haben.
Daher stellen meine Kollegin Ingrid Korosec und ich
folgenden Abänderungsantrag betreffend Berücksichtigung von Menschen mit
Behinderung im Wiener Antidiskriminierungsgesetz unter der Gesamtüberschrift
„Verbot der Diskriminierung“:
„Der Landtag möge beschließen: Im Geltungsbereich
dieses Gesetzes ist jede unmittelbare Diskriminierung, mittelbare
Diskriminierung und Belästigung von natürlichen Personen aus Gründen der Rasse,
ethnischen Herkunft, Religion und Weltanschauung, des Alters und einer
Behinderung, der sexuellen Ausrichtung und des Geschlechts, insbesondere auch
auf Grund von Schwangerschaft und Mutterschaft, sowie Anstiftung einer Person
zu solchen Diskriminierungen verboten."
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